Hallihallo,
ich möchte hier von einem rein fiktiven Fall berichten den mir ein entfernter Bekannter, nachfolgend X genannt, berichtet hat.
X hat noch nie Rundfunkgebühren gezahlt und ist als Nichtnutzer bis 2013 hervorragend gefahren.
Ab 2013 kam nun was nicht anders zu erwarten war: diverse Aufforderungen zur Informationsabgabe, Zwangsanmledung, diverse Zahlungserinnerungen und Mahnungen, Beitrags und Festsetzugsbescheide.
Letzteren hat X selbstverständlich immer Fristgerecht widersprochen incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung usw.
Der letzte Widerspruch von X wurde Anfang 2015 versendet, seitdem bestand der einzige Kontakt zum Endgegner aus überflüssigen Bettelbriefen und bei X entstand so langsam der Eindruck, seine Akte sei vom Tisch des Sachbearbeiters direkt in den Streifenkopierer gerutscht. Was für ein Glück.
Nun, es kam natürlich anders. Seit August hält X nun als letzter seiner Widerstandsgruppe den hochoffiziellen Widerspruchbescheid in Händen.
Leider teilte mir X an dieser Stelle mit das alle seine Kämpfgefährten die „pussy-out“ Methode gewählt haben, teils natürlich aus verständlichen Gründen. Nicht jeder hat die Zeit und Nerven nun den nächsten Schritt zu tun.
X selbst teilte mir mit, dass er selbst, zumindest für einen kurzen Moment, den selben Gedanken nachhing.
Der Zustand hielt nicht lange an. Die Wut über die unverschämte Höhe der Forderung erlangte die Oberhand. Nein! X wollte die letzten 3 Jahre des Widerstands nicht einfach wegwerfen, zur Bank gehen und 800€ einfach so überweisen als wäre nichts geschehen.
X wird den Klageweg zum Verwaltungsgericht beschreiten und sei es auch nur, um dieser miesen Bande von Selbstbedienern das abpressen der Zwangsbeiträge ein wenig länger zu verweigern.
Nachfolgend stelle ich den anonymisierten Widerspruchsbescheid, den mir X zur Verfügung gestellt hat, ein.
Es gibt zur Vorbereitung auf die Klage einige Fragen, gerade auch im Bezug zum Widerspruchsbescheid, die mich X gebeten hat sie in diesem Forum von Sachkundigen zu stellen, da er selbst über keinen internetfähigen PC verfügt.
Insbesondere Absatz 1-3 auf Seite 4 wirft im Zusammenhang mit den Beschlüssen des LG Tübingen Fragen auf.
Ebenfalls die Absätze der Begründung zur Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung auf Seite 5.
Müssen hier zusätzlich zur Aufrechterhaltung des Antrags zur Aussetzung der Vollziehung in der Klage weitere Schritte eingeleitet werden? Vorläufiger Rechtsschutz? Oder Handelt es sich nurmehr um eine weitere leere Drohung?
Für weitere Hinweise von Sachkundigen zum Inhalt des Widerspruchbescheids, vielleicht auch zu Formulierungen und an den Haaren herbeigezogenen Sachverhalten, die in die Klage einfließen könnten bin ich im Namen von X natürlich dankbar.
Ansonsten sind natürlich schon reichlich sehr gute Klagebegründungen und wertvolle Hinweise im Forum vorhanden, die ich X bereits zur Verfügung gestellt habe und mit denen es vergleichsweise einfach ist für einen Laien den ersten Schritt vor das Verwaltungsgericht zu tun.
Vielen Dank an jene die diese Informationen hier verbreiten und die Dinge für andere etwas vereinfachen.
Edit "Bürger":
Begriffe korrigiert. Es heißt nicht "Wiederspruch" oder "Wiederstand" sondern "Widerspruch" und "Widerstand". Korrekte Rechtschreibung ist auch wichtig für die Auffindbarkeit per Suchfunktion.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.