...Verwaltungsvereinfachung
Ja, da ist sie wieder einmal, die Allzweckwaffe "Verwaltungsvereinfachung" im verwaltungsjuristischen Kampf gegen den Bürger.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Vereinheitlichung der ehemaligen Rundfunkgebühr zum jetzigen Rundfunkbeitrag ebenfalls der Verwaltungsvereinfachung dient - und zwar aufgrund der sog. "Medienkonvergenz" (Fernsehgerät, Radiogerät, Internet-PC usw.). Schließlich wird mit dem Slogan "Eine Wohnung, ein Beitrag" geworben. Dass damit der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung über den Gleichheitsgrundsatz als elementarem Gerechtigkeitsprinzip gestellt wird, kann offenkundiger gar nicht mehr sein.
Das Bundesverfassungsgericht würde gut daran tun, hier den gesunden Menschenverstand im Sinne der Bürger walten zu lassen, anstatt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit windigen Argumenten zu verteidigen.