@noGEZ99,
User Adelines Freundin weiss auch wie es geht und Sie hat wahrscheinlich nicht ein so super strukturiertes Dokument abgeschickt wie im Link oben.
Aber vielleicht sagt sie nochmal was dazu.
Danke. Das ist also die Rückmeldung auf meine persönliche Mitteilung vom 24.6. Juni an dich.
Nicht so super strukturiert, dass es als Textbaustein für alle passt? Für das BverfG war es strukturiert genug.
Was Person L geschrieben hat, geht alles aus meinen Beiträgen im Forum in diesem Thread hervor.
« Antwort #7 am: 10. Mai 2017, 20:13 »http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg147034.html#msg147034« Antwort #9 am: 11. Mai 2017, 09:04 »http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg147052.html#msg147052Danke @ Profät Di Abolo, lieber gallischer „selbstgelernter“ Steinmetz. Die Antwort tat mir und der Person L gut.
Widerspruchsbescheid u.ä. hatte die Person L beigelegt. Daraus war auch ersichtlich, dass das Verfahren beim VG noch gar nicht abgeschlossen war.
« Antwort #17 am: 08. Juni 2017, 15:05 »http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148725.html#msg148725@PersonX Schwer zu glauben, dass es so einfach sein kann?
Was ich @noGEZ99 geschrieben habe, noch einmal für alle.
Was Person L geschrieben hat, geht alles aus meinen Beiträgen im Forum hervor. Der Rechtsweg ist erschöpft, weil alle bisherigen Urteile eine Verletzung der Grundrechte des Klägers leugnen. Deshalb gibt es keine andere Möglichkeit,
„die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen.“vgl. Merkblatt Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.htmlAuf dieser Grundlage hat Person L kurz ausgeführt, worin sie sich persönlich in ihren Grundrechten verletzt sieht.
Sie hält nichts von Textbausteinen. Die bisherigen Urteile und Rechtfertigungen bestehen nur aus Textbausteinen, ohne auf den speziellen Menschen und seine Anliegen einzugehen. Der Mensch kommt darin nicht vor, und der Verfasser ist auch nicht als Mensch erkennbar.
Person L wendet sich als Mensch, der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, hilfesuchend an die Menschen des BVerfG. Sie möchte als Mensch wahrgenommen werden. Das ist ihr anscheinend gelungen.
(Eine Institution kann sie nicht als Mensch wahrnehmen. Das können nur die Menschen in den Institutionen.)
Wenn alle dasselbe formulieren, sind das auch Textbausteine, hinter denen der Mensch nicht erkennbar ist.
Person L hat die Vision:
Bis zur Behandlung der Beschwerden sollen es 100 Beschwerden sein. Alle zum gleichen Thema, aber alle von Individuen in ihrer persönlichen Betroffenheit verfasst.
Edit "DumbTV":
Links auf die genannten Beiträge ergänzt
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!
Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.