Moment... Moment... da stimmt doch was rechtlich nicht.. § 24 Zusammensetzung des Verwaltungsrates
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus vierzehn Mitgliedern, nämlich
a) fünf Vertretern der Länder, darunter einem Vertreter des Sitzlandes des ZDF, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden; die Ministerpräsidenten werden sich bemühen, die Berufungen einmütig vorzunehmen;
Damit stellt das Gesetz ja wohl klar, dass Ministerpräsidenten keinen der Ihren ernennen können, weil ein Ernennungsgremium nun mal nur Ernenner darstellt, nie Ernennbare.
Dies ist als gesetzgeberischer Wille auch dadurch klargestellt, dass die Berufungen "einmütig" sein sollten. Diese Einmütigkeit ist mit absoluter Unmöglichkeit ausgestattet für Ministerpräsidenten, da natürlich keiner eines Ernennungsgremiums sich selber wählen darf.
Diese Wahl ist also illegal.
Wie kommst du denn darauf?
1. muss man §24 des Staatsvertrages über das ZDF sicher ganz lesen. Dann würde
2. klar, dass Einmütigkeit ein Ziel aber keine Pflicht ist, -
die Ministerpräsidenten werden sich bemühen, die Berufungen einmütig vorzunehmen - und
3. steht da rein gar nichts drin, das die These belegt, ein/eine Ministerpräsident/in könnte sich nicht selbst wählen
§ 24 Zusammensetzung des Verwaltungsrates
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, nämlich
a) vier Vertretern der Länder, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden; die Ministerpräsidenten werden sich bemühen, die Berufungen einmütig vorzunehmen;
b) acht weiteren Mitgliedern, die vom Fernsehrat mit einer Mehrheit von drei Fünfteln seiner gesetzlichen Mitglieder gewählt werden; nicht wählbar sind die Mitglieder des Fernsehrates nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) bis c).
(2) Bis zu drei Mitglieder des Personalrates nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil und können zu Personalangelegenheiten gehört werden.
(3) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre. § 21 Abs. 6 Satz 2 bis 7 gilt entsprechend.
(4) § 21 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend.
(5) Von den nach Absatz 1 berufenen und gewählten Mitgliedern sollen auf Frauen und Männer jeweils fünfzig vom Hundert entfallen.
Völlig falsch ist die Behauptung, dass
ein Ernennungsgremium nun mal nur Ernenner darstellt, nie Ernennbare. Da steht, auf den Verwaltungsrat des ZDF bezogen, übrigens "Berufung", man darf aber unabhängig von der Wortwahl wohl annehmen, dass auch hier eine Abstimmung vorweg geht, der wiederum ggf. ein oder mehrere Vorschläge voran gehen, falls man sich nicht auf ein Verfahren geeinigt hat, bei dem die Sitze reihum an die Länder vergeben werden. Es wird also wohl abgestimmt, sonst macht ja Einmütigkeit keinen Sinn. Wäre es aber so, wie oben behauptet, nämlich dass ein Gremium nie jemanden aus der eigenen Gruppe wählen kann, es gäbe Abertausend falsch zusammengesetzte Gremien, beginnend bei der Bundeskanzlerin,
Angela Merkel ist Mitglied des Deutschen Bundestages und gewählt im Wahlkreis 15, Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I - bis hinunter zum Vorsitzenden des kleinsten Kaninchenzüchtervereins. Wer sich bei solchen Abstimmungen nicht selbst wählt, ist dumm. Ich glaube auch nicht, dass Frau Merkel bei der Bundestagswahl eine Stimme für den Kandidaten der SPD oder einer anderen Partei abgibt.
Es ist also nix mit illegal etc. Natürlich kann man sich fragen, ob Ministerpräsidenten wohl über so viel freie Zeit verfügen, dass sie sich auch noch im Verwaltungsrat von Unternehmen engagieren können. Ich hätte, naiv wie ich bin, früher immer angenommen, dass dies nicht der Fall ist. Spätestens seit dem Dauerskandal um den BER sollte auch klar sein, dass ein Unternehmen nicht notwendig davon profitiert, dass ein oder mehrere Regierungsmitglieder mitmischen. ich gehe davon aus, dass sich die Ministerpräsidenten, falls das möglich ist, vertreten lassen. Andernfalls nehmen sie eben nicht teil, was an sich nicht schlecht sein muss. Gefahr für die Bürger und die Demokratie besteht eigentlich eher dann, wenn sie zusammenkommen und ohne Gegenstimme etwas beschließen. Gelegentlich kommt da nämlich ein neuer Staatsvertrag zum Rundfunk heraus. Und was das an Nachteilen mit sich bringt, wird hier ja schon lange und ausführlich diskutiert.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.