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Autor Thema: Briefe trotz (verzögerter) Zahlungen > ungeöffnet Zurücksenden?  (Gelesen 2987 mal)

R
  • Beiträge: 39
in aller Kürze:

Person T hat einen kleinen Laden und soll auch für diesen Abgaben zahlen.
Er wurde für ca. 1 Jahr in Ruhe gelassen und zahlte nicht, da keine Aufforderungen eingingen.

Nun soll er nachträglich den entstandenen Rückstau zahlen, da es laut GEZ einen hohen Arbeitsaufwand gab, in deren Folge er übersehen wurde . Es handelt sich um ca 600€.

Um seine Ruhe zu haben, zahlt er nun regelmäßig einen Betrag (Stundung), um die Schulden zu begleichen, obwohl T´s  Einnahmen brutto momentan nur ca 600-700€ betragen. Es gehen also monatlich 50-70 € an die GEZ.
Damit sollte die ersehnte Ruhe einkehren.

Doch die GEZ macht Druck insofern, als sie einen Termin festlegte, bis zu dem die Schuld beglichen sein muss.
Zudem erhält T extra Briefe, die mit dem Laden in Zusammenhang stehen.

T möchte insofern die Art und Weise boykottieren, indem er die Teilung privat/Laden verweigert.

Was würde passieren, wenn T zumindest die Briefe mit Bezug zu "Laden" ungeöffnet zurückschicken würde?

T hat vor, einen Beschwerdebrief zurück zu schreiben, da er ja zahlt.
Wem fällt dazu etwas ein?

gruß


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Thread-Betreff "Briefe trotz Zahlungen" musste präzisiert werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 22:54 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
 Wer oder was ist die GEZ? --> Bitte zukünftig beachten, eine Zahlungspflicht bestünde nur gegenüber eine zuständigen Landesrundfunkanstalt. -> Eine Zahlung an die GEZ ist mit Risiko behaftet.

 Zudem ist es doch als Schickschuld ausgelegt. Schulden können somit nicht mit Buchgeld unmittelbar beglichen werden.  ;-) -> Denn Buchgeld erfüllt eine Schuldbefreite Wirkung erst mit Übereignung auf das Konto des Gläubigers. Eine Zahlung auf das Konto der GEZ ist keine Zahlung an die zuständige Landesrundfunkanstalt.

 Zahlt also Person A an eine Organisation mit Namen GEZ muss Person A aufpassen, dass nicht irgendwann eine Forderung von einer „Landesrundfunkanstalt“ kommt. ---> Wie wurde die GEZ durch eine zuständige Landesrundfunkanstalt gegenüber der Person A autorisiert? Welche Schreiben hat Person A von der zuständigen Landesrundfunkanstalt bekommen? Wie hat sich die Landesrundfunkanstalt gegenüber Person A als zuständig autorisiert?
 
Zitat
Was würde passieren, wenn T zumindest die Briefe mit Bezug zu "Laden" ungeöffnet zurückschicken würde?
  Nichts bis hin zur Zusendung von Briefen mit Bescheiden, Mahnungen etc. bis Post von einem GV oder Stadtkasse oder Finanzamt kommt.
Das ist jedoch wenig hilfreich, eine Bekanntgabe könnte dadurch nicht unmittelbar verhindert werden. Denn es reicht, dass Person A die Möglichkeit hatte vom Inhalt Kenntnis zu nehmen, wenn also Person A es selbst zurück sendet, dann lag diese Möglichkeit vielleicht vor. Der Beweis ist schwer zu führen egal für ja oder nein.
Es sei die Rücksendung erfolgt, weil eine tatsächliche Bekanntgabe nicht erfolgen konnte z.B. durch die Post mit dem Vermerk „unbekannter“ Empfänger. Soweit Person A davon selbst also keine Kenntnis hat das Post zurückgegangen ist und sich das dann später also z.B. bei der Vollstreckung, welche ja trotzdem zu 99,9% folgen würde zeigt, könnten die Erfolgsaussichten diese Vollstreckung einzustellen größer sein, weil bereits in den Akten sichtbar wäre, dass Post beim Person A dem gewünschtem Empfänger nicht angekommen ist.  -> Auch wenn jeder Briefversand ein Einzelereignis ist und so gesehen bei jedem Versand die gleiche Wahrscheinlichkeit besteht, dass er verloren gehen kann gibt es auf der Gegenseite die Annahme, dass wenn Sie nur genügend Schreiben versenden nicht alle verloren gehen ;-). Richter folgen dieser Logik zuweilen und wollen, dann, dass Person A etwas erklärt, was nicht im Machtbereich von A liegen würde, also dass sie erkläre wie die Post sie nicht erreicht habe ;-). Das geht natürlich nicht, wenn Person A davon keine Kenntnis hat. Sollte Person A das jedoch so wollen, so würde es irgendwann auf eine Vollstreckungsabwehrklage bei einem VG oder einer Anfechtung nach § 123 VwGO kommen. -> Das müsste Person A dann wohl einplanen.
 
Besser könnte sein, die Zahlungen einstellen und „Bescheide“ abwarten und Widerspruch einlegen (begründetet Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen) und dann irgendwann, wenn ein Widerspruchsbescheid kommt passende Klage einreichen. -> Sich viel Zeit nehmen mit der Klagebegründung weil das Thema sehr komplex ist und dieses dem Gericht auch anzeigen.  -> Die Vorteile, das Geld bleibt zunächst da und muss auch nicht später zurückgeholt werden. Alternativ kann später auch immer noch gezahlt werden. Dauer bis zum Widerspruchsbescheid wahrscheinlich größer 1 Jahr, in 2017/2018 wird es beim Bundesverfassungsgericht weiter gegangen sein, aktuell ist die Zahl der noch offenen Klagen dort bereits über 40 angestiegen und auch im Unternehmerbereich kommen die ersten Klagen dazu. So dass Person A davon Vorteile hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 22:49 von Bürger«

R
  • Beiträge: 39
ja, danke für die Ausführungen, aber

Zitat
Sich viel Zeit nehmen mit der Klagebegründung weil das Thema sehr komplex ist
Wird Person T natürlich genau nicht machen -
nur jemand, der viel Zeit und Nerven hat, deshalb zahlt Person T ja

ob nun GEZ,Rundfunkanstalt oder Beitragsservice, jeder weiß, wer gemeint ist  :o you name it

nochmal - Person T bekommt 2 Briefe, für die Wohnung und für den Laden, nur letzteren würde T sammeln und ungeöffnet zurückschicken !!!!!
Dass sie zwei Beitragsnummern führen ist nämlich nicht mein Problem, sondern denen ihrs - (T gibt die auch NIE AN)

und wieso GV ?
Person T zahlt doch!
(Nur nicht in der gewünschten Geschwindigkeit....)


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 22:52 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
und wieso GV ?

Genau DESWEGEN:
Person T zahlt doch!
(Nur nicht in der gewünschten Geschwindigkeit....)

Dadurch entsteht über kurz oder lang ein Rückstand - und dieser wird irgendwann festgesetzt und - sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden gegen den damit einhergehenden Bescheid - in die Vollstreckung gegeben.

Ungeöffnetes Zurücksenden dürfte die gleiche Wirkung entfaltet wie Schreiben zu ignorieren.
Da letzteres über kurz oder lang sehenden Auges in die Vollstreckung führt, welche abzuwenden kein Zuckerschlecken ist und unnötig Ressourcen des Forums bindet, ist hierfür kein Platz im Forum. Siehe bitte die klaren Hinweise u.a. im
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
[...]
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das macht die Angelegenheiten nicht gerade einfacher.

Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.


Wichtige Ergänzung Nov/Dez 2016:
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.html


[...]

Wie oben bereits von PersonX beschrieben, würde Person T mit Widerspruch einlegen wesentlich mehr Arbeitsaufwand bei ARD-ZDF-GEZ verursachen - ohne ihre eigene Rechtsposition damit zu schwächen, sondern im Gegenteil, diese bestenfalls sogar zu stärken.

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Mit "sich viel Zeit nehmen für die Klage", dürfte PersonX mglw. gar nicht gemeint haben, dass man damit viel Zeit "verbringen" möge, sondern eher, dass man die Klage nicht "forcieren" muss und - bei entsprechender Formulierung - ausreichend Zeitaufschub schaffen sollte, bis 2017/18 mglw. bereits über die Verfassungsbeschwerden befunden wurde.

"Sand ins Getriebe steuern" - und "Zeit schinden"
(was aber beim lediglichen Rücksenden kaum gelingen bzw. mit Nachteilen verbunden sein dürfte)

Im Übrigen fehlt hier
a) eine präzise Beschreibung der Situation "privat/Laden" sowie
b) eine klare Benennung, welcher Art die "unerwünschten" Schreiben genau sind

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 22:57 von Bürger«
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