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Autor Thema: Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich  (Gelesen 61714 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Inwiefern wird denn das  Recht sich in geschlossenen Räumen (Wohnung) zur politischen Meinungs- und Willensbildung ungehindert und anmeldefrei zu versammeln verletzt? M. E. stehen weder der Zwangsbeitrag selbst noch die Weitergabe der Daten der Bewohner einer ungehinderten und anmeldefreien Versammlung der "Partei der Rundfunk-Zwangsabgaben-Gegner Deutschlands" (PRZGD) in einem beliebigen Raum irgendwo in Deutschland entgegen. Auch habe ich noch nie gehört, dass der Skatabend mit Freunden und Bier, angesichts der dabei fast zwingend fallenden politischen Äußerungen, in Abhängigkeit vom Alkoholpegel ggf. inkl. despektierlicher Wertungen zu aktiven PolitikerInnen, anmeldepflichtig ist, weder beim Rundfunk noch bei echten Behörden. Zwar ist die Datenweitergabe unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung bedenklich und u. U. rechtswidrig, die Daten der Bewohner jeder Wohnung sind jedoch auch unabhängig von dieser Weitergabe staatlichen Stellen, den Meldeämtern, bekannt. Wäre also die Zuordnung der Bewohner zu einer Wohnung grundsätzlich ein Eingriff in das Versammlungsrecht, müsste wohl das Meldewesen gekippt werden. Ich bezweifle, dass dies gelingen kann.

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 3.239
Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus, dass der Rundfunk über alle Daten der Einwohnermeldeämter verfügt. Das geht den Rundfunk schon mal gar nichts an, mit wem ich zusammenwohne. Man stelle sich nur mal vor, ein fiktiver Amri lebte einst mit einer fiktiven Angie zusammen. Was ein fiktiver Amri irgendwann anstellt, dafür kann eine fiktive Angie vielleicht nichts, aber der nichtfiktive allwissende Anstaltsfunk könnte soetwas für sich ausschlachten. Welche zukünftigen Größen und zukünftigen Nieten jetzt zusammenwohnen, könnte in der Zukunft wichtig sein, um politische Entscheidungen zu Gunsten eines mächtigen Wahrheitsministeriums zu beeinflussen.
Unser Boykott gegen den Zwangsbeitrag ist nur eine kleine Widerstandsbewegung, aber wenn sich das Bundesverfassungsgericht gegen den Bürger stellt, wird daraus eine große Bewegung. Wenn jetzt schon freie Kanäle wie Youtube, Facebook oder Twitter und andere Medien wie Blogs zensiert und drangsaliert werden, kann man sich vorstellen, dass die Freiheit der Bürger an vielen Stellen immer nur ein klein wenig beschnitten wird, bis es nicht mehr möglich ist, sich dagegen zu wehren.
Es sei nochmals daran erinnert: wer nichts zu verbergen hat, sollte bedenken, dass es nur deshalb so ist, weil es Leute gibt, die dafür kämpfen und allein deshalb sehr wohl etwas verbergen müssen. Ein 8 Milliarden-Imperium wird nicht so einfach mit fairen Mitteln abwarten, was passiert, sondern wird mit falschen Behauptungen, Erpressung und Bestechung den Gegner bekämpfen. Manipulation der Politiker und Gerichte sind offensichtlich, aber kein Mitglied der ehrenwerten Gesellschaft wird das ändern wollen. Deshalb ist es wichtig, dass jeder die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde nutzt, dadurch ergibt sich ein besseres Gesamtbild bei den Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Denn die sehen nur, was wir ihnen zeigen, nicht das, was der Gegner verbirgt.


Edit "Bürger" Bitte @alle:
Hier keine eigenständigen Einzelaspekte vertiefen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2017, 04:11 von Bürger«

  • Beiträge: 173
Ja, das ist möglich, noch vor Inanspruchnahme des VG. Meine beste Freundin L hat sich nach Überprüfung ihrer Rechtsauffassung noch einmal an das BVerfG gewandt und jetzt ein neues Aktenzeichen bekommen, unter dem ihre Schreiben der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt worden sind.

Danke @Profät Di Abolo, das kleine Gebet scheint angekommen zu sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2017, 12:16 von DumbTV«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

f

faust

... nochmal gaaanz langsam bitte, damit ich es auch verstehe:

Verfassungsbeschwerde  GANZ  OHNE  Beschreitung des Rechtsweges???


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  • Beiträge: 7.402
Verfassungsbeschwerde  GANZ  OHNE  Beschreitung des Rechtsweges???
Wird sie sicherlich noch erklären, könnte aber funzen. -> Handlungsfreiheit Art 2 Abs. 1 GG; hier schreibt das BVerfG selber, daß Verfassungsbeschwerde möglich ist. Beschluß 1 BvR 918/10

Verarbeitet in:
Student mit Minijob und ohne Bafög steht vor der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23025.msg148587.html#msg148587
bzw.
Datenschutz; Landesrecht zu Bundesrecht im Bereich Rundfunk und Telemedien
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23289.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 18:32 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

o
  • Beiträge: 1.575
Verfassungsbeschwerde  GANZ  OHNE  Beschreitung des Rechtsweges???

Genau das ist mir vor wenigen Tagen auch durch den Kopf gegangen, als ich über den nächsten zu erwartenden Festsetzungsbescheid sinnierte.

Warum nämlich muss ich diesen hektographierten Widerspruchsbescheid mit oberschlauen Sprüchen sowie halben und ganzen Lügen abwarten und insbesondere (zuletzt:) 14 Monate auf die Eröffnung des Rechtswegs warten, wenn dieser Wischhaufen vor dem VG eh keine Rolle mehr spielt, da es dann auf die vorgetragenen Klagegründe ankommt, die nämlich vollkommen von Widerspruch und Widerspruchsbescheid abweichen dürfen?

Meines Erachtens müsste eine Verfassungsbeschwerde bereits anlässlich der Direkt-Anmeldung möglich sein, die den fiktiven Bürger in seinen Grundrechten fiktiv verletzt. Die Rechtsprechung ist ab hier schon felsenfest verfestigt.

Keine Rechtsberatung.


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  • Beiträge: 173
Liebe Weggefährten, die wir gemeinsam die Demokratie verteidigen!

„Wer nicht merkt, dass es dunkel ist, sucht kein Licht.“ (Phil Bosmans)

Die Person L sucht Licht und hat sich deshalb ohne Wenn und Aber an das BverfG gewandt, um von der Dunkelheit zu berichten, die sie wahrnimmt. Dass ihre Beschwerde angenommen wurde***, ist für sie ein Lichtfunke am Horizont. Die Freude darüber möchte sie ganz einfach mit allen teilen. Die Richter des BVerfG können noch mehr Licht ausstrahlen. Mögen sie die dunkle Wolke RBStV beiseite schieben!

Ob in Schreiben des BS, in einem Antwortschreiben auf einen Brief an den Intendanten des WDR oder im Gespräch mit der Richterin eines VG, immer wird ehrfürchtig das allmächtige „Gesetz“ genannt, dem gegenüber alle ohnmächtig sind. Alle Verantwortung liegt bei dem Gesetz? (Dem schreienden Unrecht im Namen der Gerechtigkeit?)

Das erinnert an den „Zauberlehrling“: „Die ich rief die Geister, werde ich nun nicht los.“ Die Richter des  BVerfG kennen das Zauberwort, mit dem sie den Spuk beenden können. Mögen sie es mit Freude sprechen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2017, 02:00 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

n
  • Beiträge: 1.457
Interpretiere ich das richtig, kann man schon bei der Zwangsvollstreckung Verfassungsbeschwerde einlegen?
Beispiel:
Bescheid -> Widerspruch
.... dann kommt lange nichts ....
 !!! Zwangsvollstreckung !!!
darauf dann Verfassungsbescherde?


Laut  § 93 Abs. 1 BVerfGG:    https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html
Zitat
...
(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, ...
Zwangsvollstreckung = sonstigen Hoheitsakt.
Da eine “gefestigte Rechstsprechung” vorliegt, ist es mir nicht zumutbar den Instanzenweg zu gehen und ich erhebe sofort Verfassungsbeschwerde?

Lasst uns den Rundfunk mit Hinkelsteinen ähh Verfassungsbeschwerden bombardieren!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2017, 23:16 von noGez99«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

P

P

  • Beiträge: 141
Die Zwangsvollstreckung an sich dürfte selten einen Verfassungsverstoß darstellen (denkbar im Zusammenhang mit Haftbefehlen und Verhaftungen). Vielmehr geht es um dessen Grundlage, den Beitragsbescheid. Gegen diesen kann nach meiner Auffassung mittlerweile unmittelbar Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Allerdings muss hierfür die Monatsfrist beachtet werden. Die nächste Chance zur Verfassungsbeschwerde ist dann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte dennoch Widerspruch eingelegt bzw. geklagt werden.


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 02:14 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.457
Tolle Leistung !!!!
Ich kann das nicht so schön formulieren.
Gibt es für die Mitläufer auch noch Teil B+C ?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

r
  • Beiträge: 37
Hallo Mitstreiter,

könnte Person A, welche sich mitten im 1. Verwaltungsrechtsstreit befindet, auch an der Verfassungsbeschwerde (prophylaktisch) beteiligen.

Person A geht davon aus, dass sein Urteil schon entschieden ist und sein Antrag (auf "Ruhen" wegen "offener Beschwerden") im 1. Verfahren erst mal abgelehnt wird.  :o

Person A hatte kein Zwangsvollstreckung!

Besten Dank im Voraus!


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  • Beiträge: 173
@ resistebat
Genau so hat es meine Freundin L  gemacht. (s. meinen Beitrag vom 10. Mai)
Zunächst Absage, beim 2. Anlauf angenommen.

Adeline


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

n
  • Beiträge: 1.457
@ resistebat
Wenn Person A das Urteil zugestellt wird, hat A genau einen Monat Zeit, die Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Voraussetzung für die Beschwerde ist, dass ein Akt hoheitlicher Gewalt stattfindet (das Urteil z.B.).
Innerhalb der Frist von einen Monat kann dann Verfassungsbeschwerde erhoben werden (mit dem Hinweis "gefestigte Rechtssprechung", "Instanzenweg nicht zumutbar" ...)

Tipp:
Ein Monat ist rasend schnell vorbei, also gleich mit dem Schreiben anfangen!


@alle
Gibt es schon einen Leitfaden zum Schreiben einer Verfassungsbeschwerde?
Wo bleibt unser Wiki?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 00:22 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 106
  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 00:19 von Bürger«
A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

l

lex

  • Beiträge: 223
Da Person A heute seinen "langersehnten" Widerspruchsbescheid bekommen hat (hat nur ein paar Jahre gedauert und man hat zwischenzeitlich Zwangsvollstrecker eingeschaltet).

Um sich die 150 Euro verschenktes Geld beim Verwaltungsgericht zu sparen, wäre es natürlich für Person A ebenfalls interessant, direkt eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Frage hierzu:
Ist der Widerspruchsbescheid schon ein Akt hoheitlicher Gewalt?
Oder müsste man dennoch erst Klage einreichen bei einem Verwaltungsgericht (sprich 150 Euro irgendwo hernehmen)?

Wird der Verwaltungsakt dadurch ebenfalls eingefroren (prinzipiell ja schon, da es ein gerichtliches Verfahren ist, frage aber lieber sicherheitshalber noch einmal nach)


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