Ehrlich gesagt, der Mann (Carsten Schatz) versteht das Prinzip nicht: Die Wohlgesonnenheit innerhalb der Wohngemeinschaft spielt hier gar keine Rolle, denn wer die Beitragsnummer des Mitbewohners nicht abgibt, wird einfach selber noch einmal beitragspflichtig. Den Schaden hat nur derjenige selber zu tragen, dem es nicht möglich ist/ der sich weigert, die einer anderen Person zugeordneten Nummer anzugeben. Der zahlende Mitbewohner wird gar nicht weiter behelligt oder "ungesonnen behandelt". Es ist eher so, dass man widerrechtlich Daten des Mitbewohners angeben soll, um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Geht in Richtung Denunziation...
Herr Schatz ist ein weiterer Kandidat, der die Unrechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags durch schwammiges Nichtwissen schönreden will. Die Lösung wäre ganz einfach: Wäre die Beitragsnummer wohnungsbezogen, müsste man gar keine persönlichen Daten anderer natürlicher Personen weitergeben. Dann würden die Vollstreckungsstellen jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, dass hier nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Gesamtschuldnerschaften vollstreckt werden sollen. Der Vollstreckungsweg wäre dann - sollte er nach Recht und Gesetz ausgeführt werden - bis zur Unmöglichkeit verkompliziert.
Auch der Versuch, das Mietverhältnis als Willenserklärung zum gemeinschaftlichen Entrichten des Rundfunkbeitrags heranzuziehen, läuft rechtlich gesehen daneben. Das gemeinschaftliche Bezahlen der Wohnungsmiete ist gar nicht so klar, wie es dargestellt wird, denn Wohnungen können auch zimmerweise vermietet werden. Es sind eben selbst gestaltete, private Verträge, denen man eine Verwaltungspraxis leider nicht einfach überstülpen kann. Was ist mit Leuten, die keine Miete zahlen müssen? Dass Personen, die zusammenwohnen, eine allgemeine GbR darstellen, muss auch mal erklärt werden. Volljährige Kinder in der Wohnung werden damit plötzlich automatisch "Gesellschafter"? Können z.B. Energieanbieter die nicht gezahlte Stromrechnung bei jedem beliebigen Mitbewohner aufgrund eines Mietverhältnisses einklagen? Ich glaube, (bisher) nicht... sondern nur beim Vertragsnehmer...
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)