Liebe Freunde,
Person X hat heute vom Bayrischen Verwaltungsgericht ein Schreiben auf die Klage vom letzten Jahr erhalten. Siehe Anhang.
Das Urteil steht schon fest, ohne das es überhaupt geschrieben ist.
Der Kampf gegen das illegale Zwangssystem scheint relativ aussichtslos zu sein, insofern man sich nicht bis zum Europäischen Gerichtshof hochklagen möchte.
Welche Möglichkeiten hat Person X jetzt überhaupt noch?
1. Klage zurücknehmen und die ausstehende Beiträge + Mahngebühr zahlen
2. einfach nicht zahlen bis zur Pfändung
3. Weiterklagen, insofern das zugelassen wird
Variante 1 scheint das vernüpftigste. Person X könnte aber wirklich heulen. Alles seit 2013 nachzahlen. Wahrscheinlich ca. 700 €. Das tut weh. Und das um ein korruptes System zu finazieren, von dem Person X von hinten bis vorne angelogen wird.
Variante 2 kommt nicht in Frage, da am Ende sowieso die Zahlung steht. Dafür hat Person X keine Nerven.
Variante 3 würde dann wohl in Richtung Verfassungsgericht gehen, da auch vom OVG in Bayern die Klage abwiesen werden wird. Mit welchen Kosten wäre dann bei Variante 3 zu rechnen? Tausende wahrscheinlich?
Gruß