Streiflicht über die mündliche Verhandlung am VG Greifswald am 24. Jänner 2017.
Die mündliche und öffentliche Verhandlung vorhin lief eigentlich recht gut.
Person A war ziemlich erstaunt darüber, daß nur wir drei Personen anwesend waren:
Die Richterin, der Vertreter des NDR und Person A Wenigkeit.
Es hatte zuvor bereits drei solcher Verhandlungen gegeben -mit derselben Richterin
und demselben Justitiar, wobei es auch Einzelklägerinnen waren; eine davon ebenfalls ohne Vertretung.
Person A hatte sich vorgenommen, gleich zu Anfang den Antrag zu stellen, ins Protokoll aufzunehmen,
dass
1) Sämtliche seiner Klagepunkte bei der späteren Urteilsfindung bearbeitet und berücksichtigt werden sollten,
und
2) Person A den Antrag stellt auf Ruhendstellung der Verfahrens, solange, bis die Ergebnisse vom BVerfG erscheinen sein werden.
Als Person A den 1. Punkt aussprach, meinte die Richterin fröhlich-betroffen, das sei doch aber selbstverständlich;
das sei ja gerade die Arbeit des Gerichtes.
Beim 2. Punkt wurde vom Justitiar verlangt, klarzustellen, auf welches der Urteile des BverfG man warten solle; dieses sollte besser definiert werden.
Da versprach die Richterin, sich um diese Klärung kümmern zu wollen.
Es gab aber überhaupt keinerlei Probleme damit, ins Protokoll aufzunehmen, was immer Person A wünschte.
(Die Richterin war eigentlich "super" -menschlich wie auch fachlich.)
Wir begannen damit, einzelne Klagepunkte, die Person A speziell als Erwiderung auf die Klageerwiderung des NDR vom letzten Jahr ausgearbeitet hatte, zu besprechen.
1) Zu Anfang hatte A den Punkt "Tübinger Urteil" aufgeführt.
(Das war auch schon bekannt.)
Da wurde dann sogleich seitens des Justitiars interveniert, daß jenes Urteil für einen anderen Fall gelten würde, und der NDR sei zwar tatsächlich keine "Behörde", dagegen aber eine "Körperschaft des öffentlichen Rechtes", und als solche dürfte er "Bescheide" erlassen, das sei rechtlich gesichert, meinte er, und auch die Richterin erhob hier keinen Einspruch.
Hierzu konnte A dann erstmal nichts Weiteres sagen.
2) Danach begannen wir, über den Punkt "Vorzugslast" vs. "Gemeinlast" zu sprechen, und A führte u.a. an, daß dort (NDR) von "individuellem Vorteil" geschrieben wurde, und im Weiteren dann von einer "abgrenzbaren Gruppe, der ebenjener Vorteil zugute kommt."
Bei seiner Definition des Begriffes "Vorteil" wollte die Richterin nicht mitgehen,
als A ausführte, daß "Vorteil" semantisch immer auch "Nachteil" impliziere.
Da meinte sie, daß das eher meine Meinung sei, und daß es auch "alle" sein könnten, die einen "Vorteil" von etwas haben könnten.
3) Jedoch dann weiter bzgl. des Punktes einer "abgrenzbaren Gruppe" argumentierte A damit, wo denn dann der "Rest" sei -mithin diejenigen,
dir durch die Abgrenzung erkennbar werden müssten.
Und hier stellte A den "Beweisantrag" an den Beklagten -wobei die Richterin A dann freundlichst darauf hinwies, daß A hier eher einen Nachforschungsauftrag erteilen wollte -und wer sollte diesen ausführen?
Sie gab zu verstehen, daß sie A sehr wohl verstehen würde, legte A indes aber nahe, das irgendwie besser formulieren zu wollen; sie darselbst dürfe das ja jetzt nicht...
Was denn auch gelang, indem A ungefähr so formulierte, daß der NDR beweisen möge, wo die "abgegrenzte Gruppe" sei, und wodurch dieselbe von dem Rest denn abgegrenzt werde; wo mithin beitragsfreie Raumeinheiten zu finden seien?
(Person A hab den Wortlaut nicht mehr in Erinnerung jetzt, aber das ist m.E. tatsächlich kaum in einem Beweisantrag zu formulieren, denn was sollte denn bewiesen werden? Unklar...)
4) zum Stichwort "unzulässige Typisierung" führte A den ansonsten immer referenzierten Bundesdurchschnitt als nicht relevant an, da es sich hier um Länderrecht handele, und lt. statist. Bundesamt 2013 allein in Berlin 10,2 % keinen Fernseher hätten.
Da sprang der Justitiar sogleich darauf an, indem er meinte, es seien aber viel mehr (Nutzer), denn man müsse doch auch die Handybenutzer mitrechnen.
Worauf A meinte, das statist. Bundesamt sei aber eben die Refenenzquelle.
5) Gegen später kamen wir doch noch auf A ursprüngliche Klageschrift zu sprechen.
(A hatte mittlerweile ja zwei Ergänzungen/Aktualisierungen eingereicht.).
Hier unterschied A die verfassungsrechtlich relevante Argumentationslinie von derjenigen, die sozusagen "individuell" betreffende Argumente beinhaltet.
Zu Letzteren erwähnte A seinen überaus wichtigen Klagepukt der "Gesundheitschädlichkeit des Fernsehens", (siehe dort hier im Forum), und hier entwickelte die Richterin eine deutlich gesteigertes Interesse.
Sie meinte, diesen Punkt hätte sie früher eher als nebensächlich erachtet, nun aber nicht mehr.
A erläuterte diesen nochmals in Kürze, und sie machte sich Notizen hierzu.-
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Der Justitiar des NDR wirkte von Anfang an "genervt" und auch nervös-
-ob durch Person A, oder durch etwas Anderes, vermag A nicht zu beurteilen.
Er sprach davon, es seien immer die gleichen Argumente;
"diese ganzen Leute "(sinngemäß, aber in diesem Tenor) würde doch immer quasi voneinander abschreiben.
Das BverwaltungsG in Leipzig hätte doch bereits schon alles genau beantwortet,
und dieses sei doch jetzt bindend.
Hier merkte A an, daß jenes Urteil noch nicht rechtskräftig sei; es sei auf "Gehörsrüge" abgestellt worden, und nun müsse man nun auf Karlsruhe warten.
Wir verblieben so, daß auf eine weitere mündliche Verhandlung verzichtet würde;
da alles nun eigentlich gesagt oder geklärt worden sei.
(natürlich nicht die einzelnen Klagepunkte, darüber befindet ja dann die Richterin,
und hier steht ja auch im Protokoll, daß sie alle Klagepunkte berücksichten würde.)
Zwischen "Tür und Angel":
Am Ende -also nach der Verhandlung- sprach die Richterin davon, früher hätte sich eigentlich gedacht, der Rundfunkbeitrag -ja, das sei eben ein Solidarbeitrag...
Heute würde sie dagegen erkennen, daß das eigentlich nicht mehr so aufrechterhalten werden könnte, und daß "man" sich da heute mal was überlegen sollte; es könne wohl eher nicht mehr so weitergehen (sinngemäß)...
Und ("irgendwie"...) wirkte dann aber auch der Justitiar so, als ob er so einen ähnlichen Eindruck mittlerweile hätte:
Wir sprachen noch, daß mittlerweile über 43 Klagen beim BverfG anhängig seien...-
"und das werden noch mehr", meinte der Justitiar.
Die beim BverfG hätten ziemlich viel zu tun zur Zeit, meinte er, und auch die ganzen Asyl-Sachen...
Nach seinen Informationen sei in diesem Jahr (2017) nicht mit Ergebnissen von dort zu rechnen.-
-Soviel als kleinen Bericht. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit.)-
Liebe Grüße,
Gerhard.-