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Autor Thema: Klage innerhalb von 2 Monaten vom VerwG abgefertigt  (Gelesen 7929 mal)

K
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Keine "Spielchen": wie bereits geschrieben > (zusätzlich) FAX mit Sendebericht - geht in jedem Copyshop etc. ..

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 74
Ist gefaxt, sicher ist sicher....

Kann mir einer der hier anwesenden sagen was das ist?
https://www.dropbox.com/sh/apfnnzfy49vi2ds/AADRN6LpIukbqNConWjTyJFga?dl=0


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Mfg
badboy-72

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Kann mir einer der hier anwesenden sagen was das ist?
Wahrscheinlich dei Kostenpauschale. Der NDR als Behörde darf diese Pauschale nehmen, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
ZPO § 103 passt aber dazu nicht.
Eilantrag?

Du kannst ja der Beantragung widersprechen, dann sagt das Gericht/Ndr dazu was.



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D
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Kann mir einer der hier anwesenden sagen was das ist?

Siehe u.a.

Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17148.msg113128.html#msg113128

Re: Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG §§ 103 ff ZPO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg129145.html#msg129145
bzw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg67560.html#msg67560


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

b
  • Beiträge: 74
So, ich möchte eine kurze Rückmeldung geben.

Heute war meine mündliche Verhandlung in Oldenburg. Es waren nur der Richter, ein Vertreter des NDR und ich zugegen. Man war erstaunt das ich überhaupt gekommen bin, bleiben die meisten dann doch fern.

Ich habe die Rechtmäßigkeit des Beitrages angezweifelt und auch auf Karlsruhe verwiesen, wo es mittlerweile einige anhängige Verfahren gibt.

Erstaunlich das der Vertreter des NDR mich verstehen konnte. Leider, und damit hat er sicher Recht, ist es eine politische Endscheidung die die Länder zu tragen haben. Die Finanzierung muss eben gesichert werden. Auf meinen Einwand, warum die Grundversorgung mehr als 20 TV Sender und weit über 60 Radiosender verfügt, konnte er dann keine Antwort geben. Im Grunde ist es jetzt so das man einfach sich neue Sender ausdenkt, an den Start bringt und der KFE eine neue Finanzierungsvorschau liefert. Die stimmt zu und wir zahlen wieder mehr. Ohne auch nur die Chance zu haben sich dagegen zu wehren. Wir sind die Melkkühe der Nation. Eine Revolution könnte das verhindern, aber der einzelne nicht.

Die Frage was ist Grundversorgung, blieb leider unbeantwortet.

Der Richter war auch gut vorbereitet und gab mir seine persönliche Einschätzung für Karlsruhe. Sollte da eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, gibt man ausreichend Zeit zum Nachbessern. Geld würde es aber zu 99% keines zurückgeben.

Aber der Richter sieht die Politik in der Verantwortung und es sollte etwas passieren. Jedoch liegt es nicht in seiner Hand. Er gab mir zu verstehen das er kaum anders Urteilen kann als im Gerichtsbescheid schon angegeben.
Er machte mir daher einen Vorschlag, auf die Klage zu verzichten / zurück zu ziehen, somit würde ich einen Teil der Gerichtskosten erstattet bekommen.

In einem Ballungszentrum, mit unter Umständen viel Zuspruch und Seelenverwandten im Rücken würde ich weiter kämpfen, so habe ich aber zugestimmt und hoffe auf Karlsruhe, das sich Gerechtigkeit für alle die einstellt, die den örR nicht konsumieren möchten.

Sorry..... :-(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2017, 11:28 von badboy-72«
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Mfg
badboy-72

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
In einem Ballungszentrum, mit unter Umständen viel Zuspruch und Seelenverwandten im Rücken würde ich weiter kämpfen, so habe ich aber zugestimmt und hoffe auf Karlsruhe, das sich Gerechtigkeit für alle die einstellt, die den örR nicht konsumieren möchten.

Sorry..... :-(

@ badboy-72

Gute Entscheidung, da Aussicht auf Erfolg absolut unwahrscheinlich.

Gruß, @marga +++  :)


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

n
  • Beiträge: 1.452
Ja, leider handeln Politik und Gerichte in konzertierter Aktion für den Rundfunkbeitrag.
Da hat man als Einzelner schlechte Karten.

Aus Interesse:   Was hat der Richter denn zur Aussetzung der Verfahrens gesagt?

Sammlung: Aussetzung des Verfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg152104.html#msg152104

Und hast Du eine Verfassungsbeschwerde eingereicht?


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b
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Hallo.

zur Aussetzung habe ich angefragt. Er sagte, an diesem Gericht (Oldenburg) wurde es noch nicht gemacht. Er weiß von anderen Gerichten die es ausgesetzt haben. Es ändert aber im Moment nichts ander Tatsache das man es sowieso irgendwann zahlen muß. Selbst wenn Karlsruhe anderes endscheidet.
Und sollte er das Verfahren aussetzen, dann würde es nur diese Bescheide betreffen, alle anderen Ja nicht. Was hilft es mir? Wieder 200€ für ein Verfahren zahlen?

Und nein, eine Verfassungsbeschwerde habe ich nicht eingereicht. Was hätte es gebracht und hätte ich sie dort einbringen müssen?


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badboy-72

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Und nein, eine Verfassungsbeschwerde habe ich nicht eingereicht. Was hätte es gebracht und hätte ich sie dort einbringen müssen?

Ein hier zur Verfügung gestellter Ausschnitt von einer fiktiven Person zur Verfassungswidrigkeit des RBStV:

Ausschnitt aus einem Urteil aus 2017, was nicht veröffentlicht wurde von der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zitat
Für die gerichtliche Kontrolle bedeutet dies, dass die Existenz von anderen denkbaren rechtlichen Gestaltungen allein nicht zur Annahme der Verfassungswidrigkeit der aktuellen Rundfunkordnung führen kann, selbst wenn sie gegenüber der vom Gesetzgeber gewählten Regelung Vorzüge aufweisen sollten.
Von daher ist es rechtlich ohne Belang, ob der Gesetzgeber dem vorbezeichneten Auftrag auch auf andere, womöglich bessere Weise genügen könnte.
Die Gerichte sind aus Gründen der Gewaltenteilung aus Art. 20 Abs. 2 GG nur zur Kontrolle der aktuellen Rechtslage verpflichtet und auf diese begrenzt.
Eine Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten gesetzlichen Regelung ist nur zu bejahen, wenn die Prüfung ergibt, dass die aktuelle Rechtslage die Grenzen des Gestaltungsspielraumes verletzt. Das ist jedoch nicht der Fall.

Bild dir deine Meinung! +++ ::)


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v
  • Beiträge: 1.196
...

Gute Entscheidung, da Aussicht auf Erfolg absolut unwahrscheinlich.

Da bin ich nicht so sicher, ob die Rücknahme einer Klage eine gute Entscheidung ist. Das Argument des erschöpften Rechtswegs bei einer Verfassungsbeschwerde dürfte dann nicht mehr greifen.

Ich kann die Entscheidung des Klägers nachvollziehen, sie aber nicht für gut befinden. Auf andere zu hoffen, statt selbst aktiv gegen das Unrecht zu streiten ist offenbar eine weit verbreitete Krankheit in unserem Land. (die "deutsche Vollkasko-Mentalität")
Wie gesagt, ich kann die Entscheidung nachvollziehen, aber je mehr Menschen diesen Weg gehen, desto kleiner ist die Chance etwas zu verändern.


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das kann man gar nicht deutlich genug sagen...

...
Auf andere zu hoffen, statt selbst aktiv gegen das Unrecht zu streiten ist offenbar eine weit verbreitete Krankheit in unserem Land. (die "deutsche Vollkasko-Mentalität")
Wie gesagt, ich kann die Entscheidung nachvollziehen, aber je mehr Menschen diesen Weg gehen, desto kleiner ist die Chance etwas zu verändern.

Man kann es ergänzend aber auch positiv und anders formulieren: Je mehr sich beteiligen und aktiv werden, umso weniger Mühe letztendlich. Klar, dass es vor Gericht nicht auf Masse, sondern gute Argumente ankommt. Wenn die aber nichts nützen, da politische Urteile gefällt werden, ist nichts anderes als massiver öffentlicher Druck notwendig, bis die Verantwortlichen schlicht madig werden. Der kann aber nur von vielen - und nicht von ein paar Männeken - aufgebaut werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2017, 15:47 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

v
  • Beiträge: 1.196
...
Klar, dass es vor Gericht nicht auf Masse, sondern gute Argumente ankommt.
...

Die Erfahrung vor den VGen lehrt uns leider etwas anderes...

Der Weg zum BVerfG steht aufgrund des erschöpften Rechtswegs scheinbar offen und ich denke schon, dass man Karlsruhe auch mit Masse beeindrucken kann. (natürlich zusätzlich zu den guten Argumenten)  :angel:

Ein Jurastudium ist übrigens keine Voraussetzung für eine Beschwerde, sondern persönliche Betroffenheit!


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Mit der Klage gegen die Bescheide am VG ist noch nicht alles gelaufen.

Es könnte noch Möglichkeiten geben, daß sich Person X bei der Verwaltungsvollstreckung wehrt:

- in NRW VwVG §1 (2): LRA könnte keine eigenen Vollstreckungsersuchen für "im Wettbewerb erbrachte Leistungen" erstellen -- das BVerwG hat explizit dargelegt, daß der Beitrag Gegenleistung für die "Empfangsmöglichkeit" ist, mit dieser Leistung steht die LRA aber im Wettbewerb! (das könnte in Norddeutschland so ähnlich im VwVG - Verwaltungsvollstreckungsgesetz stehen)

- "Außenwirkung" VwVfG NRW §9 (statt "Selbstverwaltung" im Bereich der "Gerätebesitzer") - per VwVfG NRW §2 (1) ist der WDR ausgenommen (auch hier: Vergleich anstellen zu lokalem VwVfG)

- im Rahmen der in RBStV §10 (6) vorgesehenen Verwaltungsvollstreckung (nach VwVG) mit Vollstreckungshilfe -- im VwVG NRW wird auf Amtshilfe (VwVfG) verwiesen -- im VwVfG NRW gibt es aber neben der ersuchten Behörde (Stadt) auch die "ersuchende Behörde" VwVfG NRW §5 (1) -- davon ist die LRA aber nach VwVfG §2 (1) ausgenommen -- die Stadt könnte mit ihren (Zwangs-)Maßnahmen unrechtmäßig Amtshilfe leisten, da die LRA nicht ersuchen dürfte (Vergleich NRW / lokales VwVG / VwVfG)

Bei Verwaltungsvollstreckung geht es noch nach VwGO.

Bei der eventuell anschließenden Zwangsvollstreckung könnte es aber nach ZPO gehen, ZPO ist Zivilrecht, damit AG -> hier können die Argumente von LG Tübingen sinnvoll angebracht werden: Az. 5T 280/16, 5T 232/16, 5T 102/16, 5T 162/15, 5T 296/14, 5T 81/14

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2017, 11:47 von DumbTV«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

b
  • Beiträge: 74

[...] Auf andere zu hoffen, statt selbst aktiv gegen das Unrecht zu streiten ist offenbar eine weit verbreitete Krankheit in unserem Land. (die "deutsche Vollkasko-Mentalität")
Wie gesagt, ich kann die Entscheidung nachvollziehen, aber je mehr Menschen diesen Weg gehen, desto kleiner ist die Chance etwas zu verändern.

"Auf andere zu hoffen, statt selbst aktiv gegen das Unrecht zu streiten ist offenbar eine weit verbreitete Krankheit" Das finde ich stark unter der Gürtelline. Ich habe gekämpft, widersprochen, geklagt und viel Geld bis dahin gezahlt. Das ich auf andere hoffe lasse ich mir nicht sagen!
Immerhin gab es ein Verfahren durch meine Klage und in der Summe ist mein Widerstand ein "gegen" des örR.


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Mfg
badboy-72

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  • Beiträge: 1.196
...
Das ich auf andere hoffe lasse ich mir nicht sagen!
...

Wenn Du den Thread aufmerksam liest, wirst Du feststellen, das ich Dich mit keiner Silbe persönlich angesprochen habe! Meine Kritik bezog sich in erster Linie auf die (zitierte) Ausage, das die "Rücknahme der Klage die richtige Entscheidung" wäre.
Ich halte die Entscheidung nicht für richtig, aber das ist insofern irrelevant, da jeder für sich selbst entscheiden muss, wieviel Zeit, Geld und Energie er/sie zu investieren bereit und in der Lage ist.

... und hoffe auf Karlsruhe, das sich Gerechtigkeit für alle die einstellt, die den örR nicht konsumieren möchten.

Sorry..... :-(


Entscheidungen in Karlsruhe fallen für gewöhnlich nicht vom Himmel.


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