Denkt daran, daß die Verjährung nicht durch ein Mahn-/Rückforderungsschreiben unterbrochen bzw. gehemmt wird, dies passiert ausschließlich durch einen Mahnbescheid oder die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens, deshalb bitte nocheinmal meine Idee genau prüfen, denn wenn die Rundfunkanstalt einfach nicht reagiert (oder behauptet, der Brief sei nie angekommen
), dann ist die Forderung verjährt, vollkommen unabhängig, was das Bundesverfassungsgericht irgendwann mal urteilt.
Genau aus diesem Grunde finde ich die Idee so klasse, denn wenn kurz vor Weihnachten massenhaft Mahnbescheide bei den RAn ankommen und keiner mehr da ist, denen rechtswirksam zu widersprechen, so ist das Geld gesichert.
Sicherlich ist es nicht falsch, etwa zwei Wochen zuvor das hier diskutierte Musterschreiben an die RA zu verschicken, daß man sich bei einer möglicherweise doch notwendigen Klage darauf berufen kann.
Denn wenn man jetzt schon mit den Briefen kommt, wäre es ein leichtes für die RA schnell noch einen Festsetzungsbescheid zu erstellen, dann wäre die Verjährung bei Widerspruch zwar auch gehemmt, aber nicht in des Beitragszahlers Sinne...
Es geht ja gerade darum, die Kohle wiederzubekommen und danach Ruhe zu haben.