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Autor Thema: Erfolgsmeldungen vorhanden?!? (Vollstreckung trotz Widerspruch)  (Gelesen 3771 mal)

a
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Hallo zusammen,

gibt es auf diesem Planeten einen einzigen Menschen, der gegen diese korrupte Maschinerie gewonnen hätte??

Nach Widerspruch gegen "Bescheid" (kein Widerspruchsbescheid), Forderung des Nachweises der Rechtsgrundlage beim GV, Forderung der Legitimation des GV, Eintragung ins Schuldnerregister, Widerspruch gegen die Eintragung beim AG (abgewiesen), Zurückweisung der Abweisung (erneut Abweisung durch Beschluss), sofortige Beschwerde beim LG (abgewiesen)... fällt mir nun nichts mehr ein, wie man diesem rücksichtslosen, korrupten Pack beikommen könnte...

Die Begründung ist der totale Wahnsinn... Mehr Rechtsbeugung und Willkür geht kaum noch in einem Beschluss. Quintessenz daraus ist, dem Gericht ist es völlig egal, dass
  • Der Gläubiger nicht korrekt identifizierbar ist - unabhängig was das Gesetz vorschreibt, dem Gericht reicht der Name links oben
  • Der BS Bescheide erlässt und ZV einleitet - ein nicht rechtsfähiges Konstrukt erlässt rechtsgültige Bescheide
  • Der GV sich trotz Aufforderung nicht legitimiert hat - jeder dürfte also nach Belieben bei seinem Nachbarn vollstrecken
  • Gegen Datenschutzgesetze verstoßen wird

Den vollständigen Beschluss findet ihr im Anhang.

Kann ein einziger hier im Forum einen Erfolg in dieser Sache vermelden? Und mit Erfolg mein ich nicht ALG2 beantragen oder Auswandern...  ;D


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Es scheint sich hier um eine
"Vollstreckung trotz Widerspruch" / "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"
zu handeln...?

...ein Thema, welches schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt ist - und sich mit entsprechenden Begriffen/ Kombinationen per Suchfunktion auch finden lässt...

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Daraus geht u.a. auch hervor, dass es mitunter hilfreich sein könnte, ARD-ZDF-GEZ auch in diesem Stadium nochmals direkt anzuschreiben, den WiderspruchsBESCHEID und die Einstellung der "befremdlichen" Zwangsvollstreckung einzufordern - in diesem Zuge ggf. auch einen bislang vergessenen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachzureichen usw.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


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a
  • Beiträge: 12
Danke für die ausführliche Antwort und die Querverweise! Ich beschäftige mich bereits sehr lange mit dem Thema, trotz allem hat meine Frau jetzt einen Eintrag im Schuldnerregister und ist damit wirtschaftlich vorerst nahezu tot. Geltendes Recht interessiert null, sobald es um den RB geht. Und vermutlich nicht nur beim RB, möchte nicht wissen was da sonst so abgeht in Gerichtsverhandlungen... Wenns beim RB geht, warum nicht auch in jedem anderen Fall?

Werde mir Deine Links nochmal intensiv zu Gemüte führen und auf neue Impulse hoffen, nicht zu resignieren...


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Hallo
die oben angeführten Querverweise habe ich alle schon mal gelesen (vor längerer Zeit), ob da jetzt was neues dazugekommen ist, kann ich nicht sagen. Aber ich vermisse hier auch ganz konkrete Angaben, wie und bei wem die Abwehr mal funktioniert hat. Nur: einlesen, verinnerlichen usw. sind keine zielführenden Angaben. Ist ja ganz nett, aber man kann sich auch totlesen.
Wahrscheinlich hat das noch bei keinem funktioniert. Ich vermisse hier mit den jetzigen Gegebenheiten (Rechtsbeugung) einen Plan. Die von rundfunkbeitragsklage.de haben zumindest eine Idee von einem Plan (phaseIII).
bukh1


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c
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1.

Zur kritischen Argumentation des Themas
"Aktion Rundfunkbeitragsklage, phase3"
siehe hier:

Antrag auf Berichterstattung über politischen Widerstand gegen Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19107.msg124261.html#msg124261

2.

Gedanken zum Thema Vollstreckung trotz Widerspruch etc.... s. ggfs. hier:

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

B
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Ist ja ganz nett, aber man kann sich auch totlesen.

Dann wäre das Problem zumindest auch gelöst  ???


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Aber ich vermisse hier auch ganz konkrete Angaben, wie und bei wem die Abwehr mal funktioniert hat.
Das zu bedürfte es mehr Rückkmeldungen der fiktiven Betroffenen, die aber oft genug ausbleibt.
Entweder, weil sich das Problem positiv erledigt hat - oder eben auch nicht.
Gern können engagierte Foren-Mitglieder hier im Forum stöbern und durchaus vorhandene Erfolgsmeldungen einmal fleißig zusammentragen. Ich entsinne mich an einige positive Meldungen...

Nur: einlesen, verinnerlichen usw. sind keine zielführenden Angaben. Ist ja ganz nett, aber man kann sich auch totlesen.
Ohne lesen und verstehen der allgemeinen Grundlagen schreiben wir uns hier tot.

Wahrscheinlich hat das noch bei keinem funktioniert. Ich vermisse hier mit den jetzigen Gegebenheiten (Rechtsbeugung) einen Plan. Die von rundfunkbeitragsklage.de haben zumindest eine Idee von einem Plan (phaseIII).
Jeder tut, was er kann.
"Plan" hier ist die maximale (legale) ZahlungsVERWEIGERUNG bei gleichzeitig maximalem VerwaltungsAUFWAND, denn nur diese beiden Sprachen werden von ARD-ZDF-GEZ und der verantwortlichen Landespolitik verstanden.
Das Forum kann nicht alles leisten...
...und lebt im Übrigen von der Aktivität (oder Inaktivität) jedes einzelnen Nutzers ;)


Diese abdriftenden Debatten hier bitte nicht weiter vertiefen, da dies dem Thread-Ersteller nicht wirklich weiterhilft. Kern-Thema dieses Threads hier lautet
Erfolgsmeldungen vorhanden?!? (Vollstreckung trotz Widerspruch)
Leider wurde der Betreff nicht ganz glücklich gewählt, denn es ging dem Thread-Ersteller nicht um eine Grundsatzdebatte über "Erfolgsmeldungen" als vielmehr um eine Hilfestellung im akuten fiktiven Fall.
Mit der Suche nach dem Begriff "Erfolge" wird man auch einige Beiträge finden, aus denen hervorgeht, dass es einen "Erfolg" nicht in Einzelfällen geben wird, solange es nicht einen Erfolg dem Grunde nach vor dem Bundesverfassungsgericht gibt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Kann ein einziger hier im Forum einen Erfolg in dieser Sache vermelden?   
Vermutlich nicht.
Ein Erfolg selbst ist dieses Forum, welches informiert.

Ansonsten im Schreiben das immer wiederkehrende Abgewimmle.
Im Anschreiben oben steht "c/o". Was bedeutet c/o? Geht schon mal nicht. Der BS als c/o.
Was soll der Schmarrn? Ja, was würde Mr.X da machen? Auf alle Fälle nicht akzeptieren.
Der BS in Rechtsangelegenheiten? --- ist nicht. Die LRA hat das zu tätigen.


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"Plan" hier ist die maximale (legale) ZahlungsVERWEIGERUNG bei gleichzeitig maximalem VerwaltungsAUFWAND, denn nur diese beiden Sprachen werden von ARD-ZDF-GEZ und der verantwortlichen Landespolitik verstanden.

Der Verwaltungsmehraufwand wird aber einfach nur von den zahlenden "Kunden" finanziert. Den dem Beitragservice ist es egal wie viel es kostet, im zweifel werden die Gebühren erhöht und die zahlenden Kunden sind die dummen.

Wenn aktuell gegen ca 10% aller "Kunden" Mahnverfahren laufen muss eine Politische/Rechts Lösung gefunden werden. Das Problem dürfte eher sein einen Konsens zu finden mit dem die Menschen leben können. Persönlich habe ich nichts gegen die Gebühr, sondern nur wofür das Geld eingesetzt wird. Der Bildungsauftrag steht nicht im Vordergrund sondern die Einschaltquote. Fußball, Tatort, Musikantenstadel all das hat mit Bildung und Aufklärung nichts zu tun. Ntv, N24, Phönix entsprechen eher dem was ARD, ZDF und co sein sollten.
Gruß


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B
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@Spon
Oder halt so wie früher, wer es nutzt soll zahlen und wer nicht brauch nicht zahlen. Wenn sie dann noch ein paar Sender einstampfen, die Gehälter anpassen ist doch schon viel geschafft. Niemand brauch 100 versch. Sender und 100 versch. Sendungen. Keiner der Menschen dort brauch ein Gehalt von ausgezahlt 3000 Euro oder mehr pro Monat.


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@BsGez
Jetzt kommen wir zu dem Konsens :-D mich stören 3k Gehalt nicht. Viele intelligente Menschen arbeiten da drunter nicht. Aber genau solche benötigen wir um gutes Bildungsfernsehn zu schaffen.
Mich stören aber 100mio für ne Online Videothek, dass ist nicht nur zu viel sondern sie verballern das Geld nicht nur einmal sondern bei mehreren Sendern. Oder die hunderte Millionen, die für Fußballrechte ausgegeben werden. Das ist kein Allgemeingut. Sollen sie lieber Dokumentarfilme über den Wald, Tiere, Seen und Flüsse bringen oder Sendungen wie "Es war einmal" und die Maus oder mehr Politik Sendungen oder Allgemeine Nachrichten. Die Liste lässt sich endlos fortfahren.
Aber sie einfern der Einschaltquote hinterher, koste es was es wolle. So ist dass wenn man nicht wirtschaften muss. Wenn das Geld nicht reicht wird die Gebühr erhöht.


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Nach Widerspruch gegen "Bescheid" (kein Widerspruchsbescheid), Forderung des Nachweises der Rechtsgrundlage beim GV, Forderung der Legitimation des GV, ... fällt mir nun nichts mehr ein,...

Forderung Rechtsgrundlage GV? Legitimation GV? - wozu? Solche Ansätze bringen nichts und erschweren nur die Kommunikation mit Behörden und Gerichten. Bitte hierzu vergleichen Thema/thread:

Sind Gerichtsvollzieher seit 2012 private Selbstständige ohne Befugnis oder stimmt das so nicht? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17486.msg123513.html#msg123513


Das Vollstreckungsgericht hat vorliegend letztlich auf einer Linie mit anderen Amtsgerichten und gemäß den Vorgaben des BGH entschieden – das sollte uns nicht wundern.

Besser wäre es vielleicht gewesen, mit der tatsächlich fehlenden Zustellung eines klagefähigen Widerspruchsbescheides argumentiert zu haben?

Ganz und gar erstaunlich ist mir an dem Beschluss, dass man sich mit den vorgebrachten Argumen­ten sogar beschäftigt hat, weil sich AG/LG für die Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen oft gar nicht erst für zuständig erklären.

Zitat
Ob die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 5 S. 1 BayVwZVG vorliegen, kann daher dahin stehen.

Dieser Satz aus dem Beschluss ist mir allerdings unerklärlich. Art. 37 BayVwZVG hat meiner Wahrnehmung nach keinen Abs. 5 und passt auch sonst nicht. Oder sehe ich da was falsch? Was also will der Richter uns sagen?

Dieser Verweis an das Verwaltungsgericht (unter Punkt ff) scheint mir angemessen: 
Zitat
soweit letztlich ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorgetragen wird, ist dies keine Frage des Vollstreckungsgerichts sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Rechtsfrage, die nicht von den Zivilgerichten zu prüfen ist.

... geht es doch vor dem Vollstreckungsgericht wirklich ausschließlich um Fragen der Vollstreckung (und nicht um die Berechtigung der Beitragsforderung).

Für die Frage, ob eine rechtswirksame Zustellung eines Bescheides und damit ein wirksames Vollstreckungsersuchen vorliegt (evtl. auch, ob Unklarheiten der Gläubigerkennung vorliegen) werden am verlässlichsten Verwaltungsgerichte zuständig sein.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

 
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