- Schadensersatz für Streitende - ein Überblick: @pinguin hat im vorherigen Beitrag wieder einmal "zugeschlagen" mit EU-Rechtsinformation:
Stimmt, da haben wir eine einmalig schöne Schadensersatz-Grundlage, die im deutschen Recht so weitgehend bisher nicht implementiert ist.Eine fehlerhaft versäumte Implementierung eröffnet einen Klageanspruch. Sofern die deutsche Politik einen gefährlichen Präzedenzfall-Rechtsstreit verhindern möchte, mag sie sich mit den Fernseh-Justi-Zaren abstimmen, im Hinblick auf das kollektive Fehlverhalten der ARD-Spitzen einen Mediationsvorschlag für Schadensersatz zu finanzieren.
Aus der Rundfunkabgabe natürlich - verdienen die Nicht-Widersprechenden es besser? Oder eher aus den Landeshaushalten? Schließlich hat die Politik versagt, als sie die Gelddruck-Maschine den 40 werdenden Multi-Millionären in der Führungsriege des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... anvertraute.
"Gefährlich", weil der deutsche Staat im Fall der vollen Implementierung eine gewaltig teure Neuordnung des staatlichen Haftungsrechts einführen müsste.
Eine allerdings recht grobe Überschlagsrechnung ergab, dass eine Entschädigung wie gestern vorgerechnet für alle rund 20 000 aktiv streitenden Bürger ziemlich genau 100 Millionen Euro kosten würde. Das wäre etwa die Hälfte eines einzigen Jahresbudgets der Kölner Außenstelle der Landesfinanzämter (Tarnbezeichnung "Beitragsservice"). Das ist nicht zu viel für die Wiederherstellung des Rechtsstaats - es ist nur rund 1 % der mutmaßlichen Rückzahlpflicht von überschlägig 12 Milliarden Euro aus vorgeworfenem Falschinkasso.
Zu verweisen ist aber auch auf die Verletzung des Gleichbehandlungs-Grundsatzes: Anwälte bekommen Ersatz, Bürger nicht.Vertritt ein Anwalt sich selbst in eigener Sache: Hat er Erfolg, so hat er Anspruch auf das übliche Kostenanerkenntnis - Honorar also in eigener Sache. Vertritt ein Bürger sich selbst, so hat er nach jetziger Rechtslage diesen Anspruch nicht.
Dies war schon immer ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Anspruch. Es ist endgültig unvertretbar,
(1) seit das Internet den Informationsvorsprung zur Rechtslage-Ermittlung der Rechtsanwälte aufgehoben hat (zum Verfahrensrecht bleiben Anwälte unersetzbar);
(2) seit das Ausbildungsniveau rund zwei Drittel der Bürger - jetzt aktive Generationen - befähigt, davon Gebrauch zu machen;
(3) seit rund ein Drittel der Bürger dank Studium einen spürbaren Anteil an Rechtsausbildung hat (intensiv Studiumsbestandteil für BWL, VWL, Steuerberater, staatliche Verwaltung, Politologie und viele andere Studienzweige).
Es ist überfällig, dass das Bundesverfassungsgericht über die Teilaufhebung des Anwaltsmonopols entscheidet. Bisher konnte die parlaments-starke Juristenlobby es noch bremsen und das Schlimmste verhindern. Jedoch ist das Rechtsberatungsmonopol ja schon nicht mehr ein solches. Jeder Kundige kann einen e.V. gründen und für vereinsnahe wichtige Aufgaben entsprechend tätig werden. Außerdem kann im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit manches bereits ohne Anwaltspflicht bis zum Niveau unterhalb BGH ausgestritten werden. Schließlich darf in verschiedenen Berufszweigen bereits fachbezogene Rechtsberatung erfolgen (Steuersachen, Baurecht,...).
Das aber genügt nicht. Das gesamte Anwaltsmonopol ist zu ersetzen - vielleicht durch eine Zulassung aller wissenschaftlichen Ausbildungsabschlüsse mit spürbarem Jura-Anteil.
Und ganz konkret sind alle Eigenvertretungen in Rechtsstreiten zu vergüten wie bei Anwälten. Das werden wir den jetzigen Verfahren in Sachen Rundfunkabgabe also noch anzuhängen haben. Das Bundesverfassungsgericht ist noch nicht am Ende seiner Reparatur-Funktion zugunsten Rechtsstaat in diesen Sachen.
Übrigens beschränkt das Bundesverfassungsgericht die (natürlich zu vergütende) Prozessbevollmächtigung nicht auf Rechtsanwälte.Das ist in einem anderen Thread in diesen Tagen angedeutet worden, sei aber hier klarer herausgearbeitet. Jeder "Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler der gesamten EU" kann als "Prozessbevollmächtigter" vertreten. Das hat aber seine Tücken - denn der spanische Abogado oder der französische "avocat rural", das entspricht teils nicht dem deutschem Ausbildungsanspruch.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht eine Zusatzklausel zugebilligt erhalten: Der Prozessbevollmächtigte muss darüber hinaus das Recht (also die verlangte Vorbildung...) zur Ausübung des Richteramts besitzen. Nicht "und Richteramts-Befähigte" sind zugelassen, sondern "nur". Das schafft nicht in theoretischer Perfektion Aufhebung der Probleme der EU-Diversität, aber ausreichen praxistauglich.
Jetzt das Erstaunliche: Ausgerechnet die Justi-Zare der Fernseh-/Rundfunkanstalten dürfen diese vor Gericht nicht "oberhalb Verwaltungsgericht" vertreten - selbst, sofern diese Personen die Zulassungsfähigkeit zum Richteramt besitzen. Denn die Anstalten sind als "nicht dienstherrenfähig" gegründet, also ohne Recht auf Mitarbeiter mit Beamtenstatus. Alle - außer den Intendanten - sind arbeitsvertraglich "weisungsgebunden", also ohne das Recht des Remonstrationsverfahrens ("Widersetzen gegen Anweisungsfehler"). Damit fehlt die für einen Rechtsstreit nötige "Bindung nur an das Recht": Anwälte werden in idealisierender Vision ja betrachtet als "Organe der Rechtspflege".
Während die Justi-Zare normalerweise nicht dürfen, Bürger dürfen - auch beim Bundesverfasssungsgericht.Die Justi-Zare sind weisungsgebunden - ihre Anstalten und sie selber unterliegen damit der vorstehend beschriebenen fehlenden "Postulations-Berechtigung".
Gerichte haben verschiedene Spielräume, Nichtanwälte als Prozessbevollmächtigte zuzulassen, die ja durchaus "nicht weisungsgebundene Personen" sein können. Beim Bundesverfassungsgericht gibt die gesetzliche Regelung diesem ausdrücklich den entsprechenden Ermessensspielraum.
Würde eine von einem Rechtskundigen des Forums begleitete Verfassungsbeschwerde es als hilfreich erscheinen lassen, so könnte beispielsweise ein entsprechender Antrag für den Rechtskundigen gestellt werden.
Bei Bewilligung des Gerichts wäre wohl auch mit üblicher Berücksichtigung des Nichtanwalts im Kostenbeschluss zu rechnen. Allerdings ist das finanzielle Ergebnis gering im Verhältnis zum Aufwand: Gegenstandswert üblicherweise 8000 Euro; im Fall von mehreren Beschwerden möglicherweise - je nach Ermessen des Gerichts -noch aufzuteilen.
"billige Entschädigung" gemäß MenschenrechtskonventionSiegt jemand dort, so wird das Gericht üblicherweise eine "billige" (gemeint: gerecht ausgewogene) Entschädigung zubilligen. Dies kann man dann alternativ versuchsweise auch in deutschen Gerichtsverfahren einfordern - aber mit wenig realer Erfolgsaussicht.
Allerdings ist das immer recht niedrig. Nach Erinnerung aus früherer Sichtung (ohne Zuverlässigkeit): Beträge unterhalb von 100 000 Euro für staatliches Unrecht mit mehrjährige Haftdauer, Folter, Tötung von Angehörigen. Meistens wohl nur unterhalb von 10 000 Euro für die Verfahrensmühen und allgemeinere Unrechtsformen.
Dies Ernüchternde muss man bei Antragstellung bei deutschen Gerichten aber nicht wissen, wenn man sich auf die Menschenrechtskonvention beruft und auf deren Klausel des Anspruchs auf Entschädigung. In Sachen Menschenrechtskonvention wird ein sachkundig widerlegender gegnerischer Vortrag im Verfahren nicht zu erwarten sein.
(Und immer beachten, wenn es um Menschenrechtskonvention geht: Über "Beiträge" argumentieren - das ist für Straßburg o.k.. Nicht über "Steuern" argumentieren - weil Steuern ausgeschlossen sind von der Anwendbarkeit der Konvention.
Bleibt der Hauptschaden - die Rundfunkabgabe für rund 40 Millionen Haushalte. Doch da gibt es einen plötzlichen Zusatz-Ideenfunken. Mal hier hinein schauen? von @fds05 :
"öffentlich-rechtliches" Kommerz-TV im Internet > Serien-Verkauf auf youtube
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25389.msg160420/topicseen.html#msg160420 Was ist denn das? Eine längst vom Volkssouverän finanzierte "Sendung" muss bei Wiederabruf mit rund 5 Euro bezahlt werden?
Bisher lautete hier der Vorschlag bei der monatlichen Politik-Lobbyarbeit, dass alle Altsendungen ab 1946 bis heute - Fernsehen, Radio - zur public domain erklärt werden müssten, zur "Almende". Dann hätten wir aber ein Problem: Deutschlands Bürger haben es finanziert - US-Konzerne würden alsbald weltweit Verbreitungskosten-Erträge daraus erzielen - und nicht die Zahlmeister.
Nun aber wird eine viel bessere Alternative erkennbar: Dies Volksvermögen wird endgültig zum staatsfernen Volksvermögens-Fonds der Inländer erklärt - ähnlich wie eine Genossenschaft oder eine Stiftung. Alles wird umgehend gegen marktübliche Kleinbeträge endgültig wieder zugänglich gemacht. Alle Erträge des Fonds gehen ein in einen den Bürgern gehörenden "Medienfonds" für Neuschaffung von neuen Medienwerten nach dem Ausschreibungsverfahren in demokratischer Beschlussfassung der Themenkreise.
ARD, ZDF,... können sich dann als Wettbewerber darum bemühen - unter schrittweisem Wegfall der "Infosteuer" (Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag") unter Tragen der Restfunktion aus dem Staatshaushalt.
(Eine Restfunktion ist wünschenswert - Gesichtspunkt Katastrophenschutz, Innenpolitik-Information u.a.m..)
So, das wär's mit dem kleinen Ausflug in die diversen Finanzinteressen der Streite. Wenn die Denker des Forums im Vorstehenden einen Verbesserungsbedarf oder Fehler finden - bitte nicht behalten, sondern hier im Thread anmerken.