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Autor Thema: Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...  (Gelesen 11565 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung

Bildquelle: dpa, dan soe sab – über RP-Online

Rundfunkbeitrag – der Streit um 17,50 Euro – Eichers Ideen...
Quelle: RP-Online

Zitat
(...) Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), legt "größten Wert darauf, dass wir Beitragsverweigerer und deren Argumente ernst nehmen". Aber in einem Rechtsstaat könne man sich nicht einfach über Gesetze hinwegsetzen.

Was passiert mit säumigen Zahlern?

"Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert." Aber es gibt eine Handvoll Beitragsverweigerer, die im Zusammenhang mit ausstehenden Rundfunkbeiträgen bereit waren, ins Gefängnis zu gehen. Das, so betont Eicher, sei überhaupt nicht im Interesse der Rundfunkanstalten. Wer nicht zahlen will, muss am Ende gegenüber der Vollstreckungsbehörde eine Vermögensauskunft abgeben. Weigert man sich, kann die Abgabe der Vermögensauskunft mit Haft bis zu sechs Monaten erzwungen werden.

Jeder 20. Mitarbeiter des Beitragsservices beschäftigt sich mit Mahnverfahren. "Das ist natürlich ein Aufwand, den wir uns gerne sparen würden", betont Wolf. Aber er zahlt sich aus: "Für jeden Euro, den wir dafür ausgeben, bekommen wir im Schnitt vier Euro an offenen Rundfunkbeiträgen zurück. Durch das Mahnverfahren wurden im Jahr 2016 600 Millionen Euro erlöst."

Der SWR wird voraussichtlich einen Test mit 1000 Haushalten durchführen, die im Zahlungsrückstand sind und eigentlich in die Vollstreckung laufen würden. "Wir möchten prüfen, ob durch den vorgeschalteten Einsatz eines Inkassounternehmens, die Zahl der Vollstreckungen entsprechend reduziert werden kann", sagt Eicher. Auch weil die Kommunen sich zunehmend über den Aufwand beschweren. Eicher muss noch das Okay seines Rundfunkrats einholen. "Ich jedenfalls fände es wesentlich weniger belastend, wenn mich ein Inkassounternehmen anschreibt, als wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür steht, und jeder bekommt es mit." (...)

Weiterlesen:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-die-einnahmen-sinken-aid-1.6898179


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n
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Zitat
Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit ...
Na dann soll der werte Herr Eicher sich doch an das vorgesehene Recht halten:

     Bescheid -> Widerspruch -> Widerspruchsbescheid -> Klage

Da steht nichts von Zwangsvollsteckung !!

So hat er das vor velen Jahre mal selbst gesagt (Weiss vielleicht ein Mitstreiter das Zitat?)



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e
  • Beiträge: 811
"..und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert."

Sich hinter solchen Sätzen zu verstecken, ist ganz arm. Wenn die KEF eine Senkung des Zwangsbeitrages empfiehlt, ist es dem werten Herrn doch auch sch....egal!


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Moderator
  • Beiträge: 3.174
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Test mit 1000 Haushalten durchführen

soso...jetzt werden mit den Bürgerinnen und Bürgern auch noch TESTS durchgeführt.
Genügt es nicht, die Bürgerinnen und Bürgern mit Rechtsbeugung und Willkür zu foltern, jetzt werden auch noch Tests am Bürger mit Inkasso-Mahnungen durchgeführt, um die Ängste noch mehr zu schüren.

Harald war der erste, der heute nicht mehr unter uns ist,  wer wird der nächste sein?...sie sprachen am 03.10.2016 persönlich mit ihm Herr Eicher!

Was sagt eigentlich die RECHTSAUFSICHT des Südwestrundfunks, das Staatsministerium Baden-Württemberg und die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zu den geplanten TESTS am Bürger???

Entsprechende Anfragen an das Staatsministerium Baden-Württemberg und die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz senden!

Mir scheint jetzt beginnt der Südwestrundfunk total durchzudrehen.

Sind wir jetzt SWR-GEFÄNGNISRUNDFUNK-VERSUCHSKANINCHEN? ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2017, 10:56 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

c
  • Beiträge: 873
"In einem Rechtsstaat kann man sich nicht einfach über Gesetze hinwegsetzen." Das ist naturgemäß ein ganz dünnes Argument. Jeder Staat ist ein Rechtsstaat, macht also Gesetze. Auch das Dritte Reich war ein Rechtsstaat und man konnte sich nicht einfach über das Gesetz hinwegsetzen. Ansonsten wurde es sehr eng.

Man muss mal über das Verständnis von Recht und Staat nachdenken, das die beim Öffentlich-Rechtlichen Parteienfunk haben. Da werden Gesetze durchgeprügelt, die klar EU-rechts- und verfassungswidrig sind, das Verfassungsgericht mit Gutachtenaufträgen korrumpiert, die Vollstreckungsorgane mit Schulungen eingenordet, und unverhältnismäßige Inhaftierungen unbescholtener Bürger durchgesetzt. Alles im Namen der Gerechtigkeit?

Jemand, der ein ungerechtes Gesetz macht, kann sich nicht auf Gesetzmäßigkeit berufen, um das Gesetz zu verteidigen. Er muss dafür außenstehende Argumente finden, die die Gerechtigkeit des Gesetzes belegen. Das kann Hr. Eicher naturgemäß nicht -- wie kein anderer. Das Gesetz ist nützlich für die deutsche Parteienoligarchie, aber deswegen noch lange nicht gerecht.



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f

faust

... die haben die Übersicht verloren - natürlich !!!

Bei einer fiktiven Verhandlung an einem fiktiven sächsischen Verwaltungsgericht war sich der "Richter" nicht zu schade, zu erklären:

Die Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens wäre  IM  INTERESSE  DES  KLÄGERS, denn wenn zwischendurch immer mal gezahlt würde, dann würden ja keine bzw. weniger Säumniszuschläge auflaufen -> es wäre also "günstiger" für den Kläger.

Dummdreist oder dramatischer Wirklichkeitsverlust???
Ich weiß es nicht, aber das hat der erwachsenen Leuten ernsthaft verkaufen wollen! - Wer hat ihm das wohl "vorgesagt" ?!?


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T
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Die politischen Machthaber in den Landesregierungen und -parlamenten haben sich ein Gesetz (RBStV) gebastelt, welches alle Inhaber einer Wohnung bzw. Betriebsstätte zu "Beitragsschuldnern" erklärt. Das ist nicht Recht sondern schlicht kriminell!


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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N
  • Beiträge: 521
Zitat
Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), legt "größten Wert darauf, dass wir Beitragsverweigerer und deren Argumente ernst nehmen". Aber in einem Rechtsstaat könne man sich nicht einfach über Gesetze hinwegsetzen.
Sollte einem Journalisten nicht eigentlich auffallen, dass die Aussage einen Widerspruch beherbergt? Man nimmt Beitragsverweigerer ernst, was ja impliziert, dass man mit Ihnen an einer Lösung arbeitet, fordert dann aber gleichzeitig ein, dass sie auf jeden Fall bezahlen müssen, weil es das Gesetz so fordert.
Das wäre ja so als würden sich Walfänger mit den Leuten auf den Greenpeace-Schlauchbooten einen Dialog liefern, während die Walfänger Löcher in das Schlauchboot schießen. "Ja ja, wir haben volles Verständnis für eure Bedenken, aber ihr werdet auf jeden Fall ertrinken."

Zitat
"Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert." Aber es gibt eine Handvoll Beitragsverweigerer, die im Zusammenhang mit ausstehenden Rundfunkbeiträgen bereit waren, ins Gefängnis zu gehen. Das, so betont Eicher, sei überhaupt nicht im Interesse der Rundfunkanstalten.
Der letzte Satz ist doch ganz klar gelogen, da der Beitragsservice doch die erlaubten Vollstreckungsmaßnahmen vorgibt, wo die Beugehaft also in allen Fällen erwünscht war. Warum auch hier der Journalismus nicht nachhakt, sollte skeptisch machen.

Zitat
Der SWR wird voraussichtlich einen Test mit 1000 Haushalten durchführen, die im Zahlungsrückstand sind und eigentlich in die Vollstreckung laufen würden. "Wir möchten prüfen, ob durch den vorgeschalteten Einsatz eines Inkassounternehmens, die Zahl der Vollstreckungen entsprechend reduziert werden kann", sagt Eicher.
Die Annahme, dass sich der Zahlungswille erhöht, wenn das Geld für den Beitragsservice von einem Inkasso-Unternehmen eingetrieben wird und nicht durch einen Zwangsvollstrecker, kann eigentlich nur jemand bringen, der die angeblich so ernst genommenen Argumente der Beitragsverweigerer gar nicht verstanden hat. Oder es ist nur eine schöne Umschreibung dafür, dass es für sie einfacher/günstiger ist, dafür Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Das Ganze diente also wahrscheinlich eher dazu, den Arbeitsaufwand mit den Mahnverfahren bei den ÖR reduzieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 01:13 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
Bitte nicht die Wortvorgaben der Gegner benutzen, sondern die richtigen:

Wir sind Nichtnutzer (und keine Beitragsverweigerer)
Wir hinterfragen den Rundfunkzwang mit den rechtsstaatlichen Mitteln.
Wir wollen den Rundfunk auf eine demokratische Grundlage stellen und keine Demokratieabgabe.

Herr Eicher verweigert die Überprüfung der Rundfunkgesetze auf Verfassungsmäßigkeit.
Herr Eicher ist ein Befürworter des Rundfunkzwangs und hat an den Gesetzesvorschlägen maßgeblich mitgearbeitet.
Herr Eicher schickt absichtlich Bürger ins Gefägnis wegen ein paar hundert Euro Rundfunkgebühren.
(Hatte der Attentäter Amri nicht auch ein paar hundert Euro Schulden (Mobilfunkvertrag) aber leider, leider konnte man ihn deswegen nicht festsetzen?)
usw.

Wir müssen noch viel dazulernen um die subtilen Meinungsmanipulation zu erkennen und für uns zu nutzen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2017, 11:48 von noGez99«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

m
  • Beiträge: 436
Wenn das durchschnittliche Grundeinkommen der untersten und mittleren Einkommensschicht bei der normalen Bevölkerung wie bei den Mitarbeitern in den RF-Anstalten 9.000 Euro beträgt, dann sprechen wir weder über monatlich 17,50 Euro noch über Zwangsvollstreckung und schon gar nicht über Erzwingungshaft.

Der Herr Eicher ist wohl der Meinung, er kann mit den unberechtigt erzwungenen Zwangsgeldern, die jeder Rechtsgrundlage entbehren, wenn sie nicht genutzt werden, habe er das Recht und dürfe er auf die freie Meinung und die freie persönliche Entfaltung jedes einzelnen Bürgers einwirken.

Was sich der nicht alles rausnehmen darf. Es ist unerhört.

Die Kosten für solche hirnlosen Aktionen sind finanziell mit den monatlichen RF-Beitrag abgedeckt, da muss der Spielraum für sparsames Wirtschaften in den LRA's weit größer sein als vermutet. Die LRA's sind reine Unternehmen und dann gibt sich Herr Eicher noch als Protzpräsens aus und in Wirklichkeit ist er als oberster steuernder Zwangsmeister bekannt, der gegen die Bevölkerung arbeitet um seine überdimensionierten Tantiemen zu sichern. Solche Leute gehören schnellsten in den Ruhestand geschickt und das Treiben dieser Person von den Landesregierungen unterbunden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 01:15 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
Die Zwangsvollstreckungen sind auch völlig unverhältnissmäßig.
Die Abwägung muss zwischen dem verringerten Überschuss auf dem Sperrkonto (auf das z.Z niemand Zugriff hat) und der Einschränkung der Grundrechte und Handlungsfreiheit des Bürgers gemacht werden.
Der verringerte Überschuss auf dem Sperrkonto ist auf jeden Fall das geringere Übel, zumal die Schuld ja weiterhin bestehen bleibt.

Vor diesem Hintergrund ist es eine unerhörte Frechheit dass Herr Eicher die Zwangsvollstreckungen überhaupt veranlasst!
Und dass Herr Eicher die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht mit allen Mitteln behindert.


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T
  • Beiträge: 546
Zitat
...das Treiben dieser Person von den Landesregierungen unterbunden.

Die Landesregierungen und die Wackeldackel in den Parlamenten, die den RBStV abgenickt haben, haben doch so die Grundlage für Eichers Handel geschaffen, auf das er sich ständig beruft.
Aber wie ich schon früher einmal schrieb - Recht und Gesetz sind 2 Paar Schuhe.


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"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Solche Leute gehören schnellsten in den Ruhestand geschickt und das Treiben dieser Person von den Landesregierungen unterbunden.

Ahhhh, jetzt ja,

da werden wir aber nicht drauf bauen können. Die Landesfürsten haben doch den RBStV unterschrieben. Die werden sicherlich nichts dafür tun, diesen verfassungsfeindlichen Zustand zu verändern.

Da die Ausdrucksweise in Form von Worten, einer fiktiven Person aufgrund der Gesamtsituation des verfassungswidrigen Rundfunkbeitrages (RBStV), leider etwas beschränkt ist, möchte diese deshalb folgende Person zitieren:

Zitat
>>> Die Unvereinbarkeit der Rundfunkabgabe mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes, der Bruch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und Strukturen sowie die Grundrechtseingriffe machen in der Gesamtheit das Rundfunkabgabesystem zu einem geschlossenen freiheitswidrigen Reglement, das zur verfassungsmäßigen Ordnung im Widerspruch steht. <<<

Quelle: Eine Streitschrift, Autor: Frank Jürgen Werner Hennecke, Dr. iur. Utr., Leitender Ministerialrat a. D., D-67061 Ludwigshafen am Rhein. ISBN 978-3-981 7882-7-3
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

S
  • Beiträge: 221
[...] Die Abwägung muss zwischen dem verringerten Überschuss auf dem Sperrkonto (auf das z.Z niemand Zugriff hat) und [...]

Hahaha, goldig gelacht habe ich! Hätte ich eben etwas getrunken, wäre es wohl geradewegs auf dem Bildschirm und/oder der Tastatur gelandet.  ;D

Wer hat Dir denn eigentlich eingetrichtert, dass auf dieses ominöse Sperrkonto "z.Z niemand Zugriff hat" ??

By the way sollte mal in jeder mündlichen Verhandlung erfragt werden, wie genau das praktisch mit diesem ominösen Sperrkonto abläuft (d. h. wer genau hat es eingerichtet und wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff darauf ...) und wo genau dies gesetzlich geregelt ist.  ;)

Ich schätze aber zu diesem Thema sollten wir aufgrund der Brisanz mal ein extra Thread aufmachen ...


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.174
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
By the way sollte mal in jeder mündlichen Verhandlung erfragt werden, wie genau das praktisch mit diesem ominösen Sperrkonto abläuft (d. h. wer genau hat es eingerichtet und wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff darauf ...) und wo genau dies gesetzlich geregelt ist.  ;)

Auf diese Frage wird sich das VG nicht unbedingt einlassen, weil dem Gericht darüber keine Informationen vorliegen, aber möglicherweise durchaus auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Beauftragung eines Inkassounternehmens, seiner gesetzlichen Regelung, Befugnisse etc.

Die nächsten mündlichen Verhandlungen stehen bereits an.

Es ist anGerichtet!!! 8)



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