Hallo!
Ganz großen Dank so weit.
Der Vollzug der Vollstreckung konnte bisher durch direktes Telefonat mit der entsprechenden Stelle vom Finanzamt zunächst noch abgewendet werden. Gelöst ist das Problem noch nicht. Erneute Wider- bzw. Einsprüche an RBB wie Finanzamt sind auf dem Weg:
- als Bekräftigung und Erneuerung der bisherigen Widersprüche,
- als Anträge, diese Widersprüche endlich entsprechend zu bearbeiten, einschlließlich des hilfsweisen Antrags auf "Befreiung" von den geltend gemachten "Beiträgen" auf Grund fehlenden Einkommens, ohne die Geltendmachung dieser "Beiträge" dadurch anzuerkennen,
- weiterhin vollumfänglich sowie grundsätzlich gegen alle geltend gemachten RBB- wie GEZ-Ansprüche,
- unter weiterer grundrechtlicher, menschenrechtlicher sowie berlinverfassungsrechtlicher Infrage-Stellung der gesamten "Rechts-Grundlage",
- unter Bitte, ausführlich die Auftragslage auch des Finanzamtes zu schildern, die Gründe sowie die Rechtsgrundlagen hierfür, insbesondere des vermeintlichen "Vollstreckungsbegehrens",
- mitsamt Antrag auf Rücknahme der Vollziehung bzw. Vollstreckung und der entsprechend vollumfänglichen Bearbeitung der damaligen und hiermit aufrecht erhaltenen Widersprüche hinsichtlich sämtliche bisher, d.h. seit 2013, geltend gemachter "Bescheide",
zuzüglich der nunmehr noch deutlicher klar gestellten grundrechtlichen Aspekte:
- hinsichtlich des „Entscheidungs-Verfahrens“ im Bundesländer-Verfahren für die gesamte geltend gemachte "Rechtsgrundlage", auch hinsichtlich der Frage der (ob echten, unechten oder gar nicht gegebenen) Steuererhebungs-Kompetenz im Bund,
- hinsichtlich der für verfassungs- und menschenrechtswidrig erachteten „zweckbezogenen“ Datenerhebung und -verarbeitung von Daten in Bezug auf die entsprechende Person durch RBB und "Beitragsservice",
- hinsichtlich der (Kriegs-) Propaganda durch die "ÖR", insbesondere auch hinsichtlich ihres Charakters und auch ihrer immanenten „Vertrags“- und Verfassungs-Widrigkeit des Rundfunkstaatsvertrags und der damit zusammen hängenden „Rechts“-Vorschriften,
- hinsichtlich der fraglichen "Rechtsgrundlage" zur Prüfung des Einkommens durch RBB oder GEZ, einschließlich der einzigartigen, nicht einmal bei Steuern gegebenen Beweislastumkehr,
- hinsichtlich des grundgesetzlichen und strafrechtlichen Verbots zur Vorbereitung von Angriffskriegen, auf das Verbot des Versuchs hierzu und auch der Beihilfe hierzu,
- hinsichtlich des Verbots von Amtsanmaßung, Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung,
- hinsichtlich des Grundrechts auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen nach Art. 5 GG, dessen Einschränkung – selbst unter vermeintlicher Berufung der GEZ und "ÖR" auf das BVerfG, dessen Rechtsprechung ihnen diese grundrechtliche Einschränkung und Bevorzugung zugestehen würde;
- hinsichtlich Art. 2 GG – die Freiheit der Entfaltung -;
- hinsichtlich Art. 3 GG Gleichheitsgrundsatz, bes. zur „Beitrags“- Belastungsgleichheit und
- Art. 4 GG – die Gewissensfreiheit.
- Einschließlich des Verbots nach Art. 19 GG, Grundrechte in ihrem Wesensgehalt anzutasten, sowie die Bindung aller staatlichen Gewalten und auch der von ihr möglicherweise beliehenen Gewalten an die Grundrechte sowie die verfassungs- und menschenrechtsmäßige Ordnung.
- Zuzüglich der entsprechenden Grundrechte der Berliner Landesverfassung sowie Art. 26.3 der Berliner Landesverfassung:
„Werden die in der Verfassung festgelegten Grundrechte offensichtlich verletzt, so ist jedermann zum Widerstand berechtigt.“
(
https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/verfassung/artikel.41548.php) mit samt dem Hinweis:
dass insbesondere auch der letztere Artikel der Berliner Verfassung durch die Höhergeltung des Grundgesetzes, insbesondere von Bundesrecht nach Art. 31 GG, nicht tangiert werden kann, zumal hinsichtlich der Besserstellung des Grundrechtsschutzes in diesem Fall durch die Berliner Landesverfassung (Vorrang für den weitergehenden Grundrechtsschutz). Er kann auch in so fern nicht durch Bundesrecht tangiert werden, so weit ein vermeintlicher Bundesländer-Staatsvertrag und entsprechende, wenngleich fragwürdig zu Stande gekommene jeweilige Landesgesetze geltend gemacht werden, nach denen vermeintlich ohnehin einzig Berliner Landesrecht gelten würde.
Die betreffende Person freut sich über künftige rechtliche Unterstützung, sollten RBB und "Beitragsservice" auf ihrer Praxis beharren. Es werden im Notfall zunächst Gerichtskosten um die 100,- EUR vermutet, sollte die betroffene Person vor Gericht gehen wollen. Zugleich ist ein Fall bekannt geworden, der scheinbar bereits beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klagt:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/08/erganzung-der-berufungszulassungsbegrun.html?m=1Scheinbar auch mit der ausdrücklichen Absicht eines Vorlagebeschlusses für das Bundesverfassungsgericht.
Hoffen wir, dass daraus was wird. Auch aus der anderen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, über die hier im Forum geschrieben wurde. Das kann sich allerdings noch sehr lange hinziehen.
Viele Grüße
Die Pazifistin