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Autor Thema: K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung  (Gelesen 17329 mal)

c
  • Beiträge: 873
Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Ein erster (?) Kommentar zum Urteil des BVerwG in einer juristischen Fachzeitschrift ist dieser Tage erschienen:

Kay E. Winkler
Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung

Kommunikation & Recht (K&R) 2016, 478 (Heft 07-08)

Zitat
Das BVerwG hat den neuen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich als verfassungsgemäß eingeordnet. Dabei missachtet es jedoch den Inhalt der angewandten Rechtsgrundsätze in erstaunlich grobem Maße. Im Ergebnis stimmt das Urteil nicht in einem Prüfungspunkt mit den bislang entwickelten Grundsätzen des Verfassungsrechts überein. Dieser Beitrag beleuchtet die teils widersprüchliche, teils unvollständige Analyse und zeigt, dass der Rundfunkbeitrag nicht mit dem Grundgesetz übereinzubringen ist.

http://www.ruw.de/suche/kur/Der-Rundfunkbeitrag-im-Konflikt-mit-der-Verfassung-f7e3a6d99943c15e7aa028991da7cb79/?OK=1&i_year=2016&crefresh=1



Die verlinkte Abhandlung von Dr. Winkler wurde in der oben erwähnten juristischen Fachzeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) veröffentlicht und ist leider nur für Abonnenten der Zeitschrift und in ausgewählten Bibliotheken zugänglich.
Ein Kommentar mit und zu wesentlichen Punkten der Abhandlung findet sich hier:

"Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel"
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20160807.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2016, 18:36 von Bürger«

K
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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Der Volltext ist nur für Abokunden zugänglich.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Der Artikel ist leider nur im Abo oder gegen eine Schutzgebühr von 39,- Euro als pdf zu haben.



ABSTIMMUNG MIT KLAGEN >:D

Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015

WIR SEHEN UNS IN KARLSRUHE 03.10.2016


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2016, 00:22 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 172
Zitat
Der Volltext ist nur für Abokunden zugänglich.

Schaut mal in die Unibibliotheken, in Heidelberg ist das neuste Exemplar Heft 07-08 von Kommunikation & Recht noch nicht da.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2016, 19:33 von Uwe«

G
  • Beiträge: 380
Man kann auch einen Testzugang zur Online-Datenbank der Zeitschrift K&R wählen:
http://www.ruw.de/abo/k&r-testlesen-digital


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

a

azdb-opfer

Ich habe den Testzugang gebucht.

Einige Zitate aus dem Artikel:

Zitat
... Eine vertiefte Beschäftigung mit der akademischen Literatur und dem Rechtsprechungsfundus des BVerfG wäre wünschenswert gewesen. Im Ergebnis misslingt die Anwendung der Rechtsgrundsätze bereits in ihrem Kern.

Auch die "Fehlinterpretation der Informationsfreiheit" hat der Autor  kommentiert:
Zitat
Die vom BVerwG zum Eingriff in die Rundfunkfreiheit der Abgabenpflichtigen vertretene Rechtsauffassung, wonach eine Beschränkung des Zugangs zu Informationsquellen "hinzunehmen" sei, um den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, ist äußerst fragwürdig. Das BVerwG verkennt, dass die Grundrechte den Bürger vor dem Staat schützen sollen, und nicht umgekehrt dem Staat ein Eingriffsrecht dem Bürger gegenüber gewähren. ...

Fazit:
Zitat
Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtstaatliches Debakel. Die Akzeptanz der Finanzierung und des Bestands des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung hat stark gelitten. In Anbetracht der hier dargestellten verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen muss die Homogenität der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verwundern. Auch das Urteil des BVerwG kann nicht überzeugen. ...

Inhaltsverzeichnis:
Zitat
  • Einleitung
  • Verfehlte Abgrenzung des Beitrags zur Steuer
    • Individuell-Konkreter Vorteil
    • Besondere Rechtfertigung
    • Belastungsgleichheit
  • Misslungene Anwendung des Gleichheitsgebots
    • Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts
    • Zahl der Bewohner
  • Fehlinterpretation der Informationsfreiheit
  • Verkürzte Betrachtung des europäischen Beihilfenrechts
  • Fazit

Weiterlesen? Testzugang buchen  ;D


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b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Zitat
"In Anbetracht der hier dargestellten verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen muss die Homogenität der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verwundern."

Das Thema hatten wir schon mal in einem anderen thread: wie kommt es eigentlich, dass nicht ein einziges Verwaltungsgerichtsurteil abweicht, obwohl x Gutachten und unabhängige Kommentare von erfahrenen Juristen (Prof. Degenhardt, Prof. Kirchhoff seinem Auftragsgutachten selbst und weitere) eine gegensätzliche Rechtsauffassung vertreten?

Sicher gibt es nicht eine zentrale "Anweisung" von oben, aber es gibt, scheint es, sowas, wie einen 'vorauseilenden Gehorsam' bei den Verwaltungsrichtern, die wissen, was die Herrschenden von ihnen erwarten. Bleibt abzuwarten, ob das Verfassungsgericht im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten soviel Unabhängigkeit von den Herrschenden hat, anders zu denken und dann auch noch die Stirn, auch anderes zu entscheiden... wobei das so oder so noch einige Jahre dauert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2016, 15:37 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

K
  • Beiträge: 810
wie kommt es eigentlich, dass nicht ein einziges Verwaltungsgerichtsurteil abweicht, obwohl x Gutachten und unabhängige Kommentare von erfahrenen Juristen (Prof. Degenhardt, Prof. Kirchhoff seinem Auftragsgutachten selbst und weitere) eine gegensätzliche Rechtsauffassung vertreten?

Auf diese Frage hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine klare Antwort:
"Auf abweichende Literaturmeinungen kommt es dabei nicht an."
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 01.10.2015, Az. 10 A 1181/15.Z, Tz. 16)


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a

azdb-opfer

Auf diese Frage hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine klare Antwort:
"Auf abweichende Literaturmeinungen kommt es dabei nicht an."
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 01.10.2015, Az. 10 A 1181/15.Z, Tz. 16)

="Wir berücksichtigen nur die Meinungen von Personen, die vom ÕRR für ihre Meinung bezahlt wurden. Die abweichenden Meinungen der unabhängigen Experten sind unerwünscht und werden nicht berücksichtigt."


Edit "Bürger" @alle:
Hier - wie überall im Forum - bitte nicht unnötig in allgemeine Floskeln abdriften sondern eng am Kern-Thema des Threads bleiben, welches da lautet
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2016, 17:27 von Bürger«

K
  • Beiträge: 142
Immer wieder berufen sich Gerichte im Bezug auf den Rundfunkbeitrag darauf, dass nach Art. 5 GG ein staatlicher Auftrag zum Unterhalt eines öffentlichen Rundfunks bestünde. Im Wortlaut:
Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

So begründet beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom  XXXXXXXX dass der öffentliche Rundfunk vom Verfassungsgeber in diesem Artikel vorgeschrieben wäre.
Ein durch Gesetze und Zwangsbeiträge unterhaltener ÖR ist aber genau das Gegenteil von frei.
Im folgenden möchte ich ausführen wodurch die Freiheit der Berichterstattung durch die ÖR eingeschränkt ist.

1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Urteil festgestellt, dass die Zusammensetzung des ZDF Fernsehrates dem Verfassungsgemäss gegebenen Grundsatz der staatsferne widerspricht, da der Anteil von Politikern zu hoch sei. Eine Änderung der Zusammensetzung des Gremiums durch das ZDF fand meines Wissens seither nicht statt. Eine frei Berichterstattung gegen den Willen des Fernsehrates wäre vermutlich nur kurze Zeit durchsetzbar.
2. Alle entscheidenden Gremien sind mit einer Vielzahl von Politikern besetzt. Letztlich hat ja auch die Politik in Person der gewählten Volksvertreter für die Einführung des neuen Beitragsmodells entschieden. Würde sich ein ÖR anmassen diese Politiker durch den Dreck zu ziehen oder auch nur durch kritischen Journalismus zu entzaubern, liesse eine Einschränkung der ÖR durch die Politik vermutlich nicht lange auf sich warten.
3. Mit der Betriebsstättenabgabe werden auch Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst veranlagt. Die Bezahlung dieser Gebühren erfolgt unmittelbar aus Steuergeldern. Das geschätzte Aufkommen an Beiträgen durch öffentliche Betriebsstätten liegt bei ca. 1,1 Milliarden Euro jährlich. Das sind ca. 15 Prozent der gesamten Einnahmen. (Zahlen mangels recherchierbarer Daten nur geschätzt)
Hieraus ergibt sich ein erhebliches Drohpotenzial, dass die öffentliche Hand gegen die Rundfunkanstalten in der Hand haben.
Zur Veranschaulichung hier eine fiktive Situation:
Der MDR beschliesst aufgrund des hohen Prozentsatzes der AFD Wähler in seinem Sendegebiet ca. 20 Prozent seiner Sendezeit dieser Partei und ihren Inhalten zu widmen. Als Begründung führt er an, damit die Einschaltquote und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit erhöhen zu wollen, was vermutlich auch in der Realität funktionieren würde.
Da die politischen Mandatsträger anhand dieser Entwicklung ihre Felle davonschwimmen und Deutschland den Bach runter gehen sähen, was vermutlich auch beides in der Realität stattfinden würde, beschliessen sie, die Betriebstättenabgabe noch einmal zu durchleuchten, kämen zu dem Schluss, dass sie durchaus berechtigt wären die Beiträge zu verweigern, und wenden sich anschliessend an den MDR, mit der Drohung die Beitragszahlungen einzustellen, wenn der MDR weiterhin 20 Prozent seiner Sendezeit der AFD widmen würde.
Fiktion Ende.

Daraus ergibt sich, dass ein durch Gesetze und den Gesetzgeber finanziertes und geschütztes Rundfunksystem eben dem Art 5 GG widerspricht.
Würden destruktive Kräfte in Deutschland an die Macht kommen, was zur Zeit ja nicht mehr ganz unwahrscheinlich erscheint, hätten auch diese Kräfte die Macht und die Kraft, über ein mächtiges Propagandawerkzeug zu verfügen.

Meine Schlussfolgerung ist, dass die Unterhaltung eines ÖR eindeutig dem  Art. 5 GG  widerspricht.

Eure Meinung hierzu würde mich sehr interessieren.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Artikel wie diese zeigen auf, dass die bisherige Rechtsprechung zum sog. "Rundfunkbeitrag" eigentlich nicht das Papier wert ist, auf welchem sie steht...
...und dass somit der Rechtsweg (wie auch der politische und zivile Weg des Widerstands) noch lange nicht erschöpft ist ;)

Hinweis:
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Dem Betreff und Einstiegsbeitrag des hiesigen Threads gerecht zu werden
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
würde bedeuten, genau die Argumentationen des hier vorgestellten Artikels zu diskutieren.

Da dieser Artikel jedoch leider nur für Abonnenten der Zeitschrift und in ausgewählten Bibliotheken zugänglich ist, kann eine diesbezügliche Diskussion anhand der Argumente des Artikels hier leider nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zustande kommen.

Der Thread kann daher vorerst nur die Aufgabe des Hinweises auf diesen Artikel erfüllen und muss der Übersicht und Kapazitäten wegen mindestens vorübergehend geschlossen bleiben.

Allgemeine Diskussionen zu einzelnen Themen, die aber unabhängig von obigem Artikel sind, sollten entsprechend im Forum auch eigenständig diskutiert werden, sofern sie nicht bereits mehrfach behandelt wurden.

Hierzu bitte die Suchfunktion des Forums bemühen - diese liefert z.B. zum vorgenannten ganz allgemeinen Thema mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Artikel 5"/ "Grundgesetz" etc. bereits ausreichend Ergebnisse - so u.a. auch dies

Rundfunkfreiheit - Kratzmann untersucht Art. 5 GG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15767.0.html

Demokratie in Gefahr - Art. 5. GG - Wer stoppt diese Richter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18806.0.html
usw.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

T
  • Beiträge: 334
Schaut mal in die Unibibliotheken ...

Bibliotheken sind ein guter Hinweis. Wer nachschauen möchte, in welcher Bibliothek die Zeitschrift mit dem Aufsatz (Jahrgang 2016, Heft 7/8 Juli/Aug.) vorhanden ist, kann einen Blick in den Bibliothekskatalog werfen:

http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=864788983


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T
  • Beiträge: 334
Bereits die Einleitung des Aufsatzes klingt beeindruckend und gibt die Zielrichtung vor. Die ersten Sätze lauten:

Zitat
Die im Jahre 2013 eingeführte und als Rundfunkbeitrag bezeichnete Abgabe der Länder für das Angebot ihrer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist mit dem Ziel geschaffen worden, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhöhen. Dieses Ziel muss als gescheitert angesehen werden. Das Ausmaß des juristischen Protests ist einzigartig.
(Seite 478)



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d
  • Beiträge: 138
Hallo Mitstreiter,
der Aufsatz von Kay Eric Winkler ist wirklich sehr interessant und greift meiner Ansicht nach genau die Punkte des Urteils auf bzw. an wo das Bundesverwaltungsgericht eine haarsträubende Begründung bzw. Beweisführung an den Tag legt.

Ein kleiner Tip noch von mir. Wer den Aufsatz lesen möchte, ohne sich einen entsprechenden Testzugang einzurichten, könnte freundlich bei Herrn Kay Eric Winkler direkt nachfragen...

Bei mir hat das freundliche nachfragen und das bekunden meines Interesses (da ich selbst Kläger bin) funktioniert  :)


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