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Autor Thema: erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage  (Gelesen 39540 mal)

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Anbei auch mal die zensierte Pfändungs-Ankündigung von meinem Bekannten Person B.

Frech ist der kurze Handlungsspielraum von nur drei Werktagen (soll wohl zusätzlich Angst generieren?!).

Aus dem "Dazu räume ich Ihnen einen Zeitraum von drei Arbeitstagen ein." schließe ich, dass Person B bei ähnlicher Diplomatie wie Person A einen verlängeren Zeitraum zum Klären des Sachverhalts heraus handeln kann (und wird?).

Wer ist der "WDR Köln"?
Warum nicht "Beitragsservice"?

Es lag kein Papierschnipsel mit einer genauen Adresse für Rückfragen im Umschlag.

Person B hat gegen alle Festsetzungsbescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt und nie einen Widerspruchsbescheid erhalten/zugestellt bekommen, gegen den sie hätte Klage beim VG einreichen können.

Das ist offenbar nun die direkte Reaktion auf den letzten Widerspruch vom Mai, dem Person B Mitte Juni fristgerecht widersprochen hat und der auch etwas ruppigere Formulierungen beinhaltete (Knast, usw.).

Person B trägt gerade sämtliche Informationen zusammen und überlegt den Mitarbeiter bei der Stadt heute mal anzurufen. Oder sollte Person B besser morgen früh auch persönlich vorbei gehen und den Mitbearbeiter Angesicht zu Angesicht konfrontieren?

Was für eine unglaubliche Dreistheit!

Edit: Die angebliche "Kundennummer" ist unten aufgelistet bei beiden Positionen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juli 2016, 12:34 von Eierkopp«

F
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Person B trägt gerade sämtliche Informationen zusammen und überlegt den Mitarbeiter bei der Stadt heute mal anzurufen. Oder sollte Person B besser morgen früh auch persönlich vorbei gehen und den Mitbearbeiter Angesicht zu Angesicht konfrontieren?

Die Städte wissen, daß die Amtshilfe eine undankbare Sache ist. Die Stadt bekommt pauschal ca. 25,00 € für den gesamten Vorgang.

Der Mitarbeiter, der das einziehen soll, ist auch nur der Arme Tropf, den es erwischt hat.

Person B soll das persönliche Gespräch suchen, dem Mitarbeiter das Ganze erklären und auf der Preisgabe der Identität des Beitragsgläubigers bestehen!

Ich gehe davon aus, daß mit dem Widerspruch auch die Aussetzung des Vollzugs beantragt wurde. Diese(s) Schreiben samt Empfangsbeleg(e) mitbringen. Da dieser Antrag nicht abgelehnt wurde, gehe ich davon aus, daß nicht vollzogen werden darf. Der städt. Mitarbeiter soll das prüfen und die ganze Sache kostenpflichtig an den BS zurückgeben.


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Korrekt, Person B hat in allen Widersprüchen die Aussetzung des Vollzugs beantragt.

Was mich stutzig macht, ist die Angabe des Zeitraums der Forderung 1/13 - 6/14. Der Betrag ist jedoch bis 22.06.2016 fällig, das wäre aber der Zeitraum aus dem letzten Festsetzungsbescheid. Müsste doch eigentlich 2014 sein, wenn überhaupt? Wie kommen die darauf, dass der Betrag des ersten Festsetzungsbescheids nun zwei Jahre später fällig ist und gepfändet werden soll?!

Die wissen selbst nicht mehr was sie tun... :laugh:

Person B wird morgen früh mal vorstellig, Sache diplomatisch klären und ist auf das Gesicht, die Reaktion und die Antworten des Beamten gespannt.

Ich bleibe in Kontakt mit Person B und halte euch auf dem laufenden.


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Die wissen selbst nicht mehr was sie tun... :laugh:

Auf die Gefahr hin, dass das Lachen noch größer wird, hier ein Beitrag von 2008:

Umzug - GEZ erkennt nicht an, dass ein Haus reicht - Spaß mit der GEZ !!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,335.msg1623.html#msg1623

Über die Geschichte von der Gerichtsvollzieherin, die sowohl bei einem 3-Jährigen als auch bei einem Hund pfänden sollte, ist inzwischen ein Teil meines Bekannten- und Verwandtenkreises informiert.

Ok, dieser Sachverhalt wird Person B, juristisch gesehen, nicht weiterhelfen - aber vielleicht ein wenig dazu beitragen, die Sache mit einer gewissen Gelassenheit anzugehen. Wie in #31 schon erwähnt wurde, ist der zur Pfändung beauftragte Mitarbeiter nicht zu beneiden.

Möge Person B sachlich bleiben - und sollte die Gefahr negativer Emotionen entstehen: einfach mal an den Hund und das Kleinkind denken :-)


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B
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@ Eierkopp: persönliches Gespräch suchen und immer freundlich und sachlich bleiben. Denn vielleicht wird aus dem Saulus noch ein Paulus, so wie im Fall von B*itzbirne... Sag dem Mitarbeiter der Behörde, dass du dafür mehr Zeit brauchst und im äussersten Falle eine Ratenzahlung denkbar wäre, WENN alles seine Rechtmäßigkeit hat. Dann wird er schon wesentlich ruhiger sein...


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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Deinen Berichten nach, sind Person B und ich positiv gestimmt, dass zumindest der Beamte seine Frist verlängert und ein entsprechendes Fax danach an BS/Stadt (soll Person B es auch an den Landtag faxen? Dann wäre ich über genauere Infos per PM gespannt, die ich Person B weitergeben kann) zügig den gewünschten Widerspruchsbescheid erzeugen wird. Ob er Person B zugestellt wird oder nicht..

Wir danken euch für die Informationen hier. Auch für mich sehr lehrreich, falls ich dann auch mal betroffen sein sollte.

Unser Problem ist eher, dass der Freimersdorfer Weg 6 mit dem Rad in kurzer Zeit zu erreichen wäre. Da bekommt man glatt Lust dort mal mit einem Rucksack voller Steinen vorbei zu schauen. Die kleinen Rädchen im System können da sicher nichts für (es sei denn sie handeln bewusst).  >:(


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Unser Problem ist eher, dass der Freimersdorfer Weg 6 mit dem Rad in kurzer Zeit zu erreichen wäre.
Wie heisst es so schön: "Kenne deinen Feind". Der BS ist gesichert wie Fort Nox. Man kann als Besucher Führungen durchs WDR-Gelände mitmachen, dabei bekommt man den BS zu sehen. Man kann seinen Widerspruch dort zur Niederschrift abgeben und bekommt die Schergen des Bösen zu Gesicht. Man kann Fotos machen, wenn die Bösewichte Feierabend machen und in ihren Autos wegfahren... Hilft zwar nicht viel, aber wenn Unrecht ans Licht gezerrt wird, verliert es seinen Schrecken.


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Ich habe den Bericht neulich gesehen. Kein Wunder, so wie das da aussieht müssen die etwas zu verbergen haben!


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Was mich stutzig macht, ist die Angabe des Zeitraums der Forderung 1/13 - 6/14. Der Betrag ist jedoch bis 22.06.2016 fällig, das wäre aber der Zeitraum aus dem letzten Festsetzungsbescheid. Müsste doch eigentlich 2014 sein, wenn überhaupt? Wie kommen die darauf, dass der Betrag des ersten Festsetzungsbescheids nun zwei Jahre später fällig ist und gepfändet werden soll?!

Auch noch ein Argument. die „Festsetzungsbescheide“ werden willkürlich erstellt. 2013 gab es m. W. n. überhaupt keine, 2014 wurden sie für 2013/2014 erstellt, 2015 für 2015 und 2016 kommen sie z. T. halbjährlich.

Ich habe mir den diesjährigen Müllgebührenbescheid vom lokalen LRA (Landratsamt) aufgehoben. Datiert: Anfang März 2016 für das ganze Jahr 2016, abgesendet 1 Tag vor aufgedrucktem Ausstellungsdatum (nicht 13 Tage später), hat mich jedenfalls am Ausstellungstag erreicht.

Die Beitragsservice-Abteilungen der LRAn haben eigene Briefbögen. Adresse ist die der LRA, nicht der Freimersdorfer Weg in Köln!


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Die neue Taktik scheint wirrste Verwirrung zu sein. Nach x-maliger Durchsicht der Unterlagen von Person B haben wir irgendwie immer noch nicht den Überblick gefunden.

Immerhin ist Person B für morgen früh mit einer Kopie des Widerspruchs und dem original Einlieferungsbeleg des Einschreibens gerüstet. Der Pfändungsbetrag stimmt übrigens mit dem Zeitraum überein. Im Bescheid ist etwas wie "dieser Betrag enthält auch die fälligen ... von ... für ... bis" einklausuliert. Dann noch die 8€ Säumniszuschlag und man ist beim Pfändungsbetrag.


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Person B hat mich gerade angerufen und Rückmeldung gegeben.

Letztendlich ist es wie erwünscht positiv verlaufen und eine Fristverlängerung von zur Klärung mit dem Beitragsservice wurde eingeräumt. Der Weg dorthin war aber sehr steinig und Person B dachte nach wenigen Sekunden, dass das ganze kippt und nicht gut ausgeht.

Die Kollegen scherzten miteinander, halb im Büro, halb auf dem Flur, bis Person B kam und den Sachbearbeiter auf den Gläubiger angesprochen hat, der doch der Beitragsservice und nicht der WDR Köln sein müsste. Von dem Moment an mischten sich auch die anderen (jüngeren) Kollegen von allen Seiten ein und Person B kam sich vor wie im Kreuzverhör. Der versuch ruhig und sachlich zu bleiben scheiterte fast an den ganzen wirren Argumenten, die Person B an den Kopf geworfen wurden. Person B versuchte sich auf den eigentlichen Sachbearbeiter zu konzentrieren und zu argumentieren, dieser jedoch drohte nur "dann machen wir morgen direkt Ihr Konto zu". Person B versuchte dann in Ruhe zu erklären, dass in allen fristgerecht eingereichten Widersprüchen der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gestellt wurde, jedoch kein Widerspruchsbescheid/Mahnung oder sonstiges zugestellt wurde. Darauf würde Person B warten, um sein Recht wahrzunehmen vor dem VG Klage einreichen zu können. Darauf hin wurde wieder ein anderer Kollege aktiv (auch ein älteres Semester) und stammelte etwas von "die sind eh alle abgeschmettert worden vom BGH" und fragt noch blöd ob man wüsste, was der Bundesgerichtshof sei. Person B erklärte, dass über die Grundgesetzverstöße, die Person B im Widerspruch vorgebracht habe, noch nicht entschieden wurde. Darauf hin brach fast ein Tumult aus und er Kollege holte einen Wisch aus seinem Tisch. Als Person B ruhig um eine Kopie bat und den eigentlichen Sachbearbeiter bittete die Frist zu verlängern, damit Person B die Sache mit dem Beitragsservice klären kann, beruhige sich die Situation schlagartig wieder.

Am Schluss kam die Offenbarung für Person B, als sie mit dem Sachbearbeiter auf den Flur zum Kopierer ging und dieser eingestand, dass er ja wüsste, dass das alles leider so ist und er nur ein Rädchen im System ist, das seine Arbeit macht und Person B es nicht persönlich nehmen soll.

Es war so offensichtlich, dass die älteren im Büro vor den jüngeren Härte zeigen mussten, damit die genau so versuchen potentielle Verweigerer einzuschüchtern und zum Bezahlen zu bringen.

Den Wisch vom WDR an die Stadt lade ich später hoch, wenn Person B ihn vorbei bringt.


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Zitat
Es war so offensichtlich, dass die älteren im Büro vor den jüngeren Härte zeigen mussten, damit die genau so versuchen potentielle Verweigerer einzuschüchtern und zum Bezahlen zu bringen.
Das System funktioniert solange, wie eine Person A Angst hat und es eine Person B gibt, welche im System gegen Person A mitspielt.

Das System fällt, wenn viele Personen A keine Angst haben und viele Personen B dem System in den Rücken fallen.

Das Problem in der Vergangenheit war, es haben zu viele einfach weggeschaut und wollten es vielleicht auch nicht sehen oder sie waren nicht von Zwang betroffen und damit nicht zum Handeln gezwungen.

Mit der Änderung zum 01.01.2013 wurde ein bereits gespannter Bogen überspannt und ist dabei gebrochen. Die Versuche der Rechtfertigung vor Gericht sind der Versuch diesen Bogen mit Klebeband zu stabilisieren, aber heil wird dieser davon nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2016, 01:19 von Bürger«

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Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Das System funktioniert solange, wie eine Person A Angst hat und es eine Person B gibt, welche im System gegen Person A mitspielt.

Das System fällt, wenn viele Personen A keine Angst haben und viele Personen B dem System in den Rücken fallen.

Hier ein youtube-Link dazu. (@ Moderatoren: Es ist Absicht, dass ich nicht darauf hinweise, worum es sich im Video handelt.)

https://www.youtube.com/watch?v=GCuULiMA5Wo

Viel Spaß beim Anschauen!


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Anbei das Schreiben vom WDR an die Stadt, auf das sich der Kollege ständig berief und wegen angeblich alle laufenden Klagen bei den VG "abgeschmettert" worden wären.


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Anbei das Schreiben vom WDR an die Stadt, auf das sich der Kollege ständig berief und wegen angeblich alle laufenden Klagen bei den VG "abgeschmettert" worden wären.

Einfach nur frech die Aussage.

Aber: Würden WDR-Beitragsbescheide auf genau diesem Briefbogen ausgedruckt, statt auf dem normalerweise vom Beitragsservice verwendeten, wäre der Absender klar erkennbar und diverse Urteile hinfällig.


Edit "Bürger":
Siehe hierzu bitte auch tangierende Threads wie z.B.
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html
Nach diesen "guten Nachrichten" hier bitte nicht weiter abdriften, sondern bitte weiter eng am Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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