Die Waffen klirren eine Weile nicht in der Waffenkiste. 5 neue oder fast neue Verfassungsbeschwerden waren zu begleiten. Alle betreffen andere Streitfronten, also nicht, worüber das Bundesverfassungsgericht bereits Entscheid angekündigt hat. Die EU-Regeln für Rundfunkabgabe sind von erheblicher rechtlicher Schlüsselwirkung. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.msg142933.html#msg142933Dies wird bereits in anhängigen Beschwerden in die Bearbeitung integriert und muss noch intensiviert werden. Für Näheres sei auf die Analysen dieses genannten Threads verwiesen.
Weniger klar ist dies für die Europäische Menschenrechtskonvention. Hier einmal zur Verwertbarkeit als "Waffe":
Ist für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Rundfunkbeitrag eine "Steuer"?Prozesstaktisch eine feine Sache - man suche nach "Rundfunkgebühr" hier:
http://www.obs.coe.int/documents/205595/2667238/IRIS+Themes+-+Vol+III+-+Ed+2015+DE.pdf/6505fcc6-4425-41ef-9e95-a48f75860c32Also nicht "Beitrag"...
Kleiner Schönheitsfehler: Der Gerichtshof arbeitet nur englisch- und französischsprachig. Dies Urteil - für Italien - war wohl französischsprachig.
Französisch nennt sich das "redevance pour la Télévision".
Google liefert dafür als Übersetzung: "Fernsehgebühr".
Lassen wir einmal umgekehrt übersetzen:
- Fernsehabgabe ... sortie TV
..... bedeutet "Ausgang TV"
- Rundfunkabgabe ... Livraison de diffusion
..... bedeutet "Lieferung der Verbreitung"
- Rundfunkbeitrag ... Radio Poste
..... "Radio" ist o.k., aber "poste" passt überhaupt nicht.
Die Übersicht von Abgaben in Frankreich - französischsprachig - zeigt, dass die deutschsprachige Systematik "Abgaben = Steuern oder Beiträge" dort keine eindeutige begriffliche Äquivalenz hat:
https://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_imp%C3%B4ts_et_taxes_fran%C3%A7ais Also: Besagte Feststellung "Steuer" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist wegen Übersetzungsproblematik nicht verwertbar? Aber das müssen wir ja nicht wissen, dass da Übersetzungsprobleme vorab zu analysieren sind...
Die Zitatstelle ist deutschsprachig... Das zu zitieren macht sich gut in Schriftsätzen... Wenn der Gegner die richterlichen Rechtsquellen manipuliert - dürfen wir das dann auch?...
Ich weiß, wir alle haben ärgste Gewissensbisse und würden so etwas nie und nimmer machen...
Warum ist das so wichtig? Weil die Menschenrechtskonvention ... ... nicht für Steuern gilt, sehr wohl aber für Unrecht bei Beiträgen. Also überlege gut, wer dort in Sachen Rundfunkabgabe klagen will, dass er dies Fettnäpfchen umschifft.
Deshalb wird hier auch immer ganz anders argumentiert: Dass die Belastung der Niedrigverdiener mit 200 Euro eine Geld-"Strafe" ist für die Weigerung, einen Antrag auf das Geld anderer Leute zu stellen. Das passt jedenfalls für diese Fallgruppe. Denn eine Strafe erfordert (auch) laut Menschenrechtskonvention ein bereits vorher bestehendes Strafgesetz. Das müsste in Deutschland übrigens bundesrechtlich sein.
Ein Strafgesetz für 200 Euro Geldstrafe bei Verweigerung eines Sozialbescheid-Antrags gibt es im deutschen Recht sicherlich nicht.
Auch kann Landesrecht ohnehin dies nicht bewirken, da es den Bundesländern an entsprechender Gesetzgebungs-Kompetenz fehlt.
Wie verwendet man das als Waffe? Ist ja klar: - Im Härtefallantrag für Niedrigverdiener argumentiert man wie vorstehend geschehen.
- Wird abgelehnt, so erhebt man sofort Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte
- und beantragt beim ARD-Intendanten persönlich, bis zum Entscheid das Beitragskonto ruhen zu lassen.
Aussichten für das Ruhen....? ungewiss....
Hierbei Begründung für Verzicht auf Erschöpfung des Rechtsweges: Weil illegales abweisendes Einheitsurteil des BVerwG bereits geschrieben ist: Es gibt keinen inländischen effektiven Rechtsschutz mehr gegen die Missachtung von BVerfG 1 BvR 665/10, bedingt durch die Manipulation des rundfunkrechtlichen Kommentars durch die ARD-/ZDF-Juristen: Das Urteil ist dort nämlich gelöscht, kommt dort nicht vor - Justizskandal - und auch das ist ein Beschwerdegrund in Straßburg:
Faktische Versagung von gesetzlichem Richter durch die "öffentliche Gewalt", nämlich ARD.
Denn auch das "rechtliche Gehör" ist einforderbar gemäß Konvention.
Man beschwert sich also über beides zugleich. Damit blockiert man taktisch listig, dass das Straßburger Gericht so ohne weiteres "wegen fehlender Erschöpfung des Rechtsweges" sofort die Annahme verweigert.
Wie gut kann Otto Normal-Nichtzuschaer-Verbraucher das umsetzen? ... Da weiß ich keine Lösung...Nur wenige bekommen derartiges effizient hin.
Deshalb komme ich zurück auf die ersten paar Zeilen dieses heutigen Beitrags. Ja, es könnte bald eine Wende eintreten für die 10 % Niedrigverdiener im Land, die zur Zeit von unseren rund 40 Mini-Oligarchen für ihre letzten Euros gehetzt werden. (Die Führungsriege ... rund 40 Leute erhalten mindestens etwa das Gehalt der Bundeskanzlerin bei ARD, ZDF. Das "verdienen sie, ohne es so richtig zu verdienen", bekommen sie nur, weil sie sich mit dem Staat verbündet haben. So ist das nun mal bei "Oligarchen".)
Übrigens ist das Argument der "Geldstrafe 200 Euro" schon irgendwo innerdeutsch vor einem geeigneten Gericht Streitbestandteil und dem Gericht ist angekündigt, dass ein eventuelles Fehlurteil sodann zur Beschwerde in Straßburg führen werde. Auch das kann jeder vor Gericht machen, der wegen Sozial-Härtefall klagt.
Eine auf "sozialen Härtefall" beschränkte Klage ist bei entsprechendem Antrag ohne Gerichtskosten und man geht sogleich von Verwaltungsgericht sodann nach Straßburg. Das ist dann alles ohne Gerichtskosten und ohne Anwaltsrisiko.
Nur muss man Englisch oder Französisch ausreichend gut können und rasch die paar juristischen Fachbegriffe erlernen.