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Autor Thema: "Beschl. d. Oberverwaltungsgerichts: Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen"  (Gelesen 13922 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

Quelle Logo:http://www.lambsdorffdirekt.de/wp-content/uploads/2017/01/kunde_logo_nwz.jpg
BESCHLUSS DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS
Keine Barzahlung bei Rundfunkbeiträgen

Quelle: Nordwest Zeitung 14.06.2017


Zitat
Monatlich müssen die Gebühren abgeführt werden. Doch nach einem Urteil ist jetzt klar: Bar geht das nicht.

MÜNSTER - Verbraucher haben keinen Anspruch darauf, ihren Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Denn der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfache die Verwaltung – ähnlich wie im Steuerrecht. Da auf diese Weise auch die Kosten minimiert werden, liege diese Vorgehensweise letztlich im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers.

weiterlesen auf:
https://www.nwzonline.de/panorama/keine-barzahlung-bei-rundfunkbeitraegen_a_31,3,956347928.html


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Ignoranz der Verwaltungsgericht ist offenbar grenzenlos. Weder sind Bestimmungen aus dem (Kraftfahrzeug)Steuerrecht und der Sozialversicherung, beides Bundesrecht, einschlägig für den sogn. Rundfunkbeitrag, Landesrecht, noch kommt es bei Zahlungsmitteln nicht darauf an, ob der Rundfunkbeitrag auf Bundes- oder Landesrecht beruht. Das ist reine Phantasie, zumal die ausschließlich unbare Zahlungsweise nicht auf einem Gesetz sondern einzig der Satzungen der Anstalten beruht. Landesrecht kann die Gesetzeslage für das auf Bundesrecht beruhende gesetzliche Zahlungsmittel nicht ändern.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2017, 00:33 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 1.456
Na das ist doch prima, dann kann jetzt jeder wegen der gefestigten Rechtsprechung gleich Verfassungsbeschwerde einlegen!!!

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Ich war heute rein zufällig bei der wohl für mich zuständigen Rundfunkanstalt um rückständige Datenschutzanfragen einzufordern (23+ Wochen Verzug). Dabei hatte ich zufällig und auch abgezählt den "rückständigen" Beitrag nebst eines vorbereiteten Schreibens dabei.

Fazit:
Das Geld wurde nicht entgegengenommen. Man hat mir das Schreiben abgestempelt.
Text: "Die Annahme einer Bargeldzahlung iHv von 6YZ,VW € wurde Verweigert (Ort, Datum, Beitragsnummer, Anschrift + Stempel und Unterschrift)

Soll keiner behaupten, ich wäre nicht zahlungswillig gewesen. Es scheitert am Annahmeverzug.

VG rave


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2017, 00:33 von Bürger«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Noch eine Frage nebenbei:
Kam schon jemand auf die Idee, Geld per "Wert national" zu schicken?

Also Bargeld in den Umschlag, zur Post damit und Porto plus 4,30 € zu bezahlen?
(Empfänger bekommt dann den Umschlag, Haftung bis 100€ ...)

https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national.html

...alternativ eine Paypalzahlung an eine Mailadresse?


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

K
  • Beiträge: 2.246
OT
[...] alternativ eine Paypalzahlung an eine Mailadresse?

Empfänger bekommt 2% (?) abgezogen  - also keine gute Idee

Gruß
Kurt

OT Ende


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2017, 00:33 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 984
@ rave

Es wäre interessant, wenn jetzt der Gerichtsvollzieher geschickt würde und Du ihm dann - am Besten schriftlich - erklären würdest, dass Du ihm wegen des o.g. Beschlusses kein Bargeld geben darfst ...


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  • Beiträge: 7.385
"Witzig" ist es aber schon, daß die Annahme des einzigen legitimen Zahlungsmittels in der EU verweigert wird.

Da wäre doch glatt an den EuGH die Vorlage zu stellen, ob denn Unternehmen etc. befugt sein können, die Annahme der legalen Währung abzulehnen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 236
OT:

lasst uns doch auch eine Satzung aufestzen in der wir nicht verpflichtet sind, der LRA Gebühren zu bezahlen.... wenn die das dürfen - warum wir nicht?

OT Ende

das Problem ist ja, dass sie nicht ermächtigt wurden, das Bundesbankgesetz einzuschränken - das darf nur der Normengeber - also der Bundestag. Ich werde die Vorlage eben jener Ermächtigung in meiner Klagebegründung als Antrag reinnehmen - mal sehen was dann passiert. Höchst wahrscheinlich wird Mr. Hop.... dies schlichtweg ignorieren. Und den Spannungsbogen der anderen VG ala der Gesetzgeber hätte das auch so gemeint aber nicht explizit genannt - in knapp 60 Jahren Masseneinzugsverfahren kann man auch dem Gesetzgeber unterstellen, dass er einen Ergänzungsbedarf am Gesetzestext erkennt.

BTW: die Satzung liegt noch unterhalb des Landesrechtes! Und sie meinen sie könnten EU Recht einschränken. Wäre interessant zu wissen, ob das EUGH schonmal zu dem Sachverhalt was entschieden hat....

Prof. Dr. EU Punguin wüßte da vielleicht etwas?  (#)

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2017, 00:34 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

P
  • Beiträge: 4.011
Achtung der GV darf Bargeld annehmen und hat selbst für sich auch keine Satzung, welche das verbietet. Gegenüber der LRA wird der GV das Bargeld durch Umwandlung in Buchgeld überweisen.
Es ist somit keine Lösung dem GV zu erklären, dass die LRA kein Bargeld annehmen darf. Der Fall passiert nicht direkt.

Schauen wir, dass mindestens ein Kläger so ein Bargeld Verfahren bis zum Ende bringt. Denn unter solchen Urteilen geht der Rechtsstaat baden. Die Richter sind schon etwas weltfremd bei der Ansicht, dass mit einem Konto keine weiteren Kosten entstehen. Es gibt Kontomodelle da kostet jede Überweisung Geld. Die Kosten für Konten bei Banken werden auch noch steigen, so dass es nur eine Frage der Zeit sein dürfte bis die ersten Personen auf ein eigenes Konto verzichten.

Und eine Erlaubnis per Lastschrift ist des Guten absolut zu viel.


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b
  • Beiträge: 775
Pressemitteilung der Gerichts
14.06.2017
Aktenzeichen: 2 A 1351/16 (I. Instanz: VG Köln 6 K 7425/15)

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_170614/index.php
Zitat
Es sei bereits zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz das vom Kläger angenommene grundsätzliche Verbot enthalte, einen zwingend bargeldlosen Zahlungsverkehr anzuordnen.

So richtig nach dieser Zitat weiß auch das Gericht nicht. Alles Zweifel.

Zitat
Demgegenüber sei die damit verbundene Belastung des Einzelnen jedenfalls dann kaum nennenswert, wenn er - wie der Kläger - über ein Girokonto verfüge. [...] Es liege auch und gerade im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers, von ihm letztlich mitzutragende Verwaltungskosten möglichst gering zu halten.

Hier wird schon auch die damit verbundene Belastung des Einzelnen festgestellt. Die ist da und kaum nennenswert aus der Sicht des Gerichts.
Die Kosten fürs Girokonto sind kaum nennenswert und die mitzutragende Verwaltungskosten muss der Bürger in seinem Interesse gering halten.


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  • Beiträge: 984
Person X hat recht: Der Gerichtsvollzieher darf Bargeld annehmen und würde wie von Person X beschrieben vorgehen (Bargeld durch Überweisung an Landesrundfunkanstalt weiterleiten).

Es stellt sich allerdings die Frage, ob es verhältnismäßig ist, einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, ggf. eine eidesstattliche Erklärung über die Vermögenslage zu fordern und sogar mit Beugehaft zu drohen, wenn der "Schuldner" bereits Barzahlung angeboten hat und deren Annahme vom "Gläubiger" verweigert wurde.


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K
  • Beiträge: 2.246
...Verwaltungsvereinfachung  ;D ;D ;D


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m
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Alle meine bisherigen Zahlungen an diese von unseren unfähigen LT-Abgeordneten aller Bundesländer und deren Parteien legitimierten und staatlich selbsttitulierten RF-Abzocker wurden bisher immer wie von @PersonX beschrieben - wenn die Zwangslage es erforderte - einschließlich der Gebühren an den GV geleistet.

Nachdem nun ein OVG die von öffentlich rechtlichen RF-Anstalten, den sich selbst geschrieben RBStV und damit die bargeldlose Bezahlung aufgrund von Massenverfahren und Verwaltungsvereinfachung, sowie der Kostenminimierung für alleiniges Zahlungsmittel anerkennt, stelle ich mir die Frage, ob ich das Bargeld in Zukunft rechtzeitig vor den Fristen zur ZV ohne Gebühren dem GV zustelle.

Damit kann der GV als Bargeldübermittler oder als Bankdienstleister ohne Gebühren und ohne Lohn immer schön den RF-Beitrag fristgerecht dem BS von mir überweisen. Will der GV mir das Geld zurückgeben, dann muss er das persönlich bar leisten an meiner Haustüre. Wie man die Zahlungen mit dem GV regelt, steht in keinem Gesetz, denn es ist die Aufgabe des GV an die ausstehende Beträge egal in welcher Form von Zahlungsmittel zu kommen. Mehr hat ein GV nicht zu tun, er will Geld - am liebsten Bargeld.

Die terminliche Zeit der Fälligkeit lässt sich auf Grund meiner Erfahrungen immer verfolgen und somit das Bargeld rechtzeitig bevor der gelbe Brief kommt, dem GV zustellen.

Es gibt genug Möglichkeiten solche Urteile/Beschlüssen, egal von welchen unfähigen rechtssprechenden Richtern und Gerichten gesprochen, wie nutzlosen Aufwand ins Leere laufen zu lassen. Immer schön Sand, am besten Kies ins Getriebe streuen. Nur das machen zu wenige, leider.

Wobei ich noch anmerken möchte, dass es sicher in diesem Fall der Bezahlung mit Geld, Euro in Währung, welches das EU-Recht als gesetzlich gültiges Zahlungsmittel vorsieht, somit vom OVG wie von allen VG in allen RF-Urteilen nicht geschehen, keine Berücksichtigung gefunden hat.

Die EU ist eben der gleiche Kasperlesverein wie die LRA. Denn die EU räumt dem Bürger keine bargeldlose Möglichkeit ein, seine Rechte vor den höherinstanzlichen EU-Gerichten prüfen zu lassen. Ob Datenschutz, Verbraucherschutz, Medizin, Heilwesen - überall wird uns Bürgern was vorgelogen. Was nützt das Papier auf dem es steht, wenn sich niemand daran hält - sondern nur die Lobbyisten, die gezielt und bewusst Ihren Gewinn daraus ziehen können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2017, 00:35 von Bürger«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.484

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/4/44/Tagesspiegel-Logo.svg/320px-Tagesspiegel-Logo.svg.png

Tagesspiegel, 14.06.2017

Unanfechtbares Gerichtsurteil
Keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen

Joachim Huber

Zitat
Der Rundfunkbeitrag kann nicht bar gezahlt werden, muss also überwiesen oder per Lastschrift gezahlt werden. Das Urteil gilt bundesweit und ist unanfechtbar. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/unanfechtbares-gerichtsurteil-keine-barzahlung-von-rundfunkbeitraegen/19933294.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2017, 00:35 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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