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Autor Thema: Nach 2 Jahren endlich Widerspruchsbescheid erhalten und trotzdem noch ratlos!  (Gelesen 9442 mal)

P
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Zitat
A. wird das auch definitiv tun, da lediglich das für ihn unbedeutendste Argument entkräftet wurde

Person A, könnte dabei nach der rechtlichen Grundlage für das Anliegen des "Beitragsservice" fragen.
Falls das Verwaltungsverfahrensgesetz gelten sollte, dann würde das Schreiben mit den 4 Wochen sehr wahrscheinlich keine Abhilfe im Widerspruchsverfahren sein.

Somit könnte Person A sich für die Ausführung bedanken und erklären, dass diese Zeilen bei Ihm nicht für Abhilfe geführt haben.
Ein weiterer Satz könnte den Wunsch beinhalten zu erfahren an welche Stelle zur Bearbeitung der Widerspruch gegeben wurde damit Person A dort nach dem jeweiligen Bearbeitungsstand fragen kann.


Beispiel (Kurzform)

...
Danke für Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben. Bitte teilen Sie mir mit an welche Widerspruchsbehörde und Mitarbeiter Sie diesen zu weiteren Bearbeitung weitergeleitet haben, damit ich dort nach dem aktuellen Sachstand fragen kann.

...

Beachtet werden könnten noch folgende Themen

Vollstreckungsankündigung, Formfehler, weiteres Vorgehen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14182.msg103151.html#msg103151

Soll Person A einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14094.msg94831.html#msg94831


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2016, 01:08 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.564
Wenn Person A soviel Zeit hat, aber so wie ich es verstanden habe, hat doch A schon den schriftlichen Beweis vom RBB, daß der Beitragsservice keine rechtsverbindlichen Verwaltungsakte verschickt...

Insofern braucht A sich nur geringfügige Mühe machen, indem er das Schreiben locht und abheftet.
Und wartet, bis der RBB wieder ein Einschreiben per PIN AG verschickt...


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P
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Wenn Person A soviel Zeit hat, aber so wie ich es verstanden habe, hat doch A schon den schriftlichen Beweis vom RBB, daß der Beitragsservice keine rechtsverbindlichen Verwaltungsakte verschickt...

Insofern braucht A sich nur geringfügige Mühe machen, indem er das Schreiben locht und abheftet.
Und wartet, bis der RBB wieder ein Einschreiben per PIN AG verschickt...

Das Problem beim "Abwarten" scheint es sei schon vorgekommen zu sein, dass einfach nach den vier Wochen der Vollzug fortgeführt wird auch ohne einen Widerspruchsbescheid. Dieser Vollzug sich dann zeigt in einer Form der Vollstreckung, welche Person A zunächst weitere Unannehmlichkeiten bringen kann um diese zurückzuweisen. Es ist somit in jedem Fall einfacher ein kurzes Fax vor dem Ende der 4 Wochen zu senden. Sollte Person A zudem noch keinen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs für den jeweiligen Bescheid gestellt haben, so würde sich das mit diesem Fax gleich noch verbinden lassen.

Dieses Fax sollte dann an sofern bekannt eine LRA.


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M
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Das Problem beim "Abwarten" scheint es sei schon vorgekommen zu sein, dass einfach nach den vier Wochen der Vollzug fortgeführt wird auch ohne einen Widerspruchsbescheid. Dieser Vollzug sich dann zeigt in einer Form der Vollstreckung, welche Person A zunächst weitere Unannehmlichkeiten bringen kann um diese zurückzuweisen. Es ist somit in jedem Fall einfacher ein kurzes Fax vor dem Ende der 4 Wochen zu senden. Sollte Person A zudem noch keinen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs für den jeweiligen Bescheid gestellt haben, so würde sich das mit diesem Fax gleich noch verbinden lassen.

Dieses Fax sollte dann an sofern bekannt eine LRA.

Ja genau dieses Problem sieht A. auch. Deshalb wird er nun darauf hinweisen, dass nur ein unwesentlicher Aspekt seines Widerspruchs aufgegriffen wurde und die Angelegenheit damit noch nicht geklärt ist.. ???

Wie seht Ihr denn das mit der Verjährung? Gemäß § 7 Abs. 4 RBStV i.V.m. §§ 195, 199 BGB sind Beitragsforderungen aus dem Jahr 2013, die nicht formal festgesetzt wurden, mit Ablauf des 31.12.2016 doch verjährt oder?


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  • IP logged

g
  • Beiträge: 860
Kurzes Update: Der Beitragsservice hat sich endlich erbarmt, A. einen rechtsbehelfsfähigen Festsetzungsbescheid zu schicken. ...   

Mr. X kommuniziert (besser gesagt, hat an die LRA widersprochen) nur noch mit der LRA, so wie es zu sein hat.
Warum?
Ironie: Er traut sich einfach nicht, sich mit einem Gebilde, welches oberhalb von Gott steht, anzulegen.

Sollte irgendwo in rechtsverbindlichen Schreiben nur ne Andeutung vom BS sein, geht es zurück.

Seither 2 Infos und ein Schreiben aufgrund der Abweisung eines Inkassodienstes. Ansonsten Ruhe.
Dieses Schreiben in Bezug auf Inkasso war totaler Wirrwarr, absoluter Unfug. Dort sitzen wahre Künstler.


Edit "Bürger":
Fall-Konstellation/ Diskussion hat sich vom Eingangsthema entfernt, welches da lautet(e)
Nach 2 Jahren endlich Widerspruchsbescheid erhalten und trotzdem noch ratlos!
Aus diesem Grunde müsste der Thread ggf. separiert werden.
Da aber die belanglosen Antwortschreiben und Aussagen wie "hiermit sehen wir Ihre Angelegenheit als erledigt an", "melden Sie sich, falls Sie einen klagefähigen Widerspruchsbescheid wünschen" usw. im Forum bereits mehrfach und ausgiebig behandelt und per Suchfunktion auffindbar sind, wird darauf vorerst verzichtet und der Thread aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht geschlossen gehalten.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
...zu finden u.a. über den
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2016, 01:15 von Bürger«

 
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