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Autor Thema: Widerspruchspunkte, (noch) ohne Textbausteinerwiderung  (Gelesen 2114 mal)

m

mb1

  • Beiträge: 285
Hier könnte man Widerspruchspunkte sammeln, für die die Rundfunkanstalten noch keine Textbausteine vorhalten. So wird entweder deren Arbeitsaufwand größer oder die Antwort wird dauern ...  >:D

Es ist auch nicht nötig, die Punkte bereits in einem Widerspruch perfekt auszuformulieren!

Meine Beispiele:
Zitat
1.
Durch die sozialstaatliche Freistellungsquote werden Teile der Bevölkerung von der    Rundfunkgebühr befreit und die entstehende Finanzierungslücke zwangsweise auf die restlichen Beitragszahler umgelegt. Das steht im Widerspruch zur Judikatur des Bundesverfassungsgerichtes. Solidarität darf nicht mit den Mitteln staatlichen Zwangs auf eine    Teilgruppe der Gesellschaft delegiert werden.

Zitat
2.
Mittlerweile verweigern 4,5 Millionen „Beitragspflichtige“ (Zahl weiterhin steigend!) die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Damit ist die Reform der Rundfunkgebühr allein schon aus Vollzugsdefizit-   gründen gründlich gescheitert. Da bereits für die laufende Beitragsperiode 2013 - 2016 trotzdem    1,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen seitens der KEF angegeben werden, ist die Reform entweder    wegen der Mehreinnahmen oder wegen des Vollzugsdefizits verfassungswidrig.

Zitat
3.
Den Gründen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. Bundesverwaltungsgericht    schließe ich mich ausdrücklich an. Hervorheben möchte ich insbesondere noch die    Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Zweitwohnung als auch die gleichheitswidrige    Typisierung von Ein-Personen-Haushalten.

Zitat
4.
Die Rundfunkfinanzierung ist Ländersache. In den Ländern bestehen erhebliche Unterschiede, alleine schon z.B. im Vergleich von Stadtstaaten zu Flächenstaaten (vgl. auch Länderfinanzausgleich). Eine deutschlandweit einheitliche Belastung der Beitragszahler widerspricht somit dem Wesen der Rundfunkfinanzierung als Ländersache.
Als Beispiel hierzu sei die in Österreich in jedem Bundesland andere Rundfunkgebührenhöhe    angeführt.

Gerne dürft ihr weitere Punkte anführen.  ;D


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
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Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Zitat
5. Die zuständige Rundfunkanstalt ist nirgends rechtlich festgelegt. Ich möchte gerne an eine andere Rundfunkanstalt als die, die mich anschreibt zahlen. (Konkurrenz belebt das Geschäft. Wer macht mir ein besseres Angebot?)
Zitat
6. Die gemeinsam betriebene Aussenstelle ist nirgends eindeutig namentlich benannt. Sie ist nicht nur rechtsunfähig sondern auch unrechtmässig.
Zitat
7. Das Betreiben einer Schattendatenbank der Einwohnermeldeämter bei einer privatwirtschaftlichen Vereinigung, in Gesetzestexten nirgends legitimiert, ist in diesem Ausmaß an ganz besondere Bedingungen verknüpft, wenn nicht schon aus diesen Gründen vollkommen fahrlässig und ein unötiger Grundrechtseingriff. Die Rechenzentren dieser privatwirtschaftlichen Vereinigung benötigen die höchste sicherheitstechnische Ausstattung und unabhängige Überwachung und ständige Kontrollen durch politisch-wirtschaftlich unabhängiger Gremien.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
für die die Rundfunkanstalten noch keine Textbausteine vorhalten

Das ist dem BS aber egal, weil die trotzdem irgendwelche Textbausteine schicken. Ob die damit was zu tun haben oder nicht spielt für die keine Rolle.


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mb1

  • Beiträge: 285
Mag schon sein, dass es den Rundfunkanstalten egal ist. Die zählen aber doch sowieso nicht.
Ich sehe es als Bausteinchen im Mosaik, wenn auf Punkte im Widerspruch (rechtswidrig!) gar nicht eingegangen wird, was man dann in der Klage erwähnen sollte.
Ebenso wie ich es als Bausteinchen im Mosaik sehe, wenn in Urteilsbegründungen nicht auf Klagepunkte (z.B. aus der mündlichen Verhandlung) eingegangen wird. Übrigens regelmäßig ein Grund, ein Revisionsverfahren anerkannt zu bekommen.

Das System muss beschäftigt werden. Immer mehr. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Und der Zusammenbruch kommt.


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Ich hatte das nicht als Kritik gedacht.
Zitat
Das System muss beschäftigt werden. Immer mehr. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Und der Zusammenbruch kommt.
Jeder Widerstand hilft weiter, da hast Du völlig Recht.


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