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Autor Thema: Die "Gebühren-Rebellin" Baumert taugt nicht als Vorbild  (Gelesen 14923 mal)

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Die Welt, 05.04.2016

Gebühren-Verweigerin
Die "Gebühren-Rebellin" Baumert taugt nicht als Vorbild

von Christian Meier

Zitat
Eine Totalverweigerung gegen Rundfunkgebühren führte die Frau bis ins Gefängnis. Dafür wird sie nun von vielen gefeiert. Und doch wählt sie das falsche Mittel im Streit für ein berechtigtes Anliegen.

[..]ARD und ZDF über Haft gar nicht informiert

Eine Erzwingungshaft, wie sie Sieglinde Baumert antreten musste, ist natürlich nicht im Sinne der Rundfunkanstalten. Die entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Vergehen und dem nicht bezahlten Beitrag.

Es bliebe also zu klären, warum der Gerichtsvollzieher keine andere Alternative mehr sah als die Haft. Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert, über den die "Welt am Sonntag" zuerst berichtete. Beim Beitragsservice heißt es auf Nachfrage, die jeweilige Vollstreckungsbehörde entscheide, was zu tun sei, ob und wie beispielsweise gepfändet werde. Schließlich nahm der MDR seinen Antrag zurück, und so ist die Totalverweigerin, die in der JVA Chemnitz einsaß, wieder frei.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article154039550/Die-Gebuehren-Rebellin-Baumert-taugt-nicht-als-Vorbild.html

----

Zur Behauptung, der MDR wäre nicht informiert gewesen:
Dass ARD, ZDF oder der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst haben, ist mehr als fadenscheinig.  Wir selbst haben die Intendantin des MDR per Snailmail angeschrieben gehabt: liest die wohl ihre Briefe nicht?

Mit gleicher Post haben wir auch den OGV angeschrieben, den Landrat Wartburgkreis, den Richter und noch ein paar andere Beteiligte. Also die wussten ALLE von der Inhaftierung.



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K
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Ist den das zu fassen. Die Frau ist selber schuld. Mein Gott warum hat die denn nicht bezahlt?

Mal sehen, ob es bald auch einen Artikel zu ihrer Gesinnung geben wird. Das darf ja nicht sein, dass sich jemand weigert eine Zwangsmitgliedschaft zu bezahlen.


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Dass ARD, ZDF oder der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst haben, ist mehr als fadenscheinig.  Wir selbst haben die Intendantin des MDR per Snailmail angeschrieben gehabt: liest die wohl ihre Briefe nicht?

Mit gleicher Post haben wir auch den OGV angeschrieben, den Landrat Wartburgkreis, den Richter und noch ein paar andere Beteiligte. Also die wussten ALLE von der Inhaftierung.


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P
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Zitat
Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert

Ein Richter muss so einen Haftantrag unterschreiben. Es ist dringend die Unterschrift zu pürfen.
Auch zu pürfen ist, welche Partei den Antrag zum Richter gegeben hat.
Normal sollte doch nur der vermeintliche Gläubiger so einen Antrag stellen dürfen.


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Zitat
Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert, über den die "Welt am Sonntag" zuerst berichtete. Beim Beitragsservice heißt es auf Nachfrage, die jeweilige Vollstreckungsbehörde entscheide, was zu tun sei, ob und wie beispielsweise gepfändet werde. Schließlich nahm der MDR seinen Antrag zurück,
Alleine schon der Inhalt des hervorgehobenen Textes birgt einen Widerspruch.


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Die Welt, 05.04.2016

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von Christian Meier

Zitat
Eine Totalverweigerung gegen Rundfunkgebühren führte die Frau bis ins Gefängnis. Dafür wird sie nun von vielen gefeiert. Und doch wählt sie das falsche Mittel im Streit für ein berechtigtes Anliegen.

[..]ARD und ZDF über Haft gar nicht informiert

Eine Erzwingungshaft, wie sie Sieglinde Baumert antreten musste, ist natürlich nicht im Sinne der Rundfunkanstalten. Die entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Vergehen und dem nicht bezahlten Beitrag.

Es bliebe also zu klären, warum der Gerichtsvollzieher keine andere Alternative mehr sah als die Haft. Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert, über den die "Welt am Sonntag" zuerst berichtete. Beim Beitragsservice heißt es auf Nachfrage, die jeweilige Vollstreckungsbehörde entscheide, was zu tun sei, ob und wie beispielsweise gepfändet werde. Schließlich nahm der MDR seinen Antrag zurück, und so ist die Totalverweigerin, die in der JVA Chemnitz einsaß, wieder frei.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article154039550/Die-Gebuehren-Rebellin-Baumert-taugt-nicht-als-Vorbild.html

Na, wieder ein Ruderer im Verein der "Rückwertsruderer"

UNGLAUBLICH


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

c
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So ist es:

Zitat
§ 802g ZPO
Erzwingungshaft

(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.

(2) Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Dem Schuldner ist der Haftbefehl bei der Verhaftung in beglaubigter Abschrift zu übergeben.

D.h.: der MDR muss davon gewusst haben!

Das zu googeln dauert keine Minute. Warum kann ein Journalist der Welt das nicht?



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Zitat
Warum kann ein Journalist der Welt das nicht?

Weil er seinen Job behalten will?

Mein Lob an die "Welt" ziehe ich zurück!  >:(

Ohmanoman


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Zitat
Auf Antrag des Gläubigers

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der MDR nicht der Gläubiger sein kann oder doch, denn der MDR hat den Antrag (Moment, der wurde doch nicht vom MDR gestellt? Denn es wird Unwissenheit vorgeschoben.) zurückgezogen. Oder bedeutet es: MDR stellt einen Antrag und dann kümmert sich der MDR nicht mehr. Müsste der GV nicht darüber informieren und nachfragen ob der Gläubiger diesen Antrag auf Haft stellen will? Oder handelt der GV eigenmächtig ohne Auftrag?

Irgendeine Person muss diesen Haftantrag einem Richter vorlegen und beantragen. Der Richter unterschreibt, dann geht der GV los und macht weiter. Irgendwo dazwischen muss doch der Gläubiger informiert sein und den Antrag unterschreiben.


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Es wird mal wieder nach Salamitaktik nur zugegeben, was ohnehin bekannt ist. Es heisst nicht umsonst "Lügenpresse". Wenn der MDR nicht die Zwangsvollstreckung veranlasst hat, war es der BS. Aber den lassen wir mal aussen vor, MDR ist der Buhmann. MDR ist verantwortlich für diese Gesetzesbrüche, für die Inhaftierung und den Jobverlust von Frau Baumert. Das sollen die intern klären, mal abwarten, wann jemand vom MDR oder BS wegen gesundheitlicher Probleme von seinem hohen Posten und Ämtern zurücktritt.


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Für mich sieht das so aus wie wir es immer befürchtet haben. Der Belästigungsservice hat sich völlig verselbständigt, beantragt Haft und die Richter und GV gehorchen. Jetzt gilt es aber, klarzustellen dass alleine der MDR hierfür verantwortlich sein kann, denn der BS ist nicht rechtsfähig.

Weg mit dem ganzen überflüssigen Staatsrundfunk.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
... mal abwarten, wann jemand vom MDR oder BS wegen gesundheitlicher Probleme von seinem hohen Posten und Ämtern zurücktritt.

Und den 100.000 fachen Satz an monatlichen Beitragsgeldern als Entschädigung erhält, bei voller Anrechnung der Pension, als würde man bis zum letzten Tag dabei sein.

Mir wird schlecht, ich gehe in den Keller den Kabelanschluss der Hausgemeinschaft zerhacken...nur den Teil der örR überträgt.  >:D

Indem man örR rausschneidet, unterdrückt man zwar Informationen wie der örR, aber in diesem Fall führt es zu DemokratieZUGABE.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Zitat
Mir wird schlecht, ich gehe in den Keller den Kabelanschluss der Hausgemeinschaft zerhacken...

verwechsel es nicht mit dem Wasseranschluss!! ;D ;D ;)


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b
  • Beiträge: 776
Zitat
Natürlich ließe sich nun ausmalen, wie Tausendschaften von Beitragsgegnern freiwillig den Gang ins Gefängnis antreten, um gegen das öffentlich-rechtliche System zu protestieren. Abgesehen davon, dass das unrealistisch ist: Es liegt an den Behörden, die sich um die Vollstreckung der Forderungen der Rundfunkanstalten kümmern, dieses Szenario nicht Tatsache werden zu lassen.

Die Frau wurde doch mit Hilfe von Polizisten von Ihrem Arbeitsplatz abgeführt. Heutzutage nennt man es "freiwillig".
Die Behörden müssen unterbinden, dass die Menschen freiwillig ins Gefängnis gehen.


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azdb-opfer

... Wenn der MDR nicht die Zwangsvollstreckung veranlasst hat, war es der BS. Aber den lassen wir mal aussen vor, ...

Den würde ich nicht aussenvorlassen. Heißt es nicht immer "BS handelt im Namen und Auftrag der LRA"? Der MDR hat das Gegenteil bewiesen, er war angeblich nicht informiert. Eigentlich ist das ein Geschenk für jeden zukünftigen Kläger.


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