Vielleicht hat ja jemand die Möglichkeit, den Aufsatz zu lesen und ein paar Inhalte und Tendenzen zu kommentieren.
Ich habe mir den Artikel durchgelesen, dank an die Uni-Bibliothek für den kostenfreien Volltext! :)
Der Autor fasst einige der wesentlichen Argumente gegen den Zwangsbeitrag zusammen, insbesondere zu den Themen "Grundversorgung vs. 90 Sender", "Verletzung der Informationsfreiheit", "Unsozial", "kein Beitrag, sondern Wohnungssteuer".
Es kommt zum Ergebnis,
Überzeugend ist das nicht.
und
Wenn das BVerfG sich treu bleibt, kann es diese Argumentation, die noch einer vor-digitalen Informationswelt zu entstammen scheint, nicht ernsthaft gelten lassen.
Vorschlag ist dann
Nach alledem wird deutlich, dass die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über Gebühren, Beiträge, Steuern oder ähnliche personengebundene Modelle zur Vermeidung von Diskriminierung hochgradig differenzieren muss. Um dies zu gewährleisten, müsste ein erheblicher technischer und bürokratischer Aufwand betrieben werden, der zu dem zu erzielenden Nutzen in einem kaum noch vertretbaren Verhältnis stünde.
Dies ließe sich vermeiden, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus öffentlichen Mitteln finanziert würden, die dem Einfluss politischer Institutionen wie der Haushaltsgesetzgeber weitestgehend entzogen wären. Vorbild könnte die Finanzierung des Haushaltes der Europäischen Union sein, der nach einem festen Schlüssel aus den nationalen Haushalten gespeist wird, ohne dass die nationalen Parlamente über die jeweilige Höhe beschließen können. [...]
Wenn das gegenwärtige Haushaltsvolumen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – also etwa 1,3–1,4????% des Bundes- und aller Länderhaushalte – beibehalten werden soll, müssten die entsprechenden prozentualen Anteile – zB in einem Zehn-Jahres-Durchschnitt – am BNE, die von Bund und Ländern aufzubringen wären, als feste, nicht Beschluss-abhängige Haushaltsposten im Bundeshaushalt sowie in den Länderhaushalten durch das Grundgesetz oder durch Staatsvertrag von Bund und Ländern festgelegt werden. Die Länder könnten nach dem Königsteiner Schlüssel beteiligt werden.
Bei einem solchen Verfahren ergäbe sich eine zwar konjunkturabhängige, aber politisch unabhängige Haushaltsgröße, die so gut wie gar keinen Erhebungsaufwand verursacht, weder eine Einzelfallbetrachtung erfordert noch irgendjemanden diskriminiert. Es käme eine einkommens- und bedarfsgerechte Rundfunkfinanzierung zu Stande, weil der gesamte Haushalt aus dem allgemeinen Steueraufkommen abgeführt wird, ohne dass auf den Umfang und die Verteilung der Mittel politisch Einfluss genommen werden könnte. Rechtliche Graubereiche und Schlupflöcher sowie juristische Spitzfindigkeiten blieben außen vor. Es wäre etwa nicht mehr notwendig, die Rundfunkempfangsmöglichkeit als Leistung zu definieren. Die Informations- und Medienfreiheit würde schließlich um die freie Informations- und Mediennutzung im Sinne einer aufgeklärten Gesellschaft erweitert und der weiter fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen.
Hm. Das ist für mich nur nachvollziehbar, wenn es dann eine echte Grundversorgung wird, und eben nicht "das gegenwärtige Haushaltsvolumen beibehalten wird."
Mein Fazit: Lesenswert, aber in der Schlussfolgerung noch nicht ganz durchdacht.