Alle Bestimmungen der neuen
EU-Datenschutzgrundverordnung, die hier ->
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1485453875940&uri=CELEX:32016R0679 nachzulesen ist, sind bereits seit dem Tage ihres In-Kraft-Tretens eigenverantwortlich von jeder nationalen Stelle einzuhalten, die jedwedes europäische Recht umsetzt bzw. anwendet.
Bei Anwendung bzw. Umsetzung europäischen Rechts sind alle den Bürgern der Europäischen Union gegenüber zugestandenen Grundrechte, die in der seit 2009 rechtsverbindlichen
Charta der Grundrechte der Europäischen Union hier ->
http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf nachzulesen sind, mittelbar wie unmittelbar, je nach Art des europäischen Rechtsaktes, von der mit der Umsetzung bzw. Anwendung europäischen Rechts befassten nationalen Stelle eigenverantwortlich einzuhalten.
Diese nationale Stelle ist für jeden Eurocent dem Bürger gegenüber schadensersatzpflichtig, der dem Bürger durch nicht oder nicht sachgemäße Anwendung europäischen Rechts entsteht; wer letztlich dem Bürger gegenüber diesen Schadensersatz leistet, spielt keine Rolle, doch wird sich der, der für diesen finanziellen Schaden aufkommt, diesen letztlich von jener Stelle zurückholen, die diesen Schaden auf Grund der eigenverantwortlichen Mißachtung europäischen Rechts verursacht hat und damit ersatzpflichtig wäre.
Der Bund als Vertragspartner der EU holt sich jeden Eurocent aufgewendeter Mittel für Vertragsstrafen von den Ländern zurück, wenn national die Länder verantwortlich sind, während sich die Länder sicher alles von ihren Kommunen zurückholen werden, wenn den Bürgern ein finanzieller Schaden aus der Nichtanwendung einer europäischen Verordnung entstanden, für die sie in Vorleistung gegangen sind.
Zur tieferen Einprägung; die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ist unmittelbar für jede nationale Stelle in allen Mitgliedsländer der Europäischen Union gültig und einhaltungspflichtig.
Sämtliche Verstöße seit dem Tage des In-Kraft-Tretens gegen diese EU-Datenschutzgrundverordnung müssen (!) rückwirkend ab dem Tage der Gültigkeit mit geahndet werden, wenn auch nur 1 neuer Verstoß gegen diese Verordnung erfolgt. -> Nachzulesen in der bereits verlinkten EU-Datenschutzgrundverordnung.
Es darf jeder zur Anwendung dieser EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichteten nationalen Stelle dringend empfohlen werden, diese Verordnung nicht nur einmal in voller Länge durchzulesen.
Die alleinige Regelungsbefugnis für den ganzen europäischen Binnenmarkt hat auf Grund der EU-Verträge die EU. Dazu gehört alles, was den Binnenmarkt tangiert; Arbeitszeitrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Grundrecht für Bürger, etc., nur um einige zu nennen.
Die Mitgliedsstaaten sind nicht befugt, sich über auch nur eine für den EU-Binnenmarkt aufgestellte Bestimmung hinwegzusetzen. Ausnahmen von dieser Aussage werden nach Rücksprache mit allen EU-Mitgliedsländern seitens der EU-Kommission aber durchaus für Einzelne mit Wirkung für eine vorher vereinbarte Zeitdauer vorgenommen.
Die in den Verträgen bzw. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bezeichneten Ausnahmen hinsichtlich Datenschutz und Grundrechte sind abschließend; weitere Ausnahmen sind weder vorgesehen, noch zulässig.
Daß die Mitgliedsländer der Europäischen Union befugt sind, ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk eigenständig zu regeln, siehe Protokoll 29 der EU-Verträge, befähigt sie nicht, sich über andere bestehende europäische Bestimmungen hinwegzusetzen.
Siehe u.a. auch
[Übersicht] EU-Rechthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.0.htmlKLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.htmlKleiner Ausflug zum Europarechthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.0.html
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;