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Autor Thema: Ministerpräsidentin Dreyer neues Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat  (Gelesen 34623 mal)

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Und noch ein Nachtrag:

https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-verwaltungsrat-mitglieder-100.html
Zitat
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht an Weisungen gebunden. Die Mitglieder dürfen weder für ein anderes privates oder öffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen noch für eine der Landesmedienanstalten tätig sein. Sie dürfen auch keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen vertreten, die der Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Verwaltungsrat entgegenstehen.

Die Ministerpräisidenten sind bereits in der Rundfunkkommission
und damit die staatliche Kontrollinstanz für alles, also auch für das, was der Fernsehrat macht oder nicht macht.
Damit sind die Ministerpräsidenten bereits für ein öffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen tätig, wenn auch im übertragenen Sinn der Kontroll-Tätigkeit.
Sie vertreten damit auch ""sonstige Interessen", die "entgegenstehen"; Der Ober-Kontrollpflichtige kann nicht sich selbst kontrollieren, muss also ausscheiden für alle verantwortlichen Positionen im Bereich Staatsmedien und Medienkontrolle.

Madame Dreyer kann gerne Vorträge im Fernsehen halten,

wieso Katzen am Morgen schlechter gelaunt sind als am Abend. Aber sie kann keine zusätzliche Verantwortungs-Funktion übernehmen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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K
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Aufwendungen für Fernseh- und Verwaltungsrat:

Zitat
Budget

Für die beiden Aufsichtsgremien Fernsehrat und Verwaltungsrat sind im Haushaltsplan des ZDF für das Jahr 2017 1.336.173 Euro veranschlagt.
Die Arbeit von Fernseh- und Verwaltungsrat wird organisiert und unterstützt von einer Geschäftsstelle.
Für Personal- und Sachaufwand der Geschäftsstelle ist im Haushaltsplan 2017 ein Betrag von 1.150.830 Euro vorgesehen.
Stand 04.11.2016
Quelle: Der ZDF-Verwaltungsrat
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-verwaltungsrat-100.html

ZweiMillionenenvierhundertundsiebenundachtzigtausendunddrei EUR
2.487.003 €


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
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Wenn allein der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat vor den Kamaras stehen würden, hätten wir einen viel günstigeren Rundfunk, in dem ebenso alle Teile der Gesellschaft vertreten wäre.


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Warum vergeßt Ihr mal wieder die europäischen Auflagen?

Zitat
Aus welchem Grund entsenden dann Länder und Bund ihre Vertreter, wenn kein Vertreter-Verhältnis existiert?

-> Die Rundfunkgebühr bzw. der Rundfunkbeitrag ist eine staatliche Beihilfe;
-> diese staatliche Beihilfe muß auf korrekte Anwendung direkt vom Staat kontrolliert werden


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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dreist - dreister - am dreyerstesten ;)

Nun ja - sie sagt es ja schon:
Zitat
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Ich freue mich auf diese neue Aufgabe und über die Entscheidung der Ministerpräsidenten-Konferenz. Als Vorsitzende der Rundfunkkommission möchte ich mich in diesem wichtigen Entscheidungsgremium des ZDF für die Belange des Senders einsetzen. Für unsere wehrhafte Demokratie spielen das ZDF und der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine elementare Rolle.“  [..]
Weiterlesen auf:
http://www.metropolnews.info/mp243995/ministerpraesidentin-dreyer-neues-mitglied-im-zdf-verwaltungsrat

Wer sich
- "für die Belange des Senders" einsetzt
und nicht etwa
- "für die Belange des Beitragszahlers"
sagt doch schon so ziemlich alles.

Sie ist jetzt offizielle Interessenvertreterin (wahlweise auch Lobbyistin) eines an ihrem Stammsitz von ihr persönlich protegierten Medien-Unternehmens(!!! sprich auch "Senders" = O-Ton von Frau Dreyer).

Sie profitiert also unmittelbar von
- ihren eigenen vorherigen und noch folgenden Entscheidungen auf politischer Ebene zu Erhalt und Ausbau der Strukturen des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" sowie auch von der
- durch ihre Feder maßgeblich mitbestimmten grundrechtswidrigen und notfalls mit aller brachialen Staatsgewalt auch gegen die Schwächsten der Schwachen beigetriebenen Zwangsfinanzierung auch ihrer jetzigen "Aufwandsentschädigungen".

Anschaulicher kann einem der Konfliktreichtum und die Abartigkeit fast gar nicht vor Augen geführt werden.

Nur - manche verschließen ja leider noch ihre Augen ...oder wenden diese von diesen unterträglichen Tatsachen ab.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Ich freue mich auf diese neue Aufgabe und über die Entscheidung der Ministerpräsidenten-Konferenz. Als Vorsitzende der Rundfunkkommission möchte ich mich in diesem wichtigen Entscheidungsgremium des ZDF für die Belange des Senders einsetzen. Für unsere wehrhafte Demokratie spielen das ZDF und der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine elementare Rolle.“  [..]

Ich denke, die hat Ihre zukünftige Aufgabe gar nicht verstanden:
Der ZDF-Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten vor allem in Haushaltsfragen. ... Zentrale Aufgabe des Verwaltungsrates ist die Überwachung der Finanzen und Investitionen des ZDF. ...

Interessant zu lesen, dass Sie diesbezüglich parteiisch sein wird bzw. sein will... :o
Vielleicht sollte die mal jemand über die tatsächlichen Aufgaben aufklären / informieren...  >:D

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Noch ein Nachtrag zu dem Vorschlag der Bürger-Beschwerden:

Kollision "Aufsicht" / "Ausführung"
Bei Aufsichtsgremien kommt es durchaus vor, dass beispielsweise bei einer AG jemand vom Aufsichtsrat in den Vorstand wechselt. Dann aber muss der jemand sein Aufseher-Mandat niederlegen - logisch.
Diese Möglichkeit haben Ministerpräsidenten nicht. Sie sind Aufseher kraft Gesetz - Rundfunkkommission und Zuständigkeit der Staatskanzleien (bzw. Senatskanzleien).
Also dürften Ministerpräsidenten keine Funktionen ausüben, die im Kontrollbereich liegen - also keine verantwortlichen Aufgaben im Bereich Staatsfernsehen ARD, ZDF,...
Alles andere wäre unvereinbar mit den berühmten "Denkgesetzen", wohin Juristen immer flüchten, wenn nichts sonstiges argumentierbar ist.

Landesverfassungsbeschwerden... reicht nicht.... denn...
Nur rund zwei Drittel der Bundesländer erlauben dem Bürger die Direktbeschwerde bei einem Landesverfaassungsgericht. Erstens muss da eines sein und zweitens muss Individual-Beschwerde im zugehörigen Gesetz vorgesehen sein. Ansonsten habe diese Gerichte ja vor allem die Aufgabe der Organklagen, also, wenn die da oben sich untereinander nicht einigen können.

In den "nicht voll demokratisch konzipierten" Bundesländern bleibt die Möglichkeit der
Bundesverfassungsbeschwerde ("Gericht überlastet" - aber packt es vielleicht zum Paket der 50 wartenden Beschwerden).
oder Petition beim Landesparlament (kann man sich sparen)
oder Eingabe gemäß Artikel 17 GG beim Regierungschef (das ist denn doch schon effizienter).

So, jetzt schon wieder eine neue Streitfront? Fehlende Landesverfassungs-Beschwerden?
Artikel 17 GG - Recht auf Beschwerden - in Verbindung mit Demokratiegebot und Bundesstaat-Konzept:
Jetzt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht auf Einrichtung von Beschwerderecht bei einem Landesverfassungsgericht, um eine demokratiegerechte Auffanglösung zu schaffen für Landesrecht-Gesetzeslücken und Normenkontoll-Klage usw.?
Wir haben schon derart viele Streitfronten - eine weitere ist zur Zeit aus Zeitgründen nicht machbar.

Politikferne und Demokratie...
Die SPD und eher "links" orientierte Politik (was ist das eigentlich...?) würde demnach die Medien überwiegend dominieren. Da kommt ja auch noch die Druckpresse hinzu und auch diejenigen sonstigen Druckpresse-Verlage, die sich mit dem Staatsfernsehen arrangieren für Kooperationen und auf diese Weise mittelbar Mitnutzer unserer Rundfunkabgabe werden.
Viele Bürger wissen überhaupt nicht vom Streit über die Rundfunkabgabe - diejenigen, die Staatsfernsehen täglich schauen und nur regionale Druckpresse lesen von Radaktionen, die sich intern anscheinend festgelegt haben, über diese Konflikte nicht zu berichten? Noch nicht aufgefallen, dass viele das NICHT tun?
Wir haben also ganz konkret die Konsequenzen der Meinungsbildungs-Dominanz über die Gehirninhalte von zwei Dritteln der Bürger: Was ihnen nicht berichtet wird, kann nicht drin sein in den Gehirnen.
Genau darum geht es im Grundgesetz und bei dem, was das Bundesverfassungsgericht 2017 werten will.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn es sich also verhält wie beschrieben mit der eklatanten Rechtswidrigkeit dessen, was hier ungeniert auf offizieller politischer Bühne abgezogen wird...

dreist - dreister - am dreyerstesten ;)

....

Sie ist jetzt offizielle Interessenvertreterin (wahlweise auch Lobbyistin) eines an ihrem Stammsitz von ihr persönlich protegierten Medien-Unternehmens(!!! sprich auch "Senders" = O-Ton von Frau Dreyer).

Sie profitiert also unmittelbar von
- ihren eigenen vorherigen und noch folgenden Entscheidungen auf politischer Ebene zu Erhalt und Ausbau der Strukturen des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" sowie auch von der
- durch ihre Feder maßgeblich mitbestimmten grundrechtswidrigen und notfalls mit aller brachialen Staatsgewalt auch gegen die Schwächsten der Schwagen beigetriebenen Zwangsfinanzierung auch ihrer jetzigen "Aufwandsentschädigungen".

...

...dann müsste man im Nachhinein bspw. unserem Goldjungen Gerhard oder auch so einem wie diesem Schily (mit seinem berichteten »Geldverdienen« im 'Sicherheits'® - Bereich nach dessen glorreichem »Wirken« als Minister) oder so einem wie diesem Clement (jetzt ja in der Chefetage irgendsoeines Zeitarbeits-Konzerns) sogar noch einen gewissen »Respekt« zollen ob ihrer »Bescheidenheit«, erst nach ihrer Amtszeit die »Früchte« ihres Tuns zu ihrem eigenen Vorteil zu  beanspruchen, und diesen Staat auf den Zusammenhang bezogen nicht direkt als zunehmenden Operettenstaat (manche sprechen ja auch von Bananenrepublik) kenntlich gemacht zu machen.

Nur - manche verschließen ja leider noch ihre Augen ...oder wenden diese von diesen unterträglichen Tatsachen ab.

Dein Wort in Gottes Ohr - was das Abwenden von besagten unerträglichen Tatsachen oder das Augenverschliessen angeht, impliziert das doch immerhin Wissen um diese Tatsachen. Es soll aber immer noch - oder wieder - zahlreiche Bundesbürger geben, die noch nicht einmal wissen, dass schon vor einiger Zeit die Leibeigenschaft abgeschafft wurde. Und die sich demgemäss noch nicht einmal wundern würden, wenn der sogenannte Beitragsservice bald auf seine Ermächtigung verwiese, etwa ab morgen Zahlungsunwillige ohne Bescheid, Verfahren etc. pp. zur Zwangsarbeit in Köln verpflichten zu dürfen - Anreise (nach Verhaftung) natürlich auf eigene Kosten (also mit zusätzlicher Rückerstattung auch dieser Kosten an die jew. Stadtkasse) & Selbstverpflegung (nach dem 12- oder 16-Stunden Tag kann man ja Flaschen sammeln gehen, Köln ist gross, & der Sommer kommt...) :->>.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

d
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Hallo Mitstreiter,
hat jemand eine Information darüber, welche Personen nun alle für den ZDF-Verwaltungsrat gewählt wurden?


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M
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Ais http://www.metropolnews.info/mp243995/ministerpraesidentin-dreyer-neues-mitglied-im-zdf-verwaltungsrat:

   
Zitat
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Ich freue mich auf diese neue Aufgabe und über die Entscheidung der Ministerpräsidenten-Konferenz. Als Vorsitzende der Rundfunkkommission möchte ich mich in diesem wichtigen Entscheidungsgremium des ZDF für die Belange des Senders einsetzen. Für unsere wehrhafte Demokratie spielen das ZDF und der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine elementare Rolle.“  [..]

Dr. Ingo von Münch, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg, ehemaliger Kultur-, Wissenschaftssenator und zweiter Bürgermeister von Hamburg, mahnt in seinem Aufsatz "Verhindert diese TV-Gebühr" in der Zeitschrift Fokus vom 2011-12-05:

   
Zitat
"Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem `Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag' nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern. Damit würde es zugleich das anstoßen, was seit Jahrzehnten überfällig ist: eine grundlegende Neuordnung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,  wobei auch deren Aktivitäten in Sachen Werbung, ihr Finanzgebaren und die Verquickung der Ämter von Spitzenpolitikern und Organen der Anstalten intensiver als bisher geprüft werden sollten. Und: Darf man die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten?"

Vergeblich. Auch das letzte ZDF-Urteil des BVerfG.


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hat jemand eine Information darüber, welche Personen nun alle für den ZDF-Verwaltungsrat gewählt wurden?

Zitat
[..] Malu Dreyer (SPD, Rheinland-Pfalz), Olaf Scholz (SPD, Hamburg), Horst Seehofer (CSU, Bayern) und Stanislaw Tillich (CDU, Sachsen) künftig in das Kontrollgremium entsandt werden. [..]

Die Zahl der Mitglieder sinkt insgesamt von 14 auf 12, die der Ländervertreter von fünf auf vier. Acht Mitglieder hat der ZDF-Fernsehrat bereits bestimmt. [..]
http://www.focus.de/regional/rheinland-pfalz/medien-laender-waehlen-vier-mitglieder-in-den-zdf-verwaltungsrat_id_6799573.html


Zitat
Der Fernsehrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 3. März 2017, gemäß § 24 Absatz 1 b) des ZDF-Staatsvertrages acht Mitglieder des Verwaltungsrates gewählt. Demnach werden im Verwaltungsrat der XII. Amtsperiode, der sich am 30. Juni 2017 konstituiert, folgende vom Fernsehrat gewählte Mitglieder vertreten sein: Prof. Dr. Gabriele Beibst, Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Dr. Reinhard Göhner, Peter Heesen, Michael Sommer, Martin Stadelmaier, Prof. Dr. Barbara Thomaß und Prof. Dr. Birgitta Wolff. Ihre Amtszeit im Verwaltungsrat beträgt fünf Jahre. [..]

Prof. Dr. Gabriele Beibst (Jahrgang 1951) Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Rektorin der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Mitglied des Fernsehrates von 2008 bis 2016.

Bärbel Bergerhoff-Wodopia (Jahrgang 1954) Mitglied des Vorstands der RAG-Stiftung.

Dr. Reinhard Göhner (Jahrgang 1953) Rechtsanwalt und ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Mitglied des Verwaltungsrates seit 2012 als vom Fernsehrat gewähltes Mitglied, Mitglied des Fernsehrates von 2000 bis 2012.

Peter Heesen (Jahrgang 1947) Gymnasiallehrer im Ruhestand und Ehrenvorsitzender des dbb - beamtenbund und tarifunion, Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2014.

Michael Sommer (Jahrgang 1952) Bundesvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes a. D./ Gewerkschaftssekretär a. D., Mitglied des Verwaltungsrates seit 2016 als vom Fernsehrat gewähltes Mitglied, Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2016.

Martin Stadelmaier (Jahrgang 1958) Staatssekretär a.D. und ehemaliger Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2016.

Prof. Dr. Barbara Thomaß (Jahrgang 1957) Professorin für Mediensysteme im internationalen Vergleich an der Ruhr-Universität Bochum, Mitglied des Verwaltungsrates seit 2012 als vom Fernsehrat gewähltes Mitglied, Mitglied des Fernsehrates von 2008 bis 2012.

Prof. Dr. Birgitta Wolff (Jahrgang 1965) Wirtschaftswissenschaftlerin und Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt am Main.  [..]
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/ZDF-Fernsehrat-waehlt-Mitglieder-des-ZDF-Verwaltungsrates-5354147


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Anfrage zum Thema an Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf fragdenstaat.de vom 17.3.2017

Zitat
Zusammenfassung der Anfrage
    Nach § 24 (1) c ZDF-Staatsvertrag schickt Bundesregierung einen Vertreter des Bundes als neuen Mitglied in ZDF-Verwaltungsrat. 1. Rundfunkrecht ist Landesrecht. Wie kann die Bundesregierung erklären, dass sie im ZDF-Verwaltungsrat einen Vertreter hat? Dieser Vertreter hat sogar die gleichen Rechte wie Vertreter der Länder. Wie kann es sein? 2. Bundesregierung schickt einen Vertreter, der gar keine Vertretung übernehmen darf. Welchen Sinn hat es, den Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat als ZDF-Verwaltungsrat-Mitglied zu haben, wenn alle ZDF-Verwaltungsrat-Mitglieder (auch dieser Vertreter des Bundes) frei von Weisungen, frei von Vertreter-Verhältnissen, frei von anderen Ämtern agieren?
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertreter-des-bundes-im-zdf-verwaltungsrat/


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Um sich die Selbstbegünstigung richtig vor Augen zu führen...
Zitat
[...]
Martin Stadelmaier (Jahrgang 1958) Staatssekretär a.D. und ehemaliger Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2016.
[...]
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/ZDF-Fernsehrat-waehlt-Mitglieder-des-ZDF-Verwaltungsrates-5354147
muss man nur mal diesen Herrn recherchieren
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=stadelmaier+rundfunk&

Da wird einem speiübel.

Allein schon aus Gründen wie diesen sollte jede Zahlung kategorisch eingestellt werden.

Solch ein sich "selbstbefruchtendes" Postengeschacher ist widerwärtigst.


Einige "erhellende", wenn auch sehr dunkle Hintergrund-Infos lassen sich dazu per Suchfunktion auch in den Tiefen des Forums finden...

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416.0.html

dort insbesondere auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416.msg133913.html#msg133913
Hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz für die Regelungen der Rundfunkfinanzierung (und bei der Umstellung auf den sogenannten 'Rundfunkbeitrag' wäre an die Personalie von Martin Stadelmaier zu denken), siehe auch das ältere Thema im Forum:
GEZ: Urheber, Nutzniesser, Förderer, Mitläufer, ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12505.msg84434.html#msg84434

sowie auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416.msg133913.html#msg133913
Der Hinweis auf Stadelmaier, Beck & Co ist von großer Bedeutung, wenn es um die neuen Regelungen der Rundfunkfinanzierung geht.
Ein paar ergänzende Angaben zu Beck und Stadelmaier sind auch unter folgendem Forenbeitrag zu finden:
2017 ein Jahr der Wende? Machen wir es möglich!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21572.0.html

Möglicherweise muss ich mich korrigieren...
dreist - dreister - am dreyerstesten ;)
...und eine neue, vierte Steigerungsform einführen, den sog. "Extra-Stadel-Superlativ" ;)
dreist - dreister - am dreyerstesten - stadelmeier

Wünsche "Gute Unterhaltung"... ::) >:( >:D


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Moment... Moment... da stimmt doch was rechtlich nicht..
Zitat
§ 24 Zusammensetzung des Verwaltungsrates
    (1) Der Verwaltungsrat besteht aus vierzehn Mitgliedern, nämlich
    a) fünf Vertretern der Länder, darunter einem Vertreter des Sitzlandes des ZDF, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden; die Ministerpräsidenten werden sich bemühen, die Berufungen einmütig vorzunehmen;

Damit stellt das Gesetz ja wohl klar, dass Ministerpräsidenten keinen der Ihren ernennen können, weil ein Ernennungsgremium nun mal nur Ernenner darstellt, nie Ernennbare.

Dies ist als gesetzgeberischer Wille auch dadurch klargestellt, dass die Berufungen "einmütig" sein sollten. Diese Einmütigkeit ist mit absoluter Unmöglichkeit ausgestattet für Ministerpräsidenten, da natürlich keiner eines Ernennungsgremiums sich selber wählen darf.

Diese Wahl ist also illegal.

Wie kommst du denn darauf?

1. muss man §24 des Staatsvertrages über das ZDF sicher ganz lesen. Dann würde
2. klar, dass Einmütigkeit ein Ziel aber keine Pflicht ist, - die Ministerpräsidenten werden sich bemühen, die Berufungen einmütig vorzunehmen - und
3. steht da rein gar nichts drin, das die These belegt, ein/eine Ministerpräsident/in könnte sich nicht selbst wählen

Zitat
§ 24 Zusammensetzung des Verwaltungsrates
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, nämlich
a)  vier Vertretern der Länder, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden; die Ministerpräsidenten werden sich bemühen, die Berufungen einmütig vorzunehmen;
b)  acht weiteren Mitgliedern, die vom Fernsehrat mit einer Mehrheit von drei Fünfteln seiner gesetzlichen  Mitglieder  gewählt  werden;  nicht  wählbar sind  die  Mitglieder  des  Fernsehrates nach  §  21 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) bis c).

(2) Bis zu drei Mitglieder des Personalrates nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil und können zu Personalangelegenheiten gehört werden.

(3) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre. § 21 Abs. 6 Satz 2 bis 7 gilt entsprechend.

(4) § 21 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend.

(5) Von den nach Absatz 1 berufenen und gewählten Mitgliedern  sollen  auf  Frauen  und  Männer  jeweils fünfzig vom Hundert entfallen.

Völlig falsch ist die Behauptung, dass ein Ernennungsgremium nun mal nur Ernenner darstellt, nie Ernennbare. Da steht, auf den Verwaltungsrat des ZDF bezogen, übrigens "Berufung", man darf aber unabhängig von der Wortwahl wohl annehmen, dass auch hier eine Abstimmung vorweg geht, der wiederum ggf. ein oder mehrere Vorschläge voran gehen, falls man sich nicht auf ein Verfahren geeinigt hat, bei dem die Sitze reihum an die Länder vergeben werden. Es wird also wohl abgestimmt, sonst macht ja Einmütigkeit keinen Sinn. Wäre es aber so, wie oben behauptet, nämlich dass ein Gremium nie jemanden aus der eigenen Gruppe wählen kann, es gäbe Abertausend falsch zusammengesetzte Gremien, beginnend bei der Bundeskanzlerin, Angela Merkel ist Mitglied des Deutschen Bundestages und gewählt im Wahlkreis 15, Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I -  bis hinunter zum Vorsitzenden des kleinsten Kaninchenzüchtervereins. Wer sich bei solchen Abstimmungen nicht selbst wählt, ist dumm. Ich glaube auch nicht, dass Frau Merkel bei der Bundestagswahl eine Stimme für den Kandidaten der SPD oder einer anderen Partei abgibt.

Es ist also nix mit illegal etc. Natürlich kann man sich fragen, ob Ministerpräsidenten wohl über so viel freie Zeit verfügen, dass sie sich auch noch im Verwaltungsrat von Unternehmen engagieren können. Ich hätte, naiv wie ich bin, früher immer angenommen, dass dies nicht der Fall ist. Spätestens seit dem Dauerskandal um den BER sollte auch klar sein, dass ein Unternehmen nicht notwendig davon profitiert, dass ein oder mehrere Regierungsmitglieder mitmischen. ich gehe davon aus, dass sich die Ministerpräsidenten, falls das möglich ist, vertreten lassen. Andernfalls nehmen sie eben nicht teil, was an sich nicht schlecht sein muss. Gefahr für die Bürger und die Demokratie besteht eigentlich eher dann, wenn sie zusammenkommen und ohne Gegenstimme etwas beschließen. Gelegentlich kommt da nämlich ein neuer Staatsvertrag zum Rundfunk heraus. Und was das an Nachteilen mit sich bringt, wird hier ja schon lange und ausführlich diskutiert.  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

s

six2seven

3. steht da rein gar nichts drin, das die These belegt, ein/eine Ministerpräsident/in könnte sich nicht selbst wählen .

……prima, die können und sollen in Ihrem Staatssender machen was sie wollen.
KEF - Rundfunkkommission - Rundfunkrat und.. und  .. und, da sollte sich jeder aus diesem Kreis überall hin wählen.
Kein Problem, solange sie nicht vom Volk die 9 Milliarden jährlich die  u.A. zur Ausrichtung dieser zahlreichen Kaffeekränzchen erforderlich sind, mit diesen
Drohungen einfordern..
Zitat
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie,
Abgabe einer Vermögensauskunft,
Kontopfändung,
Pfändung des Arbeitseinkommens,
der Rente
oder auch Ihrer Mietkaution.
….in einem Satz…
Wir zerstören Dich, solltest Du uns nicht finanzieren.

Na, da sind wir doch in guten Händen, von Abschuss ist ja noch nicht die Rede.


Edit "Bürger":
Bitte am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Ministerpräsidentin Dreyer neues Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2017, 17:08 von Bürger«

 
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