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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: Daffy1986 am 15. September 2016, 18:24

Titel: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 15. September 2016, 18:24
Hallo,
Person 1 hatte eine Zwangsvollstreckung von der Landeshauptstadt Hannover abgewiesen und den Vollstreckungsbeamten nicht rein gelassen.
Dieser empfand das offenkundig so unfreundlich das er beim Amtsgericht Hannover ein Durchsuchungsbefehl beantragt hat. Nun weiß Person 1 nicht, wie sie sich verhalten soll und denkt darüber nach, einen Anwalt einzuschalten.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 16. September 2016, 16:48
Update:  :o
Nach einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt wurde Person 1 wenig Hoffnung gemacht. Obwohl ein Schuldentitel dem Amtsgericht Hannover zugeteilt wurde, konnte Person 1 diesen nicht einsehen. Person 1 kann jetzt nur darauf hoffen das kein Richter diesen Durchsuchungsbefehl unterschreibt. Obwohl Person 1 gestern (15.9.2016) einen Brief vom Amtsgericht erhalten hat, wurde Antrag vom VB direkt einem Richter weitergereicht. Die Frist zur Stellungsnahme von 5 Tagen wären somit sinnlos.

PS. Laut der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Finanzen) kommen tägliche viele Zwangsvollstreckungsersuchen rein das die Mitarbeiter keinen Überblick mehr haben und nicht prüfen. Auch der NDR stellt sich stur.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Kümmelkäse am 16. September 2016, 19:26
Ich würde Person Z empfehlen damit zu einer Zeitung zu gehen. Das Thema RB wird doch schon recht häufig von den Medien aufgenommen. Eine Hausdurchsuchung für den Rundfunkbeitrag ist ja schon eine Eskalationsstufe die berichtenswert wäre.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 16. September 2016, 20:04
Dein Ratschlag wurde befolgt und die Person hat 3 öffentliche Medienstellen angeschrieben. Wer noch Medien kennt die sich damit befassen...immer her damit...
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Bürger am 17. September 2016, 17:58
Person 1 hatte eine Zwangsvollstreckung von der Landeshauptstadt Hannover abgewiesen und den Vollstreckungsbeamten nicht rein gelassen.
Vorsicht mit den Formulierungen.
Person 1 hat ja offensichtlich eben gerade nicht die Zwangsvollstreckung "abgewiesen", denn sie ist augenscheinlich nach wie vor im Gange.
Person 1 hat allenfalls den Vollstreckungsbeamten "abgewiesen", was ja aber nichts grundsätzlich an der anhängigen Zwangsvollstreckung ändert.

Dieser empfand das offenkundig so unfreundlich das er beim Amtsgericht Hannover ein Durchsuchungsbefehl beantragt hat. Nun weiß Person 1 nicht, wie sie sich verhalten soll und denkt darüber nach, einen Anwalt einzuschalten.
Genau das ist das Problem, dass sich mit dem "Abweisen" eines Vollstreckungsbeamten, Gerichtsvollziehers o.ä. nichts grundsätzlich an der Problematik ändert, sondern diese eher noch verschärft.
Personen 1-x sollten etwas sorgsamer im Umgang mit den anderen Beteiligten sein, wenn diese Personen 1-x sich noch nicht eingehend mit den Hintergründen befasst haben.
Als kleine "Anregung" ein paar Erkenntnisse zu "kooperativem Umgang" mit den Vollstreckungsstellen u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Fraglich bleibt, ob ein Vollstreckungsbeamter überhaupt dazu beauftragt wurde (von wem?), einen solchen Durchsuchungsbefehl zu "beantragen".
Möglicherweise hat Person 1 dies nur so gelesen, obwohl mglw. nur dastand "KANN einen Durchsuchungsbefehl beantragen.
Den bislang bekannten Vollstreckungsersuchen von ARD-ZDF-GEZ
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html
ist eine solche Beauftragung NICHT zu entnehmen.

Abgesehen davon sollte Person 1 zum Verständnis kurz schildern, wie es überhaupt zu dieser Vollstreckung kam, da es Unterschiede macht, ob z.B.
- kein Widerspruch gegen Bescheide eingelegt wurde, weil diese mglw. gar nicht bekanntgegeben wurden oder aber auch
- Widerspruch eingelegt wurde, dennoch aber die Vollstreckung stattfindet.

Zu all dem siehe bitte erst die einschlägigen Threads u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen  allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 18. September 2016, 13:19
Person 1 hatte die am 06.08.2016 der Zwangsvollstreckung zurückgewiesen.
Person 1 hatte auch nie einen Bescheid oder Titel erhalten. Auch im Schuldenverzeichnis konnte Person 1 nichts in decken. Am 06.09.2016 fand die Zwangsvollstreckung statt und Person 1 bekam wieder kein Bescheid, kein Titel. Laut dem Vollstreckungsbeamten benötigt es das nicht, weil es nach öffentlichen Recht gehe und der NDR eine Behörde sei. Person 1 wollte den Vollstreckungsbeamten nicht herein lassen. Zahlung Bereitschaft wurde dennoch bewilligt. Dies interessierte dem Vollstreckungsbeamten wenig und er ging mit den Worten ,,dann melde ich mich beim Amtsgericht und dann darf ich rein und vollstrecken."

Der Vollstreckungsbeamte stellte am 07.09.2016 direkt Antrag auf eine richterliche Hausdurchsuchung. Das Amtsgericht Hannover erhielt allerdings einen Schuldtitel den Person 1 nie gesehen hat. Nun hat Person 1 noch 2 Tage Zeit (am 14.09.2016 wurde Person 1 vom Amtsgericht informiert das ein Antrag gestellt wurde) Stellungsnahme zu nehmen. Diese ist laut Aussagen des Amtsgericht nicht von belangen.

Person 1 hatte Kontakt mit dem Amtsgericht, Landeshauptstadt und dem NDR. Weiter helfen konnte keiner und jeder empfand die Hausdurchsuchung als drastische Maßnahme. Person 1 hat ein Monatliches Einkommen von nicht mal 720€.

Nun muss Person 1 Monats zum Amtsgericht um Beratungshilfe zu beantragen. Ob sie diese erhält ist unsicher. 
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 18. September 2016, 13:22
Der Antrag
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 18. September 2016, 13:29
Amtsgericht
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 18. September 2016, 13:39
Übrigens hat Person 1 am 12.09.2016 einen neuen Festsetzungsbescheid bekommen mit dem Hinweis
"Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 03.06.2016 die Zwangsvollstreckung eingeleitet."

Person 1 weiß nicht wie lange das System noch bestand haben soll. Wenn man aber zur einer Geringverdienerin geht und dort vollstrecken möchte. Dann ist es fraglich ob dies eher nur Psychischer druck ist oder ein Mittel zu sagen "Wir können es einfach..."
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Hailender am 18. September 2016, 13:50
Immer all diese Ausreden und bockigen Nichtzahler.
Man muss doch aber auch mal Verständnis für die Angestellten des örR aufbringen.  >:D

MDR-Intendantin Karola Wille legt ihre Pensionsansprüche offen (17.000€/mtl)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20248.0.html


Hinweis in eigener Sache: Beitrag kann bei Bedarf gelöscht werden. Es kotzt mich einfach nur an, mit welcher Macht und Beharrlichkeit die Zwangsbeiträge für og. Pensionen eingetrieben werden.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 18. September 2016, 14:07
Haahaa, hey ich habe wirklich Mitleid mit den Beamten bei der Stadt. Die bekommen täglich so viele Antrage rein das sie nicht mehr geprüft werden können. (wer vor dir steht weißt du nie) dennoch stell es dir mal vor du sitzt täglich im Büro liest immer die selben Musterschreiben von wegen BRD GmbH und Reichsbürger...das muss wirklich stressen.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: PersonX am 18. September 2016, 15:02
Zuerst wäre zu prüfen warum die Stadt der Gläubiger ist, selbst wenn es um Amtshilfe geht, müsste doch irgendwie eine LRA Gläubiger sein. Dann ist zu prüfen wer tatsächlich Amtshilfe gestellt hat.

Das Problem dabei dürfte sein, dass es den Richter oder die Richterin schlicht nicht interessiert, die sehen den Vorgang und dann läuft das wie in Lünen. Der Antrag zur Durchsuchung wird bewilligt und dann kommt der nochmal.

Wir leben in einem Rechtsstaat, da läuft das alles nach Plan. Am Ende erklärt dann jeder dass er nichts gewußt habe und nur Aufträge ausgeführt hat. Diese Aufträge sehen eine Prüfung ob Titel tatsächlich nicht vorhanden sind nicht vor, wenn eine vermeintliche Behörde behauptet dass es diese gibt. Eine tatsächliche Bekanntgabe wird nicht geprüft, denn es wird der Behauptung geglaubt. Das ist jetzt nunmehr seit 2 Jahren bekannt.

Wer also weiter irgendwie Bescheide ignoriert hat irgendwelche Probleme später. Oder halt das Problem das nichts geprüft wird und seine Aussagen Luft sind. Da hilft nur sehr viel Durchhaltevermögen.

Und nicht vergessen es ist keine privat rechtliche Forderung wo der Gläubiger erst einen Titel bei Gericht beantragen muss, sondern Verwaltungsrecht, dass bedeutet die vermeintliche Behörde stellt sich die Titel selber aus. Und behauptet dann das diese bekannt gegeben wurden.


Person 1 könnte nachlesen zu Thema Öffentlich rechtlicher Unterlassungsanspruch, und diesen gegen die Stadt, welche als Gläubiger agiert gelten machen. Das ist entsprechend zu begründen. Im Forum gibt es ein Thema dazu, leider ist es mir eben nicht möglich dieses sofort zu verlinken.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Tiuz am 18. September 2016, 15:19
Wie hatte Person 1 die Zwangsvollstreckung am 06.08. "zurückgewiesen"?

Schriftlich, mit Hinweis auf fehlende Vollstreckungsvoraussetzungen (evtl. hilfreich), oder beim zuständigen Vollstreckungsbeamten angerufen und ihm die Meinung "gegeigt" (weniger hilfreich)?

PS: Der Frage liegt die Annahme zugrunde, dass es sich bei der Zwangsvollstreckung am 06.08 um einen Brief mit dem Titel "Letzte Zahlungsaufforderung zum Vollstreckungsauftrag" handelt, den Person 1 am selben Tag in ihrem Briefkasten vorgefunden hatte.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: 12121212 am 18. September 2016, 17:19
Versuch macht klug .... ( Amtsgericht Hannover Fax: 0511 / 347-2723 )

Zitat
Geschäftszeichen: xxxxxxx

Ich beantrage den Antrag des xxxxxxxxxxxxxx vom xxxxx als unzulässig zu verwerfen.
Der Antrag ist unzulässig.

Der Antragsteller ist weder Gläubiger noch antragsbefugt. Es fehlt an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Auch die benannten Vollstreckungsvoraussetzungen liegen nicht vor.
Im übrigen sei erwähnt das der Antragsteller "gemäß NVwVG" beantragt. Schon aus diesem Grund ist der Antrag wegen Nichtzuständigkeit vom Amtsgericht abzuweisen.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 18. September 2016, 18:02
Person 1 hat fristgerecht widersprochen und auch Zahlungsbereitschaft schriftlich dem Beitragsservice und der Landeshauptstadt Hannover zugestimmt. Auch dem NDR, Amtsgericht Hannover, nochmal der Landeshauptstadt Hannover so wie dem Vollstreckungsbeamten wurde Zahlungsbereitschaft bestätigt, weil der Beitragsservice nicht über eine endgütigen, rechtskräftigen Gerichtsbeschluss verfügt und das Verfahren bis heute im offenen, ungeklärten Beschwerdevorgang befindet.
(Dies interessierte niemanden)

Der Gläubiger ist der Norddeutscher Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. *Vollstreckungshilfe: NDR*
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 18. September 2016, 18:05
Versuch macht klug .... ( Amtsgericht Hannover Fax: 0511 / 347-2723 )

Geschäftszeichen: xxxxxxx

Ich beantrage den Antrag des xxxxxxxxxxxxxx vom xxxxx als unzulässig zu verwerfen.
Der Antrag ist unzulässig.

Der Antragsteller ist weder Gläubiger noch antragsbefugt. Es fehlt an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Auch die benannten Vollstreckungsvoraussetzungen liegen nicht vor.
Im übrigen sei erwähnt das der Antragsteller "gemäß NVwVG" beantragt. Schon aus diesem Grund ist der Antrag wegen Nichtzuständigkeit vom Amtsgericht abzuweisen.


Haahaa, gut klingt nett. Stelle grade den Antrag auf Beratungshilfe, wegen dem Durchsuchungsbefehl beim Amtsgericht aus. Und dort soll ich in einen Kästen den erklären wieso ich Hilfe von einen Anwalt benötige. Hm... das Kästen ist ziemlich klein....  :o  >:D  ::)
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 18. September 2016, 18:09
(Im übrigen sei erwähnt das der Antragsteller "gemäß NVwVG" beantragt.)
Wirklich? hmm, klingt gut...ach, mist so viele Wege führen nach Rom aber in dem Rechtssystem in den Knast oder Armut.

Als Geringverdiener das ertragen zu müssen ist eine Frechheit! Und Person 1 weiß nicht wie man in einen kleinen Kästen reinschreiben soll, wieso der Antrag auf Durchsuchungsbefehl eine Skandal ist.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Bürger am 18. September 2016, 20:59
Und nicht vergessen es ist keine privat rechtliche Forderung wo der Gläubiger erst einen Titel bei Gericht beantragen muss, sondern Verwaltungsrecht, dass bedeutet die vermeintliche Behörde stellt sich die Titel selber aus. Und behauptet dann das diese bekannt gegeben wurden.
Dies ist wichtig - und Person 1 macht bislang nicht den Eindruck, dies vollständig verstanden zu haben...
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Person 1 könnte nachlesen zu Thema Öffentlich rechtlicher Unterlassungsanspruch, und diesen gegen die Stadt, welche als Gläubiger agiert gelten machen. Das ist entsprechend zu begründen. Im Forum gibt es ein Thema dazu, leider ist es mir eben nicht möglich dieses sofort zu verlinken.
Gemeint sein dürfte
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13567.0.html
bzw. auch unter
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.0.html

Ungeachtet dessen noch mal der Hinweis, ansonsten mit der örtlichen Vollstreckungsstelle prinzipiell "sachlich-freundlich kooperativen Umgang" zu pflegen - um ggf. weiteren Aufschub zu erhalten bis zu einer Sachverhaltsklärung mit der Gläubigerin...
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Gleichzeitig könnte (sollte?) Person 1 mit dem "Gläubiger"/ der "Rundfunkanstalt" in direkten Kontakt treten - mglw. am besten direkt mit der Intendanz.
Die Art und Weise der Kontaktaufnahme/ der vorzubringenden Argumente ist stark abhängig davon, welchen Werdegang Person 1 hinter sich hat... siehe bitte nochmals u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Person 1 könnte in diesem Zusammenhang auch auf ihre finanzielle Situation verweisen.
Es hat den Anschein, dass Vollstreckungsbemühungen seitens ARD-ZDF-GEZ mglw. weniger restriktiv gehandhabt werden, wenn diese nicht sonderlich "aussichtsreich" sind.
Person 1 sollte sich zwischenzeitlich auch mit Befreiungsmöglichkeiten beschäftigen.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Bürger am 18. September 2016, 21:15
Übrigens hat Person 1 am 12.09.2016 einen neuen Festsetzungsbescheid bekommen mit dem Hinweis
"Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 03.06.2016 die Zwangsvollstreckung eingeleitet."
Genau dies ist der "Titel", den ARD-ZDF-GEZ vorgeben, auch bereits in der Vergangenheit zu den jeweiligen Zeiträumen an Person 1 gesendet zu haben und welche nun Vollstreckungsgegenstand sind, da gegen diese mglw. kein fristgerechter Widerspruch eingelegt wurde - mglw., weil diese "Festsetzungsbescheide" in der Vergangenheit gar nicht zugestellt wurden.
Diesen neuerlichen Bescheid sollte Person 1 ernst nehmen, denn wenn sie dies nicht tut, wird auch für diesen irgendwann die Vollstreckung eingeleitet.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a. auch dies
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Dieses Widerspruchsverfahren gegen den neuerlichen Bescheid hier aber bitte NICHT vertiefen, da vom Kern-Thema der Vollstreckung abschweifend und zudem schon -zigfach im Forum behandelt. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Die oben zitierte Passage
Zitat
"Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 03.06.2016 die Zwangsvollstreckung eingeleitet."
könnte Person 1 als weiteren Anlass nehmen, unabhängig vom Widerspruch gegen den neuen Festsetzungsbescheid ein separates Schreiben an ARD-ZDF-GEZ/ die Intendanz der darin angegebenen "Rundfunkanstalt" aufzusetzen und bzgl. der aktuellen, befremdlichen Vollstreckung zu argumentieren.
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: Daffy1986 am 27. September 2016, 12:38
Wieder da mit weniger guten Nachrichten.

Zuerst der Anwalt von Person 1 hat am selben Tag einen Brief sowohl an die Stadt und ans Amtsgericht gefaxt und als Schreiben versendet. Leider hat sich heute herausgestellt das die Landeshauptstadt dieses Schreiben einfach ignoriert. Person 1 erhielt heute ein Schreiben, das der NDR Person 1 darüber aufgeklärt hätte, das sie vollstrecken dürfen. Die Zwangsvollstreckung wird weiterhin fortgesetzt.

Wie Person 1 vom Anwalt erfahren musste, gibt die Landeshauptstadt nur sehr ungern die Forderung von der ehemaligen GEZ zurück. Somit sind ihnen alle Mittel recht...traurig in meinen Augen...
Titel: Re: Ankünd. Hausbesuchung > Vollstreckungsbeamter beantragt Durchsuchungsbefehl?
Beitrag von: PersonX am 27. September 2016, 13:55
Zitat
Person 1 erhielt heute ein Schreiben, das der NDR Person 1 darüber aufgeklärt hätte, das sie vollstrecken dürfen.

Von welcher Stelle hat Person 1 das Schreiben erhalten?

Kann das besage Schreiben anonymisiert hochgeladen werden.

Zitat
Wie Person 1 vom Anwalt erfahren musste, gibt die Landeshauptstadt nur sehr ungern die Forderung von der ehemaligen GEZ zurück. Somit sind ihnen alle Mittel recht...traurig in meinen Augen..

Wie hat Person 1 diese Information von einem Anwalt erfahren, mündlich oder schriftlich?

Die Forderung ist nicht von einer ehemaligen GEZ, sondern sollte entsprechend von einer LRA einer möglichen Behörde sein. Sollte also ein Beitragservice ohne Berechtigung und nachprüfbaren Auftrag und Bevollmächtigung durch eine LRA eine Vollstreckung betreiben sollte ein Anwalt etwas mehr als solche Worte benutzen können.
Zudem ist die Eigenschaft Behörde einer LRA in Bezug auf hoheitliche Maßnahmen zu prüfen.