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Autor Thema: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...  (Gelesen 11694 mal)

N
  • Beiträge: 525
Zitat
Bitte nicht die Wortvorgaben der Gegner benutzen, sondern die richtigen:
Wir sind Nichtnutzer (und keine Beitragsverweigerer)

Das eine schließt das andere nicht zwangsläufig aus. Ein Nichtnutzer kann also durchaus Beiträge bezahlen, weil er sich dem System fügt, wie er sich dem auch total verweigern kann. Ein Beitragsverweigerer kann demnach genauso gut die ÖR Medien konsumieren, wie er sich von ihnen abschotten kann um demnach die Zahlung verweigert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 01:19 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bitte nicht die Wortvorgaben der Gegner benutzen, sondern die richtigen:
Wir sind Nichtnutzer (und keine Beitragsverweigerer)

Pauschale Aussagen zu den Nutzern diese Forums sind allerdings auch nicht angebracht. Ich bin kein Nichtnutzer. Ich zahle allerdings keine "Steuer auf wohnen"' weil diese aus meiner Sicht, bestätigt durch rechtskundige Gutachter, verfassungswidrig ist und einen Verstoß gegen Menschenrecht darstellt. Bis zum 31.12.2012 habe ich die "Gebühr" bezahlt, weil ich über geeignete Empfangsgeräte verfügte und bis heute verfüge. Die Ministerpräsidenten durften seinerzeit natürlich beschliessen die Zahlungspflicht für Geräte zu beenden. Sie  hatten allerdings nicht das Recht eine Wohnungssteuer zur Rundfunkfinanzierung zu etablieren. Folglich gibt es derzeit keine verfassungskonforme Regelung zur Finanzierung des ÖR-Rundfunks. Und einzig deshalb zahle ich nicht. Wehret den Anfängen, sozusagen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 01:19 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 810
Zitat
Was passiert mit säumigen Zahlern?

"Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert."

Beitragsgerechtigkeit erschöpft sich nicht lediglich in der Gleichmäßigkeit der Bebeitragung, um die es im obigen Zitat geht. Beitragsgerechtigkeit umfasst auch die Gleichmäßigkeit der Beitragsbelastung. Das ist jedoch derart offensichtlich, dass es von der Rechtsprechung ignoriert werden muss. Sonst fliegt das ganze schöne Finanzierungsmodell in die Luft. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk hält es mit der Beitragsgerechtigkeit wie mit allem anderen auch: Er pickt sich aus allem nur die Rosinen raus! Und genau diese Rosinenpickerei -eben auch im juristischen Sinne- ist es, die beim Bürger den Eindruck entstehen lässt, als habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk Narrenfreiheit.

Mal sehen, wo gibt es diese Narrenfreiheit denn noch...? Wie war das noch gleich mit der Definition des "Grundversorgungsauftrags"...? Und wie viele öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender gibt es? Man kommt mit dem Zählen gar nicht mehr nach, so viel Grundversorgung wird dem Bürger zuteil!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2017, 19:09 von Knax«

f

faust

... NOCH hat er diese Narrenfreiheit.

Karlsruhe, hilf !!!


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  • IP logged

a
  • Beiträge: 178
Zitat
Für jeden Euro, den wir dafür ausgeben, bekommen wir im Schnitt vier Euro an offenen Rundfunkbeiträgen zurück.

Die Mahnverfahren verursachen im Durchschnitt 25% "Verwaltungskosten"?

Das ist das beste Argument, den Zahlungsstreik "bis zum bitteren Ende" (=Zwangsvollstreckung) fortzusetzen.  ;D


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Zitat
Beitragsgerechtigkeit erschöpft sich nicht lediglich in der Gleichmäßigkeit der Bebeitragung, um die es im obigen Zitat geht. Beitragsgerechtigkeit umfasst auch die Gleichmäßigkeit der Beitragsbelastung.
@Knax
Vielen Dank, du hast den alles entscheidenden Punkt perfekt formuliert.
Ich könnte mich jetzt zum wiederholten Male ergiebig darüber auslassen.
Es tut einfach nur noch weh.., sich mit der Ansicht einer Betonwand zu befassen.
Den Eicher kann man guten Gewissens in die Tonne klopfen und unter Ulk verbuchen.
Von Beitragsgerechtigkeit versteht der NICHTS, er will das ihm vollkommen bewusste Dilemma einfach nicht wahrhaben...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 01:21 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

S
  • Beiträge: 403
Meine nicht annähernd perfekt aber individuell formulierten Geanken bzgl. Gleichmäßigkeit der Beitragsbelastung unter ...

Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23198.msg149599.html#msg149599

... könnten auch hierzu passen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 01:22 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

S
  • Beiträge: 221
By the way sollte mal in jeder mündlichen Verhandlung erfragt werden, wie genau das praktisch mit diesem ominösen Sperrkonto abläuft (d. h. wer genau hat es eingerichtet und wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff darauf ...) und wo genau dies gesetzlich geregelt ist.  ;)

Auf diese Frage wird sich das VG nicht unbedingt einlassen, weil dem Gericht darüber keine Informationen vorliegen [...]

Moment mal!

Die Richterschaft des vorgegaukelten Rechtsweges übernimmt doch regelmäßig die sonderbaren 'Argumente' der beklagten Rundfunker, so auch das 'Argument' der Abgabengerechtigkeit. Dieser Gedanke der Abgabengerechtigkeit sollte dann aber auch konsequenterweise zuende gedacht werden und insb. zuende gedacht werden können! Wie gerecht ist es denn, wenn ein sog. "Beitragsschuldner" bereits von vornherein weiß, dass er zuviel zahlen wird? Wie genau wird praktisch mit diesen offenkundigen Überschüssen umgegangen und wo ist dies gesetzlich geregelt? Das sind alles Fragen, die einen sog. "Beitragsschuldner" direkt tangieren, wenn mal wieder die Abgabengerechtigkeit ausgerufen wird.

Dass die entsprechenden Informationen den RichterInnen nicht vorliegen ... tja, dafür kann der sog. "Beitragsschuldner" nun wirklich nichts. Es dürfte wohl Aufgabe der RichterInnen sein, hier zu ermitteln und sich eben die entsprechenden Informationen vorlegen zu lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2017, 20:16 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Wie Drboe schon richtig festgestellt hat: Es geht nicht um 17,50 €, es geht ums Prinzip!
Es geht darum, daß wir das Recht haben, in einer Demokratie zu leben und nicht nur unser Dasein als Zahlschafe fristen zu müssen.
Laßt uns endlich selbst entscheiden, ob wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt oder in dieser Form noch brauchen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 721
Rundfunkbeitrag - der Streit um 13000 Euro (zahlbar in lebenslänglichen monatlichen Raten a 17,50)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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