Person 1 hatte eine Zwangsvollstreckung von der Landeshauptstadt Hannover abgewiesen und den Vollstreckungsbeamten nicht rein gelassen.
Vorsicht mit den Formulierungen.
Person 1 hat ja offensichtlich eben gerade
nicht die Zwangsvollstreckung "abgewiesen", denn sie ist augenscheinlich
nach wie vor im Gange.
Person 1 hat allenfalls den
Vollstreckungsbeamten "abgewiesen", was ja aber
nichts grundsätzlich an der anhängigen Zwangsvollstreckung ändert.
Dieser empfand das offenkundig so unfreundlich das er beim Amtsgericht Hannover ein Durchsuchungsbefehl beantragt hat. Nun weiß Person 1 nicht, wie sie sich verhalten soll und denkt darüber nach, einen Anwalt einzuschalten.
Genau das ist das Problem, dass sich mit dem
"Abweisen" eines Vollstreckungsbeamten, Gerichtsvollziehers o.ä.
nichts grundsätzlich an der Problematik ändert, sondern diese eher noch verschärft.
Personen 1-x sollten etwas
sorgsamer im Umgang mit den anderen Beteiligten sein, wenn diese Personen 1-x sich noch nicht eingehend mit den Hintergründen befasst haben.
Als kleine "Anregung" ein paar Erkenntnisse zu
"kooperativem Umgang" mit den Vollstreckungsstellen u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387Fraglich bleibt, ob ein Vollstreckungsbeamter überhaupt dazu beauftragt wurde (von wem?), einen solchen Durchsuchungsbefehl zu "beantragen".
Möglicherweise hat Person 1 dies nur so gelesen, obwohl mglw. nur dastand "KANN einen Durchsuchungsbefehl beantragen.
Den bislang bekannten Vollstreckungsersuchen von ARD-ZDF-GEZ
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.htmlist eine solche Beauftragung NICHT zu entnehmen.
Abgesehen davon sollte Person 1 zum Verständnis kurz schildern,
wie es überhaupt zu dieser Vollstreckung kam, da es Unterschiede macht, ob z.B.
- kein Widerspruch gegen Bescheide eingelegt wurde, weil diese mglw. gar nicht bekanntgegeben wurden oder aber auch
- Widerspruch eingelegt wurde, dennoch aber die Vollstreckung stattfindet.
Zu all dem siehe bitte erst die einschlägigen Threads u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDa Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.