Hier wieder einmal ein paar Textbeispiele, wie manche Personen XY ihre 30++ -seitigen gehaltvollen Schriftsätze durch Hinüberkopieren komponieren... Da zucken die angelernten Mitarbeiter der 7 privaten Callcenter des Beitragsservice hilflos zusammen und teure Juristenkapazität wird blockiert... wenn alle Bürger das tun würden, wäre das System längst an sich selbst durch Juristen-Blockade gescheitert. Schon die "Absicht" der Einführung des "Rundfunkbeitrags" hätte der EU angezeigt werden müssen. (Das Paul-Kirchhof-Gutachten ist von 2010.)Das gesamte Gesetz ist einstweilen mangels eines bisher nicht geheilten Rechts- oder mindestens Formfehlers unwirksam. - Beweis:
Art. 108 Abs. 3 AEUV ("Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union":
(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.htmlAlle Rundfunkabgabe-Verfahren sind demnach fehlerhaft abgewiesen worden, weil es der Rundfunkabgabe seit 2013 an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlte.
Einwendbar sogar, sofern bereits das Vollstreckungsstadium erreicht wird.Eine öffentlich-rechtliche Vollstreckbarkeit (Eigen-Titulierung), die ohne gesetzliche Grundlage entstand, ist wirksam anfechtbar.
Der Wortlaut des EU-Rechts ist eindeutig: Die Maßnahme darf nicht durchgeführt werden, so lange es sogar an der Ausführung der Anzeigepflicht fehlte.
Alle Kläger der letzten Jahre gegen die Rundfunkabgabe können nach dieser Kenntnisnahme neuer Aspekte nun brieflich die Rückzahlung verlangen trotz Klageabweisung, weil die Verwaltungsgerichte durch die ARD-Juristen getäuscht worden seien über die offenkundig fehlende Rechtsgrundlage.
Ob das zur sofortigen Rückzahlung führt? Darüber soll hier keine Illusion gefördert werden. Es geht um die schrittweise Aushöhlung der Selbstherrlichkeit bei den ARD-Sendern.
Es geht auch bereits um das Setzen der Schachspiel-Figuren für den Tag X der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Für Vergleichszwecke: Die Absichts-Mitteilung war auch bereits vor und bis 2009 nötig: Vor 2009 (vor dem "Lissabon-Vertrag") war dies in Artikel 88 Absatz 3 EGV. Auch dort wird schon für die "Absicht" die Mitteilungspflicht vorgeschrieben. Es gibt keine Ausrede-Möglichkeit für diese in den Jahren 2009, 2010 nachweislich bereits gebildete "Absicht".
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/EG/88.htmlDas Einheitsuteil des BVerwG 2016...2017 (rund 20x "kopierte" Klageabweisungen) konnte nicht abhelfen.Zwar wird dort - rechtsfehlerhaft - in den letzten Urteilsabschnitten behauptet, es habe keine Melde- oder Beantragungspflicht vorgelegen. Dieser Rechtsirrtum, ausgelöst wohl durch den "berichterstattenden Richter" Neumann, kann andere Gerichte aber nicht binden. (Neumann ist nun Alt-Mann: Er ist Ende 2016 wegen Erreichen der Altersgrenze ausgeschieden.)
... höchstrichterliche Rechtsprechung ist kein Gesetzesrecht und erzeugt keine damit vergleichbare Rechtsbindung.
Quelle: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Mai 2011 – 2 BvR 1230/10 -, Rn. 14, juris)
Richterethik: Das Ereignis, mit dem die Fehlurteil-Serie des BVerwG "jedenfalls zeitlich kongruent" endete:Eine Delegation des Bundesverwaltungsgerichts unter der Leitung seines Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert besuchte am 19. Juni 2017 das Bundesverfassungsgericht. Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und weitere Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts empfingen die Besucher zu einem Fachgespräch, bei dem unter anderem das Thema „Richterethik“ behandelt wurde. Zudem fand ein Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte statt.
Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-045.htmlBesuch des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 45/2017 vom 20. Juni 2017
Seither war keine einzige Verwendung des Einheitsurteils durch das BVerwG mehr erfolgt. Inzwischen vermutlich wieder anhängige neue Revisionsverfahren bezüglich der Haushaltsabgabe werden vermutlich einstweilen faktisch ausgesetzt durch Nicht-Anberaumen eines Termins.
Das Einheitsurteil (2016, 2017) des Bundesverwaltungsgerichts ist insgesamt verfassungswidrig. Denn es erfolgt nicht eine Einschränkung der Textbausteine auf solche, die für den Klagegegenstand relevant sind: Es fehlt die "Nachvollziehbarkeit" der Argumentation. Auch das allein ist Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz.
Jeder Berufung von ARD-Juristen und Verwaltungsgerichten auf dies Urteil kann entgegengesetzt werden, dass ein insgesamt verfassungswidriges Urteil nicht geeignet sein durfte, eine Kettenwirkung von "herrschender Rechtsprechung" auszulösen.
Streiter gegen das hier wieder einmal nachgewiesene Unrecht sind nicht zu diffamieren als Beitrags-"Verweigerer", Beitrags-"Gegner", "Rundfunkgebühren"-"Gegner".Diesbezüglich ist den Worthülsen-Akrobaten der Staatsmedien eine "journalistische Sprachregelung" gelungen, der man bitte intensivst durch Leserkommentare widersprechen sollte.
Wer diesen Kram von ARD, ZDF,... heutzutage trotz Internet immer noch sehen will, aber gern - ein grundgesetzlich geschütztes Recht. Es steht keine Intelligenzpflicht und keine Modernisierungs-Pflicht für Bürger-Gehirne im Gesetz. Dass diese Leute tun, was sie nicht lassen können - wer wollte belehrender "Gegner" sein?
Nur sollten diese Kramladen-Zuschauer das bitte gefälligst ganz alleine finanzieren.
Wer sein Recht auf Nicht-Beitrag durchsetzt, verweigert nicht "unbotmäßig eine Bürgerpflicht". Er macht von seinem Recht Gebrauch, dass ihm nicht Geldscheine aus seiner Geldbörse gestohlen werden.
Themawechsel: Adressierung immer an Intendanten - wieso eigentlich?Wenn man 30++-seitige Schriftsätze über dieses und alles an Intendanten adressiert - per Einschreiben und eigenhändig - was ist der Zweck? Es geht da nicht prioritär darum, eine wohlwollendere Bearbeitung zu bewirken. Die Strategie dahinter ist deutlich subtiler und das muss einmal mehr klarer vermittelt werden:
- Es ist von 25 % des vorsätzlichen Falschinkasso auszugehen.
- Praktisch alle, die es bestreiten, bestreiten eine der diversen Falschinkasso-Formen.
- Vorsätzliches Falschinkasso ist Betrug - selbst der Versuch ist strafbar. (§ 263 StGB).
- In der Personal-Hierarchie der ARD-Sender gibt es keine Beamten. Jeder der Mitarbeiter kann sich bezüglich des "subjektiven Tatbestands" irgendwie herausreden.
- Der einzige ausreichend Nicht-Weisungsgebundene ist demnach der Intendant, also der oberste Chef der Hierarchie. Nur er kann sich - nach subjektiver Kenntnisnahme und Nichteingreifen - nicht mehr herausreden im eventuellen Strafverfahren.
- In den ersten Zeilen eines solchen Schreibens sollte immer ausreichend klargestellt werden, dass vorsätzliches Falschinkasso vorliegt in eigener Meinung, die im Hinblick auf Interessenwahrnehmung akten-intern geäußert werden darf.
- Dem Intendanten ist höflich anzumerken, dass er als oberster Chef nicht alles wissen kann, aber nun nach Kenntnisnahme eine persönliche Unterbindungspflicht hat.
Es gibt X Y Z Möglichkeiten, wie man das höflich und zurückhaltend und verständnisvoll formuliert. Jedenfalls ist das dann in der Akte und geht vielleicht sogleich oder später ans Gericht. Sofern der Bürger mit seiner Meinung des vorsätzlichen Falsch-Inkassos richtig liegt, wäre das Gericht verpflichtet, ein Strafverfahren gegen den Intendanten auszulösen. Dazu kommt es natürlich nie. Aber der Bürger könnte dann.... Wird er vermutlich nie?
Muss der Intendant sich fragen. Der Intendant hat ein hohes Interesse, nicht mit derartigen Schreiben "bombardiert zu werden". Ein paar Mal schnell delegiert - das ist strafrechtlich gesehen beim obersten Chef noch o.k.. Aber wenn ein Bürger sehr zäh immer neu... oder wenn sogar viele Bürger immer neu so etwas machen... dann wird die Situation aus Sicht des Intendanten immer durchwachsener...
Er wird versuchen, alle Verantwortlichkeit an die Abteilungsleiter usw. auszulagern. Dem kann der Bürger dann gleich im nächsten Brief widersprechen und erneut den Intendanten "subjektiv einbinden". Man muss eben wissen, wie Chefetagen und wie Strafverfolger funktionieren.
Deshalb immer der Disclamer:
Was jemand macht oder nicht macht, ist in eigener Verantwortung. Hier sind immer nur Beispieltexte und "Übermittlung von Erwägungen über vielleicht Machbares".
Ein David, der gegen Goliath streitet, diesbezüglich kann man niemandem zuraten - das tut jeder der eigenen Würde zuliebe. Die 17,50 Euro zu zahlen, das wäre allemal einfacher.
Aber auch, Schimpfen und Palavern geht unter im Nirvana der sofortigen Vergessens. Wer etwas ändern will, der/die muss mehr tun.