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Autor Thema: Suche nach Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt in Gremien  (Gelesen 2752 mal)

M
  • Beiträge: 52
Hallo,

ich bin momentan in den letzten Zügen der Erstellung meiner Klagebegründung. An einer Stelle in der es ganz grob um die allseits bekannte Geldverschleuderung für Intendanten etc. geht, möchte ich auch noch die "Aufwandsentschädigungen" für das Ehrenamt in den Gremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat anfügen. Leider finde ich hierzu keine Statistik, wie bei den Intendantengehältern. Für meinen lieben SWR habe ich exemplarisch gerechnet, siehe unten.

Gibt es eine Übersicht oder Gesamtrechnung für alle Räte bereits im Forum?

Auszug Klagebegründung:
Zitat
[...]
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/aufwandsentschaedigungen/-/id=12338976/did=12366170/nid=12338976/ilcxvv/index.html
Letzter Zugriff: 15.02.2016

Daraus:
Mitglied des Rundfunkrates: 600€ pro Monat
Mitglied des Verwaltungsrates: 700€ pro Monat


Bei 74 Mitgliedern im Rundfunkrat und weiteren 18 Mitgliedern im Verwaltungsrat verschlingen allein diese Ehrenämter die Unsumme von 57.000€ pro Monat, bzw. auf ein Jahr gerechnet ganze 684.000€. Wobei hier der Einfachheit halber nur die Grundbeträge addiert wurden. Die tatsächliche Summe wird durch zahlreiche Zuschläge zwischen 50 – 125% für Vertretungen und Vorsitze noch größer. Allein um diese Aufwandsentschädigungen zu bezahlen werden 3.257 Gebührenzahler benötigt.
[...]

Schön wäre, wenn jemand eine Gesamtsumme X€ weiss, ansonsten muss ich eben selbst rechnen.

Gruß und Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 20:49 von Bürger«

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Die Aufwandsentschädigungen der Aufseher: Was die Rundfunkräte kosten
https://kress.de/news/detail/beitrag/132009-die-aufwandsentschaedigungen-der-aufseher-was-die-rundfunkraete-kosten.html

„Ehrenamtliche“ Rundfunkräte kosten Millionen
http://www.rantlos.de/angemerkt/ehrenamtliche-rundfunkraete-kosten-millionen.html

Was die Rundfunkräte kosten - WDR zahlt 3015 Euro im Monat
http://www.tagesspiegel.de/medien/was-die-rundfunkraete-kosten-wdr-zahlt-3015-euro-im-monat/12017548.html

Vielleicht hilft Dir das weiter
Gruß
ChrisLPZ


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M
  • Beiträge: 52
Dank an ChrisLPZ für die weiterführenden Seiten.

Ich habe dennoch mal die Daten, welche ich auf den Internetseiten der jeweiligen Anstalten (Zugriff am 17.02.16) finden konnte zusammengeworfen. Alle Angaben erst Mal pro Monat, wobei im Anschluss noch einige Hinweise und Fragen meinerseits kommen!

BR: Rundfunkrat 33.725€; Verwaltungsrat 5.025€
hr: Rundfunkrat 15.250€; Verwaltungsrat 4.750€
MDR: Rundfunkrat 29.476€; Verwaltungsrat 5.101,50€
NDR: Rundfunkrat 35.685,31€; Verwaltungsrat 7.772,41€
RB: Rundfunkrat 735,92€; Verwaltungsrat 373,31€
RBB: Rundfunkrat 10.450€; Verwaltungsrat 3.100€
SR: Rundfunkrat 2.965€; Verwaltungsrat 715€
SWR: Rundfunkrat 46.050€; Verwaltungsrat 13.825€
WDR: Rundfunkrat 57.750€; Verwaltungsrat 12.475€
ZDF: Fernsehrat 40.647,54€; Verwaltungsrat 7.924,99€

Macht insgesamt 330.796,98€ pro Monat (=18.902 Beiträge), bzw. 3.969.563,76€ jährlich

Anmerkungen / Fragen:
  • Bei zahlreichen Anstalten habe ich keine Angaben zu Aufwandsentschädigungen für den Verwaltungsrat finden können (BR, hr, NDR, RB, SR, WDR, ZDF). Da die Angaben bei den übrigen Anstalten im Bereich der Entschädigungen für die Rundfunkräte bewegen (mal etwas mehr, mal etwas weniger), habe ich in diesem Fall mit den Werten der Rundfunkräte gerechnet.
  • Der MDR gibt an, die Entschädigungen teilweise zu spenden. Empfänger ist der Kindermedienpreis des MDR Rundfunkrates.
  • Nur weil es mir ins Auge gefallen ist: Beim MDR sind besonders wenig Frauen vertreten. Lediglich 5 von 43 Mitgliedern (11%), wobei ich auch bei anderen Anstalten generell nicht besonders darauf geachtet habe
  • Der WDR listet für JEDES Mitglied einen Stellvertreter auf, sowie eine Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter der Mitglieder von 485€. Da ich nicht sicher war, ob diese nur im Vertretungsfall zum Tragen kommen, habe ich sie erst mal weggelassen. Wer hier den Durchblick hat, bitte korrigieren, ggf. kommen dann nochmal etwa 23.000€ monatlich beim WDR allein für Stellvertreter oben drauf Siehe:http://www1.wdr.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat-aufwandsentschaedigung100.html
  • Ich habe stets nur die Werte der Vorsitzenden von Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsrat, deren Stellvertreter, sowie der Mitglieder addiert. Hinzu kommen noch Entschädigungen für Vorsitzende von Ausschüssen, deren Stellvertreter, Sitzungsgelder, Fahrtkosten,...
  • FYI: Das ZDF hat für 2016 ein Gesamtbudget für Fernseh- und Verwaltungsrat von 1.307.128€ veranschlagt, sowie weitere 1.087.976€ für die unterstützende Geschäftsstelle: http://www.zdf.de/zdf-fernsehrat-funktion-vorsitz-und-mitglieder-25100018.html. Dies nur als Verdeutlichung zu Punkt 5, wie viel zu der einfachen Aufwandsentschädigung noch dazu kommen kann

Für Korrekturen, weiterführende Hinweise oder ähnliches bin ich immer gerne offen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 20:51 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Laut Art. 5a Abs 2 BayRG (Bay. Rundfunkgesetz) erhalten die Verwaltungsräte kein Honorar, sondern nur eine "Aufwandsentschädigung":
Zitat
Die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig und erhalten für jegliche Art von Mitarbeit bei der Rundfunkanstalt kein Honorar. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Vorsitzenden beider Gremien. Die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
(http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100.html)

Dies deckt sich mit Art. 6a der BR-Satzung (in Kraft ab 30.03.2017):
Zitat
Die Mitglieder des Rundfunk- und Verwaltungsrats erhalten gemäß Art. 5a Abs. 2, S. 3 BayRG eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder sowie Ersatz der ihnen entstehenden Reisekosten. Über die jeweilige Höhe entscheidet der Ältestenrat des Rundfunkrats im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat.
(http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-br-satzung-100.html)

Laut § 7 Geschäftsordnung des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks muss die Höhe der Aufwandsentschädigung veröffentlicht werden:
Zitat
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder sowie Ersatz der ihnen entstehenden Reisekosten. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder ist zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung in elektronischer Form im Internetauftritt des BR-Verwaltungsrats ist ausreichend. Das Nähere regelt die BR-Satzung.
(http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-geschaeftsordnung-download-100.html)

Eine derartige Veröffentlichung ist auf den Internetseiten des BR natürlich nicht zu finden (das wäre wohl zu viel Transparenz). Es wird aber angenommen, dass sich die "Situngsgelder" im Bereich von 700 € / Sitzung bewegen, die "Aufwandsentschädigung" bzw. "Reisekosten" (für Mitglieder des Bay. LT und andere in München tätige Personen, die ja nicht einmal "anreisen" müssen) sind hier natürlich nicht mitgerechnet und dürften sich ebenfalls in absurden Höhen befinden.

Witzigerweise beschwert man sich aber über die Vergütungen der bay. Sparkassen, ohne mal vor der eigenen Tür zu kehren (wahrscheinlich liegt da zu viel Geld davor):
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/verguetung-verwaltungsraete-bayerische-sparkassen-kritik-gruene-100.html

Dass ausgerechnet beim BR die Transparenz bzgl. der Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats fehlt, wundert irgendwie nicht weiter, denn immerhin ist Stephan Kersten (Präsident des Bay. Verwaltungsgerichtshofs & Richter am Bay. Verfassungsgericht)* "geborenes" Mitglied des BR-Verwaltungsrats - siehe u.a. auch unter
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.msg66729.html#msg66729
Wenn sich dann rausstellt, dass der gute Mann zusätzlich zu seinem ohnehin schon nicht schmächtigen Gehalt vom BR bezahlt wird, wundert einen die Rechtsprechung nicht mehr.


* Übersicht Mitglieder des BR-Verwaltungsrats:
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-mitglieder112~_image-6_-e6eafdd02d017f47d2a63b6fede3a4cac227b7eb.html#inhalt
Übersicht der Richter am Bay. Verfassungsgericht:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/bayverfgh/richterinnen-und-richter/verzeichnis_der_richterinnen_und_richter.php


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 20:55 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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