Einer fiktiven Person ist es tatsächlich passiert, dass ihr das allseits beliebtes „Morgen Schoko Croissant“ eingetütet wurde mit Werbung vom Saarländischen Rundfunk.
Der fiktiven Person ist daraufhin der „Appetit“ vollends vergangen.
Morgens hören, was das Saarland fühlt.
Handarbeit & Tradition
Immer ofenfrisch und lecker …
Der Saarländer wird nun beim Verzehr seiner Lebensmittel mit Werbung vom Saarländischen Rundfunk konfrontiert, damit schon beim „
Reinbeißen“ in sein Gefühlserlebnis der Saarländische Rundfunk ein „
unwiderstehliches Saarlandgefühl“ erzeugen möchte.
Beim nächsten Besuch beim Bäcker ihres Vertrauens wird die fiktive Person darauf bestehen, ihr allseits beliebtes „Morgen Schoko Croissant“ in eine neutrale Tüte einzupacken, ohne Werbung.
Sollte der Bäcker das verweigern, nimmt die fiktive Person auch gerne ohne Verpackung ihr allseits beliebtes „Morgen Schoko Croissant“ entgegen.
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)