Hier die Unterschiedlichen Adressen: A | B | C | D |
Westdeutscher Rundfunk Köln Anstalt des öffentlichen Rechts Appellhofplatz 1 50667 Köln Postanschrift: 50600 Köln | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice WDR Appellhofplatz 1 50667 Köln | Westdeutscher Rundfunk Köln c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln |
Ich erkläre Dir kurz, was die 4 Adressen bedeuten.
A: | Der WDR (wahrscheinlich Briefbogen mit WDR-Logo) |
B: | Der Beitragsservice |
C: | WDR, Abteilung Beitragsservice, tarnt sich als Sub-Unternehmer „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (Ich gehe einfach davon aus, daß der Briefbogen genauso aussieht, wie der vom Sub-Unternehmer „Beitragsservice“) |
D: | Der WDR, „wohnhaft“ beim Sub-Unternehmer „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ |
Faktisch hast Du es mit 3 Personen mit zwei Adressen zu tun.
Meine Argumentation würde dahin gehen:
- Die ARD selber, das ZDF und das Deutschlandradio haben überhaupt nichts mit dem Einzug einer wie auch immer gearteten Rundfunkabgabe zu tun. Das ist Aufgabe der LRA, die – neben anderen, auch nicht Öffentlich-Rechtlichen (ehemaliger RIAS, Deutsche Welle) – Mitglied der ARD ist.
- Der Markenname und das Logo „ARD ZDF Deutschlandradio“, wie es beim „Beitragsservice“ verwendet wird, taucht niemals auf. Es gibt keinen TV-Sender mit dem Logo, es gibt keinen Radiosender mit dem Logo, es gibt keinen wirklichen Internetauftritt unter dem Logo (www.ardzdfdeutschlandradio.de wird auf www.rundfunkbeitrag.de weitergeleitet).
- Unterstützt ein Sender irgend eine (auch popligste) Veranstaltung, prangt dort ein Sender-Logo: WDR, SWR, ZDF, ARD – meistens sogar riesengroß.
- Der Beitragsgläubiger muß klar und deutlich erkennbar sein. Als Medienunternehmen wissen die, wie man Logos einsetzt. Die Logos werden zur Identifizierung eingesetzt. Es wird über das Logo bewusst transportiert, daß das gerade erlebte Vergnügen dank WDR, hr, BR, … erlebt werden konnte! Sämtliche ARD-Marken („Tatort“, „Tagesschau“, „Sportschau“, „Bericht aus Berlin“, … wurde um das eingekreiste ARD-Logo ergänzt, um klarzustellen: „Das kommt von der ARD“. Die ARD ist das Extrem-Beispiel, aber es wird immer so gehandhabt.
- Die Marke „ARD ZDF Deutschlandradio“ wird nur für's Kassieren benutzt.
- Die LRA ist für den Einzug zuständig! Sie ist als einzige berechtigt, Festsetzungsbescheide zu erstellen. Sie saß mit am Tisch, als der RBStV erstellt wurde, hat den Text faktisch diktiert. Dann soll sie auch offen auftreten. Für die Inhaftierung von Frau Baumert ist genau der MDR zuständig, der täglich mit „Hier ab Vier“ unterhält (ich hab' keine Ahnung, was der WDR statt dessen bringt, „Hier ab Vier“ kenne ich noch von früher (immer weggezappt))!!
- Hätte der Gesetzgeber gewollt, daß das von einem Subunternehmer erledigt wird, stünde das so im RBStV drinnen!
- Zu GEZ-Zeiten hatten die LRAs Rundfunkgebühren-Abteilungen. Deren Briefbögen sahen genauso aus, wie die Briefbögen, die für normale Korrespondenz verwendet wurde (ich habe noch einige von der SWR-Rundfunkgebühren-Abteilung!).
Es wäre also kinderleicht für den Beitragsgläubiger, offen aufzutreten. Wenn er sich versteckt, ist was faul! Oberfaul sogar!! Stellt sich später raus, daß die Wohnungssteuer widerrechtlich erhoben wurde, und ich klage auf Rückzahlung: Redet sich dann der „Beitragsservice“ raus mit nicht rechtsfähig / nicht zuständig? Wenn ich endlich rausgefunden habe, wer die Kohle wirklich hätte bekommen dürfen, redet der sich dann raus mit „Das haben Sie an den ‚Beitragsservice‘ bezahlt, da sind wir nicht zuständig, außerdem haben wir nie Geld vom ‚Beitragsservice‘ erhalten!“
Notfalls den Richter, Gerichtsvollzieher, Angestellten vom Inkassounternehmen, … fragen, ob er im Zweifelsfall mit seinem Privatvermögen haftet bzw. auf eine schriftliche Haftungserklärung bestehen – er hat ja ordnungsgemäß geprüft, daß alles rechtens ist, ihm kann also nichts passieren.
Ansonsten soll er nochmal nachschauen; die Urteile, die das durchgewunken haben, ignorieren; und vom Beitragsservice ein Schreiben vom tatsächlichen Beitragsgläubiger mit korrekter Post-Adresse und Logo auf dem üblichen Briefbogen anfordern.