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Autor Thema: BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.  (Gelesen 124411 mal)

d
  • Beiträge: 52
Guten Abend liebe Mitstreiter,

auch bei Person Y wurde die Zulassung zur Berufung vom OVG Münster abgewiesen.

Rechtswidrigerweise wurde Y nun zur Zahlung der in diesem Verfahren beklagten Bescheide verurteilt.

Obige Person Y hat RA Bölck mit der Eröffnung der Verfassungsbeschwerde beauftragt.

Wenn Aktenzeichen eingegangen, wird es hier im Forum bekannt gegeben.

Kämpferische Grüße  >:D

PS: Eigentlich würde Y die Zahlung der betreffenden 250€  gerne verweigern, es auf eine Vollstreckung ankommen lassen und dieser mit Eilrechtschutz, Erinnerung und Klage (Urteil Tübingen) dagegen begegnen wollen bzw. letztendlich die Vollstreckung auch zu vereiteln suchen. Hat hierzu jemand schon Erfahrung gesammelt?***


***Edit "Bürger":
Dies hier bitte nicht vertiefen, sondern allenfalls getrennt recherchieren per Suche > gibt schon einige Themen zu "Vollstreckung bei verlorener Klage".
Hiesiger Thread dient nicht der Einzelfallbesprechung sondern zur Sammlung der Verfahren am BVerfG und BVerwG ist.
Bitte daher beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 20:27 von Bürger«

H
  • Beiträge: 5
Hey liebe Streitgenossen,

Person A's Frage wäre, wenn nunmehr seitens der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte unter Bezugnahme auf das BVerwG die Berufung nicht zugelassen wird, kann man direkt den Weg der Verfassungsbeschwerde bestreiten.

Und wenn ja? Gibt es dafür auch ein Agreement mit Ra. Bölk? Wenn ja, wieviel müsste man zahlen.

Es ist so, dass Person A mittlerweile im zweiten Klageverfahren ist und es natürlich so aussieht, als wenn die Entscheidung des VG feststeht. Termin zur mündlichen Verhandlung ist der 25.03.2017 in Braunschweig.

Würde wenn es finanziell nicht ausufert, dann auch in Betracht ziehen, Herrn Ra. Bölk mit der weiteren Vertretung zu beauftragen.

Viele Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 20:46 von Uwe«

K
  • Beiträge: 2.246
Meine Verfassungsbeschwerde - via RA Bölck - liegt seit heute auch in Karlsruhe vor.

Aktenzeichen folgt - wenn bekannt.

Gruß
Kurt


Edit "Bürger":
Siehe aktuell (07.05.2017) in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg146843.html#msg146843


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2017, 23:02 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Der Jahresempfang war erst um 19 Uhr.

Nun kommen aber die ersten Meldungen raus:

...
Dagegen sind inzwischen insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden anhängig - von Sterbehilfe-Organisationen und Privatleuten, aber auch von Ärzten, Pflegern und Anwälten. Das geht aus der Verfahrensübersicht des Gerichts für das Jahr 2017 hervor, die am Dienstag in Karlsruhe vorgestellt wurde. Seit Dezember 2015 darf niemand mehr Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten, also geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.

In 65 Verfahren streben die Richter bis Jahresende eine Entscheidung an. Dabei geht es um so Unterschiedliches wie den Rundfunkbeitrag, die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Ankurbelung der Konjunktur («Quantitative Easing», QE) oder die Klage intersexueller Menschen für die Einführung eines «dritten Geschlechts» neben männlich und weiblich. Im Januar wurde bereits über Klagen der Gewerkschaften gegen die Tarifeinheit verhandelt. Anhängig sind zudem die komplexen Verfahren zum Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada und zur Vorratsdatenspeicherung. ...


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  • IP logged

m
  • Beiträge: 171
Die Liste ist online.
Unter Punkt 21 findet sich das von uns lang ersehnte.

Zitat
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
...
21.   
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16, von unserem Mitglied "maxkraft24"
1 BvR 1856/16
u.a.   
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Es sind also mehr als 4 Stück als Verfassungsbeschwerde angenommen worden. Die genaue Anzahl ist dort leider nicht heraus zu lesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 17:56 von Viktor7«

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Hier der direkte Link:
Bundesverfassungsgericht - Jahresvorausschau 2017
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html

Der Berichterstatter:
Prof. Dr. Andreas Paulus
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVR-Prof-Dr-Paulus/bvr-prof-dr-paulus_node.html
Jahrgang 1968, seit 2010 Bundesverfassungsrichter am 1.Senat, von der FDP vorgeschlagen und Mitglied der FDP Göttingen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Paulus
Seit 2006 Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht an der Universität Göttingen:
Abteilungsdirektor Allgemeines Völkerrecht am Institut für Völkerrecht und Europarecht
http://www.uni-goettingen.de/de/428947.html

Noch ein paar generelle Anmerkungen zur Jahresvorausschau:
- die fortlaufende Nummer steht offenbar in keinem Zusammenhang zur Reihenfolge der Bearbeitung weder des jeweiligen Berichterstatters noch des Gerichts ingesamt.
- Erledigungsquote für 2016: ca. 50%
- Erledigungsquote für 2015: ca. 50%, aber offenbar in 2015 nicht erledigte Klagen auch in 2016 nicht erledigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2017, 22:49 von Bürger«

  • Beiträge: 2.387
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Zu vergleichen mit der hier seit 20. Februar 2017 endgültig eingeleiteten heftigen Auseinandersetzung
gegen die obersten Chefs über folgende Rückzahlpflichten für Zwangsbeiträge seit Januar 2013:

~4 Milliarden Euro an Niedrigverdiener - ist gestartet -
~4 Milliarden an Nichtzuschauer, soweit nicht schon unter den Niedrigverdienern  - startet bald -
~4 Milliarden bezüglich Betriebsstättenabgabe und Kfz - startet bald -


Was davon beim BVerfG in was für einer Bearbeitung?

(1) Um die rund 4 Millionen Niedrigverdiener muss das Gericht sich in der Tat nicht kümmern. Darüber hatte es vor Jahren bereits entschieden (zu befreien!). Es war nur nötig, dass jemand auf die Durchsetzung pocht. Geschieht ab 20. Februar 2017. Heftigst. (Heftigst heißt heftigst, was auch immer heftigst heißen mag  :laugh:. Nicht-öffentlich, weil taktisch klüger für Erreichen des Ziels.)

(2) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Aritkel 2 und 5 GG markiert: Schwerpunkt wird bei der Gruppe der über 4 Millionen Nichtzuschauer gesehen.

(3) Bei der Betriebsstättenabgabe haben die Anwälte und ihre Kläger bisher nicht den Kern der Rechtsverletzung attackiert. Grund mir unverständlich. Vielleicht zu komplex begriffslogisch verankert - Juristen sind nicht Ökonomen und nicht Logik-Akademiker.
Wenn die so verkehrt weitermachen, riskieren sie, dass Gerechtigkeit unterbleibt. Anders als bei (1) betrifft es Leute mit Geld. Ist mir also ziemlich egal - im Gegensatz zu (1), wo es unter anderem 1 Million finanzknappe alleinerziehende Mütter trifft, also das Kindeswohl, damit unter anderem Intendanten das Wohl der werdenden Multi-Millionäre genießen dürfen. Unser Zorn darüber darf grenzenlos sein.

Sonderproblem "Bundesverwaltungsgericht / Fehlurteile"
Hier warte ich dringend auf Verfügbarkeit der vollen Urteilstexte der Urteilstage von Dezember und Januar. Vorher wird insoweit nicht gehandelt. Danach wird insoweit gehandelt werden.


Edit "Bürger" @alle:
Nochmals vorsorglich der Hinweis, dass dieser Thread nicht der Vertiefung von Einzelthemen dient, sondern zur Sammlung der Verfahren am BVerfG und BVerwG ist.
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BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 15:28 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Zitat
...
21.   
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16, von unserem Mitglied "maxkraft24"
1 BvR 1856/16
u.a.

Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Wieviele (genau) sind denn anhängig?


Hypothetisch könnte man das in einer Klage kundtun, zur Untermauerung - falls man eine Aussetzung bewirken will.
Dennoch würden die vier wohl ausreichen, da man das nicht ignorieren kann.. (Kneifen geht also nicht mehr!)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 01:50 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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P

  • Beiträge: 141
Die Liste ist online.
Unter Punkt 21 findet sich das von uns lang ersehnte.

Zitat
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
...
21.   
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16, von unserem Mitglied "maxkraft24"
1 BvR 1856/16
u.a.   
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Es sind also mehr als 4 Stück als Verfassungsbeschwerde angenommen worden. Die genaue Anzahl ist dort leider nicht heraus zu lesen.

Das ist so nicht richtig. Die Entscheidung darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, fällt mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde insgesamt. Es gibt keine separate Annahmeentscheidung im Vorfeld.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 18:02 von Viktor7«

J

J4N

  • Beiträge: 21
Das ist so nicht richtig. Die Entscheidung darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, fällt mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde insgesamt. Es gibt keine separate Annahmeentscheidung im Vorfeld.
Okay, d.h. im Umkehrschluss, dass sich das BVerfG mit mindestens den vier o.g. Beschwerden befassen wird, aber wenn die während dieses Prozesses zu der Erkenntnis kommen, dass es keine Entscheidung geben wird, dann kann diese trotzdem noch abgelehnt werden? Oder bleibt der Prozess der Entscheidung wie im o.g. Beispiel der Beschwerden aus 2015 scheinbar für immer in der Schwebe? Zu welchem Zeitpunkt kündigt das BVerfG eine Entscheidung an? Wenn es der Meinung ist, dass es zu einer Entscheidung kommen kann?


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P

  • Beiträge: 141
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über alle Verfassungsbeschwerden. Die Entscheidung kann allerdings darin bestehen, dass eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Das klingt paradox, ist aber so.

Grob sind in den Rundfunkbeitrags-Verfassungsbeschwerdeverfahren folgende Varianten möglich:

1) Kammerentscheidung, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird (mit oder ohne Begründung)
2) Kammerentscheidung, dass die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, aber kein Erfolg, da unzulässig und/oder unbegründet
3) Senatsentscheidung, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird (mit oder ohne Begründung)
4) Senatsentscheidung, dass die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, aber kein Erfolg, da unzulässig und/oder unbegründet
5) Senatsentscheidung, dass die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet, Unvereinbarkeitsausspruch oder Nichtigerklärung

Das gilt für jede einzelne Verfassungsbeschwerde. Auch Mischformen zwischen 1 und 2 bzw. 3, 4 und 5 sind möglich. Es kann also Teilerfolge und Teilniederlagen geben.

Die Entscheidung dass ein Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar oder nichtig ist, das was wir wollen, ist nach § 93c Abs. 1 Satz 3 BVerfGG dem Senat vorbehalten. Aus diesem Grund ist eine positive Kammerentscheidung hier ausgeschlossen.

Wie auch immer es ausgeht, dass wir auch im Fall der Niederlage eine Begründung bekommen werden ist sehr wahrscheinlich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 01:51 von Bürger«

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  • Beiträge: 436
Für mich steht nach der Veröffentlichung des BVerfG Verfahrensübersicht in Tabellenform fest, dass zum 1.1.2018 die nächste Meldedatenübergabe von den Meldebehörden an den BS stattfinden wird.

Weitere Überlegung, ob nicht vielleicht bei den bekannten Verfahren 2017 das EuGH vom BVerfG eingeschaltet wird und das im Ergebnis dann zu keiner zeitnahmen Entscheidung kommen wird. Insgesamt ist das genau das Ziel der Rundfunkschergen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 01:52 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Die Übersicht der anhängigen Verfahren beim BVerfG gibt es hier auch nochmal als PDF:
http://filehorst.de/d/bnuCHuFt

Hier sind nochmal die 50 Aktenzeichen der am 31.01.2017 beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden in Tabellenform:

Zitat
1 BvR 2032/15
1 BvR 2284/15
1 BvR 2341/15
1 BvR 2417/15
1 BvR 2594/15
1 BvR 2666/15
1 BvR 2708/15
1 BvR 2728/15
1 BvR 2739/15
1 BvR 64/16
1 BvR 211/16
1 BvR 530/16
1 BvR 1382/16
1 BvR 1395/16
1 BvR 1411/16
1 BvR 1414/16
1 BvR 1415/16
1 BvR 1417/16
1 BvR 1432/16
1 BvR 1456/16
1 BvR 1570/16
1 BvR 1580/16
1 BvR 1647/16
1 BvR 1660/16
1 BvR 1675/16
1 BvR 1714/16
1 BvR 1774/16
1 BvR 1775/16
1 BvR 1856/16
1 BvR 1857/16
1 BvR 1998/16
1 BvR 2096/16
1 BvR 2158/16
1 BvR 2385/16
1 BvR 2560/16
1 BvR 2581/16
1 BvR 2607/16
1 BvR 2614/16
1 BvR 2796/16
1 BvR 2797/16
1 BvR 2806/16
1 BvR 2864/16
1 BvR 2908/16
1 BvR 8/17
1 BvR 19/17
1 BvR 20/17
1 BvR 52/17
1 BvR 84/17
1 BvR 119/17
1 BvR 151/17
1 BvR 207/17

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 21:48 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

P

P

  • Beiträge: 141
Ich habe die Tabelle aktualisiert.


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