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Autor Thema: Klageerwiderung läßt auf sich warten  (Gelesen 2689 mal)

R
  • Beiträge: 1.126
Klageerwiderung läßt auf sich warten
Autor: 11. Juli 2016, 12:41
Bisher ist bei einer fiktiven Person R Stillstand der Rechtspflege, seit sie beim VerwG die Klage eingereicht hat. Nun müsste doch irgendwann einmal die Klageerwiderung eintrudeln.

Wird den LRAen da gar keine Frist gesetzt?
Können die sich austoben, wie sie gerne möchten?

Gibt es hierzu Erfahrungen bei Euch?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2016, 01:15 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

w
  • Beiträge: 90
Bei Opa dasselbe.

Klage eingereicht, keine Klageerwiderung. Sind jetzt schon mehrere Monate...
Das Gericht auch nochmal explizit darauf hingewiesen, dass Opa eine Erwiderung auf ALLE vorgebrachten Argumente erwartet.

...sofortige Ruhendstellung bis zur höchstrichterlichen Entscheidung.

macht mir irgendwie Hoffnung.


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O
  • Beiträge: 2
Eine fiktive Person O hat heute ihre Klageerwiderung erhalten. Die Klage selber hat O am 07.04.2015 eingereicht. Also gut 15 Monate Unterschied.
4-mal hat O beim Gericht Druck gemacht und jedesmal wurde die Frist von der LRA erneut versäumt. Die Worte "eindringlich" und "umgehende Erledigung" haben anscheinend keine Relevanz.
Am Telefon hat das Verwaltungsgericht zu O gesagt, dass Säumnisurteile nicht möglich sind.

Als Begründung für die Fristversäumnisse wurde schließlich angegeben:
Zitat
"...bitte ich die durch ein anhaltend hohes Postaufkommen und die Bearbeitung von Eilverfahren verursachte späte Erledigung der gerichtlichen Verfügungen vom xx und xx sowie xx und xx zu entschuldigen..."

Die können machen was sie wollen...  >:(
Zur Beantwortung der Klageerwiderung hat Person O natürlich nur eine Frist von 3 Wochen. Möchte mir gar nicht vorstellen was passieren würde, wenn Person O die ein, zwei oder drei äh... vier mal versäumt.


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R
  • Beiträge: 1.126
So ähnlich stelle ich mir das auch gerade vor. Ich wollte zur Sicherheit noch mal nachfragen. Interessant dabei ist, auch, mit welcher Verspätung die Bescheide bei den späteren Klägern ankommen. Datiert irgendwann auf den Anfang des Monats und irgendwann einmal trudelt der Wisch dann ein - von Efeu umrankt, von Moos bewachsen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hier im Ländle kommen überraschenderweise die Antworten der zuständigen Rundfunkanstalt auf Klagen und Fragen des Gerichtes  noch relativ zeitnah.

Aber die ein oder andere Rundfunkanstalt und das ein oder andere Gericht scheinen an ihre Grenzen zu kommen.

ABSTIMMUNG MIT KLAGEN >:D




Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

s
  • Beiträge: 106
Re: Klageerwiderung läßt auf sich warten
#5: 28. August 2016, 15:28
Hier ein weiterer fiktiver Fall:
Die Beklagte LRA scheint im Zuge der Verwaltungsvereinfachung enorm überlastet zu sein. Klage eingereicht Ende Juli 2015, Verhandlung angesetzt für den 30.8.16 (lt. gerichtlicher Ankündigung). Bis heute liegt weder dem Gericht noch dem Kläger eine Klageerwiderung des Beklagten MDR vor.
MDR beantragte 1 Jahr nach Klageeinreichung lediglich die Klage abzuweisen und lässt "der Ordnung halber" dem Gericht mitteilen, keinen Vertreter zur Verhandlung entsenden zu können (siehe fiktive Schreiben im Anhang).

Mensch beachte das veränderte Logo des Beklagten (einschließlich Angabe der Rechtsform) gegenüber dem noch im klageauslösendem Festsetzungsbescheid verwendeten Logo (ohne Angabe der Rechtsform).


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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

 
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