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Autor Thema: Klage verloren -> Aufgabe -> Wen kontaktieren ?  (Gelesen 4580 mal)

z
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Hallo Mitstreiter.

Nehmen wir mal an das eine gewisse fiktive Person vor langer Zeit den typischen Widerstandsweg gegangen ist, damals sogar noch den Beklagte Rundfunkanstalt trollte in dem Sie ihren Widerspruchsbescheid schriftlich von der Beklagten Rundfunkanstalt aufnehmen lies, und es im Endschluss zu einer Klage kam die in Abwesendheit dieser fiktiven Person ( und im übrigen auch in Abwesenheit der Beklagten ) wärend seines wohlverdienten Jahresurlaubs am 14.04 nun verhandelt wurde und das Urteil am 21.04 verkündet worden war welches dann diese fiktive Person am 26.04 bei Rückkehr in die Bananenrepublik erst in die Hände bekam.

Nehmen wir mal an das diese fiktive Person nicht mehr gewillt ist durch weitere Instanzen zu gehen aufgrund der schlechten Aussichtschancen und nichtvorhandener Finanzierbarkeit.

Und nehmen wir zusätzlich mal an dieser Person ist gewillt den offenen Beitrag nun zu bezahlen bevor das ganze an den GV geht um sich weitere Kosten zu ersparen, jedoch aufgrund der hohen Summe nicht gleich komplett sondern in Raten, hat aber vom Gericht ausser dem Urteil  noch keine weitere Briefe bekommen ( auch nicht von den Wegelagerern, noch von der Beklageten ), etwa eine Kostenzusammensetzung oder ähnliches, sondern hat nur den Zahlhinweis über offene Beiträge der Wegelagerer als Grundlage.

Wie geht das weiter ? Bekommt die fikitive Person nochmal einen Festsetzungsbescheid mit der Endsumme, oder etwas vom Gericht, oder etwas von der Beklagten Rundfunkanstalt oder gibt das gleich Post vom GV oder in Berlin ggf auch gleich Post vom Finanzamt, und kann sich dann diese fiktive Personen mit der betroffenen Stelle in Verbindung setzten zwecks Ratenzahlung.

Die Suche ergab wenig Anwort, in der Regel hies es weiterkämpfen oder zahlen aber zu letzterem waren für die fiktive Person wenig verwertbare Informationen zu finden denn die gefundenen Themen zum Thema Ratenzahlung bezogen sich in der Regel auf den Stand nach dem Festsetzungsbescheid aber noch vor der Klage.


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Uwe

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Person D würde sich mit der GEZ in Verbindung setzten und einfach eine
Ratenzahlung anbieten.


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Moin.

Und was würde passieren, wenn Person D nach der verlorenen Klage erstmal gar nix macht...?

Kommt dann erstmal noch 'ne Rechnung, oder kommt gleich der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, oder wird die Zwangsvollstreckung vorher noch mal schriftlich angekündigt, oder was passiert dann...?

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

D
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Person D würde sich mit der GEZ in Verbindung setzten und einfach eine
Ratenzahlung anbieten.

Das geht aber nur mit Lastschrift !!!!


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Eine fiktive Person C hat ihre Klage (natürlich...) verloren. Noch bevor die 2-Monatsfrist verstrichen war und das Urteil rechtskräftig werden konnte, aber schon nachdem Antrag auf Berufung in der zweiten Instanz gestellt wurde, bekam Person C eine höfliche Erinnerung des BS (Abteilung für Widerspruchsbescheide), daß nun 7xx,xx € geschuldet würden und doch bitte bezahlt werden mögen.
Nachdem Person C darauf nicht reagierte, bekam Person C ca. zwei Wochen später zwei verschiedene Schreiben anscheinend von zwei verschiedenen Abteilungen: einmal eine "Mahnung", dann eine Zahlungsaufforderung. Witzigerweise sind beide auf den selben Tag datiert. Offenbar weiß da die rechte Hand nicht, was die linke tut. Person C reagierte auch auf diese Schreiben nicht.
Daraufhin erhielt C nun einen "Festsetzungsbescheid", gegen den C natürlich wieder Widerspruch einlegen wird!  ;)
Erfahrungen im Klagen hat C ja nun mittlerweile...

Kurz und gut: Keine Panik, wenn die was wollen, melden sie sich schon von ganz allein.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Person D würde sich mit der GEZ in Verbindung setzten und einfach eine
Ratenzahlung anbieten.

Das geht aber nur mit Lastschrift !!!!

Also ich würde einfach erstmal warten..., gibt ja keinen Grund denen das Geld hinterherzutragen. GEZ wird sich schon melden, oder irgendwer anderes, der Lust hat oder sich verpflichtet fühlt, denen das Geld zu besorgen.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kommt dann erstmal noch 'ne Rechnung, oder kommt gleich der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, oder wird die Zwangsvollstreckung vorher noch mal schriftlich angekündigt, oder was passiert dann...?

"Noch 'ne Rechnung" kommt vermutlich nicht, denn der FestsetzungsBESCHEID, der ja eigentlich als "vollstreckbarer Titel" in diesem Verfahren gehandelt wird, ist ja durch Widerspruch/ Klage lediglich "gehemmt" worden. Diese "Hemmung" ist nun sozusagen vorbei.

Die FestsetzungsBESCHEIDE müssen i.d.R. erst noch per "Mahnung" angemahnt werden, bevor sie wirklich vollstreckt werden können...

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Wie sich dies aber bei einem per Gerichtsbeschluss rechtskräftig und damit prinzipiell vollstreckbar gewordenen FestsetzungsBESCHEID "in Gestalt des WiderspruchsBESCHEIDs" entzieht sich bislang unserer Kenntnis.

Aber selbst wenn (was ich eigentlich nicht glaube) direkt "Vollstreckung eingeleitet" werden würde, würde diese dem bisherigen Kenntnisstand erst mit einer "gütlichen Einigung" quasi "eingeläutet" werden...
...da könnte also ebenfalls gezahlt bzw. eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Den bisher bekannten Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten nach...
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html
...stimmen die Rundfunkanstalten i.d.R. schon zu diesem Zeitpunkt einer "Zahlungsvereinbarung über 12 Monate" zu.

Zum Thema "Ratenzahlung" dürfte aber vermutlich nach wie vor weitestgehend dies gelten...
Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12173.0.html

Insbesondere wären jegliche Kontozahlungen (egal ob Lastbuchung oder Überweisung) mit äußerster Vorsicht zu genießen, da man damit der äußerst unseriösen Gegenseite seine eigenen Kontodaten freiwillig offeriert - und somit zukünftigem Ge- oder auch Missbrauch durch die Gegenseite Tür und Tor geöffnet ist.

Insbesondere im Falle von Vollstreckungen dürfte dies von Nachteil sein, da dann sehr wahrscheinlich die einfachste Pfändungsmöglichkeit (Bank) als erstes versucht werden würde.

Um die Gegenseite weiter zum Schwitzen zu bringen sollte wohl wenn, dann vielmehr die Möglichkeit der Barzahlung konsequent eingefordert werden - mehr dazu u.a. unter
Gerichtsurteil/ neuer Festsetzungsbescheid/Beitragshinterlegung beim Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.0.html


Wie wäre es aber, wenn Person A genau diese Frage nach dem regulären Prozedere einfach mal beim VERWALTUNGsgericht selbst stellt...
...und die Erkenntnisse dann hier mitteilt?

Bitte auch weiterhin immer wieder ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Klage verloren" o.ä. bereits einige ähnliche Diskussionen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 02:23 von Bürger«
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