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Autor Thema: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern  (Gelesen 70673 mal)

m
  • Beiträge: 171
Ich habe mich selbst - zusammen mit der Datenschutzbeauftragten des Zentralen Beitragsservice - vor einiger Zeit im Rahmen einer Datenschutzprüfung bei der PAV Card GmbH davon überzeugt, dass dort die zum Schutz der personenbezogenen Daten erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden. Eine schriftliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung wurde abgeschlossen.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Ich habe die für mich wichtigen Passagen markiert. Die schriftliche Vereinbarung mit dem BS ist ja gut und schön, aber kann nicht als Grundlage dienen, da nicht rechtsfähig. Und somit liegt keine Auftragsdatenverarbeitung mehr vor durch die PAV Card.

Person M wartet derzeit noch auf Rückmeldung auf seine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der PAV Card.


@Navigator: Vielen Dank für deine Anfrage bei den Datenschutzbeauftragten und die zur Verfügung gestellten Stellungnahmen.

Ich habe jetzt beide Schreiben gelesen und muss feststellen: alles was bemängelt wurde, wurde einfach ignoriert. Es hat die Landesparlamente überhaupt nicht interessiert was von den Landes- und Bundesdatenschützern bemängelt wurde.
Sehr interessant ist die Seite 10 der Stellungnahme:

Zitat
Es ist aber bereits jetzt anzumerken, dass strukturelle Unklarheiten einer Rechtsnorm nicht durch eine noch so kreative Begründungsformulierung beseitigt werden können. Auch ist eine Gesetzesbegründung nicht in der Lage, die fehlende Bestimmtheit von Ermächtigungen und Pflichten im Gesetzeswortlaut auszugleichen. Zudem erscheint es untunlich, zuerst den Staatsvertrag durch die Landesregierung unterzeichnen zu lassen und einigen Regelungen erst danach eine inhaltliche Bedeutung zu geben.

Was ein verkorkstes System wir doch haben in Deutschland. Und unsere Politiker nicken immer schön brav und freundlichen.  :'(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2017, 01:26 von Bürger«

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Ich habe jetzt beide Schreiben gelesen und muss feststellen: alles was bemängelt wurde, wurde einfach ignoriert. Es hat die Landesparlamente überhaupt nicht interessiert was von den Landes- und Bundesdatenschützern bemängelt wurde.
Sehr interessant ist die Seite 10 der Stellungnahme:

Es ist aber bereits jetzt anzumerken, dass strukturelle Unklarheiten einer Rechtsnorm nicht durch eine noch so kreative Begründungsformulierung beseitigt werden können. Auch ist eine Gesetztesbegründung nicht in der Lage, die fehlende Bestimmtheit von Ermächtigungen und Pflichten im Gesetzeswortlaut auszugleichen. Zudem erscheint es untunlich, zuerst den Staatsvertrag durch die Landesregierung unterzeichnen zu lassen und einigen Regelungen erst danach eine inhaltliche Bedeutung zu geben.

Was ein verkorkstes System wir doch haben in Deutschland. Und unsere Politiker nicken immer schön brav und freundlichen.  :'(

Eine fiktive Person hat dazu folgendes Zitat eines fiktiven VG´s mitzuteilen:

Zitat aus Beschluss:

(…) Durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des § 9 Abs. 2 RBStV https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380141 oder der auf dieser Vorschrift beruhenden Rundfunkbeitragssatzung bestehen nicht. Angesichts dessen bedurfte es auch nicht der vom Kläger angeregten Einholung eines Rechtsgutachtens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Präsidenten des XXXXX Landtages, zumal die Frage der Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragssatzung allein der Beurteilung durch das Gericht unterliegt. (…)

Genau das was die Datenschutzbeauftragten am 15. September 2010 feststellten, wurde absichtlich und grob willkürlich mißachtet bei der Verwaltungsvorschrift "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug", die erst im Oktober 2013 in Kraft getreten ist. Da war der RBStV schon seit über 10 Monaten amtlich verkündet. +++


PS.
@Kurt
Auch vielen Dank für den Hinweis bei Deiner obigen Antwort unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg142948.html#msg142948
 8) :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2017, 01:25 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 56
Gemäß § 11 Abs. 4 RBStV heißt es:
Zitat
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.

Und nach § 7 MeldDÜV NRW gilt:
Zitat
Zur Erfüllung der Aufgaben des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 675) dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den WDR folgende Daten über alle An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle aller volljährigen Einwohnerinnen oder Einwohner übermitteln:

1.      Familienname     
2.      frühere Namen     
3.      Vornamen    
4.      Doktorgrad    
5.      Geburtsdatum    
6.      derzeitige und frühere Anschriften     
7.      Tag des Ein- und Auszugs     
8.      Familienstand     
9.      bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes    
10.     Sterbetag



Welche Relevanz für die LRA/BS haben beispielsweise die Informationen zum Familienstand oder dem Geburtsdatum, wenn es sich doch um eine wohnungsgebundene Abgabe handelt? Kann man hier argumentieren, dass unnötig personenbezogene Daten weitergegeben werden, die nicht zwangsläufig relevant für die Beitragserhebung sind? Schließlich steht in § 7 Abs. 2 MeldDÜV NRW, dass
Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Daten nach Absatz 1 nur erheben, verarbeiten und nutzen darf, wenn und soweit dies für die Erfüllung der ihm nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Die übermittelten Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht benötigt werden.


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T

Tereza

Person A hat am 22.03.2017 über das auf der Seite
https://datenschutz-berlin.de//content/Service/Selbstdatenschutz/Datenscheckheft
zur Verfügung gestellte Formular (ziemlich weit unten unter "Merkblatt - Telekommunikation und Medien") "Auskunft über Daten, die über mich gespeichert sind" mit Fristsetzung an den RBB versendet.

Die Antwort kam fristgerecht bei Person A an.
In dem Antwortschreiben der DS-Beauftragten bezieht diese sich u. a. auf einen bedingten Sperrvermerk gemäß § 52 Bundesmeldegesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html
Das Gesetz ist gemäß Ausfertigungsdatum vom 03.05.2013 - und der § 52 BMG umfasst nur einen bestimmten Personenkreis, zu welchem Person A nicht gehört.

Die Daten-Auskunft über Person A wurde bei der Einwohnermeldebehörde (natürlich ohne dass Person A zuvor davon Kenntnis erhielt und dem zugestimmt hat) am 14.04.2010 eingeholt.

Interessant ist die Aussage der DS-Beauftragten, dass die Rundfunkanstalt die Anschrift von Person A durch die Einwohnermeldebehörde erhalten hätte - wo Person A nachweislich mit Schreiben vom 18.02.2010 der – damaligen - GEZ die (Änderung der) Anschrift mitge- UND eine Einzugsermächtigung erteilt hat, was durch die Abbuchung des RF-Beitrages bestätigt wurde.

Drei Fragen in die Runde:
1) Hat jemand schon einmal "einfache" Daten-Auskunft beim RBB eingeholt? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2) Hat das Landeseinwohneramt Berlin korrekt gehandelt, indem es die Daten von Person A (welche diese der GEZ ja schon schriftlich mitgeteilt hatte) ohne Einverständnis von Person A an die Rundfunkanstalt übermittelt hat?
3) Ist jemandem bekannt, ob es zu diesem Sachverhalt eine eindeutige Landes-/Bundes-/EuGH-Rechtsprechung gibt, die schon im Jahr 2010 Bestand hatte? Wenn ja, könnte bitte jemand Person A das entsprechende Az zukommen lassen?

Besten Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2017, 19:09 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
2) Hat das Landeseinwohneramt Berlin korrekt gehandelt, indem es die Daten von Person A (welche diese der GEZ ja schon schriftlich mitgeteilt hatte) ohne Einverständnis von Person A an die Rundfunkanstalt übermittelt hat?
Schau mal hier hinein, da ist das für Dich maßgebende Thema verlinkt:

[Übersicht] EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.0.html

Zitat
3) Ist jemandem bekannt, ob es zu diesem Sachverhalt eine eindeutige Landes-/Bundes-/EuGH-Rechtsprechung gibt, die schon im Jahr 2010 Bestand hatte?
Die eindeutigen Entscheidungen des EuGH sind neueren Datums.

Alle Entscheidungen des EuGH gelten meines Wissens nach aber grundsätzlich bis zu dem Tage des In-Kraft-Tretens der zugrundeliegende europäischen Bestimmung rückwirkend zurück. Dieses bedarf aber noch der genaueren Verifizierung.


Edit "Bürger":
Zwischenzeitliche Diskussion bzgl.
Verfassungsbeschwerde zu der Entscheidung „Erneuter Datenabgleich 2018“
musste der Übersicht und Thementreue wegen ausgelagert und mit dem bereits bestehenden Thread
Verfassungsbeschwerde gegen den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag v. 01.10.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.0.html
vereint werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2018, 23:21 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe mglw. kleinen (Teil-)"Erfolg" bzgl. anhaltender Datenschutz-Kritik ;)

Beitragsnummer nicht mehr im Sichtfenster der Briefumschläge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26703.0.html


Hier im Thread bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

o
  • Beiträge: 1.575
Die auf EU-Ebene "neue" Datenschutzverordnung hat die Finanzämter veranlasst, über Elster eine Datenschutzerklärung in Form "Frage-Antwort" abzugeben. Schon alles in Ordnung so, finde ich.

Es wird u.a. erklärt, an welche Dritte die Steuerdaten weitergegeben werden (gleich vorab: nix Spektakuläres, aber gut zu wissen):

Zitat
Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzgerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiele:

    Mitteilung der Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbeträge an die für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer zuständigen Gemeinden,
    Mitteilungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern und Innungen) zur Festsetzung von solchen Abgaben, die an Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen,
    Mitteilungen an die gesetzliche Sozialversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit und die Künstlersozialkasse, soweit die Kenntnis personenbezogener Daten für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe erforderlich ist,
    Mitteilungen an Sozialbehörden zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs,
    Mitteilungen der Familienkassen an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes zur Festsetzung von Gehaltsbestandteilen, die an das Kindergeld anknüpfen.

Quelle: https://www.elster.de/eportal/hinweise


Leider ist diese Beispielliste nicht abschließend, so dass man nicht weiß, ob die Schergen in Köln oder deren örtliche Vertreter Wind von meinen Steuerdaten zugefächelt bekommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2018, 22:32 von Bürger«

m
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

ich bin Student und bezieh Bafög, daher bin ich noch befreit. In einem Monat endet mein Bafög, aber noch lange nicht die Uni. Obwohl ich dann weniger Geld zur Verfügung habe, muss ich dann GEZ zahlen. Daher fand ich gerade dieses Thema so toll.

Sollten hypothetisch gesehen viele Zwangskunden auf einmal ihre Rechte in Anspruch nehmen wollen, dann würde die GEZ ganz schön ins Schwitzen kommen.

Ich habe mir das Musterschreiben zu der Datenauskunft angesehen und ich glaube, dass man das besser machen kann.

Was haltet Ihr denn von diesem Schreiben:

Roman Abashin, 28.03.2018
Der DSGVO-Horror-Brief: Ein Kunde will seine Daten
https://medium.com/@abashin/der-dsgvo-horror-brief-ein-kunde-will-seine-daten-b6bbfacfef47

Danke und Gruß

;)


Edit "Bürger":
Link-Informationen ergänzt. Bitte die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 23:33 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Hallo,
ist der Musterbrief in Beitrag 1 nach der neuen DSVG noch aktuell?
Oder gibt es ein neues Muster?

Vielen Dank


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m
  • Beiträge: 4
Wie wäre es den mit den Beitrag vor deinem zu lesen?


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  • Beiträge: 1.456
@magnexx
Zitat
Wie wäre es den mit den Beitrag vor deinem zu lesen?
Ja habe ich gelesen, aber diesen Link kann ich nicht lesen ohne Anmeldung bei linkedin:
“GDPR Nightmare Letter”
https://www.linkedin.com/pulse/nightmare-letter-subject-access-request-under-gdpr-karbaliotis/
Und das ist genau der interessante Brief. Der Text in
Der DSGVO-Horror-Brief: Ein Kunde will seine Daten
https://medium.com/@abashin/der-dsgvo-horror-brief-ein-kunde-will-seine-daten-b6bbfacfef47
ist relativ nichtssagend.

Wenn Du möchtest, dass alle das Schreiben hier lesen können, dann stell das doch als neues Musterschreiben bitte hier ein, am besten gleich angepasst auf den Rundfunk bzw. die LRA/BS.

Vielen Dank im Voraus!



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
aber diesen Link kann ich nicht lesen ohne Anmeldung bei linkedin:

Die Anzeige des Inhalts funktioniert ohne Anmeldung.

Der DSGVO-Horror-Brief: Ein Kunde will seine Daten ist relativ nichtssagend.

Wenn du den einleitenden Text genau lesen würdest, dann wäre dir vermutlich klar, dass es sich bei diesem "nichtssagenden Text" um eine Übersetzung des "interessanten Briefes" handelt. Wobei das Original aus März 2017 ist.

Zitat von: Constantine Karbaliotis
I am writing to you in your capacity as data protection officer for your company. I am a customer of yours, and in light of recent events, I am making this request for access to personal data pursuant to Article 15 of the General Data Protection Regulation. I am concerned that your company’s information practices may be putting my personal information at undue risk of exposure or in fact has breached its obligation to safeguard my personal information pursuant to <latest nasty cybersecurity event or thing in the news>. ....

Zitat von: Übersetzung durch Roman Abashin
ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Datenschutzbeauftragte / Datenschutzverantwortliche für Ihr Unternehmen. Als Kunde von Ihnen bitte ich um Zugang zu meinen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Ich habe Sorge, dass die Informationsverarbeitungspraktiken Ihres Unternehmens meine persönlichen Daten einem ungebührlichen Risiko aussetzen oder Sie, ähnlich wie bei <einfügen: letzter Datenskandal in den Medien. z.B. Facebook & Cambridge Analytica>, sogar gegen Ihre Verpflichtung verstoßen haben könnten, meine persönlichen Daten angemessen zu sichern. ...

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
  • Beiträge: 4.011
Das ist nicht nett geschrieben, als "I am a customer of yours"/"Als Kunde von Ihnen" Fragen zu stellen, also die PersonX denkt, dass sollte überarbeitet werden.
Wer kein "Kunde" ist sollte "nur" Auskünfte anfordern, aber dabei nicht erklären Kunde zu sein.




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n
  • Beiträge: 1.456
Ah, jetzt habe ich es auch gefunden. Ich habe nicht weiter gescrolt und die Grafik für das Ende der Seite gehalten.
Und an den verlinkten Brief kam ich nicht dran, ich dachte da steht alles drin.

Nun habe ich auch den 2. Teil (Übersetzung) unter der Grafik gelesen. Danke.


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