Moin,
nachdem eine fiktive Person N am Anfang dieser Woche einige weitere Fragen bezüglich der Antwort des Datenschutzreferenten des Beitragsservice hatte, erhielt er heute die ernüchternde knappe Antwort. Vermutlich wollte man die gezielten Fragen nicht beantworten, da eine Antwort den Druck nur erhöht hätte.
So blieben die Fragen...
- warum nicht alle gespeicherten persönliche Daten in der Datenauskunft mitgeteilt werden,
- zur Datenweitergabe an Dritte, insbesondere die PAV Card in Lütjenseen
- zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens im Urteil vom 19.9.2016 des BVerwG, Az. 6 C 13.16,
- zur Aufsichtsbehörde,
- zur nichtssagenden Ordnungsnummer,
- zur Verwaltungsvereinfachung versus Grund- und Datenschutzrechte,
- sämtliche Fragen, die sich mit der technischen Umsetzung und der technischen Realisierung der Datenübermittlung befassen
unbeantwortet.
Stattdessen teilte man der Person N mit, dass Inhalte aus dem Internet übernommen worden seien und verweist auf die bereits erteilte Auskunft vom Datenschutzbeauftragten der LRA. Für weitere datenschutzrechtliche Fragen solle man sich zuständigkeitshalber auch an diesen wenden.
Außerdem wird noch mitgeteilt, dass zwischen der Datenschutzbeauftragten und dem -referent bezüglich ihrer Rechtsauffassung Einigkeit bestünde.
Viele Grüße
Navigator