Alle meine bisherigen Zahlungen an diese von unseren unfähigen LT-Abgeordneten aller Bundesländer und deren Parteien legitimierten und staatlich selbsttitulierten RF-Abzocker wurden bisher immer wie von @PersonX beschrieben - wenn die Zwangslage es erforderte - einschließlich der Gebühren an den GV geleistet.
Nachdem nun ein OVG die von öffentlich rechtlichen RF-Anstalten, den sich selbst geschrieben RBStV und damit die bargeldlose Bezahlung aufgrund von Massenverfahren und Verwaltungsvereinfachung, sowie der Kostenminimierung für alleiniges Zahlungsmittel anerkennt, stelle ich mir die Frage, ob ich das Bargeld in Zukunft rechtzeitig vor den Fristen zur ZV ohne Gebühren dem GV zustelle.
Damit kann der GV als Bargeldübermittler oder als Bankdienstleister ohne Gebühren und ohne Lohn immer schön den RF-Beitrag fristgerecht dem BS von mir überweisen. Will der GV mir das Geld zurückgeben, dann muss er das persönlich bar leisten an meiner Haustüre. Wie man die Zahlungen mit dem GV regelt, steht in keinem Gesetz, denn es ist die Aufgabe des GV an die ausstehende Beträge egal in welcher Form von Zahlungsmittel zu kommen. Mehr hat ein GV nicht zu tun, er will Geld - am liebsten Bargeld.
Die terminliche Zeit der Fälligkeit lässt sich auf Grund meiner Erfahrungen immer verfolgen und somit das Bargeld rechtzeitig bevor der gelbe Brief kommt, dem GV zustellen.
Es gibt genug Möglichkeiten solche Urteile/Beschlüssen, egal von welchen unfähigen rechtssprechenden Richtern und Gerichten gesprochen, wie nutzlosen Aufwand ins Leere laufen zu lassen. Immer schön Sand, am besten Kies ins Getriebe streuen. Nur das machen zu wenige, leider.
Wobei ich noch anmerken möchte, dass es sicher in diesem Fall der Bezahlung mit Geld, Euro in Währung, welches das EU-Recht als gesetzlich gültiges Zahlungsmittel vorsieht, somit vom OVG wie von allen VG in allen RF-Urteilen nicht geschehen, keine Berücksichtigung gefunden hat.
Die EU ist eben der gleiche Kasperlesverein wie die LRA. Denn die EU räumt dem Bürger keine bargeldlose Möglichkeit ein, seine Rechte vor den höherinstanzlichen EU-Gerichten prüfen zu lassen. Ob Datenschutz, Verbraucherschutz, Medizin, Heilwesen - überall wird uns Bürgern was vorgelogen. Was nützt das Papier auf dem es steht, wenn sich niemand daran hält - sondern nur die Lobbyisten, die gezielt und bewusst Ihren Gewinn daraus ziehen können.