Hallo zusammen
,
hier immer wieder angemerkt das Thema „Verjährung bei Rückforderungen von Rundfunkbeiträgen“. Hier mal meine Gedanken dazu:
Wir wären dann die Gläubiger und die LRA´s die Schuldner.
Lt. § 199 (1) BGB beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (also wir) von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Kenntnis von dem Umstand Rundfunkbeiträge zurückverlangen zu können, haben wir bisher nicht. Diese erlangen wir frühestens mit der Entscheidung des BVerfG, spätestens mit der Entscheidung des EuGH – wenn diese zu unseren Gunsten ausfallen!
Eine vorherige, also auch jetzige Rückforderung von Rundfunkbeiträgen auf dem Klageweg ist wegen der derzeitig unsicheren und zweifelhaften Rechtslage und der „gefestigten Rechtssprechung“ unzumutbar / nicht möglich.
Unsichere und zweifelhafte Rechtslage liegt frühesten seit Eingang der ersten Verfassungsbeschwerde beim BVerfG auf ein Urteil des BVerwG vom März 2016 vor, also seit April 2016. Spätestens jedoch mit Eingang der Anfrage des LG Tübingen beim EuGH am 11.08.2017 ist die Rechtslage auch zum Rundfunkbeitrag noch unsicherer und zweifelhafter geworden.
Meiner bescheidenen Meinung nach beginnt also die Verjährungsfrist für Rückforderungen von Rundfunkbeiträgen erst im dem auf die Entscheidungen fallenden Folgejahr. Entscheidet das BVerfG noch dieses Jahr, beginnt die dreijährige Frist am 01.01.2018 0:00 Uhr und endet am 31.12.2020 24:00 Uhr.
Und übrigens meine ich noch: das Jahr, in welchem der Anspruch der Rückforderung entstanden ist, kann nur das Jahr sein in welchem gezahlt wurde – vorher ist kein Anspruch entstanden. D.h., für Rundfunkbeitrage aus dem Jahr 2013, welche bspw. nach verlorener Klage im Jahr 2017 an den Gerichtsvollzieher in bar gezahlt wurden, besteht der Rückforderungsanspruch auch erst seit 2017.
Wir komme ich darauf? – s. Urteil BGH BGH XI ZR 348/13 vom 28.10.2014, ab RN 34 (Verlängerung von Verjährungsfristen)
Vielleicht können die hier juristisch bewanderteren was beitragen – keine Rechtsberatung!
Viele Grüße
Miki