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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 80361 mal)

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Hallo!

Um zum Thema "Recht" wieder zurückzufinden:

Da der Rechtsweg "blockiert" ist ("gefestigte Rechtsprechung"), nachdem 95% (oder mehr) der Foristen ihre Zeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit verbracht haben -- lohnt sich sicherlich der Blick über den "Rand der Scheibe": nach dem Rechtsweg kommt die Vollstreckung.

Der Rechtsweg beschäftigt sich mit den Bescheiden selbst, aufgrund der Landesgesetze "RBStV" ist der Beitrag eine öffentliche Abgabe und der Rechtsweg findet bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt. Die Klage gegen Bescheide ist die "Klage zum Gewinnen", dazu muß man offensichtlich viel Zeit und Geld aufwenden.

Die wesentlichen Dinge sind zZ gesagt, es gibt eine Vorlage am EuGH, das BVerfG scheint allmählich in Bewegung zu kommen (allerdings ist der RBStV auch nicht der einzige Fall, der dort bearbeitet wird).

Da mit dem BVerwG-Entscheid vom 18.3.2016 die Verwaltungsgerichte jetzt "eingeklemmt" sind, kommt man als Neueinsteiger (neues Verfahren) nicht mehr sehr weit. Das Risiko am VG im Rechtsweg ist, daß man aus einem "vollstreckbaren" Bescheid einen "rechtskräftigen" Titel gemacht bekommt -- das wäre sehr ungünstig für Vollstreckungsabwehr!

Zu Vollstreckung zunächst Folgendes:

Nach RBStV §10 (6) soll das Ganze als Verwaltungsvollstreckung beginnen (manchmal scheint das ignoriert zu werden!) Frage: woran kann man erkennen, daß hier an den Rechtsmitteln des Schuldners gespart werden soll?

Die Verwaltungsvollstreckung läuft nach VwVG (Landesgesetz) und VwGO ab. Frage: In einigen Bundesländern wird aber seltsamerweise auf AO verwiesen, zuständig dort dann das Finanzamt?!

Dann gibt es Bundesländer, in denen der Rundfunk von der Anwendung des VwVfG ausgeschlossen ist:
zB VwVfG NRW §2 (1) Ausschluß des WDR
VwVfG NRW §5 (1) Amtshilfe - "ersuchende Behörde" (Frage ist die LRA nun Behörde oder Unternehmen, siehe Entscheidungen BVerwG und BGH, Frage ist mit Nicht-Behörde und/oder Ausschluß der LRA die Amtshilfe angreifbar?

Es gibt Bundesländer, in denen die LRA keine Vollstreckungsersuchen selber erstellen (bzw per BS erstellen lassen darf), zB VwVG NRW §1 (2) Frage ist das die Selbsttitulierung, die das BVerfG im Entscheid gegen Landessparkasse Oldenburg als verfassungswidrig kassiert hat Frage wie und wann kann dieses Argument greifen?

Frage: ist die Verwaltungsvollstreckung von der Zustimmung des Schuldners abhängig?

Frage dürfen Sparkassen (Körperschaften des öff. Rechts) bei "im Wettbewerb" erbrachten Leistungen einfach Amtshilfe leisten (Sparkassen wären möglicherweise für wettbewerbliche Leistungen keine "ersuchte Behörden" im Sinne der Amtshilfe)?

Sollte die Verwaltungsvollstreckung nicht fruchten, kämen Zwangsmaßnahmen ins Spiel. Die Zwangsvollstreckung wird eingeleitet. Sobald aber Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden, müssen die wohl geduldet werden.

Frage gibt es Zwangsmaßnahmen, gegen die man sich wehren kann?

Frage ist das Akzeptieren von Zahlungsmodalitäten bei Vollstreckung oder Zwangsvollstreckung eine "Unterwerfung unter die Forderung"? (Soweit ich bisher rausgefunden habe, ja)

Nun, und ganz wichtig: die Vorlage am EuGH kommt vom LG Tübingen (das ist Zivilgerichtsbarkeit!) -- nicht von einem Verwaltungsgericht! Es muß also beim Übergang von Verwaltungsvollstreckung zu Zwangsvollstreckung einen Punkt geben, an dem es nach ZPO/Zivilrecht geht, so daß jemand in Tübingen (einige! und nicht nur dort!) an das AG kamen! Ab dem Amtsgericht kann all das an Argumenten verwendet werden, was am VG nicht hilft, die Argumente und Begründungen des LG Tübingen sind auch schon viel diskutiert worden. Also Frage wo ist dieser Punkt, und was muß man dort tun, um an das AG zu kommen?!!

Also, bitte bitte mit Sahne drauf: konstruktiv weiterarbeiten, an Vollstreckungsabwehr! Es gilt, die Zeit bis zu den Entscheidungen an BVerfG und EuGH zu überstehen!

MfG
Michael


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Zitat
Es muß also beim Übergang von Verwaltungsvollstreckung zu Zwangsvollstreckung einen Punkt geben, an dem es nach ZPO/Zivilrecht geht, so daß jemand in Tübingen (einige! und nicht nur dort!) an das AG kamen

MEINE Vermutung:
Es handelt sich bei den Festsetzungsbescheiden um tilellose Vollstreckungen.
Legt man dagegen, gegen die der Vollstreckung zugrundeliegenden Forderung,  Widerspruch ein, sind die Vollstreckungen einzustellen , sofern nicht innerhalb einer gewissen Frist ein Mahnverfahren nebst Urteil erwirbt wird und nur mehr so das ganze vollstreckbar wird, (vielleicht bei Verstreichung der Frist durch den Gläubiger sogar aufzuheben?!?)
Und das bedeutet für mich ZPO - zivilrechtlicher Titel.
Das wäre zumindest meine Sicht dazu.


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Hinweis @alle:
Bitte hier in diesem Thread nicht in Spekulationen und/ oder in jegliches Klein-Klein abdriften.
Der Thread ist von seinem ursprünglichen Anliegen bereits deutlich "ausgewachsen" und bereits jetzt sehr hart an der Grenze zur Beliebigkeit ("alles und jedes").
Bitte alle einschl. Thread-Ersteller "pjotre" mithelfen, dass dieser Thread wieder zu seinem eigentlichen Kern-Anliegen zurückfindet, welches da lautet
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
und zugegebenermaßen bereits sehr ambitioniert ist, aber wohl eher "übergeordnet" Anregungen sammeln, nicht jedoch Einzelaspekte im Detail durchdeklinieren möchte.
Dafür sollten dann gut aufbereitete, eigenständige Threads erstellt werden, sofern nicht bereits geeignete Threads/ Diskussionen dazu bestehen - bitte Suchfunktion nutzen.
Danke für das Verständnis, allerseitige Mitwirkung/ Unterstützung und Berücksichtigung.


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@bürger hat wieder mal recht...
Allerdings war ja vorübergehend nützlich, die Strategiefrage in Frage zu stellen. Da habe ich der Diskussion mit Interesse zugeschaut, wie die verschiedenen Meinungen lauten. Nun mal etwas leider langatmig die Eigenmeinung:


Wir sind dicht am Ziel eines Erfolges zum Wichtigsten und alles Wesentliche davon ist unserer gemeinsamen mutigen Arbeit in diesem Forum zu verdanken.
Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden und eine globale Neuordnung der Rundfunkabgabe zeichnet sich allein aus dem Fragenkatalog bereits ab. Die 650 Seiten des Bundesverfassungsgerichts zeigen: Die 3 Schriftsätze zur Haushaltsabgabe sind von Anwälten, die mit Streitern und Streiten dieses Forums verbunden sind.

Diese Schriftsätze sind zugleich nun das Maß aller Dinge: Ein enormer Zuwachs zur Waffenkiste.
Zu jedem Eigenthema findet jeder Bürger dort mit der Suchfunktion umgehend Rechtsprechung und Argumente von bester Qualität. Damit lassen sich auch durch Rechtslaien in eigener Sache Schriftsätze formulieren, die die ARD-Juristen und die Verwaltungsrichter ins Straucheln bringen. Damit sind Prozesse noch nicht gewonnen; aber Aufschieben reicht ja erst einmal.
Das kann zwar nicht jeder ohne weiteres, aber mit etwas Willen zur Vertiefung kann es ziemlich jeder.
Natürlich ist das aufwendiger als einfach zu zahlen und zu fluchen. Aber Leute, denen es nur um ihre Euros geht, haben wir in diesem Forum ja immer nur kurzfristig. Diejenigen, die hier laufend mit diskutieren, dokumentieren, wie es Bürgerpflicht ist, zu streiten, wenn der Staat punktuell nicht mehr Rechtsstaat sein will.
Das kommt in den besten Staaten vor und dafür sind Bürgerrechte da, zu intervenieren, bis das endet. Es endet bald. Dicht vor dem Erfolg ist der verkehrte Zeitpunkt, noch am Erfolg zu zweifeln.

Dieser Thread "Waffenkiste" ist intensiv verkoppelt mit einem anderen Thema: Verfahren zur rückwirkenden Befreiung von 4 Millionen Niedrigverdienern,
also Rückzahlung von je rund 1000 Euro. Denn das stand bis August 2017 nicht auf dem Entscheidungsplan des Bundesverfassungsgerichts, weil Niedrigverdiener nun einmal per Definition nicht das nötige "Kleingeld" hatten für die vorher nötige "Erschöpfung des Rechtsweges".
Über den Stand dieser Verfahren wird hier aber nur zurückhaltend berichtet. Denn es gilt die Regel, dass die richterliche Rechtsfindung nicht durch externes Diskutieren (und dann folgendes Lobbying des mächtigen Gegners) gestört werden soll.
Das also, was hier ohne viel Aufhebens in konzentrierter Arbeit von engagierten Streitern im Hintergrund an Arbeit geschieht, hat seinen Ausgangspunkt in diesem Thread "Waffenkiste". Monatelange Arbeit - und einige auftretende Fragen wurden mittelbar über diesen Thread beantwortet und gelöst.

Dieser Thread ist der Ausgangspunkt für Verfassungsbeschwerden gegen die Zukunftsgefahr: "Ewige" Fortsetzung ARD, ZDF als zukünftige Internet-Unternehmen.
Wie die Beiträge von Mitte...Ende September zeigen, alles war rund um diesen Thread gruppiert und koordiniert.
Die wichtigste Waffe gegen diese Gefahr ist, was gemacht wurde in einem Eildurchgang von Beteiligten und Inkaufnahme von Spitzen-Stress.
Jeder konnte teilnehmen. Niemand beschwere sich an Mangel von Waffengang-Möglichkeiten. Wer teilnimmt, hat auch ein Zusatzargument in eigener Sache: "Bitte die Rechtskraft zu meiner Verfassungsbeschwerde abwarten." Ist zwar thematisch nicht passend - aber wer schaut da schon genauer hin. Im Bestfall hemmt es Vollstreckung - das ist reiner Hoffnungswert, aber es probieren kostet wenig.

Wir lernen auch untereinander neue Waffen.
 @pjotre fragte sich lange Zeit, wieso @pinguin so intensiv auf EU-Recht verweist. Für @pjotre ist die EU, mal überspitzt provokativ formuliert, ein Subventionen- und Lobbymonster, wo man ohne Einschleuser kein Geld bekommen kann und wo Bürger nur einfach mit flauen Briefen abgewimmelt werden. Kurz gesagt: Französisches Staatsdenken genereralisiert - "Parlamente kommen und gehen, wir, die Administratoren, bleiben bestehen - und machen, was wir wollen."
Und ganz plötzlich mit der Waffe der Tübinger Richtervorlage wird EU-Recht zum zentralen Bestandteil der Waffenkiste. Durch die Verfassungsbeschwerden von Ende September wird deren Fernzeit-Wirkung nun in die sofortige Inland-Gegenwart hinein bugsiert. @pinguins Rechtsgrundlagen-Listen hier im Forum - auch so eine Waffenkiste - hier schon immer intern als Vorratswissen abgespeichert - wurden sogar in die Verfassungsbeschwerden von Ende September 2017 hinein importiert.

Was sollte besser nicht in diesem Thread sein? Beispielsweise Vollstreckungs-Abwehr.
So wie @Bürger es anregte - und zwar:
Dieser Themenkreis ist nur mit "unendlich langen" Sammlungen von Gesichtspunkten pro Fallgruppe meisterbar. Da gibt es keine erfolgbringende Globalstrategie.
Dafür gibt es mehrere dementsprechend spezialisierte Threads und der Themenkreis ist unendlich. Das führt nur weiter, wenn man sein spezifisches Problem dort aufsucht und es anfügt. 
Oder auch, wenn schon Vollstreckung, dann wurde meist vorher irgend etwas nicht optimal gemacht.
Aber auch, welcher Bürger kann schon gegen diese Rechtsverletzer-Übermacht alles optimal machen... Wenn schon Vollstreckung, so gibt es beispielsweise:
- Letzte Querschuss-Versuche.
- Wenn erfolglos, dann Teilzahlung anstreben; ein Glückspilz, wer es mit deutlich weniger als 17,50 pro Monat vereinbart bekommt. 
- Oder wer in Sachen Beruf und Kredit nichts zu verlieren hat: Schon vorher sein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen. (Wird allein das eigentlich der SCHUFA gemeldet?) 

Was ansonsten so ist in diesem Thread Waffenkiste ist für mutige Verteidigungs- und Kampfstrategien?
Militärisch nennt sich das "Abnutzungskrieg":
"ein begrenzter aber länger anhaltender Konflikt, bei dem die beiderseitigen Verluste die möglichen oder tatsächlichen Gewinne weit überschreiten."
Man verkauft sein Bärenfell derart teuer, dass der Gegner viele 1000 Euro Administrierkosten und noch viel mehr hausinternen Imageschaden des Intendanten hat. Im besten Fall kommt dann irgendwann eine Patt- und Mikado-Situation: Ein Beitragskonto, bei dem nichts mehr passiert. 
Aber natürlich nicht nach einem einzigen derartigen Brief. Will heißen, auch die eigene Arbeit ist unverhältnismäßig - "die eigenen Verluste", siehe Abnutzungskrieg. Das ist der Preis, den der Verteidiger von Recht und Gerechtigkeit gegen einen punktuell in Unrecht abgeglittenen Staat zu zahlen hat.
 
Und jeder kann handeln.
Wie viele haben beispielsweise der Anregung in diesem Thread entsprochen, dem Richter in Tübingen die angeregte Dankesmitteilung zu senden?
Wie viele haben dem Bundesverfassungsgericht einen Zweizeiler geschickt? "ich bedanke mich für die erkennbare Vertiefung in unsere Sorgen" darf man schreiben. Zur Sache selbst soll man nichts schreiben, nichts langes, keine Meinungen usw.. Das tut man bei Gerichten nicht (es sei denn, man kennt sehr genau die Spielregeln für mehr - mehr darüber ist zu subtil für hier).

Übrigens nehmen an den Verfassungsbeschwerden Ende September 2 Personen (der 4) teil, die dem Richter in Tübingen schon früher diese Mitteilung machten. Diesen Rückhalt der Danksagung braucht er, um zu tun, was er tat. Dr. Sprißler und Richter a.D. RA Dr. Pagenkopf - 2 von im übrigen rechtsstaatlich weitgehend versagenden 200 Richtern. Auch Dr. Pagenkopf darf man Dank übersenden (auch das erfolgte hier übrigens). Die Helden der Welt von heute sind nicht nur dort, wo man sie im Film sieht. Sie sind auch unter uns. Sie brauchen höflich zu formulierenden Beifall, um sie stützen für ihren Entscheid "Fortsetzung folgt".

Die große Party-Sause von ARD, ZDF,... ist wohl bald vorbei und wir hier im Forum waren mit dabei und sind die Hauptkämpfer und haben unsere Bürgerpflicht erfüllt. 
Das aktuelle Süßholz raspelnde Verteidigungs-Blabla der Edelmenchen von ARD, ZDF,...  belegt schon das Rückzugsgefecht. Wem Sachargumente fehlen, der versucht es auf die emotionale Tour. Die letzte Party der Titanic vor dem Untergang und diese dort wissen es bereits: Zerschlagung droht dem Dinosaurier einer anderen Zeit.
Bis dahin gibt es noch eine Menge zu tun hier mit der Waffenkiste. Aber es lohnt. Fortsetzung folgt auch hier.


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Ist der Beitrag eine Steuer? Ja, sagt sogar der Staatsvertrag!
Das kann man von nun an so argumentieren - vermutlich längst so beim BVerfG vorgetragen und in Prüfung, hier aber nochmals für praktische Nutzung in Schriftsätzen dargelegt:

Auslösend war @seppl mit "Wikipedias Schummel mit Begriffen zum Rundfunkbeitrag "
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24902.msg157636/topicseen.html#msg157636
Dort im Forumsthread zitiert:
Zitat
RBStV § 2 (3) "Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung...."
"Beitrag" ist Teilbegriff des Oberbegriffs "Abgabe". Auf den ersten Blick also in Ordnung. Auf den zweiten Blick jedoch nicht:
Zitat
AO § 44 Gesamtschuldner(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

"Steuer"schuldverhältnis" ist nicht identisch mit "Abgaben"-Schuldverhältnis.
Mit dem Verweis auf § 44 offenbart der Staatsvertrag, dass es sich um eine Steuer handelt. Oder im Umkehrschluss, wenn man darauf beharrt, dass es ein Beitrag sei, aber gern, und dann gilt:
Dann wäre "gesamtschuldnerisches" Inkasso-Verhalten unzulässig, weil nur durch diesen Verweis legitimiert, der aber nullwertig ist, weil er nur für "Steuern" wirksam sein könnte.

Hierzu auch: Bei einem Beitrag für Information ist eine Gesamtschuldnerschaft nicht logisch. Es wird ja - wenn auch halsbrecherisch absurd - mit dem "Vorteil der Nutzungs-Möglichkeit" argumentiert. Dies kann bei Informationen-Nutzung nur ganz unbedingt subjektiv denkbar sein ("das ganz individuelle Gehirn nutzt" im Fall von Information im Rahmen seiner grundrechtlich geschützten Individualität).
Also kann für einen Beitrag für Information eine Gesamtschuldnerschaft gar nicht in Betracht kommen, weil es auf der abgabenrechtlichen Veranlagungsebene für diesen Nutzungstyp keine Gesamtheit geben kann.

Es mag zwar sein, dass irgendwo in einer Generalklausel eine Subsumierung von "Beitrag" unter die Regeln der Abgabenordnung erfolgte. Aber gerade für den § 44 AO passt das nicht, weil ausdrücklich das Wort "Steuer" erscheint.

Wir sind da bei einem Politiker-Diskussionsthema schon von 2007:
Ob Wohnungsabgabe oder pro-Kopf-Abgabe für den Rundfunkbeitrag besser sei. Im Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts an die Landesparlamente von Ende August 2017 schimmert dies durch, die Frage der Ungleichbelastung.

Hier gerne gewähltes eigenes Beispiel (steht ähnlich in rot auf jedem Schriftsatz von hier an Intendanten, immer so auf Seite 1 und auf der Schlussseite):

Die 7 Personen einer Luxusvilla mit 7 Fernsehnutzern und 7 Luxusautos zahlen 17,50 Euro. Die alleinstehende Rentnerin im 1-Zimmer-Minimal-Appartment und Nicht-Zuschauerin muss das gleiche zahlen und das sogar im Namen der "Beitragsgerechtigkeit". Und 1 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter ebenfalls - da pflastern die rund 40 Führer von ARD, ZDF mit den letzten am Monatsende frei verfügbaren Euros der Mütter, also sogar zu Lasten des Kindeswohls, ihren "Oligarchen"-Aufstieg zum Multi-Millionär.

"Gesamtschuldnerisch" trotz Privatautonomie?
Wie  @seppl im betreffenden Beitrag vermerkt, handelt es sich bei "gesamtschuldnerisch" bei einem Eingriff in Grundrechte, die die Privatautonomie gewährleisten. Die dafür nötige Bedingung wurde ja wohl nicht eingehalten:
Zitat
Grundgesetz Art. 19 (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Es ist nicht die Abgabenordnung, die hier das "gestaltende Gesetz" darstellt. Das System der Rundfunkstaatsverträge ist "das Gesetz".

Diese Themenkreise sind nicht neu.
Ferner: In einigen Monaten wird das Bundesverfassungsgericht all diese Ungereimtheiten vermutlich zur Neuordnung anweisen.
Ferner: Juristische Deduktionsketten sind nicht unbedingt im realen Streit effizient,
- weil sie auf unterer Ebene die Analyse-Qualität überfordern (private angelernte Callcenter-Mitarbeiter beim Beitrags-"Service")
- und weil fast alle Richter in vorauseilender Unterwerfung unter die total verkehrten Textbausteine reagieren,
- mit der die Beitragsservice-Computer-Division das schöne unschuldige weiße Papier zum Unrechtsübermittler-Sklaven entwürdigt. 


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Ist der Beitrag eine Steuer? Ja, sagt sogar der Staatsvertrag!
Zitat
RBStV §2 (3) "Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend §44 der Abgabenordnung...."

Vorsicht, Stolperfalle. Das magische Wort hier ist entsprechend, damit sagt der Gesetzgeber, der AO §44 wäre analog für das angebliche "Beitragsschuldverhältnis" des Landesgesetzes "RBStV" anzuwenden.

MfG
Michael


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Dank für die Berichtigung.
Ja, gestolpert bei der Stolperfalle. Das Argument ist nicht völlig getötet, aber "entsprechend" ist ein unbegrenztes Alibi.
Dann aber wird der Staatsvertrag zur voll autonomen Festlegung der gesamtschuldnerischen Haftung und dann würde die zu mutmaßende Nichtbeachtung von Art. 19 GG erst recht zu rügen sein.

Und nun nochmals, mit rechtlichen Deduktionen wird man im Alltags-Ellbogenkampf wenig erreichen können.
Der VG-Richter sagt sich, es soll nicht möglich sein, sich mit pseudo-advokatischen Schlitzohrtricks der Beitrags-"Gerechtigkeit" zu entziehen. Ist ja normalerweise o.k., dass Richter es so sehen. Nur bei der Rundfunkabgabe ist "Beitragsgerechtigkeit" ein Wort, auf das man nur mit Ekel und Brechreiz reagieren kann.

Es ist wohl immer die beste Wunderwaffe das Strafrecht
- und das ist in der Anwendung mit dem Bedarf nötiger Begriffspräzision
- und mit Risiken behaftet
- und mit dem Gesichtspunkt des beweiskräftig zu machenden "subjektiven" Straftatbestands - zu deutsch gesagt, dem Täter sind alle gängigen Ausreden durch sorgfältige vorbereitende Schritte zu verbauen.
 


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Das schon der Gesetzgeber den Rundfunkbeitrag in Richtung Steuer klassifiziert hat, stellt sich auch im §2 (4) dar:
Diplomaten anderer Länder entrichten keine Rundfunkbeiträge, obwohl sie die "Möglichkeit der Nutzung" durch das hier Wohnen haben. Sie sind davon ebenso befreit, wie von (anderen) steuerlichen Abgaben.


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g
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Also kann für einen Beitrag für Information eine Gesamtschuldnerschaft gar nicht in Betracht kommen, weil es auf der abgabenrechtlichen Veranlagungsebene für diesen Nutzungstyp keine Gesamtheit geben kann.

Es mag zwar sein, dass irgendwo in einer Generalklausel eine Subsumierung von "Beitrag" unter die Regeln der Abgabenordnung erfolgte. Aber gerade für den § 44 AO passt das nicht, weil ausdrücklich das Wort "Steuer" erscheint.
https://dejure.org/gesetze/AO/44.html

Zitat
§ 44
Gesamtschuldner
(1) 1Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. 2Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

Ich bin der gleichen Meinung.
Es kann beim Rundfunk in einer 4-er WG keine Gesamtschuldnerschaft entstehen.
Ich bestreite das.
Dort steht: dieselbe Leistung . Was heißt das gelinde gesagt? Alle 4 müssten dieselbe Leistung schulden.
Was konkret ist dieselbe Leistung?

Dieselbe Leistung ist bei mir einunddieselbe. Das wären die 17,50. Jeder der 4 wäre für die 17,50 zuständig. Das passt schonmal nicht. Das geht nicht auf. Totaler Irrsinn. Dieser Schwachsinn ist nicht zu übertreffen. Der ganze RBStV und die zugehörigen Satzungen sind Schwachsinn. Alles strotzt nur so von Fehlern.
Im Steuerrecht ist das ganz anders.
Bei Gleichheit teilen sich die 17,50 durch 4 = 4,375.


Wie soll das gehen, dass Einer in einer 4-er WG mit 3 fremden Personen für die anderen 3 haftbar gemacht werden kann, ohne dass die 4 untereinander vertragliche Regelungen getroffen haben? Das geht nicht. Das ist Diktatur. Das ist Einmischung in die Privatsphäre. Das ist Entmündigung.
Es gibt keinerlei Haftung.
Wer von den 4 Mann ist der, der überweisen soll? Wer legt das fest? Wieso soll der von den Anderen kassieren? Das ist nicht seine Aufgabe. Das ist Aufgabe der LRA. Die LRA kann keine Vorschriften machen, da sie eben nicht das Finanzamt ist. Ein Finanzamt wäre kraft Gesetz dazu in der Lage, aber doch keine Bedürfnisanstalt.

Es gibt maximal ein Verhältnis der LRA zu dem jeweiligen Nutzer. Die 4 sind untereinander keine Rundfunkvertragsbindung eingegangen.
Das hätte ich gern gesehen.
Diese arbeitsscheuen Elemente vom Staatsfunk, die es sich einfach machen, verlagern ihre Pflichten auf Andere und füllen sich die Taschen mit Maxímalgehältern.

Beispiel:
Ein Ehemann betreibt eine Firma auf seinen Namen. Die Firma geht pleite. Der Mann haftet. Die Ehefrau nicht.
Betreiben Beide die Firma, dann haften Beide. Das ist eben vertraglich geregelt. Die Ehefrau hat unterschrieben.

Wo, bitte ist das bei der GEZ unter den 4 Personen vertraglich geregelt. Da ist nichts. Das hat die GEZ mal so festgelegt, weil es für die GEZ eben sehr bequem ist, aber rechtswidrig.

 Nachtrag:
Und wenn im §44 explizit steht Steuer, dann steht dort das Wort Steuer und es gilt diesbezüglich für die Steuer und nicht für die verkappte Rundfunksteuer, die dem Michel als Beitragskuckuck untergejubelt wird.
Analog geht eben nicht, da das Steuerrecht immer noch Steuerrecht ist und zu bleiben hat. Man kann nicht analog anwenden wollen, jedoch bestreiten, dass es sich um eine Steuer handelt.
Steuerschuldverhältnis ist Steuerschuldverhältnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 20:29 von gerechte Lösung«

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Eine kleine Bitte vom Schuldigen für dieses Abweichen in rechtliche Analyse: 
In diesem Thread die Frage "Steuer"(?) vielleicht besser nicht mehr ausweiten - allenfalls noch kurze Kernaussagen.


Diese Fragen sind in anderen Threads ja bereits viel intensiver diskutiert worden. Es ist aber sicherlich hier soeben die Besonderheit gewesen, dass wir klare Gesichtspunkte in Rede und Gegenrede herausgearbeitet haben. Jeder Beitrag drehte das Vorherige um ins Gegenteil. Überraschend, wie jeder Beitrag Dinge neu ganz anders "auf den Punkt brachte".

Nur glaube ich, dass nun die schriftsätzlich verwertbaren Kernpunkte gesagt sein dürften. Eine Ausweitung der Diskussion würde wohl "unendlich" werden und deshalb zu weit vom pragmatischen Zweck dieses Threads fortführen.

Sicherlich werden die zuvor genannten Gesichtspunkte einfließen in kommende Textvorlagen für Bürger-Schriftsätze.


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@gerechte Lösung
Leistung wie Gegenleistung basieren im europäischen Recht immer (!) auf einem Vertrag, dessen Vertragsgegenstand durch den Staat bspw. mehr oder weniger besteuert wird. (Der Kfz.-Steuer liegt bspw. der Kauf eines Kfz. via Kaufvertrag zugrunde; also einem Rechtsgeschäft zwischen 2 Vertragspartnern, dessen Gegenstand vom Staat einmalig oder für die Dauer der Nutzung besteuert wird).

Diese ganzen Rundfunkverträge sind Verträge sowohl zu Lasten Dritter, (Bürger bspw), wie auch zu Gunsten Dritter, (LRA und Co.).

Da diese Rundfunkverträge weder Verträge zwischen Bürger, (bspw). und LRA, noch zwischen Gesetzgeber und LRA sind, erfahren beide, also Bürger wie Gesetzgeber, jeweils keine Gegenleistung aus ihrer Leistung. (Siehe EuGH C-337/06; einmal mehr in Erinnerung gerufen.)


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Waffen klirren eine Weile nicht in der Waffenkiste. 5 neue oder fast neue Verfassungsbeschwerden waren zu begleiten. Alle betreffen andere Streitfronten, also nicht, worüber das Bundesverfassungsgericht bereits Entscheid angekündigt hat.


Die EU-Regeln für Rundfunkabgabe sind von erheblicher rechtlicher Schlüsselwirkung.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.msg142933.html#msg142933

Dies wird bereits in anhängigen Beschwerden in die Bearbeitung integriert und muss noch intensiviert werden. Für Näheres sei auf die Analysen dieses genannten Threads verwiesen.

Weniger klar ist dies für die Europäische Menschenrechtskonvention. Hier einmal zur Verwertbarkeit als "Waffe":

Ist für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Rundfunkbeitrag eine "Steuer"?
Prozesstaktisch eine feine Sache - man suche nach "Rundfunkgebühr" hier:
http://www.obs.coe.int/documents/205595/2667238/IRIS+Themes+-+Vol+III+-+Ed+2015+DE.pdf/6505fcc6-4425-41ef-9e95-a48f75860c32
Also nicht "Beitrag"...
Kleiner Schönheitsfehler: Der Gerichtshof arbeitet nur englisch- und französischsprachig. Dies Urteil - für Italien - war wohl französischsprachig.
Französisch nennt sich das "redevance pour la Télévision".
Google liefert dafür als Übersetzung: "Fernsehgebühr".
Lassen wir einmal umgekehrt übersetzen:
- Fernsehabgabe   ... sortie TV
..... bedeutet "Ausgang TV"
- Rundfunkabgabe  ... Livraison de diffusion
..... bedeutet "Lieferung der Verbreitung"
- Rundfunkbeitrag ... Radio Poste
..... "Radio" ist o.k., aber "poste" passt überhaupt nicht.

Die Übersicht von Abgaben in Frankreich - französischsprachig - zeigt, dass die deutschsprachige Systematik "Abgaben = Steuern oder Beiträge" dort keine eindeutige begriffliche Äquivalenz hat:
https://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_imp%C3%B4ts_et_taxes_fran%C3%A7ais

Also: Besagte Feststellung "Steuer" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist wegen Übersetzungsproblematik nicht verwertbar?

Aber das müssen wir ja nicht wissen, dass da Übersetzungsprobleme vorab zu analysieren sind...
Die Zitatstelle ist deutschsprachig... Das zu zitieren macht sich gut in Schriftsätzen... Wenn der Gegner die richterlichen Rechtsquellen manipuliert - dürfen wir das dann auch?...
Ich weiß, wir alle haben ärgste Gewissensbisse und würden so etwas nie und nimmer machen...

Warum ist das so wichtig? Weil die Menschenrechtskonvention ...
... nicht für Steuern gilt, sehr wohl aber für Unrecht bei Beiträgen. Also überlege gut, wer dort in Sachen Rundfunkabgabe klagen will, dass er dies Fettnäpfchen umschifft.
Deshalb wird hier auch immer ganz anders argumentiert: Dass die Belastung der Niedrigverdiener mit 200 Euro eine Geld-"Strafe" ist für die Weigerung, einen Antrag auf das Geld anderer Leute zu stellen. Das passt jedenfalls für diese Fallgruppe. Denn eine Strafe erfordert (auch) laut Menschenrechtskonvention ein bereits vorher bestehendes Strafgesetz. Das müsste in Deutschland übrigens bundesrechtlich sein.
Ein Strafgesetz für 200 Euro Geldstrafe bei Verweigerung eines Sozialbescheid-Antrags gibt es im deutschen Recht sicherlich nicht.
Auch kann Landesrecht ohnehin dies nicht bewirken, da es den Bundesländern an entsprechender Gesetzgebungs-Kompetenz fehlt.

Wie verwendet man das als Waffe? Ist ja klar:
- Im Härtefallantrag für Niedrigverdiener argumentiert man wie vorstehend geschehen.
- Wird abgelehnt, so erhebt man sofort Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte
- und beantragt beim ARD-Intendanten persönlich, bis zum Entscheid das Beitragskonto ruhen zu lassen.

Aussichten für das Ruhen....? ungewiss....

Hierbei Begründung für Verzicht auf Erschöpfung des Rechtsweges:
Weil illegales abweisendes Einheitsurteil des BVerwG bereits geschrieben ist: Es gibt keinen inländischen effektiven Rechtsschutz mehr gegen die Missachtung von BVerfG 1 BvR 665/10, bedingt durch die Manipulation des rundfunkrechtlichen Kommentars durch die ARD-/ZDF-Juristen: Das Urteil ist dort nämlich gelöscht, kommt dort nicht vor - Justizskandal - und auch das ist ein Beschwerdegrund in Straßburg:
Faktische Versagung von gesetzlichem Richter durch die "öffentliche Gewalt", nämlich ARD.
Denn auch das "rechtliche Gehör" ist einforderbar gemäß Konvention.

Man beschwert sich also über beides zugleich. Damit blockiert man taktisch listig, dass das Straßburger Gericht so ohne weiteres "wegen fehlender Erschöpfung des Rechtsweges" sofort die Annahme verweigert.

Wie gut kann Otto Normal-Nichtzuschaer-Verbraucher das umsetzen?
... Da weiß ich keine Lösung...Nur wenige bekommen derartiges effizient hin.
Deshalb komme ich zurück auf die ersten paar Zeilen dieses heutigen Beitrags. Ja, es könnte bald eine Wende eintreten für die 10 % Niedrigverdiener im Land, die zur Zeit von unseren rund 40 Mini-Oligarchen für ihre letzten Euros gehetzt werden. (Die Führungsriege ... rund 40 Leute erhalten mindestens etwa das Gehalt der Bundeskanzlerin bei ARD, ZDF. Das "verdienen sie, ohne es so richtig zu verdienen", bekommen sie nur, weil sie sich mit dem Staat verbündet haben. So ist das nun mal bei "Oligarchen".)
 
Übrigens ist das Argument der "Geldstrafe 200 Euro" schon irgendwo innerdeutsch
vor einem geeigneten Gericht Streitbestandteil und dem Gericht ist angekündigt, dass ein eventuelles Fehlurteil sodann zur Beschwerde in Straßburg führen werde. Auch das kann jeder vor Gericht machen, der wegen Sozial-Härtefall klagt.
Eine auf "sozialen Härtefall"  beschränkte Klage ist bei entsprechendem Antrag ohne Gerichtskosten und man geht sogleich von Verwaltungsgericht sodann nach Straßburg. Das ist dann alles ohne Gerichtskosten und ohne Anwaltsrisiko.
Nur muss man Englisch oder Französisch ausreichend gut können und rasch die paar juristischen Fachbegriffe erlernen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2017, 23:11 von pjotre«
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Anmerkung 1 (zum vorhergehenden Beitrag):
Führt namentliche Adressierung an Intendanten zur Verschärfung oder Milde bei den Tätern?


Ein engagierter Mitstreiter berichtete hierher, die ständig erfolgende Erwägung, bielleicht besser direkt an Intendanten zu adressieren, habe beim NDR wohl zur bösartigerweise sofort erfolgenden Bearbeitung gegen ihn geführt statt erst einmal zu pausieren. - Oder auch, die haben alle Fälle abgearbeitet und haben mehr Zeit? Schwer zu sagen...

Dort, wo das Direkt-Adressieren bisher bereits intensiv praktiziert wurde und wird - SWR und RBB - , haben die Intendanten wohl den Wunsch, dass diese Bürger ausgewogener behandelt werden, damit das enden könnte.

Es wäre also zu erwägen, dass nun auch und gerade beim NDR alle, die damit nichts zu verlieren haben, alle Eingaben in Sachen Rundfunkbeitrag
- an den Intendanten persönlich adressieren
- und dies per Einschreiben mit Rückschein
- und als "eigenhändig".
Aber wie immer, hier im Forum wird nur berichtet, was Personen X machten oder machen würden. Was jemand selber macht oder nicht macht, ist eigenverantwortlicher Entscheid. 

Anmerkung 2: Und schon wieder eine weitere Streitfront?
Der WDR will rund 220 000 qm Grundstück für 2,2 Millionen Euro an die Stadt Köln verkaufen.


Siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25033.msg158450/topicseen.html#msg158450
"Unser Vermögen"...
§ 266 StGB Untreue? dejure.org https://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
Realer Wert für die wohl vorgesehene Wohnhausbebauung: rund 100 Millionen Euro?

Was geht da vonstatten hinter den Kulissen? Wer sind die Akteure, wer die Mittler? Die Sender haben in ihrer Konstellation striktes Schenkungsverbot zu beachten, weil tätig mit anderer Leute Geld. Die eventuelle Förderung des Sozialen Wohnungsbaus darf auf keinen Fall aus der Rundfunkabgabe finanziert werden.

Das Gelände ist nach Bebauungsplanung sodann im Ausschreibungsverfahren an den Meistbietenden zu vergeben.
@pinguin weiß diesbezüglich vermutlich die besten Argumente - dürfte aber so stimmen?
Die Stadt muss sodann als Meistbietender zum Marktpreis kaufen und etwaige Subvention dann in den staatlichen Haushalt einstellen.

Wer weiß mehr? Bitte am besten über das Nachrichtensystem. Am besten durch jemanden, der sich in Köln auskennt und den Verwendungszweck des Geländes kennt.
Auf einen derartigen vielleicht beweisbaren Verstoß, sozusagen ein "Glücksfall eines eklatanten Unglücksfalls", wird hier mit produktiver Unruhe gewartet...


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@pinguin weiß diesbezüglich vermutlich die besten Argumente - dürfte aber so stimmen?
Zuerst einmal könnte die EU-Beilhilfeproblematik zur Debatte stehen; gemäß EuGH C-337/06 war ja schon die Rundfunkgebühr "aus staatlichen Mitteln" geleistet; mithin eine staatliche Beihilfe.

Gemäß EU-Recht dürfen aber aus staatlichen Beihilfen keine nenneswerten Vermögensanlagen gebildet werden; die Mittel sind dafür aufzubrauchen, wofür sie vorgesehen waren, oder an den Staat zurückzugeben.

Es könnte sein, daß der EuGH, wie er es gerne mal in vergleichbaren Fällen tut, Deutschland im Falle des Verkaufes auffordert, den Verkaufserlös vom Verkäufer einzufordern.

Das, was im konkreten Thema dazu weiterhin geschrieben steht, sind andere Baustellen und von den obigen 2 Absätzen inhaltlich unabhängig.


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Die nächste Streitfront also mal aufgeblättert:
Diskutieren hilft nicht gegen die Missstände rund um ARD, ZDF,... Es muss angegriffen werden. Diese winzige Meldung über den Verkauf der 2 Millionen Euro könnte Hebelwirkung entwickeln.  Hier einmal die Ausgangsbasis gelistet zum Abwägen von Maßnahmen. 

Der WDR verkauft 220 000 qm zum 2-Millionen-Schnäppchenpreis? Würden Deutschlands rund 40 Millionen Rundfunkabgabe-Zahler hierdurch je rund 1 Euro im Jahr 2017 der Stadt Köln schenken?
Ermittlung wie folgt:

Schätzwerte: Nicht 300 Millionen Euro, denn. 
Adresse der Nicht-Rechtsperson mit der Etablissement-Bezeichung "Beitragsservice":- Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln. - Google Maps hierfür:
https://www.google.de/maps/place/Freimersdorfer+Weg+6,+50829+K%C3%B6ln/@50.9718938,6.8528478,17z/data=!4m5!3m4!1s0x47bf3a843f8e64d5:0x2ae5ecdb3ce9724d!8m2!3d50.9718904!4d6.8550311

Die Vergrößerung des Satellitenbildes macht klar: Gezeigt wird Produktionsstätten-Gelände des WDR. Der Beitragsservice ist da wohl in der Mitte ein eher kleiner Teil. Dies alles steht offenkundig nicht zum Verkauf. Wert dieses bebauten Geländes inklusive Gebäude in Schätzung "Daumen zum Quadrat": rund 300 Millionen Euro.

Schätzwerte: ... sondern es geht um schätzungsweise 30 Millionen Euro - oder mehr.
Zum Verkauf steht wohl das südlich anschließende Gelände.  220 000 qm stehen zum Verkauf? - Es wurde schätzungsweise auf Grundlage der Satellitenaufnahme nachgerechnet - ja, könnte dafür stimmen. 220 000 qm, das ist "eine Wucht". Um eine Vorstellung zu vermitteln: Das ist bei fiktiv 1 Kilometer Länge rund 220 Meter breit. Man vergleiche zur Veranschaulichung: Eine Baulücke von 30 Metern im engeren Stadtgebiet kann schon einmal rund 2 Millionen Verkehrswert haben.

Vorgesehen war es als Produktionsgelände und ringsum sind Sportstätten und anderes "Gewerbliches". - Also ist es wohl im Bebauungsplan bereits seit Jahrzehnten auf Wunsch des WDR als Gewerbegebiet ausgewiesen? Wegen Autobahnnähe nur zum Teil umwidmungsfähig für "Wohnhochhäuser"... Danach aber suchen die Kommunen zur Zeit verzweifelt. - Platz für bis zu 20 000 Bewohner?

Schätzwert 150 Euro pro qm oder deutlich mehr. Irren ist (schätzer-)menschlich. Aber da man alle Faktoren sowieso nicht prognostizieren kann, sei der Verkehrswert mal einstweilen auf 30 Millionen Euro geschätzt.

Wie viel würde bei diesen Wertannahmen aus der Rundfunkabgabe an die Stadt Köln verschenkt werden?
Deutschland hat rund 40 Millionen "beitragspflichtige Wohnungen". Auf jeden Haushalt entfallen demnach rund 1 Euro. Wenn alle vorstehenden Prämissen stimmen, so würde 2017 fast jeder deutsche Haushalt die Stadt Köln mit mindestens rund 1 Euro zwangs-subventionieren - ohne Rechtsgrundlage dafür.

Jeder Bürger ist widerspruch-berechtigt; denn:
Denn die ARD-Anstalten haben feste Abrechnungsschlüssel. Also wird ein solches mutmaßliche Geschenk von allen Bürgern bundesweit mit getragen. Also kann jeder Bürger bundesweit widersprechen, obgleich nur WDR und nur NRW und nur die Stadt Köln am Vorgang teilnehmen.

Verfassungsbeschwerde? Beim Landesverfassungsgericht für NRW sind Einzelbeschwerden von Bürgern nicht zulässig. Wenn überhaupt, dann wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Das aber sollte man zur Zeit nicht mit einer weiteren Portion "ARD-ZDF-Neuordnung" belasten.

EU-Recht ist unbedingt betroffen: Verkauf war seit langem zwingend.
Die EU hat Deutschlands Rundfunkabgabe als staatliche Subvention eingestuft (als eine "Steuer" zu Lasten Dritter - wir alle).
Der WDR darf solche Kapitalreserven deshalb gar nicht bilden. Die waren einst lange vor der Wieder= ""Wider"-Vereinigung vertretbar, weil viele Berliner Produktionsstätten der Filmschaffenden fehlten? Jedenfalls entfällt nach rund einem halben Jahrhundert Nichtnutzung die Legitimierbarkeit.

Ist die Richtervorlage "Tübingen" Auslöser gewesen?
Federführend für EU-Sachen ist der WDR - und hat sich ja, wie im Forum ermittelt, inzwischen wohl mit einem "hochkarätigen Juristen für EU-Recht" ausgerüstet. Inzwischen dürfte man erörtert haben:
In der EU-Bewilligung der "Subvention" wurden die Rücklagen auf maximal 800 Millionen Euro (ARD+ZDF) beschränkt. Macht für den WDR einen Anteil von rund gerechnet 150 Millionen Rücklagenrecht.
Der Buchwert für das Verkaufsobjekt war möglicherweise bisher 2 Millionen Euro (vielleicht wurden 4 Millionen DM gezahlt vor einigen Jahrzehnten). Die EU würde bei der Rücklagen-Analyse aber auf den aktuellen Verkehrswert abstellen.

Der WDR müsste dies dann in der Bilanz 2016 berichtigen jedenfalls für diese Analyse - und würde damit das Rücklagen-Limit gefährden? Vielleicht ist zur Zeit hektische Bilanzenbereinigung bundesweit in Aktion? Gefährdung einer neuen Beihilfen-Bewilligung, die für die Zeit ab 2013 frecherweise nie eingeholt würde?
Zerschlagungsanordnung für ARD, ZDF würde dann als Frage im Raum stehen. Zum jetzigen Verkauf noch 2017 von Vermögen unterhalb Verkehrswert im ARD-Verbund bundesweit würde man derartige Konsequenzen hemmen und zugleich die bröckelnde Gunst der Politiker wieder stärken.

Vorausgesetzt, dass da kein Wachhund zubeißt. Also noch eine Streitfront für die Verteidiger des Rechtsstaats.

Konkret: Strafrecht: Eventuell Veruntreuung? Und anderes?
Derartiges ist kaum geeignet für öffentliche Erörterung. Analyse erfolgt aber bereits. 
Angemerkt sei, dass bei Veruntreuung der Versuch nicht strafbar ist. Wird ein Straftatvorwurf gegen eine Veruntreuung noch vor Umsetzung vorgenommen und hemmt er eine Veruntreuung, so bleiben Verantwortliche ausgerechnet als Folge des Straftatvorwurfes straffrei. Hinzu kommt, dass es nie ganz einfach ist, Veruntreuung zu belegen.
Aber auch, wer durch ein nur noch annahmebedürftiges Kaufangebot eine Gefährdung bereits herbeigeführt hat, das gilt möglicherweise bereits als Handlung und nicht mehr als nur "Versuch". (Das wird jetzt zu akademisch hier und war nur zur Vollständigkeit angedeutet.)
(Das ist anders als beim Betrug, so dass der Vorwurf des Inkasso-Betruges durchaus bereits zum Analyse-Thema mit den Intendanten gemacht wurde und dies auch unter dem Gesichtspunkt des "Versuches".)

Konkret: EU-Recht?
Da käme Antrag auf ein Eilverfahren in Betracht. Lassen wir hier zunächst einmal offen, wo/wie/wann.
Jedenfalls drängt sich auf: Ankopplung an die Tübinger Richtervorlage beim EuGH. Ankopplung an das einstige Beihilfeverfahren. Auf diese Weise können auch Einzelbürger möglicherweise kostenfrei Wirkung auslösen.

Konkret: Stadt Köln.
Auch dort könnte etwas unternommen werden. . Lassen wir hier zunächst einmal offen, wo/wie/wann.

So, hier endet die Definition der Ausgangs-Konstellation. Nun muss über die Vorgehensweise nachgedacht werden und welche Bürger da in welcher Weise mitwirken könnten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2017, 17:34 von Bürger«
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