Warum sich die CSU zum Thema Grundgesetz und dem Verbot des Rundfunkbeitrags gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG auf UNGEHINDERTE Unterrichtung nicht äußert, könnte möglicherweise an der grundlegenden Haltung zum Grundgesetz, als ranghöchste Rechtsnorm in Bundesrepublik Deutschland liegen.
Hier ein Beispiel, dass zwar gar nichts direkt irgendetwas mit dem durch Grundgesetz verbotenen "Rundfunkbeitrag" zu tun hat, aber trotzdem einen Blick auf die Haltung zum Grundgesetz wirft und somit auch die berechtigte Frage auf die Haltung der CSU zum Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Grundgesetzes aufwirft:
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer klärt auf:
- "...obwohl das Grundgesetz sagt..."
"Das ist Ihre Meinung."
- "Nee, das ist das Grundgesetz!"
"Nee, das ist Ihre Meinung."
- "Auch das geht nach dem Grundgesetz nicht..."
"Ja, aber trotzdem muss..."
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