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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 14. Juni 2017, 19:30

Titel: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Uwe am 14. Juni 2017, 19:30
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BESCHLUSS DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS
Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen

Quelle: Nordwest Zeitung 14.06.2017


Zitat
Monatlich müssen die Gebühren abgeführt werden. Doch nach einem Urteil ist jetzt klar: Bar geht das nicht.

MÜNSTER - Verbraucher haben keinen Anspruch darauf, ihren Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Denn der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfache die Verwaltung – ähnlich wie im Steuerrecht. Da auf diese Weise auch die Kosten minimiert werden, liege diese Vorgehensweise letztlich im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers.

weiterlesen auf:
https://www.nwzonline.de/panorama/keine-barzahlung-bei-rundfunkbeitraegen_a_31,3,956347928.html
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: drboe am 14. Juni 2017, 20:22
Die Ignoranz der Verwaltungsgericht ist offenbar grenzenlos. Weder sind Bestimmungen aus dem (Kraftfahrzeug)Steuerrecht und der Sozialversicherung, beides Bundesrecht, einschlägig für den sogn. Rundfunkbeitrag, Landesrecht, noch kommt es bei Zahlungsmitteln nicht darauf an, ob der Rundfunkbeitrag auf Bundes- oder Landesrecht beruht. Das ist reine Phantasie, zumal die ausschließlich unbare Zahlungsweise nicht auf einem Gesetz sondern einzig der Satzungen der Anstalten beruht. Landesrecht kann die Gesetzeslage für das auf Bundesrecht beruhende gesetzliche Zahlungsmittel nicht ändern.

M. Boettcher
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: noGez99 am 14. Juni 2017, 21:48
Na das ist doch prima, dann kann jetzt jeder wegen der gefestigten Rechtsprechung gleich Verfassungsbeschwerde einlegen!!!

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174

Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: rave am 14. Juni 2017, 22:46
Ich war heute rein zufällig bei der wohl für mich zuständigen Rundfunkanstalt um rückständige Datenschutzanfragen einzufordern (23+ Wochen Verzug). Dabei hatte ich zufällig und auch abgezählt den "rückständigen" Beitrag nebst eines vorbereiteten Schreibens dabei.

Fazit:
Das Geld wurde nicht entgegengenommen. Man hat mir das Schreiben abgestempelt.
Text: "Die Annahme einer Bargeldzahlung iHv von 6YZ,VW € wurde Verweigert (Ort, Datum, Beitragsnummer, Anschrift + Stempel und Unterschrift)

Soll keiner behaupten, ich wäre nicht zahlungswillig gewesen. Es scheitert am Annahmeverzug.

VG rave
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: rave am 14. Juni 2017, 22:56
Noch eine Frage nebenbei:
Kam schon jemand auf die Idee, Geld per "Wert national" zu schicken?

Also Bargeld in den Umschlag, zur Post damit und Porto plus 4,30 € zu bezahlen?
(Empfänger bekommt dann den Umschlag, Haftung bis 100€ ...)

https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national.html (https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national.html)

...alternativ eine Paypalzahlung an eine Mailadresse?
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Kurt am 14. Juni 2017, 23:15
OT
[...] alternativ eine Paypalzahlung an eine Mailadresse?

Empfänger bekommt 2% (?) abgezogen  - also keine gute Idee

Gruß
Kurt

OT Ende
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Nichtgucker am 15. Juni 2017, 03:44
@ rave

Es wäre interessant, wenn jetzt der Gerichtsvollzieher geschickt würde und Du ihm dann - am Besten schriftlich - erklären würdest, dass Du ihm wegen des o.g. Beschlusses kein Bargeld geben darfst ...
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: pinguin am 15. Juni 2017, 07:16
"Witzig" ist es aber schon, daß die Annahme des einzigen legitimen Zahlungsmittels in der EU verweigert wird.

Da wäre doch glatt an den EuGH die Vorlage zu stellen, ob denn Unternehmen etc. befugt sein können, die Annahme der legalen Währung abzulehnen.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: samson_braun am 15. Juni 2017, 08:14
OT:

lasst uns doch auch eine Satzung aufestzen in der wir nicht verpflichtet sind, der LRA Gebühren zu bezahlen.... wenn die das dürfen - warum wir nicht?

OT Ende

das Problem ist ja, dass sie nicht ermächtigt wurden, das Bundesbankgesetz einzuschränken - das darf nur der Normengeber - also der Bundestag. Ich werde die Vorlage eben jener Ermächtigung in meiner Klagebegründung als Antrag reinnehmen - mal sehen was dann passiert. Höchst wahrscheinlich wird Mr. Hop.... dies schlichtweg ignorieren. Und den Spannungsbogen der anderen VG ala der Gesetzgeber hätte das auch so gemeint aber nicht explizit genannt - in knapp 60 Jahren Masseneinzugsverfahren kann man auch dem Gesetzgeber unterstellen, dass er einen Ergänzungsbedarf am Gesetzestext erkennt.

BTW: die Satzung liegt noch unterhalb des Landesrechtes! Und sie meinen sie könnten EU Recht einschränken. Wäre interessant zu wissen, ob das EUGH schonmal zu dem Sachverhalt was entschieden hat....

Prof. Dr. EU Punguin wüßte da vielleicht etwas?  (#)

Grüße
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: PersonX am 15. Juni 2017, 09:33
Achtung der GV darf Bargeld annehmen und hat selbst für sich auch keine Satzung, welche das verbietet. Gegenüber der LRA wird der GV das Bargeld durch Umwandlung in Buchgeld überweisen.
Es ist somit keine Lösung dem GV zu erklären, dass die LRA kein Bargeld annehmen darf. Der Fall passiert nicht direkt.

Schauen wir, dass mindestens ein Kläger so ein Bargeld Verfahren bis zum Ende bringt. Denn unter solchen Urteilen geht der Rechtsstaat baden. Die Richter sind schon etwas weltfremd bei der Ansicht, dass mit einem Konto keine weiteren Kosten entstehen. Es gibt Kontomodelle da kostet jede Überweisung Geld. Die Kosten für Konten bei Banken werden auch noch steigen, so dass es nur eine Frage der Zeit sein dürfte bis die ersten Personen auf ein eigenes Konto verzichten.

Und eine Erlaubnis per Lastschrift ist des Guten absolut zu viel.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: boykott2015 am 15. Juni 2017, 10:14
Pressemitteilung der Gerichts
14.06.2017
Aktenzeichen: 2 A 1351/16 (I. Instanz: VG Köln 6 K 7425/15)

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_170614/index.php
Zitat
Es sei bereits zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz das vom Kläger angenommene grundsätzliche Verbot enthalte, einen zwingend bargeldlosen Zahlungsverkehr anzuordnen.

So richtig nach dieser Zitat weiß auch das Gericht nicht. Alles Zweifel.

Zitat
Demgegenüber sei die damit verbundene Belastung des Einzelnen jedenfalls dann kaum nennenswert, wenn er - wie der Kläger - über ein Girokonto verfüge. [...] Es liege auch und gerade im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers, von ihm letztlich mitzutragende Verwaltungskosten möglichst gering zu halten.

Hier wird schon auch die damit verbundene Belastung des Einzelnen festgestellt. Die ist da und kaum nennenswert aus der Sicht des Gerichts.
Die Kosten fürs Girokonto sind kaum nennenswert und die mitzutragende Verwaltungskosten muss der Bürger in seinem Interesse gering halten.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Nichtgucker am 15. Juni 2017, 13:41
Person X hat recht: Der Gerichtsvollzieher darf Bargeld annehmen und würde wie von Person X beschrieben vorgehen (Bargeld durch Überweisung an Landesrundfunkanstalt weiterleiten).

Es stellt sich allerdings die Frage, ob es verhältnismäßig ist, einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, ggf. eine eidesstattliche Erklärung über die Vermögenslage zu fordern und sogar mit Beugehaft zu drohen, wenn der "Schuldner" bereits Barzahlung angeboten hat und deren Annahme vom "Gläubiger" verweigert wurde.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Kurt am 15. Juni 2017, 13:43
...Verwaltungsvereinfachung  ;D ;D ;D
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: muuhhhlli am 15. Juni 2017, 14:14
Alle meine bisherigen Zahlungen an diese von unseren unfähigen LT-Abgeordneten aller Bundesländer und deren Parteien legitimierten und staatlich selbsttitulierten RF-Abzocker wurden bisher immer wie von @PersonX beschrieben - wenn die Zwangslage es erforderte - einschließlich der Gebühren an den GV geleistet.

Nachdem nun ein OVG die von öffentlich rechtlichen RF-Anstalten, den sich selbst geschrieben RBStV und damit die bargeldlose Bezahlung aufgrund von Massenverfahren und Verwaltungsvereinfachung, sowie der Kostenminimierung für alleiniges Zahlungsmittel anerkennt, stelle ich mir die Frage, ob ich das Bargeld in Zukunft rechtzeitig vor den Fristen zur ZV ohne Gebühren dem GV zustelle.

Damit kann der GV als Bargeldübermittler oder als Bankdienstleister ohne Gebühren und ohne Lohn immer schön den RF-Beitrag fristgerecht dem BS von mir überweisen. Will der GV mir das Geld zurückgeben, dann muss er das persönlich bar leisten an meiner Haustüre. Wie man die Zahlungen mit dem GV regelt, steht in keinem Gesetz, denn es ist die Aufgabe des GV an die ausstehende Beträge egal in welcher Form von Zahlungsmittel zu kommen. Mehr hat ein GV nicht zu tun, er will Geld - am liebsten Bargeld.

Die terminliche Zeit der Fälligkeit lässt sich auf Grund meiner Erfahrungen immer verfolgen und somit das Bargeld rechtzeitig bevor der gelbe Brief kommt, dem GV zustellen.

Es gibt genug Möglichkeiten solche Urteile/Beschlüssen, egal von welchen unfähigen rechtssprechenden Richtern und Gerichten gesprochen, wie nutzlosen Aufwand ins Leere laufen zu lassen. Immer schön Sand, am besten Kies ins Getriebe streuen. Nur das machen zu wenige, leider.

Wobei ich noch anmerken möchte, dass es sicher in diesem Fall der Bezahlung mit Geld, Euro in Währung, welches das EU-Recht als gesetzlich gültiges Zahlungsmittel vorsieht, somit vom OVG wie von allen VG in allen RF-Urteilen nicht geschehen, keine Berücksichtigung gefunden hat.

Die EU ist eben der gleiche Kasperlesverein wie die LRA. Denn die EU räumt dem Bürger keine bargeldlose Möglichkeit ein, seine Rechte vor den höherinstanzlichen EU-Gerichten prüfen zu lassen. Ob Datenschutz, Verbraucherschutz, Medizin, Heilwesen - überall wird uns Bürgern was vorgelogen. Was nützt das Papier auf dem es steht, wenn sich niemand daran hält - sondern nur die Lobbyisten, die gezielt und bewusst Ihren Gewinn daraus ziehen können.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: DumbTV am 15. Juni 2017, 14:34
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/4/44/Tagesspiegel-Logo.svg/320px-Tagesspiegel-Logo.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/4/44/Tagesspiegel-Logo.svg/320px-Tagesspiegel-Logo.svg.png

Tagesspiegel, 14.06.2017

Unanfechtbares Gerichtsurteil
Keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen

Joachim Huber

Zitat
Der Rundfunkbeitrag kann nicht bar gezahlt werden, muss also überwiesen oder per Lastschrift gezahlt werden. Das Urteil gilt bundesweit und ist unanfechtbar. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/unanfechtbares-gerichtsurteil-keine-barzahlung-von-rundfunkbeitraegen/19933294.html
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: samson_braun am 15. Juni 2017, 15:11
Was heißt hier eigentlich "unanfechtbar"?
Wird eine solche Klage auch vor dem Verfassungsgericht oder dem EUGH abgewiesen werden?
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Nichtgucker am 15. Juni 2017, 15:23
Zitat
Das Urteil gilt bundesweit und ist unanfechtbar.

1. Das OLG Nordrhein-Westfalen kann keine Urteile sprechen, die bundesweite Geltung haben. Andere Gerichte können sich allerdings der Argumentation des OLG Nordrhein-Westfalen anschließen und selbst gleichlautende Urteile fällen.

2. Es sollte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich sein.

Zur Information: Bundesbankgesetz, § 14, Abs. 1, Satz 2
 
"Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."
https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: muuhhhlli am 15. Juni 2017, 15:42
Zitat
Das Urteil gilt bundesweit und ist unanfechtbar.

1. Das OLG Nordrhein-Westfalen kann keine Urteile sprechen, die bundesweite Geltung haben. Andere Gerichte können sich allerdings der Argumentation des OLG Nordrhein-Westfalen anschließen und selbst gleichlautende Urteile fällen.
2. Es sollte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich sein.

Unabhängig von der Rechtslage: Das Üble daran ist doch, dass sich hier ein Gericht eine Beurteilung zu einem Fall zumutet, wo Ihm kein Recht zusteht und somit auf Grund der Veröffentlichung und den dummdreisten Medien quasi Fakten geschaffen werden, die den Bürger aufhorchen lassen und einschüchtern sollen.

Rennt ein Pressmedium mit dem Urteil los, schreiben alle anderen ab und dichten noch Ihre Version dazu. Und als nächstes schreiben die Gerichte Ihre vergleichbaren Urteile dann ab. Niemand will doch die Aufklärung oder besser gesagt, dem Bürger nicht sagen, dass dieses Urteil nicht verbindlich ist.
Siehe dazu: Das Urteil gilt bundesweit und ist unanfechtbar.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Knax am 15. Juni 2017, 18:38
...Verwaltungsvereinfachung  ;D ;D ;D

Ja, da ist sie wieder einmal, die Allzweckwaffe "Verwaltungsvereinfachung" im verwaltungsjuristischen Kampf gegen den Bürger.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die Vereinheitlichung der ehemaligen Rundfunkgebühr zum jetzigen Rundfunkbeitrag ebenfalls der Verwaltungsvereinfachung dient - und zwar aufgrund der sog. "Medienkonvergenz" (Fernsehgerät, Radiogerät, Internet-PC usw.). Schließlich wird mit dem Slogan "Eine Wohnung, ein Beitrag" geworben. Dass damit der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung über den Gleichheitsgrundsatz als elementarem Gerechtigkeitsprinzip gestellt wird, kann offenkundiger gar nicht mehr sein.

Das Bundesverfassungsgericht würde gut daran tun, hier den gesunden Menschenverstand im Sinne der Bürger walten zu lassen, anstatt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit windigen Argumenten zu verteidigen.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Totalverweigerer am 16. Juni 2017, 12:09
@ rave

Es gibt auch noch die Möglichkeit der Bareinzahlung (wenn man zahlungswillig ist) auf das Konto des BS. Ich habe heute meine Tel.-Rechnung bar bei der Postbank bezahlt. Es kommen allerdings Gebühren (6 EUR) dazu.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: cecil am 16. Juni 2017, 14:01
@totalverweigerer

die Postbank wird dein Bargeld als Buchgeld weiterleiten, sprich: an BS überweisen, nehme ich an.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Totalverweigerer am 16. Juni 2017, 18:34
@ cecil

Der BS bekommt kein Geld von mir!

Ich habe einen Einzahlungsbeleg. Was die Postbank mit dem Geld macht, ist mir schnurz.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: MMichael am 29. Juni 2017, 16:26
Apropos Post und Bargeld ... An dieser Stelle sei auf die Entwicklungen in unserem Land zu Datenschutz und Bürgerrechten hingewiesen:
 
am Sonntag wurde die AO geändert und der "§ 30a Schutz von Bankkunden" gestrichen.
Zitat
§ 30a AO verhinderte nur anlasslose Ermittlungen ins Blaue hinein und sog. Rasterfahndungen. Bei hinreichendem Anlass für eine Kontrollmitteilung oder weitergehende Prüfungen, war die Finanzverwaltung durch § 30a AO nicht gehindert.
Aus der Aufhebung des § 30a AO folgen für die Finanzbehörden keine weiter gehenden Möglichkeiten zum „Aufspüren“ von Konten sog. Briefkastengesellschaften und zur Ermittlung der in
diesen Fällen tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an inländische Kreditinstitute, denn die Daten der Kontoinhaber und der wirtschaftlich Berechtigten sind bereits vollständig
in der der Finanzverwaltung zugänglichen Kontendatei nach § 24 c KWG gespeichert.
dazu auch: Synopse aller Änderungen der AO am 25.06.2017
https://www.buzer.de/gesetz/1966/v206464-2017-06-25.htm
Zitat
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 25. Juni 2017 durch Artikel 1 des StUmgBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AO.

Bargeld-Abschaffung
Bar jeder Vernunft

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bargeld-abschaffung-bar-jeder-vernunft/19302088.html
Zitat
Nicht nur Verschwörungstheoretiker befürchten, dass Bargeld abgeschafft werden könnte. Mögliche Vorboten gibt es zuhauf.
...
Beispiel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: ...

Beispiel Postfilialen=Überwachung
Etappensieg: Real gibt auf, die Post muss nachziehen!
https://digitalcourage.de/blog/2017/etappensieg-real-gibt-auf-die-post-muss-nachziehen
Zitat
Real beugt sich dem Druck, den wir gemeinsam mit Verbraucher.innen aufgebaut haben und gibt den Versuch mit Gesichtserkennung von Kund.innen auf. Jetzt muss die Post AG nachziehen.

Bargeld – Bankgeheimnis - Überwachung –
Finanzielle Totalüberwachung auf leisen Sohlen – Nach dem Aus für das Bankgeheimnis stört nur noch das Bargeld
http://norberthaering.de/de/27-german/news/851-bankgeheimnis
Zitat
… so ist sofort klar, warum die Nutzung von Bargeld weiter kriminalisiert und zurückgedrängt werden muss. Für großvolumige Steuervermeidung wäre das weniger nötig. Aber wenn man von jedem Bürger zuverlässig durch Bankabfrage wissen können will, ob er irgendwelche sehr niedrigen Einkommens- oder Vermögensgrenzen überschreitet, dann wird Bargeld wichtig


Überwachung + Datenklau >
Staatstrojaner: Überwachungskanone gegen die Bevölkerung
https://digitalcourage.de/blog/2017/staatstrojaner-ueberwachungskanone-gegen-die-bevoelkerung
Zitat
Seit Monaten überzieht die Große Koalition die Bevölkerung mit einer Überwachungsflut. Die aktuell mächtigste Brandung, die unsere Grundrechte zu sprengen droht, ist der Staatstrojaner. Wir haben sechs Texte gesammelt, die klar machen, warum Staatstrojaner eine riesige Gefahr für uns alle sind.
Vorratsdatenspeicherung ab 1. Juli 2017 – Was tun?!
https://digitalcourage.de/blog/2017/vorratsdatenspeicherung-ab-1-juli-2017-was-tun#vds-nicht-akzeptieren
Zitat
Vorratsdatenspeicherung ist eine Katastrophe für Freiheit und Demokratie. Es ist inakzeptabel, dass alle Menschen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihr Grundrecht auf freie Kommunikation wahrzunehmen! Vorratsdatenspeicherung ist eine Säule des Überwachungsstaats. Technische Gegenwehr kann nicht die Lösung sein – das Gesetz muss weg! Digitalcourage will mit einer Verfassungsbeschwerde die Vorratsdatenspeicherung kippen. Unterstütze unsere Klage!


Edit "DumbTV": @alle
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
BESCHLUSS DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS Keine Barzahlung

Nicht allg. Themen wie Datenschutz etc. hier vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2020, 03:07
Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0