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Autor Thema: Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...  (Gelesen 12705 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Aufgrund der Diskussionen und Erkenntnisse u.a. unter
Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4663.0.html
Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7222.msg102171.html#msg102171
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg148469.html#msg148469
sowie auch aufgrund der vergleichbaren "Hintergründe" unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

hier nun ein paar


Hintergründe zum

Bildquelle: http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/_processed_/csm_IROE_Logo_von_Marketing_bf4e225956.png

Institut für Rundfunkökonomie, Köln
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/institut0/
https://web.archive.org/web/20170604211532/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/institut0/
Zitat
Die an diesem Institut betriebenen rundfunk- und medienpolitischen Forschungen werden im Detail in den alle zwei Jahre publizierten Tätigkeitsberichten beschrieben. Publiziert werden sie in der Reihe "Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie", die von den Webseiten kostenlos abgerufen werden kann, in der im Vistas-Verlag, Berlin, publizierten Reihe "Schriften zur Rundfunkökonomie", in der im  Lit-Verlag, Berlin, publizierten Reihe "Kölner Schriften zur Medienökonomie" sowie in diversen Fachzeitschriften, Sammelbänden und Monografien, die in den Tätigkeitsberichten des Instituts im Einzelnen aufgelistet sind. [...]
Zitat
Finanziert wird das Institut durch einen Förderverein (Vorsitzender: Michael Krüßel), dem
juristische Personen (Rundfunkanstalten, Unternehmensberatungsgesellschaften und Regulierungsbehörden) und
Privatpersonen (Mitglieder der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Mitglieder des Trägervereins der Universität zu Köln und Praktiker der Medienwirtschaft) angehören.

Unter der folgenden Adresse findet man den "Beirat" des als Financier dieses Instituts agierenden Fördervereins:
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/beirat/
https://web.archive.org/web/20170604211705/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/beirat/

Darunter folgende, dem Rundfunk in besonderer Weise verbundene Personen.
Der an dem obigen Arbeitspapier mitwirkende Hans W. Färber findet sich auch darunter.

Zitat
Doris Brocker, Justiziarin und Stellvertreterin des Direktors der Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf
Hans Buchholz, ehem. Geschäftsführer der GEZ, Köln
Thomas Buhrow, Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Köln
Hans W. Färber, ehem. Verwaltungsdirektor des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Köln
Reinhard Grätz, Vorsitzender des Beirats des Instituts für Rundfunkökonomie, ehem. Vorsitzender des Rundfunkrates des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Köln
Dr. Reinhard Hartstein, Rechtsanwalt, ehem. stellvertretender Intendant der Deutschen Welle, Bonn
Rainer Kampmann, Verwaltungs- und Betriebsdirektor des Deutschlandradios, Köln
Dr. Manfred Kops, ehem. Geschäftsführer des Instituts für Rundfunkökonomie, Köln
Michael Loeb, Geschäftsführer der WDR mediagroup GmbH, Köln
Lutz Ma***or, Intendant des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Hamburg
Dieter K. Müller, Direktor Forschung & Service der ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH
Frank Nielebock, Geschäftsleitung Finanzen und Beteiligungen der WDR mediagroup GmbH
Horst Röper, Mitglied der KEF und Geschäftsführer des FORMATT-Institutes, Dortmund
Prof. Dr. Norbert Seidel, ehem. Verwaltungs- und Finanzdirektor des Westdeutschen Rundfunks (WDR)
Prof. Dr. Günter Sieben, Ehrenmitglied, ehem. Direktor des Instituts für Rundfunkökonomie
Dr. Willi Steul, Intendant des Deutschlandradios, Köln/Berlin
Friedhelm Wixforth, Mitglied des (WDR-)Rundfunkrates des Westdeutschen Rundfunks, Köln
Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice, Köln

Von dieser illustren Truppe, ergänzt durch einige gewiß äußerst kritische Personen, wird man sicher sachlich fundierte, neutrale Informationen erhalten, die das Gemeinwesen Bundesrepublik Deutschland wesentlich fördern dürften.

M. Boettcher

PS: Wer Ironie findet, darf sie behalten ;D


Ausgewählte Link-Sammlung zu diesem Thema:
Umfangreiche Dokumentation zu diesem Lobby-Gesetzes-Kommentarwerk unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
Umfangreiche Kritik an der nunmehr wohl 5. Auflage (2024) dieses Lobby-Gesetzes-Kommentarwerks
Handbuch zum Rundfunkrecht - Ganz im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender (05/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37966.0

Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20121.0

Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4663.0
Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7222.msg102171.html#msg102171
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg148469.html#msg148469
und dazu dann als "Schmakerl"
Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23295.0


Und hier noch was zum Co-Herausgeber des nach den Herausgebern oft auch einfach als "Binder/Vesting" bezeichneten "Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht"...
Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten (Binder/ Nothelle) (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37780.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2024, 00:35 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

o
  • Beiträge: 1.575
Es handelt sich also um ein Institut der U Köln, welches aber vollständig aus Drittmitteln finanziert wird. Von Landesmitteln ist jedenfalls nirgends die Rede. Und einen Lehrstuhl gibt es in diesem "Institut" auch nicht (somit müssten Abschlussarbeiten und Dissertationen als "extern" angefertigt betrachtet werden).

Es ist also eine private Forschungsfirma, welches sich mit dem Siegel der U Köln schmückt.
Hypscher Etikettenschwindel.

Man weiß schon, warum Drittmittelforschung an staatlichen Einrichtungen so extrem anrüchig ist.
 
Private Forschungsfirmen sind nicht unbedingt "schlecht" (man kennt so etwas für Lebensmittel und für Marktforschung), aber sie gehören eben nicht in eine staatliche Struktur eingebunden.

Falls jemand Zugang zu Publikationen dieses "Instituts" haben sollte, kann er mal checken, ob die Autoren in jedem(!) Artikel eine Erklärung zu Interessenskonflikten abgeben...  8)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte mal vor Augen halten und auf der Zunge zergehen lassen:

Da gibt es ein "Institut für Rundfunkökonomie", welches sich aus Drittmitteln finanziert.

Diese Drittmittel werden durch einen "Förderverein" aufgebracht, dessen
"Beirat" zu fast 75% aus Vertretern von ARD-ZDF-GEZ und deren Werbegesellschaften besteht:

Institut für Rundfunkökonomie, Köln
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/institut0/
https://web.archive.org/web/20170604211532/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/institut0/
Zitat
[...] rundfunk- und medienpolitischen Forschungen [...] Publiziert [...] in der Reihe "Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie", die von den Webseiten kostenlos abgerufen werden kann, in der im Vistas-Verlag, Berlin, publizierten Reihe "Schriften zur Rundfunkökonomie", in der im  Lit-Verlag, Berlin, publizierten Reihe "Kölner Schriften zur Medienökonomie" sowie in diversen Fachzeitschriften, Sammelbänden und Monografien [...]
Zitat
Finanziert wird das Institut durch einen Förderverein [...] dem
juristische Personen (Rundfunkanstalten, Unternehmensberatungsgesellschaften und Regulierungsbehörden) und
Privatpersonen (Mitglieder der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Mitglieder des Trägervereins der Universität zu Köln und Praktiker der Medienwirtschaft) angehören.
Unter der folgenden Adresse findet man den "Beirat" des als Financier dieses Instituts agierenden Fördervereins:
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/beirat/
https://web.archive.org/web/20170604211705/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/beirat/
Darunter folgende, dem Rundfunk in besonderer Weise verbundene Personen.
Der an dem obigen Arbeitspapier mitwirkende Hans W. Färber findet sich auch darunter.
[...]

Die "Aufgaben" dieses "Beirats" lesen sich wie folgt
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/beirat/
https://web.archive.org/web/20170604211705/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/beirat/
Zitat
Dem Institut für Rundfunkökonomie steht ein Beirat zur Seite, der die Arbeit des Instituts in wichtigen Angelegenheiten unterstützt.
[...]
Er unterstützt den Vorstand des Fördervereins und das Institut für Rundfunkökonomie bei seinen Aufgaben, nimmt den Tätigkeits- und Finanzbericht der Institutsdirektoren für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen, berät sie und übermittelt Anregungen, Wünsche und Vorschläge für die Tätigkeit des Instituts. Ihm steht das Recht zu, einen Wirtschaftsprüfer zu bestimmen, dem die Kassenprüfung des Instituts obliegt.

Dieser zu fast 75% aus ARD-ZDF-GEZ-Vertretern bestehende "Beirat" wird faktisch aus "Rundfunkbeiträgen" finanziert...
...und "unterstützt" und "berät" den Verein und das Institut, ja "übermittelt Anregungen, Wünsche und Vorschläge für die Tätigkeit des Instituts".

Doch nicht etwa im Sinne der Beitagszahler?!??!

Bei solch dubiosen Randbedingungen sollte dieses Institut und dessen "Förderverein" mal etwas mehr unter die Lupe genommen werden.

Satzung
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/satzung/
https://web.archive.org/web/20170604211820/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/satzung/
dort u.a.
Zitat
§ 1 Name, Sitz
Der bisher unter dem Namen
„Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie e. V."
tätige Verein setzt seine Tätigkeit unter der Bezeichnung
„Verein zur Förderung des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln“
unverändert fort. Er hat seinen Sitz weiterhin in Köln.
Zitat
§ 8 Institutsbeirat
Dem Institut für Rundfunkökonomie steht ein Beirat zur Seite. Vorbehaltlich der Regelungen des Instituts sollen die Mitglieder des Fördervereins dem Beirat angehören.
Zitat
§ 3 Mitgliedschaft
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern des Fördervereins. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.
Alle Mitglieder haben jeweils eine Stimme. Juristische Personen werden durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch eine jeweils benannte Person vertreten. [...]

Mitgliedschaft
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/mitgliedschaft/
https://web.archive.org/web/20170604211850/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/mitgliedschaft/
Zitat
Mitglieder des Vereins können laut § 3 seiner Satzung öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten, Unternehmen und Verbände sowie Einzelpersonen werden.
Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung beim Vorstand erworben, der über die Aufnahme entscheidet. Sie kann zum Ende eines Geschäftsjahres beendet werden. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich 12 Monate vor Ablauf dieses Geschäftsjahres zu erklären.
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird gemäß § 4 der Vereinssatzung durch Vereinbarung mit dem Vorstand festgelegt. Derzeit beläuft sich der jährliche Mindestbeitrag auf EUR 15,- für Einzelpersonen und auf EUR 50,- für Unternehmen und Institutionen. [...]

Spenden
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/spenden/
https://web.archive.org/web/20170604211921/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/spenden/


Es könnten sich damit Fragen aufwerfen wie u.a.:

0a) Wann, aus welchem Anlass/ zu welchem Zweck erfolgte die Umbenennung des Vereins von
„Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie e. V." in
„Verein zur Förderung des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln?
0b) Ist der Verein eingetragen im Vereinsregister?

1a) Welche "Unterstützungen" und "Beratungen" haben in der Vergangenheit stattgefunden?
1b) Welche "Anregungen, Wünsche und Vorschläge für die Tätigkeit des Instituts" wurden "übermittelt"?

2a) Sind ARD-ZDF-GEZ etwa auch Mitglied im Förderverein?
2b) Wer waren die Gründungsmitglieder dieses Vereins?

3) Fließen hier "Rundfunkbeiträge" in Form von "Mitgliedsbeiträgen" auch direkt in Drittmittel eines Instituts?
Von wem, in welchem Umfang und zu welchem Anteil an den Gesamt-Mitgliedsbeiträgen?

4) Fließen hier etwa auch "Rundfunkbeiträge" in Form von "Spenden" direkt in Drittmittel eines Instituts?
Von wem, in welchem Umfang und zu welchem Anteil an den Gesamt-Spenden?


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  • Beiträge: 7.404
3) Fließen hier "Rundfunkbeiträge" in Form von "Mitgliedsbeiträgen" auch direkt in Drittmittel eines Instituts?
Die Frage führt nicht weiter; kritisch könnte nur sein, wenn LRA, BS und Co. direkt Mitglieder hier wären. Was einzelne Mitarbeiter von LRA, BS und Co. aber privat mit ihrer auf Basis eines Arbeitsvertrages, (mit LRA, BS und Co.),  erhaltenen Mittel tun, ist jedem selbst überlassen.

Es werden also ganz sicher keine "Rundfunkbeiträge" in diesen Verein und in dieses Institut fließen.

Zu untersuchen wäre höchstens die mögliche ideelle Beeinflussung seitens des Institutes, seitens des Vereines zugunsten LRA, BS und Co., sofern sie sich formell und materiell, also inhaltlich und drumherum, nicht mit gültigem Recht deckt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
  • Beiträge: 778
Beschluss des WDR-Rundfunkrats über die Genehmigung des ARD-Telemedienangebots „sportschau.de“
Köln, 13. Juli 2010
S. 11
www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/sportschau236.pdf
Zitat
Am 20. November 2008 hat der Rundfunkrat zur Vorbereitung auf das Drei-Stufen-Test-Verfahren beschlossen, den Geschäftsführer des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität Köln zu beauftragen, in Kooperation mit der Kanzlei OLSWANG ein Gutachten zu den rechtlichen und medienökonomischen Grundlagen und zum Verfahren des Drei-Stufen-Tests zu erstellen.

Rahmenbedingungen für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests
– Gutachten erstellt für den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks –

Köln/Berlin, im März 2009
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/252_09.pdf
S. 11-12
Zitat
Der Rundfunkrat des WDR hat dieses Gutachten noch vor Inkrafttreten des 12. RÄndStV und noch vor Durchführung eines eigenen Drei-Stufen-Tests in Auftrag gegeben. Die Bearbeitungszeit betrug knappe drei Monate. Angesichts dieser kurzen Zeit war der Auftrag limitiert auf eine praxisorientierte Darstellung der Verfahrensvorgaben und eine summarische Einordnung des Drei-Stufen-Tests in die bestehenden rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Aufgrund dieses Auftrags musste eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung insbesondere mit diesen Rahmenbedingungen, den dahinter stehenden Prämissen und den Wechselwirkungen mit den neuen Regelungen notgedrungen zu kurz kommen. [...] Beispielhaft seien nur zwei (wichtige) Fragen herausgegriffen, mit denen sich das vorliegende Gutachten nicht beschäftigen kann: Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen unter dem Blickwinkel der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierten Rundfunkfreiheit sowie die Frage nach der (gerichtlichen) Durchsetzung der Bestimmungen im RStV durch die Intendantin, den Rundfunkrat – und durch Dritte. Beides sind Fragen von großer Komplexität, aber gleichzeitig sind sie für den Rundfunkrat nicht von unmittelbarer Relevanz. Eine eventuelle Verfassungswidrigkeit kann nur das BVerfG feststellen, und bis das geschieht, sind auch verfassungswidrige Gesetze grundsätzlich anzuwenden. Auch die Frage, ob der Rundfunkrat notfalls Rechte im Drei-Stufen-Testverfahren gerichtlich durchsetzen kann oder befürchten muss, dass die Intendantin oder Dritte dies tun, ist natürlich grundsätzlich bedeutsam. Zeitlich wird dies aber erst dann relevant werden, wenn ein Drei-Stufen-Testverfahren durchlaufen wurde, so dass wir diesen Teil vereinbarungsgemäß ausgeklammert haben.

Schöner Hinweis im Gutachten. Ja, bis das geschieht ... vergeht Zeit  :D


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K
  • Beiträge: 810
Es fehlt halt nur noch, dass ausgediente ÖRR-Funktionäre als Richter in Sachen Rundfunkrecht eingesetzt werden. Dann wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich Legislative, Exekutive und Judikative in einem. Eine derart offensichtliche Bündelung der Staatsgewalten ist aber nicht erforderlich, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk geht einen subtileren Weg. Dieser nennt sich "Hahn/Vesting".


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es werden also ganz sicher keine "Rundfunkbeiträge" in diesen Verein und in dieses Institut fließen.

Da bist du ganz sicher?

Zitat von: http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/institut0/
Finanziert wird das Institut durch einen Förderverein (Vorsitzender: Michael Krüßel), dem juristische Personen (Rundfunkanstalten, Unternehmensberatungsgesellschaften und Regulierungsbehörden) und Privatpersonen (Mitglieder der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Mitglieder des Trägervereins der Universität zu Köln und Praktiker der Medienwirtschaft) angehören.

Zitat von: http://www.lfm-nrw.de/service/chronik/2002.html
05.07.2002
Die Rundfunkkommission beschließt den Beitritt zum "Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie", der das Kölner Institut für Rundfunkökonomie betreibt.

Aus dem Rechenschaftsbericht 1991/92:
Zitat
Das Institut wird vom "Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie e. V." getragen. ... Die Förderung soll neben der Bereitstellung finanzieller Mittel ...
...
Die ... Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle stellt nur ein Beispiel für die Bemühungen des Instituts dar, Kontakte herzustellen zwischen den an rundfunkökonomischen Themenstellungen interessierten Studenten der Universität Köln und den Anstalten, Unternehmen und Gremien des Rundfunksektors. Soweit es dabei um Fragestellungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks handelt, ist vor allem der westdeutsche Rundfunk als in Köln ansässige und zugleich größte Landesrundfunkanstalt Deutschlands ein dem Institut zur Zeit bezüglich geplanter Forschungsvorhaben als auch verschiedener laufender Diplomarbeiten in Kontakt.

Zitat
Die im Institut beschäftigten wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter werden auf Vorschlag der Institutsdirektoren vom "Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie e. V."  angestellt. ...

Dem Verein gehören also ÖR-Rundfunkanstalten an, die dadurch das Institut finanziell und ideell fördern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ÖR den Mindestbeitrag zahlen und Forschungsvorhaben für lau zu haben sind. Die Institutsmitarbeiter werden direkt vom Verein bezahlt. Wirklich kein Geld aus Rundfunkbeiträgen?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2017, 12:13 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.247
Beschluss des WDR-Rundfunkrats über die Genehmigung des ARD-Telemedienangebots „sportschau.de“
Köln, 13. Juli 2010
S. 11
www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/sportschau236.pdf
Zitat
Am 20. November 2008 hat der (WDR-)Rundfunkrat zur Vorbereitung auf das Drei-Stufen-Test-Verfahren beschlossen, den Geschäftsführer des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität Köln zu beauftragen, in Kooperation mit der Kanzlei OLSWANG ein Gutachten zu den rechtlichen und medienökonomischen Grundlagen und zum Verfahren des Drei-Stufen-Tests zu erstellen.
[...]

Da wird also vom WDR an den "Verein"und eine Kanzlei OLSWANG (die ist dann auch noch zu untersuchen  >:D) ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Ist es möglich die Vereinsabrechnungen der letzten Jahre einzusehen?

Falls ja: wie?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

o
  • Beiträge: 1.575
Man müsste auch die Senatsbeschlüsse der Uni Köln auffinden, mit denen dieses obskure Institut eingegliedert wurde. Übers WWW ist das naturgemäß schwierig, aber vielleicht kann ein studentischer Senator weiterhelfen...

Printmedien springen durchaus mal darauf an, wenn sich private Firmen mit Hochschulinsignien schmücken... hier gibt es den Anruch von gekauften Doktortiteln, die mit Hilfe dieses... "Instituts" erlangt werden. (Mir tun die Doktoranden etwas leid, aber vielleicht wollen sie auch nur an die große 8 G€-Torte...)

Aber gut möglich, dass zur Abhilfe dieser "Einrichtung" der Weg über die universitäre Gesetzgebung recht speziell ist...


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Zu einem Teil der obigen Fragen von @Bürger:

Die Gründung des Instituts erfolgte wohl 1990. Die Geschichte wird angeblich im Rechenschaftsbericht 1992/93 (S. 5) wiedergegeben. Laut Fussnote im Bericht 2013/14, aus dem ich auch die Information zur Gründung übernommen habe, ist die Umbenennung 2014 erfolgt.

Zitat
Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 1. Juli 2014 beschlossen. Sie ersetzt die Satzung für den "Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rundfunkökonomie e. V." vom 23. August 1990, notariell geändert am 3. Januar 1995, am 7. August 2000, 19. April 2007 und 1. Februar 2011. Diese Satzung trat mit dem Eintrag in das Vereinsregister am 26. November 2014 in Kraft.

Das "e. V." deutet sicher darauf hin, dass es sich um einen eingetragenen Verein handelt. Es ist kaum anzunehmen, dass hierzu gelogen wird, zumal Spenden an den Verein offenbar steuermindernd gemäß Abgabenordnung wirken. Interessanter Weise hat der Verein wohl keine eigene Homepage, man landet für Kontakt immer wieder beim Institut, über das man auch seinen Mitgliedsantrag einreichen kann.

M. Boettcher


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K
  • Beiträge: 2.247
[...]
0b) Ist der Verein eingetragen im Vereinsregister?
[...]

Ja - der Verein ist eingetragen:

Zitat
§ 14 Schlussbestimmungen
Der Verein wurde errichtet am 25. September 1990. Der Verein ist unter der Nummer VR 10457 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Quelle: Satzung des Vereins zur Förderung des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln > http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/startseite/foerderverein/satzung/


Quelle zur Suche: https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=e

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.404
Da bist du ganz sicher?
Ja; oder kannst Du ultimativ nachweisen, daß die Unterstützungsgelder aus Rundfunkbeiträgen stammen und nicht aus Werbeeinnahmen?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Bitte nicht das Thema "linke Tasche > rechte Tasche" vertiefen.
Was aus dem Finanzierungstopf der Rundfunkanstalten stammt, stammt mittelbar aus Rundfunkbeiträgen. Mit anderen Worten: Selbst wenn es aus "Werbeeinnahmen" finanziert würde (wer macht denn dann da die Trennung?), so könnten diese Gelder auch dafür verwendet werden, den sog. "Rundfunkbeitrag" zu senken, anstatt sie in solche Institute zu pumpen.
Es ist und bleibt - so oder so betrachtet - Lobbygeld. Sehr wahrscheinlich NICHT zum Nutzen der sog. "Beitragsschuldner".

Es bliebe also nach wie vor insbesondere offen, ob und genau welche "juristische Personen" als Mitglieder des Vereins eingetragen sind und welche Mittel diese beisteuern.


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(wer macht denn dann da die Trennung?),
Aus Tranzparenzgründen muß es aber buchhalterisch getrennt sein. Es muß nämlich exakt nachgewiesen werden können, was mit öffentlichen Mitteln finanziert worden ist, und was mit anderen Mitteln; es bedarf insofern einer getrennten Buchführung. Damit sind wir dann wieder beim EU-Recht, weil's ja eine staatliche Beihilfe ist und die eben per EU-Auflage nur für die Erfüllung des Auftrages aufgewendet werden darf. Und darüberhinaus dürfen Beihilfen nicht für den Unterhalt des Regelbetriebes verwendet werden.

Aber, freilich, hier soll das nicht vertieft werden.


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c

cleverle2009

@pinguin
wie kommst Du darauf, es seien öffentliche Mittel.
Es sind Beiträge und Spenden, der Vereinshäuptling macht damit was er will.
Den Vereinshäuptling haben die Mitglieder gewählt.
Mein Leitspruch  deshalb:
"Halte Dich von Lokalen fern, in denen betrogen wird."


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