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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Rheinland-Pfalz => Thema gestartet von: Chrysam am 09. Juli 2016, 06:53

Titel: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 06:53
Hi, Person A soll nun knapp 600€ zahlen, obwohl A - nachdem er erfahren hatte, dass er befreit werden kann - im Jahr 2015 den Antrag der Befreiung gestellt hat und sich auf den Punkt 402 berufen hat.  Dieser lautet "folgende Voraussetzungen: [...] dauerhaft volle Erwerbsminderung"
Person A bezieht seit 2006 volle Erwerbsminderung!

Auf diesen Befreiungsantrag kam nichts - bis jetzt.

Natürlich kam immer dieser graue Brief, den Person A ignoriert hat. ...Auch nach intensiver Suche, Person A bekommt nur immer zum selben Ergebnis: Person A muss befreit sein. ..es stehen sonst keinerlei Zusätze drin. 

Person A ist auch bereit zu klagen, wenn Vater Staat A PKH gewährleistet. 
Hat noch wer solche Probleme oder hat Tipps für Person A?

Danke

EDIT UWE!
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Bürger am 09. Juli 2016, 14:07
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Befreiung" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.


Obiges Bild scheint von irgendwelchen alten GEZ-Seiten herzurühren (was ist die Bildquelle?!?).

Ob die Befreiungsmöglichkeit wegen "Erwerbsminderung" einfach so auch per "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gegeben ist, bitte selbständig prüfen. Eine schnelle Recherche ergibt (RBStV):
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf
Zitat
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
(1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit:
[...]
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel
des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)
[...]

Im Weiteren gibt es diesbezügliche Infos u.a. auch auf den - für diesen Zweck - durchaus nutzbaren Seiten von ARD-ZDF-GEZ. "Befreiung" generell wohl nur auf ANTRAG, i.d.R. auch nur bei Sozialleistungen (bzw. Bafög) und auch nur bedingt bis gar nicht rückwirkend.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html



Probleme dieser Art (Vollstreckung trotz Befreiung) scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":

In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.

Ein solcher Bescheid - vielleicht auch ein Bewilligungs- oder AblehnungsBESCHEID - könnte ggf. auch in den bekannten "grauen Umschlägen" verschickt worden sein...
...ob dieser allerdings auch bei Person A eingegangen und somit "bekanntgegeben" ist, wäre eine zweite Frage, die leider aber nicht gerade leicht "durchzusetzen" ist, wie die zahlreichen Fälle von "Vollstreckung ohne Bescheid" im Forum dokumentieren.

Allgemeine Hinweise zu möglichen Vorgehensweisen je nach Werdegang und den persönlichen Umständen u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


...da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144

...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!

Person A könnte also ggf. - bis die Leitungen glühen - auf der Befreiung insistieren.
In diesem Zusammenhang könnte Person A ggf. auch nochmals ihre finanzielle Situation schildern und die "Aussichtslosigkeit etwaiger Vollstreckungs-/ Pfändungsversuche" deutlich machen.
Die Befreiung solle bitteschön "unverzüglich und rückwirkend und rechtskräftig bewilligt werden, da für die gesamte Zeit die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt und nachgewiesen waren"(?)...

siehe hierzu u.a. auch
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html

...ansonsten werde Person A sich "vorbehalten, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten".

Zur Prozesskostenhilfe siehe u.a. unter
OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17881.0.html



ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
DIE gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: PersonX am 09. Juli 2016, 14:11
Laut den Regeln hätte Person A, den Antrag auf Befreiung sehr viel zeitiger stellen müssen. Ebenso sollen die Nachweise für die Befreiung innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellung der selbigen bei einer LRV vorliegen.

Maßgeblich ist immer das Datum der Ausstellung der Befreiung, nicht jedoch das Datum ab wann dieses Befreiung gelten soll. Es wäre also möglich eine Feststellung der Befreiung zu erhalten, welche heute ausgestellt wurde, aber 3 Jahre rückwirkend beginnt. -> Sollte so etwas vorliegend sein, wäre der Weg zum Sozialgericht wahrscheinlich gangbar)


Wahrscheinlich wurde aber einer dieser Punkte ganz oben nicht eingehalten.
Ebenso wurde wahrscheinlich auf bisherige Bescheide nicht reagiert, sofern Bescheide überhaupt bekanntgegeben wurden.

Zusammengefasst läßt sich wahrscheinlich also sagen:
Person A hat möglicherweise nicht richtig und vor allem nicht in der richtigen zeitlichen Reihenfolge gehandelt.

Deshalb erfolgt eine Vollstreckung.

Grundsätzlich erfolgt eine Befreiung erst mit Antrag und dabei halt erst ab dem Zeitpunkt des Antrags jedoch nicht den Regeln nach rückwirkend. -> Ob das so richtig sei, darüber kann gestritten werden. Person X hält das Gesetz und die Satzungen diesbezüglich für nicht tragbar.

Ob Person A irgendwas gegen die Vollstreckung machen kann hängt also ehr maßgeblich davon ab, wann Person A welche Reaktion durchgeführt hat und zukünfig durchführen wird.

Sollte das Einkommen von Person A unter ca. 1070 € liegen und sonst kein größeres Vermögen bestehen könnte als Schutz vor der Vollstreckung ein P-Konto in Frage kommen. Jede Person kann davon genau eines besitzen, ein Giro-Konto kann umgewandelt werden, wenn es kein Gemeinschaftskonto ist. Vorsicht der Schutz des P-Kontos gilt nicht für ein Sparbuch.

Eine Kontopfändung kann erfolgen, wenn der LRA Kontodaten bekannt sind. Insbesondere auch dann, wenn der Betrag noch unter 500,- liegt. Hat die LRA noch keine Kontodaten, dann kann die LRA diese durch den Gerichtsvollzieher ermitteln lassen, wenn der zu vollstreckende Betrag größer als 500,- € ist.

Ein Giro-Konto kann innerhalb von 4 Wochen (Frist beginnt wahrscheinlich mit Eingang der Kontopfändungsverfügung bei der Bank) in ein P-Konto gewandelt werden, aber die Voraussetzung dafür lautet es darf kein Gemeinschaftskonto sein. (Ein Gemeinschaftskonto ist allgemein jedes Konto, wo mehr als eine Person Verfügungsberechtigt ist.)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 14:14
Bitte auch mal per Suchfunktion folgende Begriffe eingeben:

"Einstweilige Anordnung Befreiung" - dort dürfte sich evtl. noch einiges finden lassen.

Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 14:19
Person A dankt und wird den ein und anderen Tipp bestimmt durchführen
Person A hat leider erst 2015 erfahren, dass hier Befreiungsantrag gestellt werden kann. ..die Jahre zu vor wurde GEZ widerwillig gezahlt.  Erst nach einreichen des Antrages, hat Person A die Bescheide ignoriert, da auch andere Lebenssituation gewesen ist.

LG
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 14:25
Bezieht Person A denn Grundsicherung? Wenn ich es richtig verstehe, wird man nicht generell bei Erwerbsminderung befreit, sondern dies betrifft nur "Empfänger von Grundsicherung... bei Erwerbsminderung". 

Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 14:34
Eigentlich nicht...es steht auf dem Antrag auf Befreiung. ..Grundsicherung und bei voller Erwerbsminderung. ...s.h. Bild


Sonst müsste da stehen bei voller Erwerbsminderung mit Bezug der Grundsicherung. ..da steht aber Und
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 14:42
Eigentlich nicht...es steht auf dem Antrag auf Befreiung. ..Grundsicherung und bei voller Erwerbsminderung. ...s.h. Bild

Computer Bild schreibt das, s.h Foto


Sonst müsste da stehen bei voller Erwerbsminderung mit Bezug der Grundsicherung. ..da steht aber Und
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 14:50
Der eingestellte Sceenshot ist für mich irgendwie nicht lesbar. Bitte Quelle/link mit angeben?

Dennoch: Im von dir oben (EB) eingestellten Bild heißt es:

Zitat
Ebenfalls von der GEZ-Gebühr befreit sind alle, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten.

Aber wie gesagt, das ist veraltete Gebühren-Regelung.

Heute heißt es:

Zitat
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
(1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit:
[...]
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel
des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches) [...]

Das könnte leider bedeuten, dass das für Leute gilt, die erwerbsunfähig sind und (voll oder teilweise) Grundsicherung beziehen. Liest sich für mich so, wenngleich es tatsächlich leicht missverstanden werden kann?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 15:02
Also für mich ist anders verständlich. ..zu mal Grundsicherung ist doch Grundsicherung. ..da wer doch der Eintrag wegen der Erwerbsminderung unnötig. ...Grundsicherung bekommen ja nur Menschen die Arbeitsunfähig sind! ?

LG
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 15:10
... .Grundsicherung bekommen ja nur Menschen die arbeitsunfähig sind! ?

tja, oder eben im Alter...

Warum das extra unterschieden wird?

Es scheint sich um einen feststehenden Begriff zu handeln (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung?)

GSiG - Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherungsgesetz)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 15:13
Fakt ist es für mich...GEZ ist eine Steuer...nur als Rundfunkgebühren deklariert,  damit das Volk nicht auf die Stasse geht.  Aus diesem Grund ist es auch so schwer da raus zu kommen! 

Im Endeffekt ist es eine Frechheit. ..wenn Person A ohne Staatliche Hilfe versucht sein Leben zu bestreiten ,er aber genau so viel zum Leben hat wie einer mit Grundsicherung. ..am Ende hat Person A  weniger, weil er da durch nicht befreit wird.

Wenn schon GEZ,  sollte diese am Einkommen errechnet werden. ..obwohl ganz weg,  wer am besten
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 15:49
stimmt, jetzt stellt sich die Frage, wie es bei Person A weitergeht.

Zitat
§ 4 RBStV
Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Absatz 4 gilt entsprechend.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313100

1.   Härtefallantrag stellen?

a.   überprüfen, ob man einen Sozialhilfeantrag (Grundsicherung) pro forma stellen will. Mit dem Bescheid einer grundsätzlichen Bewilligung oder auch, wenn man sehr knapp über den Sätzen liegt, muss befreit (oder Beitrag reduziert) werden, auch wenn Person A die Grundsicherung dann letztlich nicht in Anspruch nimmt.

b) Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass jemand mit einem Antrag wegen besonderer sozialer Härte durchgekommen wäre – auch ohne dass Sozialleistungen in irgendeiner Form beantragt wurden (mal im Forum suchen?). „Ein Härtefall liegt insbesondere vor...“, heißt ja nicht, dass es nicht noch andere Fälle geben kann...

c) Außerdem kenne ich jemanden, der einen reduzierten Betrag zahlt (1/3 – Betrag) – was vom BS stillschweigend geduldet zu werden scheint – ein besonderer Härtefallantrag war gestellt, aber nicht explizit abgelehnt worden. (Das muss aber nichts heißen, man bekommt ja ohnehin keine Antwort von dem sich als bürgernahe Behörde gerierendem Inkassoverein – und erhält halt erst später eine Pfändungsankündigung)

2.   evtl. hier mal schauen, ob sich was findet:

Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034


WER SICH NICHT WEHRT, LEBT VERKEHRT!
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 16:06

Allerdings sehe ich gerade folgendes:

Zitat
Absatz 4 gilt entsprechend.

Danach ist es etwas schwierig, solche Anträge rückwirkend zu stellen (vgl. § 4 Abs. 4 RBStV)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313100.

Aber ich glaube dennoch, es lohnt sich, sich mal genauer damit zu befassen. (z.B. in Hinsicht auf künftig rückwirkende Befreiung und so weiter...)

Möge sich Person A nun erstmal einlesen (es gab ja hier schon einige Tipps und links) 

.. nicht abschrecken lassen.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

Allerdings, ich stimme unbedingt zu: niedrigschwelliges Befreiungsverfahren sieht definitiv anders aus.
vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Niedrigschwelligkeit
 
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 16:13
Hey,

ich sehe gerade noch was. Du schriebst ganz oben (EB):

Zitat
Hi, Person A soll nun knapp 600€ zahlen,

Woher hat Person A diese Zahl? Kam eine Zahlungsaufforderung. Oder gar ein Festsetzungsbescheid?

Härtefallanträge können ja durchaus rückwirkend gestellt werden, wenn dies rechtzeitig nach Erhalt eines Festsetzungsbescheides geschieht (vgl. § 4 Abs. 4 RBStV).
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 16:16
Vollstreckungankündigung
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 16:21
ja klar, Thema des threads  ::)

ist das fies. Inkassomethoden.

Alle grauen Briefe bis jetzt weggeschmissen, hm...? Könnte schwierig werden.

Hat Person A mal erzählt, was in so einem "grauen Brief" drinnen gewesen sein könnte?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 16:43
Vermutlich Rundfunkgebühren Bescheid ?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 17:26
Das muss dann aber ziemlich lange her sein  ;) seit 2013 heißt es „Beitrag“ und Festsetzungsbescheid.

Solch ein Brief könnte angezeigt haben, dass mit dem Befreiungsantrag irgendwas nicht rund lief. Vermutlich hätte man dann gleich nachfragen bzw. Widerspruch einlegen müssen. Ein Richter könnte wissen wollen, wieso dies nicht geschah.

Nur so ein paar (für mich nun abschließende) Gedanken:

Selbst wenn das Einkommen von Person A tatsächlich so niedrig ist, dass ein Härtefallantrag über­haupt Sinn machen kann,

bräuchte Person A vermutlich angesicht der verfahrenen Lage Mut/Fähigkeit/gute Argumente/Nachweise, und/oder einen kompetenten Anwalt und einen wohlwollenden Richter, um mittels Eilantrag und Klage zum Verwaltungsgericht die Pfändung zügig zu stoppen und den Befreiungsantrag noch irgendwie durch zu bekommen. Ein guter Richter würde allerding vielleicht wissen wollen, warum kein ablehnender Bescheid zum Befreiungsantrag ergangen war, und vielleicht auch, ob der Befreiungsantrag beim BS denn nicht angekommen ist. Evtl. wäre er bereit, diesen gordischen Knoten einfach kurzerhand mit einer eigenen Entscheidung zu durchtrennen?

PKH-Anträge werden nur bewilligt bei Aussicht auf Erfolg, habe ich kürzlich gelesen (alles ohne Gewähr).

Sind das Alternativen: Ratenzahlung? medienwirksamer Märtyrer-Knast???

Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 17:32
Person A ,wird es nicht zahlen. ...Nicht nur weil er nicht mag, sondern nicht kann. ..p Konto existiert u dann leiderrr Gottes EV ablegen. Anwalt einen guten zu finden ist schwer.
A wird sich auf 402 berufen und schauen es da kommt
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: PersonX am 09. Juli 2016, 17:36
Zitat
Festsetzungsbescheid
gibt es wahrscheinlich erst seit ca. 09/2014,
davor also von 01/2013 bis wahrscheinlich 08/2014 waren Namen Gebühren-/Beitragsbescheid, möglicherweise vereinzelt Beitragsbescheid oder Beitrags-/Gebührenbescheid zu lesen.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 17:41
Am Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Die Anträge können dort zu Protokoll gegeben werden. Bei der Formulierung der Anträge soll dort geholfen werden (das entspricht Aufklärungspflicht/ Untersuchungsgrundsatz gem. § 86 VwGO - wichtig ist wohl, sich nicht abwimmeln zu lassen). Die Gerichtsgebühren sind nicht allzu hoch (kann man erfragen) - Wenn das Einkommen sehr niedrig ist (unterhalb Einkommenssteuergrenze), kann es ein Versuch wert sein, die Sache vor das Verwaltungsgericht zu bringen und sich helfen zu lassen...

(alles von mir bisher geäußerte stellt nur meine Meinung dar, ohne Gewähr) 
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 09. Juli 2016, 17:43
Danke,  guter Tipp
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 09. Juli 2016, 17:50
hey an alle,

wäre eine Untätigkeitsklage wegen ausstehender Befreiungsbescheide + Eilantrag (für Vollstreckungsschutz), beides an das Verwaltungsgericht eine mögliche Lösung?

Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 13. Juli 2016, 00:09
Ich habe jetzt nochmal etwas phantasiert über die fiktive Situation der Person A
(Pfändung/Vollstreckung/Festsetzungsbescheid trotz Befreiungsantrag, Probleme):

Über den Befreiungsantrag der Person A ist von der „Behörde“ (BS) bislang nicht entschieden worden.
Wegen der seit langem ausstehenden Entscheidung war es dem Antragsteller nicht möglich, hilfsweise einen Härtefallantrag zu stellen. In der Zwischenzeit sind zwar Festsetzungsbescheide ergangen, die Person A jedoch als unwesentlich ignoriert hat, da sie ja – als Laie – angenommen hatte, ihr Befreiungsantrag sei bewilligt worden, da sie ja keinen ablehnenden Bescheid erhalten hatte.

Theoretisch müsste es (zumindest nach Ablauf von 3 Monaten nach Antragstellung) möglich sein, per Einstweiliger Anordnung oder Untätigkeitsklage (zum Verwaltungsgericht) eine Bescheidung des Befreiungsantrages zu erwirken. Für diese Verfahren müsste sogar Prozesskostenhilfe bewilligt werden. (Parallel könnte man im Falle einer Person A schon mal  „vorsorglich bereits jetzt“ zusätzlich einen Härtefallantrag stellen an den BS). Ein Bescheid zum Befreiungsantrag muss dann ergehen, wenn auch negativ? Also bei Person A würde der Antrag vermutlich abgelehnt. Man könnte hiergegen Widerspruch einlegen, darin argumentativ auch den Härtefall erwähnen – den ablehnenden Widerspruchsbescheid daraufhin mit einer Anfechtungsklage beantworten – und hoffen, dass ein Richter dann insgesamt zu seinen Gunsten entscheidet, d.h. auch den Härtefallantrag wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Antragsstellers miteinbezieht?

So könnte man zumindest viel Zeit gewinnen. Selbstverständlich in allen Phasen Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (z.B. nach § 80 Abs. 4 VwGO stellen).

Falls der BS den Eingang von Befreiungsantrag und -unterlagen leugnet, müsste man den Zugang dieser Papier beim BS allerdings notfalls nachweisen können – das dürfte leider meist schwierig sein und zum Problem werden...

Ich hoffe – allein schon wegen des Umgangs des BS mit Befreiungsanträgen – dass denen ihr Rundfunkbeitrag eines Tages um den Kopf fliegt … Es macht schon sehr wütend  :o 


Bis das geschieht ;)  ...in der Zwischenzeit der Tipp an alle Personen A-Z, die sich befreien lassen wollen:

- Notfalls kann man bei jedem eingehenden Festsetzungsbescheid erneut Befreiung wegen Grundsicherung oder wegen besonderer Härte beantragen (§ 4 Abs. 6 RBStV) für den im Fsb jeweils benannten Beitragszeitraum.

- Wesentlich Unterlagen/Anträge am besten per Einschreiben o.ä., d.h. nachweisbar versenden.

(und immer daran denken: die Einkommensbelege müssen laut RBStV im Original (§ 4 Abs. 7 RBStV) vorgelegt werden? - noch so was bescheuertes! - damit die dann beim BS "verloren gehen"... :o)


Es kann doch wohl nicht angehen, dass man erst Jura studieren muss, um eine Befreiung zu erreichen? Das ist einer Behörde nicht würdig ... beschwert euch ... oh man!

was meint ihr?


Lit.:
Gesetzestext § 4 Absätze 4, 6 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313100

Zum Thema Untätigkeitsklage (bzw. insofern auch Einstweilige Anordnung) siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
insbesondere 1. Verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklage 
- hierzu auch Antwort #21

zum Thema Prozesskostenhilfe siehe:
http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/gerichtskosten/

Im übrigen Verweis auf Beitrag von Bürger in diesem thread weiter oben
Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19479.msg126456.html#msg126456
insbesondere der Hinweis, dass ab 2017 ohnehin auch rückwirkend Befreiung möglich sein soll – dies könnte man argumentativ bereits jetzt verwenden? und:

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.msg118971.html#msg118971
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 13. Juli 2016, 06:08
Gestern kam noch mal ein schreiben, Person A kann es nicht bezahlen. .....er liegt paar Euro über der Grundsicherung, d.h. er muss für alles selber aufkommen! Und das ist unfair,er ist jetzt noch am Abbezahlen der Jahresnebenkosten Nachzahlungen.....bekommt da keine Hilfe von Seiten des Sozialamtes. Die haben Ihre Tabelle und weichen nicht davon ab!
Im Endeffekt hat er dadurch sehr viel weniger als ein Harz 4 Empfänger zum Leben
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Shran am 13. Juli 2016, 06:48
Ich vermute hier greift dann Härtefall-Regelung.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Chrysam am 13. Juli 2016, 06:50
Gestern kam noch mal ein schreiben, Person A kann es nicht bezahlen. .....er liegt paar Euro über der Grundsicherung, d.h. er muss für alles selber aufkommen! Und das ist unfair,er ist jetzt noch am Abbezahlen der Jahresnebenkosten Nachzahlungen.....bekommt da keine Hilfe von Seiten des Sozialamtes. Die haben Ihre Tabelle und weichen nicht davon ab!
Im Endeffekt hat er dadurch sehr viel weniger als ein Harz 4 Empfänger zum Leben


Und noch was,  obeohl Person A mehrfach darum gebeten hat, dass die GEZ monatlich Zahlen zu können  (es ist einfacher zu zahlen, da es dann weniger ist) wurde abgelehnt!
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 13. Juli 2016, 20:10
Gestern kam noch mal ein schreiben, Person A kann es nicht bezahlen. .....er liegt paar Euro über der Grundsicherung, d.h. er muss für alles selber aufkommen! Und das ist unfair,er ist jetzt noch am Abbezahlen der Jahresnebenkosten Nachzahlungen.....bekommt da keine Hilfe von Seiten des Sozialamtes. Die haben Ihre Tabelle und weichen nicht davon ab!
Im Endeffekt hat er dadurch sehr viel weniger als ein Harz 4 Empfänger zum Leben

Zitat
Ich vermute hier greift dann Härtefall-Regelung.

Das kommt evtl auch darauf an, wieviele € man über der Grundsicherung liegt. Unproblematisch ist es, wenn es weniger als der Rundfunkbeitrag ist, als 17,50 €. Das ist den derzeitigen Befreiungsbestimmungen im RBStV zu entnehmen.

Härtefall-Befreiung beantragen, finde ich auf jeden Fall gut - und sei es, um den Verein zur Abwechslung mal sinnvoll zu beschäftigen... Vielleicht  sollte man mit diesen Sachen wirklich auch an die Gerichte herantreten?

Zitat
Und noch was, obwohl Person A mehrfach darum gebeten hat, dass die GEZ monatlich Zahlen zu können  (es ist einfacher zu zahlen, da es dann weniger ist) wurde abgelehnt!

einfach tun? Dauerauftrag einrichten ... und los gehts? Die werden sich wohl kaum dem Zahlungseingang verweigern.

Jedoch wäre es bestimmt auch sinnvoll, kommende Festsetzungsbescheide abzuwarten und stets Widerspruch mit prekärer sozialer bzw. wirtschaftlicher Lage zu begründen. Ist ein wichtiges Thema, mit dem sie sich gerne immer wieder beschäftigen dürfen... sinnvoll, sag ich, sehr sinnvoll...  ;)

und  :)  Schreiben an den Beitragsservice fördern in besonderer Weise eigene Kreativität und Gesundheit:
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.0.html


Im folgenden Thread/Thema fand ich noch Interessantes und weitere links:

Befreiung bei Grundsicherung/Geringverdienst/Sozialhilfe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19393.msg125900.html#msg125900

Mal hineinlesen?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: Kurt am 13. Juli 2016, 21:04
Ich vermute hier greift dann Härtefall-Regelung.

Vermutung(en) hilft/helfen nicht weiter.

Fakt: solange kein Antrag auf Grundsicherung gestellt und beschieden wurde wird (jeder) Härtefallantrag abgelehnt.
Stand Juli 2016 > SWR

Gruß
Kurt
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste
Beitrag von: cecil am 14. Juli 2016, 01:06
.....er liegt paar Euro über der Grundsicherung, d.h. er muss für alles selber aufkommen! … er ist jetzt noch am Abbezahlen der Jahresnebenkosten Nachzahlungen.....bekommt da keine Hilfe von Seiten des Sozialamtes. ...Im Endeffekt hat er dadurch sehr viel weniger als ein Harz 4 Empfänger zum Leben

In vielen Städten kann man in caritativen Einrichtungen 1x im Jahr (oder so) eine Spende beantragen – dies nur mal am Rande für den absoluten Engpass (das hat u.a. den Vorteil, dass diese Einrichtungen ihre Beobachtungen bzgl. Armut politisch einbringen können).

@ kurt:
Zitat
Fakt: solange kein Antrag auf Grundsicherung gestellt und beschieden wurde wird (jeder) Härtefallantrag abgelehnt. Stand Juli 2016 > SWR
eine genauere Angabe zur Fundstelle oder ein link wäre prima?


Auf der Suche nach weiteren Informationen zum Thema...
(Befreiung/Härtefallantrag Geringverdiener bzw. Rentner ohne Bezug/Anspruch von, Antrag auf Grundsicherung/Sozial-Leistungen/HartzIV/ArbeitslosengeldII2/Aufstockung/Wohngeld)

...bin ich noch auf folgende threads/links gestoßen (bitte auch die übrigen Beiträge im jeweiligen thread beachten, d.h. scrollen):

Befreiung bei Grundsicherung/Geringverdienst/Sozialhilfe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19393.msg126719.html#msg126719

Klage wg. Befreiung (Aufstockung-Anspruch) geht vors Oberverwaltungsgericht

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16617.msg118319.html#msg118319

dort folgendes doch noch Hoffnung machendes
Zitat
Auf den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2550/12 Zitat
„Darüber hinaus hätte der Beschwerdeführer nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zuerst die Befreiung von der Beitragspflicht beantragen müssen (vgl. § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). Zwar nenne Satz 2 der Vorschrift ein Beispiel für einen Härtefall. Er sei jedoch nicht abschließend, so dass auch andere Härtefallgesichtspunkte zu einer Befreiung führen können.“Zitat Ende …..sei hiermit verwiesen.

und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg "OVG 11 N 23.13" vom 9.1.2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8024.msg57916.html#msg57916
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8024.msg57933.html#msg57933