Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Befreiung" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.Obiges Bild scheint von irgendwelchen alten GEZ-Seiten herzurühren (was ist die Bildquelle?!?).
Ob die Befreiungsmöglichkeit wegen "Erwerbsminderung" einfach so auch per "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gegeben ist, bitte selbständig prüfen. Eine schnelle Recherche ergibt (RBStV):
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
(1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit:
[...]
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel
des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches) [...]
Im Weiteren gibt es diesbezügliche Infos u.a. auch auf den - für diesen Zweck - durchaus nutzbaren Seiten von ARD-ZDF-GEZ. "Befreiung" generell wohl nur auf ANTRAG, i.d.R. auch nur bei Sozialleistungen (bzw. Bafög) und auch nur bedingt bis gar nicht rückwirkend.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.htmlProbleme dieser Art (Vollstreckung trotz Befreiung) scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen
) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":
In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.
Ein solcher Bescheid - vielleicht auch ein Bewilligungs- oder AblehnungsBESCHEID - könnte ggf. auch in den bekannten "grauen Umschlägen" verschickt worden sein...
...ob dieser allerdings auch bei Person A eingegangen und somit
"bekanntgegeben" ist, wäre eine zweite Frage, die leider aber nicht gerade leicht "durchzusetzen" ist, wie die zahlreichen Fälle von "Vollstreckung ohne Bescheid" im Forum dokumentieren.
Allgemeine Hinweise zu möglichen Vorgehensweisen je nach Werdegang und den persönlichen Umständen u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838...da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die
"Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die
"Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!
Person A könnte also ggf. - bis die Leitungen glühen - auf der Befreiung insistieren.
In diesem Zusammenhang könnte Person A ggf. auch nochmals ihre finanzielle Situation schildern und die
"Aussichtslosigkeit etwaiger Vollstreckungs-/ Pfändungsversuche" deutlich machen.
Die Befreiung solle bitteschön
"unverzüglich und rückwirkend und rechtskräftig bewilligt werden, da für die gesamte Zeit die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt und nachgewiesen waren"(?)...
siehe hierzu u.a. auch
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html...ansonsten werde Person A sich
"vorbehalten, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten".
Zur Prozesskostenhilfe siehe u.a. unter
OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKHhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17881.0.htmlACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
DIE gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html