Zählt nicht Poststempel?
Dann würde Person den vorsichtshalter heute noch mal mit Einschreiben verschicken.
Weil das hat Person A am 13, korrektur, war am 12.06.17, nicht getan. Vergessen....
Es zählt nur der Posteingang dort beim Gericht.
Das bedeutet selbst ein heutiges Einschreiben kommt zu spät. Allgemein gilt Einschreiben sind für die Einhaltung einer Frist völlig ungeeignet, wenn diese zu spät versendet werden. Das ist immer dann der Fall, wenn der Rückläufer erst nach Ablauf der Frist zu erwarten ist, denn es besteht dann keine Möglichkeit es nochmals rechtzeitig einzureichen.
Das maximale was Person A machen kann ist, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist ein Fax senden oder es eben persönlich vor Ablauf der Frist vorbei bringen und einen Stempel vom Eingang geben lassen. (Ein Bote, welcher es wie persönlich innerhalb der Frist erledigt tut es auch)
Beim Fax ist der Sendebericht und was gesendet wurde wichtig.
Beim Boten der Eingangsstempel.
Edit:
Wenn Person A in Sachsen wohnen würde und es eine Terminfrist wäre läuft die Frist heute aus.
(keine Gewähr das es richtig ist)
siehe Fristrechner Beispiel Sachsen (andere Bundesländer nicht geprüft)
http://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/Sachsen
Terminfrist
16.05.2017
1 Monate
Ausgabe
Beginn der Frist: Di, 16.05.2017
Ende der Frist: Do, 15.06.201
Im Falle es wäre eine Ereignisfris, dann morgen.