Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruchsbescheid und Klageziel - 2016/ VG Freiburg  (Gelesen 3870 mal)

  • Beiträge: 710
Hallo werte Community,

hier nun endlich der Widerspruchbescheid des SWR im Auftrag des „ARD ZDF D-Radio“ in anonymisierter Form.
Kam in einem normalen Umschlag und eröffnet nun den Klageweg für Person A.
Bearbeitet wurder der Widerspruchsbescheid durch Fr. J. und auch von dieser und Herr G. handschriftlich unterschrieben.

Grober Ablauf seit 2013:

Zitat
- Info zur Zahlung ( fast nicht mehr vorhanden)
- weitere Info zur Zahlung, bitte um Datenabgleich
- Anmeldung eines Kontos durch die "GEZ" (weil auf Info nicht reagiert)
- Feststellung eines Rückstandes auf dem Konto
- Feststellung des nicht-ausgleichs der Beiträge (Zahlungs-Info)
- Festsetzungsbescheid 02/15 -> Widerspruch
- Festsetzungsbescheid 11/15 -> Widerspruch
- Widerspruchsbescheid 04/16 -> Klage (coming soon)

Bevor A dort Anrufe und fragt wie er denn am besten eine Klage schreibe um zu gewinnen, und bevor er den 80-Seiten Aufsatz verfasse, wollte er natürlich noch eure Meinung dazu hören.
Ein paar tips einfangen, und werde natürlich auch noch viel lesen und das hier bis in einem Monat oder später etwas aktualisieren.
Und viel schreiben, sehr viel.

Evtl. Infos zu den markierten Absätzen in den Uploads und zum Charakter dieses unvollständigen Widerspruchbescheids lesen, es werden endlich auf einige Punkte eingegangen, einiges wird wiederholt und ist daher wieder ein bisschen Textbausteincharakter. Persönliche Gründe werden nicht angesprochen, A´s Widersprüche hatten auf jeden Fall einen recht komplexen Text.
Er hat sogar 2 Widerspruche verfasst, die sehr unterschiedlich vom Aufbau sind. Sogar die EU-Gesetze hat er teilweise aufgeführt.
Er ist ja schon lange dabei, lese hier viel und habe durch euch viel gelernt, auch über das System und einige Mittel, die bisher immer noch alle ins Leere laufen.

Jetzt muss A sich erst mal zu den Klagegeistern gesellen und werde ein Schriftstück entwickeln das seines gleichen sucht.
In etwas mehr als einen Monat. Allerdings wird vorab um mehr Zeit gebeten, was hoffentlich berücksichtigt wird.

Einige Fragen die A spontan einfallen:


Zitat
- Wo bittet er denn um Zeit? Beim SWR oder beim VG Freiburg oder ARD-ZDF-DRADIO?

- A glaubt, dass er die Klage direkt beim VG Freiburg einreichen muss, ja was sonst okay?

- Leider weiß A gar nicht, was der Streitgegenstand ist - er hat nur den Kontostand - ist das auch der Streitwert oder nur der Kontostand?
A hat die Idee der Teilzahlung zur Besänftigung nach seinem eigenen Ermessen, grob überschlagen nach Nutzung der Ö.R. gedacht, so 100€ oder so, die A dort als Anzahlung hinterlegen will, nehme er in Bar mit.
Gute Idee? Die Barzahlung wird ja bisher immer noch nicht akzeptiert und ist mit Kosten und mit einer nicht zu bewältigenden Welle von Bareinzahlung verbunden. Sollte A im Zweifelsfall 200€ zum Anreiz der Anzahlung nehmen? Sicher wartet A erstmal ab und schaut was passiert. Das ist quasi A´s Plan B.

- Die Klage soll einen „bestimmten Antrag“ enthalten. Welcher wäre das?

- Ist das Zurückweisen aller Widersprüche auf Bescheide mit einem Widerspruchsbescheid rechtens?

- Sollte ein Anwalt die Klage lesen?

Wenn in dem Widerspruchsbescheid nicht auf bestimmte Punkte eingegangen wird, wie der Datenschutz, muss A dann in der Klage alle Punkte wieder ausführen und bemerken dass nicht darauf eingegangen wurde bzw. keine Aufklärung erfolgte? - Dann wird’s aber lang :D
Kann A dann hoffen in der Klage darauf eine absurde Antwort zu erhalten? Ja, okay!

Wenn A nicht klagt, wird der Vollzug eingeleitet, oder?
Das heißt in dem Fall wird an sein Konto gegangen und der Arbeitgeber informiert. Sollte A vorher kündigen?
A kann ja kündigen und dann wieder anfangen? Würde dann die Pfändung noch gelten?

Ja ich weiß,  A denkt schon weit vorraus aber kann ja nicht schaden.
Beste Grüße


Anhang der Widerspruchbescheid, vermutlich in 2-3 Posts. Bei 7 Seiten.


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer, überall und konsequent(!) den wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2016, 01:18 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 710
Seite 3 und 4


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 710
Seite 5-6-7


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2016, 08:46 von seppl«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 710
Ich hoffe das jemand schon bisschen was zusammenträgt, auch bezüglich der aufgezählten Gerichtsverfahren welche man hier als Argumentation benutzt.
Verbindlichsten Dank.

Person A hätte evtl. falsch angefangen und die Klage wie den widerspruch in quasi Geschichtsform gepackt.
Dabei sollte es wohl so sein dass man kurz den Kern dder Sache ansprechen sollte um den anwalt nicht zu verwirren.
Die Frage ist ob eine nicht-juristische-Person sowas berücksichtigen muss wenn diese keine Ahnung hat vom Klageschreiben.

Daher schreibt A alles durcheinander ohne Gliderung der Reihe nach auf und widerhole das ganze evtl. noch um die Gesetzeslage zu widersprechen oder drücke die Nicht-akzeptanz aus.
Person A trifft dabei immer wieder auf den Kern der Sache, dass die Gesetze scheiße sind und Gesetze rechtens sind weil ein voriges Gesetz rechtens war.

verbindlichsten Dank


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 3.234
Am besten wäre es wohl, wenn man sich an Klagen orientiert, die einigermaßen Gerichtsfest formuliert wurden. Da finden sich Beispiele zu Anträgen, zu Argumenten und welche Formalitäten einzuhalten sind.
Hier ein Anfang:
Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10562.msg108844.html#msg108844

Wie die Klage letzendlich geschrieben wird, muss jeder selbst entscheiden, da sind die Vorgaben nicht sehr streng. Strassenslang darf sicherlich NICHT verwendet werden. Respekt vor dem Gericht gehört dazu. Da die Klage vermutlich abgewiesen wird, sollten alle bekannten Argumente angeführt werden, damit es für eine Berufung genug Beweise gibt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 810
Jetzt muss A sich erst mal zu den Klagegeistern gesellen und werde ein Schriftstück entwickeln das seines gleichen sucht.
In etwas mehr als einen Monat. Allerdings wird vorab um mehr Zeit gebeten, was hoffentlich berücksichtigt wird.

Einige Fragen die A spontan einfallen:


- Wo bittet er denn um Zeit? Beim SWR oder beim VG Freiburg oder ARD-ZDF-DRADIO?

Die Strategie sollte folgendermaßen aussehen:

1. Form- und fristgerecht Klage einreichen – am besten am letzten Tag der Klagefrist. Ohne Klagebegründung. Es wird gebeten, aufgrund der Komplexität der Rechtslage einerseits und aufgrund beruflicher Verpflichtungen andererseits, für die Ausarbeitung der Klagebegründung Zeit bis zum ... einzuräumen. (Vielleicht bekommt man ja die beantragten drei Monate Zeit. Das muss man einfach versuchen.)

2. Klagebegründung zum gesetzten Termin einreichen. Schon hat man für sich selbst sehr viel mehr Zeit rausgeholt.

- A glaubt, dass er die Klage direkt beim VG Freiburg einreichen muss, ja was sonst okay?

Richtig.

- Leider weiß A gar nicht, was der Streitgegenstand ist - er hat nur den Kontostand - ist das auch der Streitwert oder nur der Kontostand?

Streitwert ist die Summe der in den beiden Festsetzungsbescheiden festgesetzten Rundfunkbeiträge.

- Die Klage soll einen „bestimmten Antrag“ enthalten. Welcher wäre das?

"Klage" ist nur die Bezeichnung des Rechtsmittels. Es sollte beantragt werden, die Festsetzungsbescheide aufzuheben. Die Aufhebung muss natürlich dann in der Klagebegründung anhand der einschlägigen rechtlichen Vorschriften begründet werden.

- Ist das Zurückweisen aller Widersprüche auf Bescheide mit einem Widerspruchsbescheid rechtens?

Meiner Ansicht nach ja.

- Sollte ein Anwalt die Klage lesen?

Dies wäre sinnvoll, ist aber natürlich mit Anwaltskosten verbunden.

Wenn A nicht klagt, wird der Vollzug eingeleitet, oder?

Ja, das wäre die Folge. Allerdings ist halt immer zu prüfen, ob die in Rede stehenden Festsetzungsbescheide Aufforderungen zur Zahlung (sog. Leistungsgebote) enthalten. Sofern Leistungsgebote nicht enthalten sind, liegen die materiellen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vor.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 710
THX...

Ja das wäre wohl am besten zum letzten Termin die anfrage für eine verlängerung habe gerade mal 6 Seiten...in "Geschichtsform" also ungeglidert....
Achso Respekt, ja da muss ich wohl noch mal rüber gehen  >:D

Leistungsgebote? 
- "....umgehend begleichen",
- "festgesetzer Betrag ist..."
sind doch Leistungsgebote, oder?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 3.234
Bisher wurde die Forderung von den Gerichten immer als rechtens beurteilt, egal ob ein Leistungsgebot vorhanden war oder nicht. Da kann man in seiner Klage nur drauf hinweisen, aber klagen muss man trotzdem.

Man muss nicht alles auf einmal einreichen. Wegen der Schwierigkeit der Rechtslage und den vielen Zitaten aus anderen Urteilen, die gesichtet werden müssen, behält man sich vor, weitere Beweise oder Argumente oder Schriftsätze nachzureichen. Das ist vollkommen normal.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 810
Leistungsgebote? 
- "....umgehend begleichen",
- "festgesetzer Betrag ist..."
sind doch Leistungsgebote, oder?

Ein Leistungsgebot erkennt man an folgender, beispielhafter Formulierung:

"Bitte zahlen Sie den festgesetzten Betrag in Höhe von ... Euro bis spätestens ... auf eines unserer angegebenen Konten."

Hierbei handelt es sich inhaltlich um eine Zahlungsaufforderung des Abgabengläubiger an den Abgabenschuldner. Im juristischen Sprachgebrauch nennt sich diese Aufforderung "Leistungsgebot". Die neueren Versionen der Festsetzungsbescheide enthalten keine Leistungsgebote.

Leistungsgebote sind eigenständige Verwaltungsakte. Ein Leistungsgebot ist zentraler Teil des Erhebungsverfahrens. Das Erhebungsverfahren ist derjenige Teil des Verwaltungsverfahrens, der die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Schuldner einer öffentlich-rechtlichen Leistung zum Gegenstand hat. In den Festsetzungsbescheiden behauptet der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerne, die Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides sei bereits die Titulierung der Forderung. Dies ist nicht korrekt, weil eine Festsetzung für sich alleine noch nicht vollstreckbar ist. Erst die Zahlungsaufforderung ist eine vollstreckbare Handlung.

Zwar ist eine Vollstreckung nicht möglich, solange ein Leistungsgebot nicht vorliegt. Jedoch sollte man –meiner Ansicht nach– auf jeden Fall Klage erheben. Denn ansonsten begibt man sich seiner Rechte, die man in einem späteren Verfahrensstadium nicht mehr geltend machen kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben