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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2017 => Thema gestartet von: René am 23. Juni 2017, 09:28

Titel: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: René am 23. Juni 2017, 09:28
(http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/archiv-illustration-beitragsservice-ard-zdf-deutschlandradio-1.5878889.1459765607!httpImage/3107984576.jpg_gen/derivatives/d540x303/3107984576.jpg) (http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-die-einnahmen-sinken-aid-1.6898179)
Bildquelle: dpa, dan soe sab – über RP-Online (http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-die-einnahmen-sinken-aid-1.6898179)

Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Quelle: RP-Online (http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-die-einnahmen-sinken-aid-1.6898179)

Zitat
(...) Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), legt "größten Wert darauf, dass wir Beitragsverweigerer und deren Argumente ernst nehmen". Aber in einem Rechtsstaat könne man sich nicht einfach über Gesetze hinwegsetzen.

Was passiert mit säumigen Zahlern?

"Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert." Aber es gibt eine Handvoll Beitragsverweigerer, die im Zusammenhang mit ausstehenden Rundfunkbeiträgen bereit waren, ins Gefängnis zu gehen. Das, so betont Eicher, sei überhaupt nicht im Interesse der Rundfunkanstalten. Wer nicht zahlen will, muss am Ende gegenüber der Vollstreckungsbehörde eine Vermögensauskunft abgeben. Weigert man sich, kann die Abgabe der Vermögensauskunft mit Haft bis zu sechs Monaten erzwungen werden.

Jeder 20. Mitarbeiter des Beitragsservices beschäftigt sich mit Mahnverfahren. "Das ist natürlich ein Aufwand, den wir uns gerne sparen würden", betont Wolf. Aber er zahlt sich aus: "Für jeden Euro, den wir dafür ausgeben, bekommen wir im Schnitt vier Euro an offenen Rundfunkbeiträgen zurück. Durch das Mahnverfahren wurden im Jahr 2016 600 Millionen Euro erlöst."

Der SWR wird voraussichtlich einen Test mit 1000 Haushalten durchführen, die im Zahlungsrückstand sind und eigentlich in die Vollstreckung laufen würden. "Wir möchten prüfen, ob durch den vorgeschalteten Einsatz eines Inkassounternehmens, die Zahl der Vollstreckungen entsprechend reduziert werden kann", sagt Eicher. Auch weil die Kommunen sich zunehmend über den Aufwand beschweren. Eicher muss noch das Okay seines Rundfunkrats einholen. "Ich jedenfalls fände es wesentlich weniger belastend, wenn mich ein Inkassounternehmen anschreibt, als wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür steht, und jeder bekommt es mit." (...)

Weiterlesen:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-die-einnahmen-sinken-aid-1.6898179
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: noGez99 am 23. Juni 2017, 09:41

Zitat
Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit ...
Na dann soll der werte Herr Eicher sich doch an das vorgesehene Recht halten:

     Bescheid -> Widerspruch -> Widerspruchsbescheid -> Klage

Da steht nichts von Zwangsvollsteckung !!

So hat er das vor velen Jahre mal selbst gesagt (Weiss vielleicht ein Mitstreiter das Zitat?)

Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: ellifh am 23. Juni 2017, 09:47
"..und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert."

Sich hinter solchen Sätzen zu verstecken, ist ganz arm. Wenn die KEF eine Senkung des Zwangsbeitrages empfiehlt, ist es dem werten Herrn doch auch sch....egal!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Markus KA am 23. Juni 2017, 10:35
Zitat
Test mit 1000 Haushalten durchführen

soso...jetzt werden mit den Bürgerinnen und Bürgern auch noch TESTS durchgeführt.
Genügt es nicht, die Bürgerinnen und Bürgern mit Rechtsbeugung und Willkür zu foltern, jetzt werden auch noch Tests am Bürger mit Inkasso-Mahnungen durchgeführt, um die Ängste noch mehr zu schüren.

Harald war der erste, der heute nicht mehr unter uns ist,  wer wird der nächste sein?...sie sprachen am 03.10.2016 persönlich mit ihm Herr Eicher!

Was sagt eigentlich die RECHTSAUFSICHT des Südwestrundfunks, das Staatsministerium Baden-Württemberg und die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zu den geplanten TESTS am Bürger???

Entsprechende Anfragen an das Staatsministerium Baden-Württemberg und die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz senden!

Mir scheint jetzt beginnt der Südwestrundfunk total durchzudrehen.

Sind wir jetzt SWR-GEFÄNGNISRUNDFUNK-VERSUCHSKANINCHEN? ???
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: cook am 23. Juni 2017, 10:41
"In einem Rechtsstaat kann man sich nicht einfach über Gesetze hinwegsetzen." Das ist naturgemäß ein ganz dünnes Argument. Jeder Staat ist ein Rechtsstaat, macht also Gesetze. Auch das Dritte Reich war ein Rechtsstaat und man konnte sich nicht einfach über das Gesetz hinwegsetzen. Ansonsten wurde es sehr eng.

Man muss mal über das Verständnis von Recht und Staat nachdenken, das die beim Öffentlich-Rechtlichen Parteienfunk haben. Da werden Gesetze durchgeprügelt, die klar EU-rechts- und verfassungswidrig sind, das Verfassungsgericht mit Gutachtenaufträgen korrumpiert, die Vollstreckungsorgane mit Schulungen eingenordet, und unverhältnismäßige Inhaftierungen unbescholtener Bürger durchgesetzt. Alles im Namen der Gerechtigkeit?

Jemand, der ein ungerechtes Gesetz macht, kann sich nicht auf Gesetzmäßigkeit berufen, um das Gesetz zu verteidigen. Er muss dafür außenstehende Argumente finden, die die Gerechtigkeit des Gesetzes belegen. Das kann Hr. Eicher naturgemäß nicht -- wie kein anderer. Das Gesetz ist nützlich für die deutsche Parteienoligarchie, aber deswegen noch lange nicht gerecht.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: faust am 23. Juni 2017, 10:44
... die haben die Übersicht verloren - natürlich !!!

Bei einer fiktiven Verhandlung an einem fiktiven sächsischen Verwaltungsgericht war sich der "Richter" nicht zu schade, zu erklären:

Die Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens wäre  IM  INTERESSE  DES  KLÄGERS, denn wenn zwischendurch immer mal gezahlt würde, dann würden ja keine bzw. weniger Säumniszuschläge auflaufen -> es wäre also "günstiger" für den Kläger.

Dummdreist oder dramatischer Wirklichkeitsverlust???
Ich weiß es nicht, aber das hat der erwachsenen Leuten ernsthaft verkaufen wollen! - Wer hat ihm das wohl "vorgesagt" ?!?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Totalverweigerer am 23. Juni 2017, 10:50
Die politischen Machthaber in den Landesregierungen und -parlamenten haben sich ein Gesetz (RBStV) gebastelt, welches alle Inhaber einer Wohnung bzw. Betriebsstätte zu "Beitragsschuldnern" erklärt. Das ist nicht Recht sondern schlicht kriminell!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Nevrion am 23. Juni 2017, 11:16
Zitat
Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), legt "größten Wert darauf, dass wir Beitragsverweigerer und deren Argumente ernst nehmen". Aber in einem Rechtsstaat könne man sich nicht einfach über Gesetze hinwegsetzen.
Sollte einem Journalisten nicht eigentlich auffallen, dass die Aussage einen Widerspruch beherbergt? Man nimmt Beitragsverweigerer ernst, was ja impliziert, dass man mit Ihnen an einer Lösung arbeitet, fordert dann aber gleichzeitig ein, dass sie auf jeden Fall bezahlen müssen, weil es das Gesetz so fordert.
Das wäre ja so als würden sich Walfänger mit den Leuten auf den Greenpeace-Schlauchbooten einen Dialog liefern, während die Walfänger Löcher in das Schlauchboot schießen. "Ja ja, wir haben volles Verständnis für eure Bedenken, aber ihr werdet auf jeden Fall ertrinken."

Zitat
"Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert." Aber es gibt eine Handvoll Beitragsverweigerer, die im Zusammenhang mit ausstehenden Rundfunkbeiträgen bereit waren, ins Gefängnis zu gehen. Das, so betont Eicher, sei überhaupt nicht im Interesse der Rundfunkanstalten.
Der letzte Satz ist doch ganz klar gelogen, da der Beitragsservice doch die erlaubten Vollstreckungsmaßnahmen vorgibt, wo die Beugehaft also in allen Fällen erwünscht war. Warum auch hier der Journalismus nicht nachhakt, sollte skeptisch machen.

Zitat
Der SWR wird voraussichtlich einen Test mit 1000 Haushalten durchführen, die im Zahlungsrückstand sind und eigentlich in die Vollstreckung laufen würden. "Wir möchten prüfen, ob durch den vorgeschalteten Einsatz eines Inkassounternehmens, die Zahl der Vollstreckungen entsprechend reduziert werden kann", sagt Eicher.
Die Annahme, dass sich der Zahlungswille erhöht, wenn das Geld für den Beitragsservice von einem Inkasso-Unternehmen eingetrieben wird und nicht durch einen Zwangsvollstrecker, kann eigentlich nur jemand bringen, der die angeblich so ernst genommenen Argumente der Beitragsverweigerer gar nicht verstanden hat. Oder es ist nur eine schöne Umschreibung dafür, dass es für sie einfacher/günstiger ist, dafür Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Das Ganze diente also wahrscheinlich eher dazu, den Arbeitsaufwand mit den Mahnverfahren bei den ÖR reduzieren.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: noGez99 am 23. Juni 2017, 11:38
Bitte nicht die Wortvorgaben der Gegner benutzen, sondern die richtigen:

Wir sind Nichtnutzer (und keine Beitragsverweigerer)
Wir hinterfragen den Rundfunkzwang mit den rechtsstaatlichen Mitteln.
Wir wollen den Rundfunk auf eine demokratische Grundlage stellen und keine Demokratieabgabe.

Herr Eicher verweigert die Überprüfung der Rundfunkgesetze auf Verfassungsmäßigkeit.
Herr Eicher ist ein Befürworter des Rundfunkzwangs und hat an den Gesetzesvorschlägen maßgeblich mitgearbeitet.
Herr Eicher schickt absichtlich Bürger ins Gefägnis wegen ein paar hundert Euro Rundfunkgebühren.
(Hatte der Attentäter Amri nicht auch ein paar hundert Euro Schulden (Mobilfunkvertrag) aber leider, leider konnte man ihn deswegen nicht festsetzen?)
usw.

Wir müssen noch viel dazulernen um die subtilen Meinungsmanipulation zu erkennen und für uns zu nutzen.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: muuhhhlli am 23. Juni 2017, 11:44
Wenn das durchschnittliche Grundeinkommen der untersten und mittleren Einkommensschicht bei der normalen Bevölkerung wie bei den Mitarbeitern in den RF-Anstalten 9.000 Euro beträgt, dann sprechen wir weder über monatlich 17,50 Euro noch über Zwangsvollstreckung und schon gar nicht über Erzwingungshaft.

Der Herr Eicher ist wohl der Meinung, er kann mit den unberechtigt erzwungenen Zwangsgeldern, die jeder Rechtsgrundlage entbehren, wenn sie nicht genutzt werden, habe er das Recht und dürfe er auf die freie Meinung und die freie persönliche Entfaltung jedes einzelnen Bürgers einwirken.

Was sich der nicht alles rausnehmen darf. Es ist unerhört.

Die Kosten für solche hirnlosen Aktionen sind finanziell mit den monatlichen RF-Beitrag abgedeckt, da muss der Spielraum für sparsames Wirtschaften in den LRA's weit größer sein als vermutet. Die LRA's sind reine Unternehmen und dann gibt sich Herr Eicher noch als Protzpräsens aus und in Wirklichkeit ist er als oberster steuernder Zwangsmeister bekannt, der gegen die Bevölkerung arbeitet um seine überdimensionierten Tantiemen zu sichern. Solche Leute gehören schnellsten in den Ruhestand geschickt und das Treiben dieser Person von den Landesregierungen unterbunden.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: noGez99 am 23. Juni 2017, 11:56
Die Zwangsvollstreckungen sind auch völlig unverhältnissmäßig.
Die Abwägung muss zwischen dem verringerten Überschuss auf dem Sperrkonto (auf das z.Z niemand Zugriff hat) und der Einschränkung der Grundrechte und Handlungsfreiheit des Bürgers gemacht werden.
Der verringerte Überschuss auf dem Sperrkonto ist auf jeden Fall das geringere Übel, zumal die Schuld ja weiterhin bestehen bleibt.

Vor diesem Hintergrund ist es eine unerhörte Frechheit dass Herr Eicher die Zwangsvollstreckungen überhaupt veranlasst!
Und dass Herr Eicher die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht mit allen Mitteln behindert.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Totalverweigerer am 23. Juni 2017, 11:59
Zitat
...das Treiben dieser Person von den Landesregierungen unterbunden.

Die Landesregierungen und die Wackeldackel in den Parlamenten, die den RBStV abgenickt haben, haben doch so die Grundlage für Eichers Handel geschaffen, auf das er sich ständig beruft.
Aber wie ich schon früher einmal schrieb - Recht und Gesetz sind 2 Paar Schuhe.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: marga am 23. Juni 2017, 12:19
Solche Leute gehören schnellsten in den Ruhestand geschickt und das Treiben dieser Person von den Landesregierungen unterbunden.

Ahhhh, jetzt ja,

da werden wir aber nicht drauf bauen können. Die Landesfürsten haben doch den RBStV unterschrieben. Die werden sicherlich nichts dafür tun, diesen verfassungsfeindlichen Zustand zu verändern.

Da die Ausdrucksweise in Form von Worten, einer fiktiven Person aufgrund der Gesamtsituation des verfassungswidrigen Rundfunkbeitrages (RBStV), leider etwas beschränkt ist, möchte diese deshalb folgende Person zitieren:

Zitat
>>> Die Unvereinbarkeit der Rundfunkabgabe mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes, der Bruch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und Strukturen sowie die Grundrechtseingriffe machen in der Gesamtheit das Rundfunkabgabesystem zu einem geschlossenen freiheitswidrigen Reglement, das zur verfassungsmäßigen Ordnung im Widerspruch steht. <<<

Quelle: Eine Streitschrift, Autor: Frank Jürgen Werner Hennecke, Dr. iur. Utr., Leitender Ministerialrat a. D., D-67061 Ludwigshafen am Rhein. ISBN 978-3-981 7882-7-3
+++
 8)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 23. Juni 2017, 12:47
[...] Die Abwägung muss zwischen dem verringerten Überschuss auf dem Sperrkonto (auf das z.Z niemand Zugriff hat) und [...]

Hahaha, goldig gelacht habe ich! Hätte ich eben etwas getrunken, wäre es wohl geradewegs auf dem Bildschirm und/oder der Tastatur gelandet.  ;D

Wer hat Dir denn eigentlich eingetrichtert, dass auf dieses ominöse Sperrkonto "z.Z niemand Zugriff hat" ??

By the way sollte mal in jeder mündlichen Verhandlung erfragt werden, wie genau das praktisch mit diesem ominösen Sperrkonto abläuft (d. h. wer genau hat es eingerichtet und wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff darauf ...) und wo genau dies gesetzlich geregelt ist.  ;)

Ich schätze aber zu diesem Thema sollten wir aufgrund der Brisanz mal ein extra Thread aufmachen ...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Markus KA am 23. Juni 2017, 13:25
By the way sollte mal in jeder mündlichen Verhandlung erfragt werden, wie genau das praktisch mit diesem ominösen Sperrkonto abläuft (d. h. wer genau hat es eingerichtet und wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff darauf ...) und wo genau dies gesetzlich geregelt ist.  ;)

Auf diese Frage wird sich das VG nicht unbedingt einlassen, weil dem Gericht darüber keine Informationen vorliegen, aber möglicherweise durchaus auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Beauftragung eines Inkassounternehmens, seiner gesetzlichen Regelung, Befugnisse etc.

Die nächsten mündlichen Verhandlungen stehen bereits an.

Es ist anGerichtet!!! 8)

Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Nevrion am 23. Juni 2017, 14:27
Zitat
Bitte nicht die Wortvorgaben der Gegner benutzen, sondern die richtigen:
Wir sind Nichtnutzer (und keine Beitragsverweigerer)

Das eine schließt das andere nicht zwangsläufig aus. Ein Nichtnutzer kann also durchaus Beiträge bezahlen, weil er sich dem System fügt, wie er sich dem auch total verweigern kann. Ein Beitragsverweigerer kann demnach genauso gut die ÖR Medien konsumieren, wie er sich von ihnen abschotten kann um demnach die Zahlung verweigert.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: drboe am 23. Juni 2017, 16:52
Bitte nicht die Wortvorgaben der Gegner benutzen, sondern die richtigen:
Wir sind Nichtnutzer (und keine Beitragsverweigerer)

Pauschale Aussagen zu den Nutzern diese Forums sind allerdings auch nicht angebracht. Ich bin kein Nichtnutzer. Ich zahle allerdings keine "Steuer auf wohnen"' weil diese aus meiner Sicht, bestätigt durch rechtskundige Gutachter, verfassungswidrig ist und einen Verstoß gegen Menschenrecht darstellt. Bis zum 31.12.2012 habe ich die "Gebühr" bezahlt, weil ich über geeignete Empfangsgeräte verfügte und bis heute verfüge. Die Ministerpräsidenten durften seinerzeit natürlich beschliessen die Zahlungspflicht für Geräte zu beenden. Sie  hatten allerdings nicht das Recht eine Wohnungssteuer zur Rundfunkfinanzierung zu etablieren. Folglich gibt es derzeit keine verfassungskonforme Regelung zur Finanzierung des ÖR-Rundfunks. Und einzig deshalb zahle ich nicht. Wehret den Anfängen, sozusagen.

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Knax am 23. Juni 2017, 19:01
Zitat
Was passiert mit säumigen Zahlern?

"Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert."

Beitragsgerechtigkeit erschöpft sich nicht lediglich in der Gleichmäßigkeit der Bebeitragung, um die es im obigen Zitat geht. Beitragsgerechtigkeit umfasst auch die Gleichmäßigkeit der Beitragsbelastung. Das ist jedoch derart offensichtlich, dass es von der Rechtsprechung ignoriert werden muss. Sonst fliegt das ganze schöne Finanzierungsmodell in die Luft. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk hält es mit der Beitragsgerechtigkeit wie mit allem anderen auch: Er pickt sich aus allem nur die Rosinen raus! Und genau diese Rosinenpickerei -eben auch im juristischen Sinne- ist es, die beim Bürger den Eindruck entstehen lässt, als habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk Narrenfreiheit.

Mal sehen, wo gibt es diese Narrenfreiheit denn noch...? Wie war das noch gleich mit der Definition des "Grundversorgungsauftrags"...? Und wie viele öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender gibt es? Man kommt mit dem Zählen gar nicht mehr nach, so viel Grundversorgung wird dem Bürger zuteil!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: faust am 23. Juni 2017, 19:09
... NOCH hat er diese Narrenfreiheit.

Karlsruhe, hilf !!!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: azdb-opfer am 23. Juni 2017, 19:20
Zitat
Für jeden Euro, den wir dafür ausgeben, bekommen wir im Schnitt vier Euro an offenen Rundfunkbeiträgen zurück.

Die Mahnverfahren verursachen im Durchschnitt 25% "Verwaltungskosten"?

Das ist das beste Argument, den Zahlungsstreik "bis zum bitteren Ende" (=Zwangsvollstreckung) fortzusetzen.  ;D
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: tokiomotel am 23. Juni 2017, 19:31
Zitat
Beitragsgerechtigkeit erschöpft sich nicht lediglich in der Gleichmäßigkeit der Bebeitragung, um die es im obigen Zitat geht. Beitragsgerechtigkeit umfasst auch die Gleichmäßigkeit der Beitragsbelastung.
@Knax
Vielen Dank, du hast den alles entscheidenden Punkt perfekt formuliert.
Ich könnte mich jetzt zum wiederholten Male ergiebig darüber auslassen.
Es tut einfach nur noch weh.., sich mit der Ansicht einer Betonwand zu befassen.
Den Eicher kann man guten Gewissens in die Tonne klopfen und unter Ulk verbuchen.
Von Beitragsgerechtigkeit versteht der NICHTS, er will das ihm vollkommen bewusste Dilemma einfach nicht wahrhaben...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Shuzi am 23. Juni 2017, 23:01
Meine nicht annähernd perfekt aber individuell formulierten Geanken bzgl. Gleichmäßigkeit der Beitragsbelastung unter ...

Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23198.msg149599.html#msg149599

... könnten auch hierzu passen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 25. Juni 2017, 12:30
By the way sollte mal in jeder mündlichen Verhandlung erfragt werden, wie genau das praktisch mit diesem ominösen Sperrkonto abläuft (d. h. wer genau hat es eingerichtet und wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff darauf ...) und wo genau dies gesetzlich geregelt ist.  ;)

Auf diese Frage wird sich das VG nicht unbedingt einlassen, weil dem Gericht darüber keine Informationen vorliegen [...]

Moment mal!

Die Richterschaft des vorgegaukelten Rechtsweges übernimmt doch regelmäßig die sonderbaren 'Argumente' der beklagten Rundfunker, so auch das 'Argument' der Abgabengerechtigkeit. Dieser Gedanke der Abgabengerechtigkeit sollte dann aber auch konsequenterweise zuende gedacht werden und insb. zuende gedacht werden können! Wie gerecht ist es denn, wenn ein sog. "Beitragsschuldner" bereits von vornherein weiß, dass er zuviel zahlen wird? Wie genau wird praktisch mit diesen offenkundigen Überschüssen umgegangen und wo ist dies gesetzlich geregelt? Das sind alles Fragen, die einen sog. "Beitragsschuldner" direkt tangieren, wenn mal wieder die Abgabengerechtigkeit ausgerufen wird.

Dass die entsprechenden Informationen den RichterInnen nicht vorliegen ... tja, dafür kann der sog. "Beitragsschuldner" nun wirklich nichts. Es dürfte wohl Aufgabe der RichterInnen sein, hier zu ermitteln und sich eben die entsprechenden Informationen vorlegen zu lassen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: Philosoph am 25. Juni 2017, 13:40
Wie Drboe schon richtig festgestellt hat: Es geht nicht um 17,50 €, es geht ums Prinzip!
Es geht darum, daß wir das Recht haben, in einer Demokratie zu leben und nicht nur unser Dasein als Zahlschafe fristen zu müssen.
Laßt uns endlich selbst entscheiden, ob wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt oder in dieser Form noch brauchen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 25. Juni 2017, 20:09
Rundfunkbeitrag - der Streit um 13000 Euro (zahlbar in lebenslänglichen monatlichen Raten a 17,50)