Das gesamte zugrundeliegende Rechtsgewirr mit den diversen Rundfunk***staatsverträgen fußt ja bekanntlich auf der einzigen schmalen rechtlichen Basis des Art. 5 des Grundgesetzes und darauf aufbauende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahrzehnte (sog.
Rundfunkentscheidungen).
Aus Art. 5 GG geht jedenfalls nicht direkt hervor, dass losgelöst von jeglicher Willenskomponente der Bürger/innen bestimmte Marktteilnehmer im Bereich Rundfunk per neuartiger Zwangsabgabe zu finanzieren sind. Daher ist es sehr fraglich, ob seitens des Gesetzgebers im Laufe der Zeit nicht ein wenig zu viel in das zugrundeliegende Rechtsgewirr hineininterpretiert wurde. Es ist daher in der Tat sehr naheliegend den Umkehrschluss zu ziehen und die Frage aufzuwerfen, ob man durch eine nunmehr zu leistende unausweichliche Rundfunk-Zwangsabgabe als uneingeschränkt Grundrechte-innehabende/r Bürger/in nicht sogar im Grundrecht Art. 5 GG verletzt wird.
Diese Frage zu stellen ist richtig und dass diese Frage das BVerfG schnellstmöglich beantwortet ist wichtig!
ABER: Diese Umkehrschluss-Überlegung bezogen auf den Art. 5 GG reicht mir persönlich nicht weit genug. Wer entscheidet wie hoch mein monatliches Medien-Budget für Bildung und Bespaßung zu sein hat? Was ist, wenn mein individuell festgesetztes Medienbudget nicht einmal 17,98 € oder 17,50 € im Monat beträgt? Was ist, wenn ich mich dazu entschlossen habe regelmäßig abends die weggeworfenen Tageszeitungen aus dem Altpapiercontainer zu ziehen und mich durch diese unterrichte? Insb. als Geringverdiener kann es passieren, dass das zwangsweise eingeforderte Geld letztlich beim Budget für Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken, Wohnen fehlt. Man sollte also bei einer Abgabe für das Grundbedürfnis Wohnen auch konsequenterweise den Umkehrschluss ziehen und sich fragen, ob eine unausweichliche Zwangsabgabe auf das Grundbedürfnis Wohnen nicht sogar mit diesem und anderen Grundbedürfnissen kollidiert und damit gegen das Recht auf Leben verstößt (Art. 2 Abs. 2 GG)
!!Und sollten bei dieser Überlegung irgendwelche Schlaumeier meinen Art. 2 Abs. 2 GG wird im Zweifel durch Hartz IV sichergestellt, sollte man partout die beiden Fragen aufwerfen:
- ob Hartz IV tatsächlich als staatliche Leistung gedacht war um Teile der Bevölkerung, welche sich keine neuartigen und unausweichlichen Zwangsabgaben (zum Zwecke der Finanzierung einfacher Marktteilnehmer!) leisten können, aufzufangen und
- ob man dadurch, dass man durch solcherlei neuartigen und unausweichlichen Zwangsabgaben in das Hartz IV - Dasein gedrängt wird nicht sogar in der allgemeinen Handlungsfreiheit und damit in Art. 2 Abs. 1 GG verletzt wird.