Wenn Person A in Deutschland abgemeldet ist, weil Person A im Ausland ist, bekommt der Beitragsservice die Abmeldung vom Meldeamt mitgeteilt. Dabei ist unerheblich, warum die Abmeldung erfolgt. Person A kann ja auch zu einem Beitragszahler oder Beitragsbefreiten in die Wohnung zusammenziehen. Fakt ist, solange das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist, wird das Beitragskonto nicht gelöscht.
Es findet regelmäßig ein Datenabgleich der Meldeämter statt, der Beitragsservice bekommt die Meldedaten für An- und Abmeldung geliefert, natürlich nur aus Deutschland. Auf dem Meldeamt/Bürgerservice/Bezirksamt kann man sich abmelden, ob ein Grund angegeben werden muss weiß ich nicht. Eine ausländische Meldebescheinigung ist aber bei Bedarf Grund genug. Anschliessend ein Formular vom Beitragsservice zur Wohnungsabmeldung ausfüllen und klar machen, dass Antworten ins Ausland gesendet werden müssen. Hilft nicht viel, aber Person A gewinnt Zeit.
Gleichzeitiges aktives Wehren hilft schon mehr.