Hallo werte Community,hier nun endlich der Widerspruchbescheid des SWR im Auftrag des „ARD ZDF D-Radio“ in anonymisierter Form.
Kam in einem normalen Umschlag und eröffnet nun den Klageweg für Person A.
Bearbeitet wurder der Widerspruchsbescheid durch Fr. J. und auch von dieser und Herr G. handschriftlich unterschrieben.
Grober Ablauf seit 2013:- Info zur Zahlung ( fast nicht mehr vorhanden)
- weitere Info zur Zahlung, bitte um Datenabgleich
- Anmeldung eines Kontos durch die "GEZ" (weil auf Info nicht reagiert)
- Feststellung eines Rückstandes auf dem Konto
- Feststellung des nicht-ausgleichs der Beiträge (Zahlungs-Info)
- Festsetzungsbescheid 02/15 -> Widerspruch
- Festsetzungsbescheid 11/15 -> Widerspruch
- Widerspruchsbescheid 04/16 -> Klage (coming soon)
Bevor
A dort Anrufe und fragt wie er denn am besten eine Klage schreibe um zu gewinnen, und bevor er den 80-Seiten Aufsatz verfasse, wollte er natürlich noch eure Meinung dazu hören.
Ein paar tips einfangen, und werde natürlich auch noch viel lesen und das hier bis in einem Monat oder später etwas aktualisieren.
Und viel schreiben, sehr viel.
Evtl. Infos zu den markierten Absätzen in den Uploads und zum Charakter dieses unvollständigen Widerspruchbescheids lesen, es werden endlich auf einige Punkte eingegangen, einiges wird wiederholt und ist daher wieder ein bisschen Textbausteincharakter. Persönliche Gründe werden nicht angesprochen, A´s Widersprüche hatten auf jeden Fall einen recht komplexen Text.
Er hat sogar 2 Widerspruche verfasst, die sehr unterschiedlich vom Aufbau sind. Sogar die EU-Gesetze hat er teilweise aufgeführt.
Er ist ja schon lange dabei, lese hier viel und habe durch euch viel gelernt, auch über das System und einige Mittel, die bisher immer noch alle ins Leere laufen.
Jetzt muss
A sich erst mal zu den Klagegeistern gesellen und werde ein Schriftstück entwickeln das seines gleichen sucht.
In etwas mehr als einen Monat. Allerdings wird vorab um mehr Zeit gebeten, was hoffentlich berücksichtigt wird.
Einige Fragen die A spontan einfallen:- Wo bittet er denn um Zeit? Beim SWR oder beim VG Freiburg oder ARD-ZDF-DRADIO?
- A glaubt, dass er die Klage direkt beim VG Freiburg einreichen muss, ja was sonst okay?
- Leider weiß A gar nicht, was der Streitgegenstand ist - er hat nur den Kontostand - ist das auch der Streitwert oder nur der Kontostand?
A hat die Idee der Teilzahlung zur Besänftigung nach seinem eigenen Ermessen, grob überschlagen nach Nutzung der Ö.R. gedacht, so 100€ oder so, die A dort als Anzahlung hinterlegen will, nehme er in Bar mit.
Gute Idee? Die Barzahlung wird ja bisher immer noch nicht akzeptiert und ist mit Kosten und mit einer nicht zu bewältigenden Welle von Bareinzahlung verbunden. Sollte A im Zweifelsfall 200€ zum Anreiz der Anzahlung nehmen? Sicher wartet A erstmal ab und schaut was passiert. Das ist quasi A´s Plan B.
- Die Klage soll einen „bestimmten Antrag“ enthalten. Welcher wäre das?
- Ist das Zurückweisen aller Widersprüche auf Bescheide mit einem Widerspruchsbescheid rechtens?
- Sollte ein Anwalt die Klage lesen?
Wenn in dem Widerspruchsbescheid nicht auf bestimmte Punkte eingegangen wird, wie der Datenschutz, muss A dann in der Klage alle Punkte wieder ausführen und bemerken dass nicht darauf eingegangen wurde bzw. keine Aufklärung erfolgte? - Dann wird’s aber lang
Kann A dann hoffen in der Klage darauf eine absurde Antwort zu erhalten? Ja, okay!
Wenn A nicht klagt, wird der Vollzug eingeleitet, oder?
Das heißt in dem Fall wird an sein Konto gegangen und der Arbeitgeber informiert. Sollte A vorher kündigen?
A kann ja kündigen und dann wieder anfangen? Würde dann die Pfändung noch gelten?
Ja ich weiß, A denkt schon weit vorraus aber kann ja nicht schaden.
Beste Grüße
Anhang der Widerspruchbescheid, vermutlich in 2-3 Posts. Bei 7 Seiten.
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer, überall und konsequent(!) den wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.