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Autor Thema: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland  (Gelesen 11590 mal)

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Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
Autor: 02. Dezember 2013, 18:10
Hallo Zusammen, mich würde eure Meinung bezüglich folgender möglicher Abhandlung interessieren:

Zur Vorgeschichte:
Person F ist Student, hat nach dem Umzug in die eigene Wohnung sich bei der GEZ angemeldet und aufgrund von Bafög befreien lassen.
Nun endet die Bafög Leistung von F und somit auch die Befreiung. Kurz darauf ist natürlich bereits der erste Brief der Halsabschneider eingetroffen mit der Frage ob noch eine Befreiung vorliegt -> keine Reaktion von Person F. Einen Monat später die erste Rechnung (Oktober, November&Dezember 2013 knapp 54€). Diese Rechnung wurde natürlich von Person F auch unbeachtet gelassen.

Nun folgende Frage:
Eine Abmeldung zwecks Umzug ins Ausland wäre ja Seitens der GEZ möglich. Und da Person F Verwandte im nicht EU Ausland besitzt, wäre es auch für Sie möglich eine Meldebestätigung dort ausgestellt zu kriegen.
Reicht diese um endgültig von den Beiträgen befreit zu sein? Oder braucht es eine Abmeldung beim Bürgerbüro in Deutschland?  F würde schließlich in Ihrer jetzigen Wohnung verbleiben und weiterhin in D leben.

Was eine interessante Fantasy Geschichte  ::) ;D ;D

Ich danke euch schon vielmals im Voraus :)


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#1: 02. Dezember 2013, 20:19
Wer noch Schulden hat beim Beitragsservice, kann sich nicht abmelden. Wer ins Ausland geht, ist weg, die Schulden bleiben, neue Schulden laufen nicht auf. Wer zurückkommt, hat die alten Schulden immer noch zu begleichen.
Da hilft nur aktives Wehren: Widerspruch einlegen und bei Bedarf anschliessend Klage einreichen.


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#2: 02. Dezember 2013, 20:24

Nun folgende Frage:
Eine Abmeldung zwecks Umzug ins Ausland wäre ja Seitens der GEZ möglich. Und da Person F Verwandte im nicht EU Ausland besitzt, wäre es auch für Sie möglich eine Meldebestätigung dort ausgestellt zu kriegen.
Reicht diese um endgültig von den Beiträgen befreit zu sein? Oder braucht es eine Abmeldung beim Bürgerbüro in Deutschland?  F würde schließlich in Ihrer jetzigen Wohnung verbleiben und weiterhin in D leben.


Wer noch Schulden hat beim Beitragsservice, kann sich nicht abmelden. Wer ins Ausland geht, ist weg, die Schulden bleiben, neue Schulden laufen nicht auf. Wer zurückkommt, hat die alten Schulden immer noch zu begleichen.
Da hilft nur aktives Wehren: Widerspruch einlegen und bei Bedarf anschliessend Klage einreichen.


Meine Frage bezieht sich ja nicht auf die Zahlung der Beträge die aktuell angefallen sind, sondern darauf ob eine einfache Meldebestätigung aus dem nicht EU Ausland genügt um die Abmeldung durch zu kriegen. Die Person F würde sich ja in D beim Bürgerbüro garnicht abmelden und weiterhin hier wohnen bleiben.



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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#3: 02. Dezember 2013, 20:37
Egal wo jemand ist, die Schulden verschwinden nicht. Nach gültigem Gesetz wäre Person A verpflichtet Beiträge zu zahlen. Nur durch Widerspruch und anschliessender Klage kann Person A sich gegen diese Beitragspflicht wehren. Wenn dann festgestellt wird, dass der RBStV gegen einige Gesetze verstösst, ist man Schuldenfrei. Wenn man verliert, bestehen die Schulden weiterhin. Wer im Ausland gemeldet ist, kann nicht belangt werden, aber wenn Person A in Deutschland angetroffen wird, werden die Schulden eingefordert.


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#4: 02. Dezember 2013, 20:46
Es geht doch garnicht um die Schulden ! Dass ich die Beiträge für Oktober und November zahlen muss weiß ich doch! Und ich sehe da keine Antwort auf meine Frage....

MIR GEHT ES DOCH DARUM, OB EINE EINFACHE MELDEBESTÄTIGUNG AUS DEM NICHT-EU AUSLAND GENÜGT UM DIE ABMELDUNG DURCH ZU KRIEGEN UND OHNE SICH IN D ABGEMELDET ZU HABEN???


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#5: 02. Dezember 2013, 20:48
Die Person F würde sich ja in D beim Bürgerbüro garnicht abmelden und weiterhin hier wohnen bleiben.

Dann besteht natürlich auch Beitragspflicht. Wenn eine zusätzliche Wohnung im Ausland liegt, muss man dafür halt nicht nochmal zahlen (außer eventuell an entsprechende kriminelle vereinigungen im jeweiligen Land).

Egal wo jemand ist, die Schulden verschwinden nicht.

Doch, irgendwann verjähren die, wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht werden können. Ausland allein schützt aber nicht unbedingt davor.


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#6: 02. Dezember 2013, 20:53

Dann besteht natürlich auch Beitragspflicht.


Ist denn davon auszugehen, dass die GEZ nach Erhalt meiner Abmeldung mit Meldebestätigung aus dem Ausland das ganze mit dem Bürgerbüro abgleicht?


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#7: 02. Dezember 2013, 21:18
Ist denn davon auszugehen, dass die GEZ nach Erhalt meiner Abmeldung mit Meldebestätigung aus dem Ausland das ganze mit dem Bürgerbüro abgleicht?

Die wollen natürlich eine Abmeldebescheinigung sehn und kriegen das auch sowieso von der Meldebehörde mitgeteilt. Mit einer Anmeldebescheinigung kann man höchstens zusätzliche Kosten bewirken. Total blöd sind die nicht.


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#8: 02. Dezember 2013, 21:28
Wenn Person A  in Deutschland abgemeldet ist, weil Person A im Ausland ist, bekommt der Beitragsservice die Abmeldung vom Meldeamt mitgeteilt. Dabei ist unerheblich, warum die Abmeldung erfolgt. Person A kann ja auch zu einem Beitragszahler oder Beitragsbefreiten in die Wohnung zusammenziehen. Fakt ist, solange das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist, wird das Beitragskonto nicht gelöscht.
Es findet regelmäßig ein Datenabgleich der Meldeämter statt, der Beitragsservice bekommt die Meldedaten für An- und Abmeldung geliefert, natürlich nur aus Deutschland. Auf dem Meldeamt/Bürgerservice/Bezirksamt kann man sich abmelden, ob ein Grund angegeben werden muss weiß ich nicht. Eine ausländische Meldebescheinigung ist aber bei Bedarf Grund genug. Anschliessend ein Formular vom Beitragsservice zur Wohnungsabmeldung ausfüllen und klar machen, dass Antworten ins Ausland gesendet werden müssen. Hilft nicht viel, aber Person A gewinnt Zeit.
Gleichzeitiges aktives Wehren hilft schon mehr.


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#9: 19. Mai 2016, 07:50
Person A kann ja auch zu einem Beitragszahler oder Beitragsbefreiten in die Wohnung zusammenziehen. Fakt ist, solange das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist, wird das Beitragskonto nicht gelöscht.????


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Re: Abmeldung wegen Umzug ins Ausland
#10: 19. Mai 2016, 09:20
Wer mit jemandem zusammenzieht, der schon ein Beitragskonto hat, bekommt nicht noch ein Beitragskonto für diese Wohnung zugeteilt. Das alte Konto bleibt jedoch bestehen, solange es nicht ausgeglichen ist. Wenn BS nicht anerkennt, dass man nicht zahlungspflichtig war, hilft nur Widerspruch und Klage.


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